Man kann das auch positiv sehen: ist das Gesetz in Kraft, sind sämtliche Parteien wahlkampftechnisch permanent dem Vorwurf, wenn schon nicht der hatespeech, dann doch zumindest der fake news ausgesetzt. Vor allem die sozialistischen Parteien von grün bis dunkelrot, wären damit erledigt - außer sie gewinnen die Wahl, weil es genug Dumme gibt, die den Sozenschmäh lieb gewonnen haben.
In Deutschland gab es noch nie mehr als die Illusion einer fragwürdigen Demokratie. Jetzt verzichtet man auch noch auf die Illusion. Und die Bürger? Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber…
Ich habe “meinen” lokalen MdB mit Anfragen zum Gesetzentwurf gelöchert. Immerhin bekam ich auf 6 Mails zwei Antworten, jeweils durch eine “Mitarbeiterin”, dass mir der Herr MdB “in Kürze” antworten wird. Vergangen sind mehr als 6 Wochen, der Herr MdB ist wohl noch mit dem Suchen des Gesetzentwurfs beschäftigt.
In frueheren Zeiten nannte man das Ermaechtigungsgesetz, wie Geschichte sich doch wiederholt!
Ich frage mich, weshalb die Facebook-Community nicht auf allen Kanälen den Bundestagsabgeordneten die Hölle heiß macht. Mich trifft es dort nicht, dennoch steht für mich fest, dass es mit dem Gesetz um wesentlich mehr, als “Hatespech” geht. Noch letzten Dezember hatte doch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages festgestellt, dass „Hass” und „Hatespeech” nicht strafbar seien. Zählt wohl alles nicht mehr.
Wobei die Frage, wer gegebenenfalls überhaupt zu einer Verfassungsklage berechtigt ist, auch zu keinen Freudensprüngen Anlaß gibt, weil üblicherweise nur von einem Gesetz unmittelbar Betroffene Verfassungsklage erheben können (und das normalerweise auch erst, wenn der Instanzenweg der ordentlichen Gerichtsbarkeit durchschritten ist), oder ein Verfassungsorgan (Bundesrat, Bundesregierung, ....) ein Normenkontrollverfahren anstrengt, was aber in diesem Fall illusorisch ist. Wer ist gegebenenfalls betroffen? Das ist z. B. Facebook, Twitter, You Tube o. ä, nachdem sie wegen der Weigerung, beanstandete Inhalte zu löschen, ein Bußgeld erhalten haben. Also sind auch hier die Aussichten auf eine Verfassungsklage eher trübe, da ich diesen Organisationen die hierfür notwendige Standhaftigkeit nicht zutraue. Wer ist nicht betroffen (im juristischen Sinn)? Nicht betroffen ist m. E. jemand, dessen Beitrag gelöscht wurde, denn er hat sich ja den Bedingungen des Portalbetreibers unterworfen, der sich in der Regel das Recht zur Löschung vorbehält. Und das BVerfG könnte argumentieren, sein Recht auf Meinungsfreiheit sei nicht eingeschränkt, weil einerseits das GG zwar Meinungsfreiheit garantiere, aber keinen Dritten verpflichte, die Meinung zu veröffentlichen, und er andererseits seine Meinung jederzeit woanders oder in anderer Form kundtun könne. Also hat eine Verfassungsbeschwerde auch von dieser Seite keine Aussicht auf Erfolg. Was bleibt? Jeder, der es sich aufgrund Alters, Beruf, Familie etc. leisten kann, sollte diesem Land auf schnellstem Weg den Rücken kehren.
Das GG entbehrt eines wichtigen Rechtsgrundsatzes. Der Amtseid “...Schaden vom deutschen Volk abzuwende.” resp. dessen Nichtbefolgung ist nicht strafbewehrt. Es war für die Gründerväter und -väterinnen wahrscheinlich unvorstellbar, dass nicht zuwenig sondern nur zuviel Deutsch-Nationales vermieden werden sollte. Da gerade wieder mal am GG herumgeschraubt wird, wiw wäre es mit einem update des Art. 20, Abs. 4 GG?
Was mich an dem “Netzwerkdurchsetzungsgesetz” besonders ärgert, ist die Tatsache, dass dieses Thema und dessen Abarbeitung im Parlament die Jungsozialisten in der SPD scheinbar überhaupt nicht interessiert. Ich kann mich erinnern, dass bei anderen Gelegenheiten in der Vergangenheit von dieser Seite ab und an mal der SPD-Führung widersprochen wurde. Heute: Fehlanzeige. Zumindest wenn man mal die Website der Jusos betrachtet. Sozialistisch, Feministisch, Internationalistisch und an anderer Stelle “Wir wollen den Kapitalismus überwinden”. Da bleibt natürlich keine Zeit, um sich mal mit dem Genossen Heiko und dessen Zensurgesetz auseinanderzusetzen.
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