Nancy Faeser hat zusammen mit ihrem Verfassungsschutzpräsidenten Thomas Haldenwang erklärt, wie sie den "Kampf gegen rechts" verstärken will: Mit mehr Kompetenzen für den Verfassungsschutz.
Sehen Sie selbst hier in einer kurzen Durchsicht. Oder lesen Sie hier das Transkript, aber es ist natürlich aussagekräftiger, wenn man die Protagonisten sieht und hört.
„Wir wollen diese rechtsextremistischen Netzwerke zerschlagen. Wir wollen ihnen ihre Einnahmen entziehen. Wir wollen ihnen die Waffen wegnehmen.“
Das sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser am Dienstag vor der Bundespressekonferenz, als sie ihr neues Maßnahmenpaket im Kampf gegen rechts ankündigte. Ein wesentlicher Inhalt: Mehr Kompetenzen für den Verfassungsschutz. Immerhin kann sich dessen Präsident Haldenwang über mehr Personal freuen.
Thomas Haldenwang: „Mit dem großen Personalaufwuchs in der Abteilung Rechtsextremismus, den ich mit der Unterstützung der Politik realisieren konnte, haben wir die Vorfeldaufklärung im analogen und digitalen Raum verbreitert und die Analysekompetenz erhöht.“
Nancy Faeser: „Wir wollen die Resilienz der Demokratie, die Widerstandskraft unserer Demokratie stärken, deshalb muss das Disziplinarrecht, was wir umfassend reformiert haben und zum 1 April in Kraft tritt, jetzt konsequent durchgesetzt werden. Extremisten haben im Öffentlichen Dienst nichts zu suchen.“
Das stimmt. Nur wer stellt das rechtssicher fest? Bis jetzt war es ein Richter, doch nach dem neuen Disziplinargesetz, dessen Inkrafttreten Nancy Faeser kaum erwarten kann, wird das nicht mehr so sein. Zur Erinnerung ein paar Stimmen aus der Bundestagssitzung vom 17. November 2023, als über dieses Gesetz debattiert wurde.
Petra Nicolaisen, MdB (CDU): „Die Bundesregierung möchte mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein neues Disziplinarverfahren einführen. Im Kern geht es darum, dass Sanktionen nicht mehr wie bislang im ersten Schritt von unabhängigen Gerichten, sondern von entsprechenden Behörden verhängt werden.“
Jochen Haug, MdB (AfD): „Dieser Richtervorbehalt ist eine hohe Hürde, die den Beamten bewusst vor willkürlicher Entlassung oder politischen Missbrauch schützt. Die Ampel reißt diese Hürde nun ein, aber sie belässt es nicht dabei. Dem Beamten, der nun selbst gegen seine Entlassung klagen muss, wird der Klageweg so schwer wie möglich gemacht. Sollte er vor Gericht unterliegen, muss er nach dem Entwurf die bis zur gerichtlichen Entscheidung fortgezahlten Bezüge zurückerstatten.“
Alexander Hoffmann, MdB (CSU): „Der Maßregelungseifer darf nie über die Rechtsstaatlichkeit gestellt werden.“
Jochen Haug, MdB (AfD): „Bei einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von derzeit rund 4 Jahren bedeutet dies: Der Betroffene muss sich überlegen, ob er seine gesamte wirtschaftliche Existenz aufs Spiel setzt oder die Disziplinarverfügung akzeptiert. Viele Betroffene werden aufgrund dieses massiven finanziellen Risikos von einer Klage absehen. Der formal vorhandene Rechtsschutz wird so zur Farce.“
Aber auch in anderer Weise geht es ums Geld. Wer beim Verfassungsschutz in Rechtsextremismus-Verdacht gerät, den sollen möglichst auch keine Spenden oder andere finanzielle Zuwendungen erreichen.
Nancy Faeser: „Wir müssen des Weiteren die finanziellen Verbindungen in rechtsextremen Netzwerken aufdecken, um ihnen die Einnahmen zu entziehen. Es gilt das Prinzip „follow the money“. Operativ haben wir die Finanzermittlung beim Bundesamt für Verfassungsschutz deutlich verstärkt bereits. Banken werden sensibilisiert, Finanzstrukturen werden detailliert aufgearbeitet, aber gesetzlich stoßen wir an Grenzen. Derzeit sind Finanzermittlungen auf volksverhetzende und gewaltorientierte Bestrebungen beschränkt. Das reicht nicht aus.“
Nun werden statt solch klarer Kriterien völlig verwaschene neu eingeführt, die viel Raum zur Interpretation lassen.
Nancy Faeser: „Ich will mit einer Gesetzesänderung deshalb dafür sorgen, dass es auf das Gefährdungspotenzial ankommt. Da geht es um weitere Faktoren wie Aktionspotenzial und gesellschaftliche Einflussnahme. Außerdem müssen wir Verfahren schneller und unbürokratischer machen. Niemand, der an eine rechtsextreme Organisation spendet, darf sich darauf verlassen können, dass er dabei unentdeckt bleibt.“
Wie rechtssicher nach den neuen Kategorien geurteilt werden kann wird wohl kaum in der Praxis getestet werden müssen, denn die letzte Drohung dürfte die meisten potenziellen Spender bereits abschrecken. Vielleicht fragen sich manche Zuschauer, warum das nun so schlimm sein soll, wenn radikale Rechte oder die, die dafür gehalten werden können, kein Geld mehr bekommen. Davon geht doch die Welt nicht unter, oder? Nein das tut sie nicht, aber der freiheitliche Rechtsstaat nimmt Schaden. Und Restriktionen, die zuerst an denen exekutiert werden, mit denen sich niemand solidarisieren mag, wendet die Exekutive später auch gern aus ganz anderen Gründen auf völlig andere Gruppen oder Menschen an. Und es geht hier ganz klar auch um Freiheitsbeschränkungen.
Nancy Faeser: „Genauso konsequent wollen wir die internationale Vernetzung von Rechtsextremisten einschränken. Rechtsextremistischer Hass darf weder aus Deutschland heraus exportiert, noch nach Deutschland importiert werden. Deshalb arbeiten wir gemeinsam mit den zuständigen Landesbehörden daran, Ein- und Ausreisen von Rechtsextremisten so weit wie möglich zu verhindern.“
Frage eines Journalisten: „Welche strafrechtlichen Anknüpfungspunkte sehen Sie darüber hinausgehend, was jetzt am Beispiel Sellner, Einreiseverbote und so weiter genannt wurde, denn Treffen dieser Art - solange sie unappetitlich sind, aber noch nicht strafrechtlich relevant - sind ja schwer zu fassen. Sehen sie da andere Punkte, wenn ja, welche?“
Thomas Haldenwang: „Ja bei diesen Treffen, insbesondere unter Beteiligung von Martin Sellner, da geht es schon darum, dass da rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet und verteilt wird. (…)
Ja, es ist richtig, das hat keine strafrechtliche Relevanz, aber es ist trotzdem staatswohlgefährdend und es greift unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung an, indem eben die Würde der Menschen mit Füßen getreten wird. Und unter dieser Voraussetzung ist es eben auch möglich, Einreiseverbote auszusprechen, wenn eben hier jemand einreist mit dem Ziel, unsere Verfassung eben zu beschädigen und diese Möglichkeit, diese gesetzliche Möglichkeit, die werden wir zukünftig eben gemeinsam mit den Ordnungsbehörden der Länder nutzen.“
Wer unter Rechtsextremismusverdacht gerät, für den gibt es dann das einige Europa nicht mehr? Soll solch eine einschneidende Sanktion in einem freien Land wirklich nur aufgrund der Gesinnung verhängt werden können?
Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang will in seiner Arbeit auf jeden Fall mehr als nur Volksverhetzer und Gewalttäter erfassen.
Thomas Haldenwang: „Wir dürfen nicht den Fehler machen, im Rechtsextremismus nur auf Gewaltbereitschaft zu achten, denn es geht auch um verbale und mentale Grenzverschiebungen Rechtsextremisten bedienen sich der Ängste und Krisenerfahrungen in der Bevölkerung, um damit die politischen Ränder zu radikalisieren und ihre Agenda in die bürgerliche Mitte zu tragen. Wir müssen aufpassen, dass sich entsprechende Denk- und Sprachmuster nicht in unsere Sprache einnisten.“
Und wenn von dort aus mit Worten um die Mitte gekämpft wird, sollten sich überzeugte Demokraten dann nicht mit guten Argumenten und geschliffenen Formulierungen rüsten, um erfolgreich in einen offenen verbalen Kampf zu ziehen, statt vor allem auf den Verfassungsschutz zu setzen?
Fazit: Die Innenministerin will im „Kampf gegen rechts“ mehr als nur ausgewiesene Extremisten bekämpfen dürfen und dies mit mehr Freiheitsbeschränkungen als bisher. Alle die sich darüber freuen sollten vielleicht kurz darüber nachdenken, dass sich diese neuen Instrumente auch gegen andere Weltanschauungen einsetzen lassen.
Nancy Faeser: „Und ich will noch mal sagen: Gerade die Finanzermittlungsbefugnisse die wir jetzt im Bundesverfassungsschutzgesetz implementieren wollen, die wird natürlich gegen alle Formen von Extremismus dann auch angewandt. Das ist ja völlig klar. Das ist ja keine Klausel gegen Rechtsextremismus, sondern das ist eine Form der Erweiterung, dass wir bei den Finanzermittlungen gegen extremistische Bestrebungen, die sich gegen unseren Staat richten, gegen unsere Demokratie, auch anwenden können.“
Bestimmt können sich die Genossen von der Antifa relativ sicher sein, dass Nancy Faeser das nicht so gemeint hat und ihr Hauptfeind rechts steht. Nur in welche Richtung wird ihr Nach- oder Nachnachfolger das von ihr geschaffene Instrumentarium einsetzen?
Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.

@R.Camper: “Die FDP hat schon signalisiert, dass sie da nicht mitmacht. Falls sie doch umkippt, dürfte dies das Ende der FDP bedeuten, nicht für Jahre sondern für immer.” Ja und…???? Was wollen Sie uns mitteilen? Wenn die FDP umkippt, ist sie halt “rechtsextremistisch” und fällt unter das Programm, SchlussEnde.
“Extremisten haben im Öffentlichen Dienst nichts zu suchen”. 2025 wird wird zeigen wo außerdem.
Per Zufall habe ich das Heimtücke Gesetz vom 20. Dezember 1934 bei Wikipedia gelesen.
Wenn man Frau Faeser und Herrn Haldenwang sprechen hört, dann friert einem das Blut in den Adern. Auch Frau Paus und Herr Buschmann sind gelegentlich in der Lage ähnliche Schockempfindungen auszulösen. Sie alle wollen die FDGO ganz erheblich einschränken und in Teilen abschaffen. Für Andersdenkende wollen sie auch die EU-Bewegungsfreiheit einschränken, und sie erdreisten sich mit endlosen Wiederholungen von Lügengeschichten über das Landhaus Adlon die Notwendigkeit von Staatsschutzmaßnahmen zu begründen. Auch bei wahrscheinlich begründeten, strafrechtlichen Ermittlungen gegen ” Reichsbürger” kann man ohne jede Plausibilität Festnahmen als öffentliche Schauverantaltungen inszenieren und, obwohl alle möglichen Beweismittel und Spuren längst sichergestellt sind, Verdächtige nahezu unbegrenzt in U-Haft behalten. Die Unschuldsvermutung hilft durch die Behördenmaßnahmen nicht vor sozialer Vernichtung und Vorverurteilung. Man muß sogar vermuten, dass diese sogar gewollt ist, und dass man mentale Zusammenbrüche auch bis zu einem gesundheitlichen und/oder mentalen Zusammenbruch billigend in Kauf nehmen würde. Selbst zufällige soziale Kontakte von Dritten, die auch völlig offene Geschäftskontakte sein können, können als mutmaßliche Kontaktschuld mit SEK-gedeckten Hausdurchsuchungen am frühen Morgen führen. Bei auch noch so absurd konstruiertem Anfangsverdacht auf Staatsschutzdelikte, und der ebenso frei erfundenen Gefahr von einem möglichen, bewaffnetem Widerstand, ist dem Staat offensichtlich alles erlaubt, auch die Traumatisierung von Familienmitgliedern und kleinen Kindern.
Das ist die Sanktionierung und Unterdrückung von unliebsamen Meinungen. Nicht mehr und nicht weniger. Am Ende werden wir, wie bei den Jakobinern der franz. Revolution eine Art Gesinnungsstrafrecht haben und das heißt Diktatur, Zensur, Eliminierung des Gegners. Aber nicht Gefängnis, nein, Zerstörung der Existenz, Aussonderung aus der sozialistischen Volksgemeinschaft, soziale Ächtung. Hatten wir schon öfter, funktioniert in Deutschland gut. Denn nur diese Regierung kennt die Wahrheit und den richtigen Weg. Wer anderer Meinung ist, ist damit automatisch bösartig. Das was wir hier gerade erleben ist ja nicht das Ende, es erst der Anfang. Radikale wie diese Fäser und ihre linksgrünen Gesinnungsgenossen hören niemals auf! Und diese unsägliche FDP wir alles, alles mitmachen.
“Nancy Faeser:: ..Extremisten haben im Öffentlichen Dienst nichts zu suchen….” Finde ich auch! Also bitte , zusammen mit Ihrem Herrn Haldenwang, sofort zurücktreten (der Demokratie zu liebe)!!
Ha, Ha, Ha, -der Zonengrenzer und die Wiedergängerin von IM Erika. Auch sie werden sich der Realität stellen müssen! Spätestens beim Unvermeidlichem! Aber, wie sagte Paolo Borsellino; “Wer Angst hat, stirbt jeden Tag! -Wer keine Angst hat, stirbt nur einmal! Arrivederci!