Da Sie es ansprechen Herr Grimm; Ich bin wohl einer der wenigen, die “WasAffe” nicht nutzen. Geht wohl auch ohne “Wischkästla” (Schmarrnfon) nicht. Zur Sache: Das Problem liegt wohl zwischen den Ohren der Anwender. Jeder Nachgeordnete, der dieses Gedöns dienstlich nutzt, kriegt ernstliche Probleme. Aber die “Häuptlinge” natürlich nicht. Daher auch die Neigung von Behördenmitarbeitern, den politischen “Herren und Meistern” (oh, sorry, nicht gegendert), nicht alles zu offenbaren.
Seit eine Bundeskanzlerin noch 2013 in einer Rede das Internet als “Neuland” bezeichnete, hat man in der Cdu scheinbar nichts dazugelernt. Man ist da wahrscheinlich immer noch auf Irrfahrt in fremden Gewässern unterwegs und hofft auf neue Entdeckungen!
Ein klarer Fall für den Landesdatenschutzbeauftragten. Ach nee - da gibt es ja die automatische Beißhemmung ...
“Eine Justizministerin wusste bei der Nutzung von WhatsApp nicht, welche Zugriffe sie erlaubt? Und ihre vier Staatssekretäre auch nicht? Lesen die die Geschäftsbedingungen nicht, denen sie zustimmen? Können manche Verantwortungsträger nicht verantwortlich mit Daten umgehen?” Na dann Prost Mahlzeit für die künftige Digitalisierung, falls sie überhaupt kommt. “Können Sie sich eigentlich noch erinnern, wie sich dieses Land einst empört hatte, weil die NSA die Kommunikationsdaten deutscher Politiker ausgeforscht hatte? Muss das lange her sein.” Eine herrliche “Posse.” Ich jedenfalls werde auf meiner neuen Gesundheitskarte KEINEN Datenverkehr zwichen den Ärzten und Apothekern zulassen, ich habe das RECHT zu widersprechen und werde es selbstverständlich ausüben !! Wenn ein zwanzigjähriger junger Mann KEINE Mühe hat die Daten von vielen Politikern zu knacken und auch noch zu veröffentlichen, kann ich mi lebhaft vorstellen, WAS mit den persönlichen GESUNDHEITSDATEN der Krankenversicherten passieren kann.
Nachvollziehbar. Was war nochmal gleich die persönliche Mindestqualifikation für eine Tätigkeit als Minister oder Staatssekretär? Um in Deutschland jemand Anderem auch nur die Haare schneiden zu dürfen, sind drei Jahre Ausbildung und eine Prüfung erforderlich…
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