Gestern hat der Landtag von Sachsen-Anhalt in zweiter Lesung über den gemeinsamen Antrag von CDU, Linken, SPD, FDP (ja, die sitzt dort noch im Landtag) und Grünen über die „Parlamentsreform 2026“ debattiert. Hinter diesem harmlosen Titel versteckt sich ein Gesetz, das eine verfassungsändernde Mehrheit benötigt. Kleiner geht es nicht, denn dieses Gesetz bricht an einigen Punkten mit den eingeübten demokratischen Gepflogenheiten der Bundesrepublik, mit Regeln, die aus gutem Grund mit vorgeschriebenen Zweidrittelmehrheiten die Parteien in wichtigen Fragen zu einem weitgehenden Konsens zwingen will. Mandatsträger, die die Stimmen und Interessen von mehr als einem Drittel der Wähler vertreten sollen, dürfen beispielsweise bei der Wahl von Verfassungsrichtern nicht einfach übergangen werden, weshalb hier eine Zweidrittelmehrheit vorgeschrieben ist.
Seit auch den letzten AfD-Verächtern klar geworden ist, dass bei der nächsten Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ein AfD-Ergebnis klar oberhalb der Ein-Drittel-Grenze wohl so gut wie unausweichlich ist, haben die Funktionäre in allen Brandmauer-Parteien nachgedacht, wie man die Sperrminorität, die die AfD dann bei Zweidrittelmehrheits-Entscheidungen im Landtag hätte, irgendwie trickreich umgehen kann.
Als die Verfassungsväter und -mütter ihren Nachfahren ins Verfassungsrecht schrieben, dass gewisse Grundsatzentscheidungen einer Zweidrittelmehrheit bedürfen, wollten sie sie damit dazu zwingen, mit möglichst vielen Parteien und Mandatsträgern zu verhandeln, um eine weitgehend einvernehmliche Lösung zu finden. Eine für den inneren Frieden und die breite Akzeptanz eines demokratischen Systems weise Entscheidung. Nur wollen sich deren politische Erben in Sachsen-Anhalts CDU, Ex-SED, SPD, FDP und Grünen die Kommunikation mit den demokratisch gewählten Mandatsträgern der AfD nicht zumuten. Auch dann nicht, wenn die mehr als ein Drittel der Wähler zu vertreten haben. Lieber werfen sie diese weise Regel ihrer politischen Vorfahren einfach über den Haufen.
Wähler, denen man mit Entwertung ihrer Stimme droht?
Nach dem Willen der Alle-außer-AfD-Mehrheit soll beim Scheitern einer Verfassungsrichter-Wahl an der Zweidrittelmehrheit ein Kandidat vom Gericht selbst vorgeschlagen werden können, zu dessen Wahl dann die einfache Mehrheit reicht.
Nein, die Verfassungsrichterwahl ist nicht der einzige Inhalt dieser "Parlamentsreform 2026", wohl aber einer der signifikantesten, auch deshalb, weil er hart auf deren Unterstützer zurückschlagen kann. Die sogenannte Reform will die AfD auch an anderer Stelle treffen und unabhängig von der Zielsetzung ist dabei auch nicht jede Regel falsch. Dagegen, die Beschäftigung von Familienmitgliedern zu begrenzen und so dem Verdacht von Vetternwirtschaft künftig vorzubeugen, lässt sich nicht viel sagen. Aber das ist eher populistisches Beiwerk, das die eigentliche Botschaft von CDU, Linken, SPD, FDP und Grünen an die Wahlbürger in etwas milderes und verträglicheres Licht tauchen will. Die Botschaft lautet: Wenn Ihr AfD wählt, wird die Partei trotz Eurer Stimme nicht wirkmächtiger werden. Doch Wählern zu sagen, dass ihre Stimme bei einer bestimmten Wahlentscheidung, die weit über 30 Prozent der Wähler zu treffen gedenken, entwertet wird, bleibt nicht wirkungslos. Nur dürfte die Wirkung eine andere sein, als sich CDU, Linke, SPD, FDP und Grüne erhoffen.
Die AfD protestiert gegen diesen Vorstoß, der sich gegen sie und ihre parlamentarischen Rechte richtet. Das war erwartbar. Es gibt in Magdeburg auch der AfD-Nähe unverdächtige Stimmen, die aus Sorge um Demokratie und Rechtsstaat vor diesem Schritt warnen. Sachsen-Anhalts Landesbeauftragter für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, Johannes Beleites, beispielsweise. Er sagte der Mitteldeutschen Zeitung, wenn eine einfache Mehrheit reiche, um Verfassungsrichter zu ernennen, könne das langfristig zu regierungsfreundlichen Gerichten führen und so den Rechtsstaat gefährden.
Das könnten auch die Strategen der Brandmauer-Parteien wissen, aber diese selbsternannten Verteidiger "Unserer Demokratie" scheinen im Kampf gegen die AfD zu jeder Demokratie-Demontage bereit zu sein, um den Wählerwillen nicht anerkennen zu müssen.
Kein feuchter Traum mehr
In diesem Falle könnte ihnen das auch mächtig auf die Füße fallen. Als die Damen und Herren Parteistrategen ihre Anti-AfD-Pläne konzipierten, hielten sie eine absolute Mehrheit der Landtagsmandate für die AfD nur für einen feuchten Traum ihrer Gegner. Deshalb planten sie „nur“ das Ausmanövrieren der stärksten Partei. Wenn aber die AfD tatsächlich auch nur eine hauchdünne Mandatsmehrheit erreicht, sind die anderen Parteien die von den eigenen Regeln Blockierten.
Zwar kann die AfD auch dann keinen Verfassungsrichter nach Gutdünken durchbringen, aber es wird keinen ohne sie geben. Die Frage würde sich dann nur darum drehen, ob das Landesverfassungsgericht einen Richterkandidaten vorschlägt, der für die AfD akzeptabel ist.
Niemand kann derzeit seriös sagen, wie wahrscheinlich oder unwahrscheinlich eine eigene AfD-Mehrheit im Landtag ist. Klar ist nur, dass sie nicht mehr unmöglich ist. Je nach Konstellation können auch ein paar Prozentpunkte über der 40-Prozent-Marke für eine Mandatsmehrheit reichen. Zudem könnten trotz Sommer und Urlaubszeit vor der Wahl die vielen Krisen und politischen Misserfolge der Regierenden die Stimmung noch stärker in Richtung derer drehen, die bislang nirgends mitregieren durften.
Für alle, die nach Tricks und Umwegen suchen, die Wirkmächtigkeit demokratisch gewählter Abgeordneter auszuhebeln, wenn diese der AfD angehören, könnte das vielleicht ein Menetekel sein: Jedes undemokratische Instrument, das geschaffen wird, um die anderen auszumanövrieren, kann sich sehr schnell gegen einen selbst richten. Bevor also CDU, Linke, SPD, FDP und Grüne in die Grube stolpern, die sie für die AfD gegraben haben, könnten sie noch die Notbremse ziehen. Allerdings scheint dies unwahrscheinlich. Selbst wenn die FDP, die im Bund gerade unter Führung des alten Kämpen Kubicki einen Neuanfang probt, im Magdeburger Landtag wieder das Liberale in sich entdeckt und dagegen stimmen würde, dürften die schwarzrotrotgrünen Stimmen reichen.
Egal wie das alles ausgeht: Die Demokratie nimmt an der Demokratie-Demontage in jedem Falle Schaden. Keine Demokratie lässt sich dadurch retten, dass man demokratische Rechte beschneidet. Sie lässt sich stärken, in dem man sie auch dann achtet und anerkennt, wenn signifikant viele Wahlberechtigte anders abstimmen, als man es sich selbst wünscht. Die Bürger sind der Souverän im freiheitlich-demokratischen Land und keine Mündel besserwissender Volkserzieher.

Wenn der Damm gegen das Umgehen demokratischer Prinzipien einmal gebrochen ist, kann man die Flut nicht mehr stoppen. Dafür gibt es gute Beispiele:
Obama hat mit dem exzessiven Gebrauch von Executive Orders zur Gesetzgebung den Weg für Trump geebnet, selbstverständlich mittels EOs zu regieren.
Orban hat mit der Einführung eines extremen Mehrheitswahlrechts Magyar zur 2/3-Mehrheit verholfen und Fidesz hat bei 38% der Stimmen nur mehr 26% der Abgeordneten.
Und wenn in 25 Jahren die Mohamedisten hier die Mehrheit haben, können sie ohne Probleme die Sharia einführen, weil es sich etabliert hat, dass man Recht zeitgemäß auslegen kann.
Der Autor vergisst, das es den Bund gibt.
Sollte die Demokratiebschneidung sich tatsächlich gegen das Regime richten, kann von oben immer noch entschieden werden, das die Aufhebung der 2/3 Mehrheit verfassungswidrig war.
Da kann ich nur das wiederholen, was ein kritischer Zeitgenosse aus Dessau-Roßlau schon öfters bemerkte:
„Die größte Stärke der ‚Rechten‘ ist die Schwäche der ‚Linken’, und die größte Schwache der ‘Linken‚ ist, daß sie die Dummheit, die sie den ‘Rechten‚ unterstellen, in sich selber tragen.„
Das sind doch wieder Prozente für die AfD. Die Etablierten verstehen es einfach nicht. Haben die keinen Psychologen in ihren Reihen.
Ist doch nicht schwer zu verstehen. Die praktizieren „Unsere Demokratie“ und nicht Demokratie für Alle. In der griechischen Demokratie waren Sklaven und Frauen von der Wahl ausgeschlossen. Die Griechen hatten noch eine andere, neu zu bedenkende Tradition. Bei berühmten Künstlern und Sportlern wurden Geist (Kopf) und Körper getrennt, wenn die sich zu sehr in die Politik (Demokratie) einmischten. Das nannten die Demokratie. Mal sehen, was „Unsere Demokratie“ noch so in der Schublade hat. Eines muss man konstatieren, von den braunen, roten und grünen Sozialisten waren die braunen Sozialisten die ehrlichsten. Die haben vorher gesagt und aufgeschrieben, was sie machen wollten. Vielleicht gibt es bei der Wahl im September nur noch einen Stimmzettel, Format A6 und nur „Unsere Demokratie“ drauf. Nicht diese ellenlangen, unübersichtlichen Tapetenrollen. Begründung, keine Papierverschwendung. Nur so erreichen wir die Klimaziele. Das leuchtet mir ein.
Man möchte die Vetternwirtschaft beenden. Allerdings nur bei der AFD. Die eigene Vetternwirtschaft ist „Kampf gegen Rechts“. Ein Demokrat, der dauernd darauf hinweisen muss, er sei ein solcher, ist eher keiner.
Die beiden Parteien CDU und SPD liegen seit über 20 Jahren in einem Bett und erfüllen den Tatbestand der Bande. Es gibt kaum einen Unterscheid zwischen den beiden verfassungsfeindlichen Parteien.
Die Brandmauer --> „Der Verbindungswille als Voraussetzung einer Bandenabrede !! Eine Bande i.S.d. §§ 244 Absatz 1 Nr. 2, 244a Absatz 1 StGB ist der Zusammenschluss von min. 3 Personen. Diese müssen sich mit dem Willen zusammengeschlossen haben, in Zukunft und ebenso für eine bestimmte Dauer mehrere eigenständige Diebes- oder Raubtaten zu verüben, die im Einzelnen noch ungewiss sind. Es müssen maßgeblich drei Voraussetzungen vorliegen. Zusammenschluss von mindestens 3 Personen. Die fortgesetzte Begehung einer Mehrzahl selbstständiger Delikte.“<<--
Politik fürs Volk wird seit langem nicht mehr gemacht, im Gegenteil der Massenmord durch Zwangsimpfung ist nicht einmal im Ansatz jur. aufgearbeitet. Mit der schriftlichen Fixierung der Brandmauer erfüllen sie den Tatbestand einer kriminellen Bande „Es wird lediglich ein organisatorisches Zusammenwirken gefordert“. Selbst Richter sind in dem Urteil, Strafrecht explizit als Täter erwähnt und können verurteilt werden!!! Eine Verschwörung oder Komplott ist eine geheime Zusammenarbeit mehrerer Personen zum Nachteil Dritter (~82 Mio Bürger). Begriff der (verschworenen-)Bande im Strafrecht BGHST 46, 321, gilt für ALLE, völlig egal ob hochgestelle Amtsträger z.B. Gerichtspräsident, Richter, Staatsanwalt!! Karlsruhe Strafsenat 15.1.2002 4 StR 499/01.
Es wird eine Verschwörung der „Diebe im Gesetz“ betrieben.