Rainer Bonhorst / 25.05.2018 / 10:00 / Foto: Bundesregierung/Steins / 6 / Seite ausdrucken

Demnächst: Die Mündigkeitsanhebungsverordnung

Jetzt, da wir die Datenschutzgrundverblödung (DSGVÖ) haben, wird es Zeit, den nächsten Schritt zu wagen. Ich bin zwar in den kommenden Wochen noch damit beschäftigt, die Anträge meiner Putzfrau, meines Dogwalkers, meines Gärtners und meines Babysitters zu bearbeiten, die alle von mir die Genehmigung haben wollen, sich meine Telefonnummer und meine Email notieren zu dürfen. Aber sobald das erledigt ist und sobald ich meine 6743 gespeicherten Fotos durchgeprüft habe, ob da jemand außer mir selbst drauf ist, möchte ich mich dem ausgewiesenen Braintrust der Europäischen Union als Berater anbieten, mit dem Ziel, das DSVGÖ weiter zu entwickeln und auf die nächste Ebene der Genialität zu heben.

Es geht bekanntlich darum, uns EU-Bürger immer umfassender und fürsorglicher vor uns selber zu schützen. Darum schlage ich als nächsten logischen Schritt die Erarbeitung einer MBAVO vor. Diese Mündigkeitsbegutachtungs- und Anhebungsverordnung soll sicherstellen, dass der oft zitierte mündige Bürger in der Europäischen Union kein leerer Begriff bleibt, sondern juristisch und fortschrittsspolitisch mit Inhalt gefüllt wird.

Nach dieser, von mir vorgeschlagenen Verordnung, wird der juristische Zustand der Mündigkeit künftig nicht mehr automatisch jeder x-beliebigen Humanexistenz mit Ablauf des 18. Lebensjahrs zugewiesen. Die Mündigkeit als hohes und darum besonders schützenswertes Gut sollte erst nach gründlicher Prüfung erreicht werden. Diese Prüfung soll analog zur Kfz-Fahrprüfung aus einem theoretischen und einem praktischen Teil bestehen. Eine Prüfungsordnung ist noch zu erstellen. Sie sollte stringenten Anforderungen genügen.

Nach bestandener Prüfung wird dem jungen Erwachsenen probeweise eine Teilmündigkeit für zunächst drei Jahre zugebilligt. In dieser Probezeit kann der Teilmündige seine bürgerlichen Freiheitsrechte in Begleitung eines vollmündigen Staatsbürgers ausüben. In Abwesenheit eines solchen Begleiters bleibt der Teilmündige weiter unter dem wohlwollenden Schutz seines Staates oder – in Abwesenheit eines solchen – der EU.

Nur geeignete und altersmäßig stabile Bürger

Nach drei erfolgreich und fügsam absolvierten Jahren kann dem Probanden die Vollmündigkeit ausgesprochen werden. Die Eignung zur Vollmündigkeit wird alle zwei Jahre von einem Mündigkeits-TÜV überprüft. Mit Eintritt ins Rentenalter tritt der Bürger automatisch wieder in die Teilmündigkeit ein.

Diese Verordnung stellt sicher, dass nur geeignete und altersmäßig stabile Bürger dem Risiko der eigenverantwortlichen Vollmündigkeit ausgesetzt sind. Selbstverständlich findet auch die Vollmündigkeit ihre Grenzen dort, wo die Fürsorge des Staates eine Schutzentmündigung erforderlich macht.

Bürger in Teilmündigkeit genießen, wenn gewünscht oder notwendig, den vollen Fürsorgeschutz des Staates. Sie erfreuen sich also eines angemessenen Maßes an Mündigkeit, ohne ganz aus der Fürsorgetätigkeit des Staates entlassen zu werden. 

Mit dem MBAVO wird sicher gestellt, dass die Mündigkeit vor allem denjenigen Bürgern zufällt, die diesem Zustand auch gewachsen sind. Die Mündigkeit wird damit in ihrer Bedeutung deutlich angehoben. Zugleich wird sichergestellt, dass die sicherlich beträchtliche Zahl der Bürger, die nicht dem Risiko der Vollmündigkeit auszusetzen sind, einen umfassenden vormundschaftlichen Schutz des Staates genießen.

Der MBAVO sollte meines Erachtens eine nicht zum Vertrag gehörende, ihn aber erläuternde Ergänzung beigefügt werden, die Tipps dazu enthält, welche Voraussetzungen der Erreichung einer Vollmündigkeit förderlich sind. Hier sollte durchaus mit offenen Karten gespielt werden. So sollte nicht verschwiegen werden, dass eine Mitgliedschaft bei den Grünen, als klassische Betreuungspartei, die Chancen auf Vollmündigkeit deutlich erhöht. Von einer Mitgliedschaft in der FDP mit ihrer notorisch bevormundungsfeindlichen Haltung sollte dringend abgeraten werden.    

Foto: Bundesregierung/Steins

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Leserpost

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Harald Beurich / 25.05.2018

@Dobler Blauen Himmel zu fotografieren geht jetzt auch nur noch mit der Einverständniserklärung von Gott (s. Moses 1, 1:1) als Erschaffer. Wenden Sie sich bitte nach Rom.

Jochen Brühl / 25.05.2018

Die Idee erscheint so genial, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass so etwas in der EU-Kommission noch nicht in Arbeit ist.

Wilhelm Lohmar / 25.05.2018

Die Idee sollte weiter verfolgt werden. Schon bei den baldigen Landtagswahlen in Bayern und Hessen könnten Personen, die als unsichere Kantonisten einzustufen sind, durch betreutes Wählen vor Schaden für sich und ihre Mitbürger bewahrt werden.

Axel Kracke / 25.05.2018

Sehr geehrter Herr Bonhorst, alles sehr gute Vorschläge, aber warum machen Sie sich so viel Mühe? An all dem wird doch von den Grünen garantiert schon längst gearbeitet. Speziell Herr Albrecht hat da bestimmt schon einiges fertig in der Schublade, angesichts seines Alters (und seiner Erfahrung) sozusagen als “Kinder-Überraschungs-Ei”...

Georg Dobler / 25.05.2018

Ich habe Tausende Fotos mit unzähligen Menschen drauf aus mehreren Länder. Diese EU-Verordnung ist nicht anwendbar. Im 1. Semester Jura lernt man, Gesetzte die in der Paxis nicht angewendet werden sind wertlos, also ungültig. Vor ein paar Monaten las man, dass Fotos von Gebäuden ohne Einverständnis des Architekten auch nicht veröffentlicht werden dürfen. Das heißt dann praktisch dass wir nur noch den blauen Himmel fotografieren dürfen. Ist es sehr böse zu fragen ob wir eventuell gerade dabei sind das dümmste Land der Welt zu werden?

Sabine Schönfelder / 25.05.2018

Ein kleiner Blick in die Zukunft!

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