Möglicherweise hat die Polizei das lange verschwundene zweite Handy des Solingen-Attentäters Issa al-H. gefunden. Das beschäftigt die Öffentlichkeit jetzt mehr als sein reuelos wirkendes Verhalten vor Gericht, obwohl unklar ist, ob der Fund einen Einfluss auf seinen Prozess haben wird.
Laut übereinstimmender Medienberichte könnte die Polizei am Dienstagabend das lange verschwundene zweite Handy des Solingen-Attentäters Issa al-H. gefunden haben. Das nun ihm zugeordnete Gerät wurde in unmittelbarer Nähe der Solinger Flüchtlingsunterkunft gefunden, in der der 27-jährige Syrer bis zu seiner Verhaftung gelebt hatte.
Issa al-H. muss sich seit 27. Mai vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm dreifachen Mord, zehnfachen Mordversuch sowie die Mitgliedschaft in der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) vor. So soll der Syrer am Abend des 23. August 2024 auf dem „Festival der Vielfalt", mit dem die Stadt Solingen ihr 650-jähriges Jubiläum feiern wollte, „in schneller Abfolge" sowie „unter wiederholten Allahu-Akbar-Rufen" gezielt auf Hälse der Veranstaltungsbesucher eingestochen haben, um so eine möglichst hohe Zahl von „Ungläubigen" zu töten. Dabei wurden die 56-jährige Apothekerin Ines W., der 67-jährige Stefan S. sowie der 56-jährige Florian H. getötet. Weitere Besucher des „Festivals der Vielfalt" wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt.
Gleich zum Prozessauftakt hatte Issa al-H. zugegeben, die ihm zur Last gelegten Taten begangen zu haben. Zum Vorwurf der IS-Mitgliedschaft sowie dem der Mordabsicht äußerte er sich bislang jedoch nicht. In der Untersuchungshaft hatte al-H. gegenüber einem psychiatrischen Gutachter behauptet, er sei „vom IS reingelegt" worden, habe seine Tat im Zustand einer Wahnvorstellung begangen und sei deshalb „selbst ein Opfer".
Auffälliger Hinweis
Ob der mutmaßliche Handy-Fund überhaupt Auswirkungen auf den Prozess gegen Issa al-H. haben wird, bleibt abzuwarten. Zunächst werden Spezialisten des Bundes- oder des Landeskriminalamts klären müssen, ob es sich bei dem gefundenen Handy tatsächlich um al-H.s Zweitgerät handelt. Auch ist fraglich, ob ein Handy, das in diesem Fall rund neun Monate im Dreck gelegen hätte, überhaupt noch ausgelesen werden kann. Falls aber beides zutrifft, müssen die Ergebnisse in dem laufenden Verfahren berücksichtigt werden. Dies könnte das derzeit für September vorgesehene Urteil verzögern, da alle Daten in diesem Fall auch noch von der arabischen in die deutsche Sprache übersetzt werden müssten.
Auffällig an dem Vorgang ist, dass al-H.s Verteidiger Daniel Sprafke ausgerechnet zum Ende der Sitzung am Dienstag dem Gericht jene Hinweise auf den möglichen Fundort des lange verschwundenen zweiten Handys anbot, die noch am selben Tag zur Suchaktion der Polizei geführt haben. In der Sitzung am Dienstag hatten mehrere Überlebende des Messer-Anschlags ausgesagt. Issa al-H. aber blickte während ihrer Aussagen immer nur auf den Boden und würdigte keines seiner Opfer eines Blickes.
Damit hinterließ der Syrer erneut den Eindruck eines Attentäters, der zwar teilweise geständig ist, aber für die Opfer seiner Taten noch immer keinerlei erkennbares Interesse zeigt. „Die Reue nehmen wir ihm Stand jetzt definitiv nicht ab", sagte der Nebenklage-Anwalt Simon Rampp unmittelbar nach Ende der Sitzung. Mit dem plötzlichen Handy-Fund wurde das auffällige Verhalten von Issa al-H. vor Gericht in der medialen Berichterstattung aber schnell wieder in den Hintergrund gerückt.
Peter Hemmelrath arbeitet als Journalist und Gerichtsreporter.

Warum kein Friedens- (Scharia)Richter!? Der Prozess wäre mit und ohne Handy schnell beendet. Der Typ wird so oder so als Märtyrer gefeiert und kann es kaum erwarten, bis etwa 72? Jungfrauen ihn verwöhnen. Der Islam ist halt die „Ideologie des Friedens“. Wer anderes behauptet verliert das Haupt; (wg. der JF). Im übrigen bin ich der Meinung, der Islam ist eine echte Bereicherung!
@Dr. Daniel Brauer – #Hat man als Flüchtling jetzt auch Privat- und Diensthandys?# – Selbstverständlich. Wie die Prostituierte hat auch der Terrorist ein Recht auf Privatleben: Diensthandy aus.
@Bernd Gottschalk – #…ich komme mittlerweile durcheinander, welcher Mörder/Messerstecher zu welcher Stadt gehört…# Ich auch. Meine Idee zur Abhilfe: es müßte dringend eine Art Köchl-Verzeichnis all dieser Taten in Angriff genommen werden. Chronologisch-thematisches Verzeichnis sämtlicher Terrorwerke in Deutschland nach 2000.
„Neues aus Bottrop“ heißt jetzt „Neues aus Solingen“ . Hauptsache NRW !
…ich komme mittlerweile durcheinander, welcher Mörder/Messerstecher zu welcher Stadt gehört…
So, so, da liegt das Handy monatelang unentdeckt nahe der Unterkunft auf dem Boden herum. Und im Laufe der Verhandlung wird es aufgefunden, nachdem der Verteidiger der Polizei plötzlich den möglichen Fundort nennt. Und ob es „ausgelesen“ werden kann, ist unklar – und dauert natürlich so lange, dass es den Prozess verzögern könnte. Zumal es sich um arabische Sprachnachrichten handeln könnte, die zunächst übersetzt werden müssten. Tja, so kann es gehen. So ein Zufall aber auch – wie das Leben eben so spielt. Ganz abgesehen davon, was es denn eigentlich auf einem Handy „auszulesen“ gibt, was nicht auch im genutzten Netz wiedergefunden werden könnte. Na, Hauptsache, die Urteilverkündung wird hinausgezögert. Der deutsche Steuerzahler kommt sicher gern für derartige Manöver samt Verzögerungen auf. Fazit: ein (offenbar ehemaliger) Rechtstaat lässt sich auf simpelste Art und Weise vorführen. Ob die Opfer des feinen syrischen Herrn ebenfalls derart intensive juristische Unterstützung erfahren?
Hat man als Flüchtling jetzt auch Privat- und Diensthandys ?