Peter Grimm / 24.06.2017 / 11:33 / 18 / Seite ausdrucken

Das Zensur-Versprechen wird gehalten

Man sollte sich nicht darauf verlassen, dass Politiker nicht einhalten, was sie versprechen. Bundesjustizminister Heiko Maas hatte schon vor Monaten angekündigt, noch vor der Sommerpause werde ein Gesetz beschlossen, das zur schnellen Löschung von Netzinhalten verpflichtet, die als „hate speech“ und „fake news“ angezeigt wurden. Ob überhaupt eine volksverhetzende oder beleidigende Äußerung vorliegt oder es sich um die Wahrnehmung des Rechts auf Meinungsfreiheit handelt, muss kein Gericht vorab klären. Meinungsfreiheit gilt – heutzutage sieht man sich genötigt, eine solche Selbstverständlichkeit wirklich eigens zu erwähnen – auch für geschmackliche Entgleisungen oder scharfe, bis an die Grenze zur Schmähung gehende Kritik. In einer freien Gesellschaft muss dies jeder aushalten, der sich in die öffentliche Debatte begibt.

Heiko Maas meinte das ernst, daran mochten wenige gezweifelt haben. Aber dass er ein solches Gesetz tatsächlich durchs Parlament bringen könnte, glaubten nicht so viele Bürger. Zumindest die angekündigten schnellen Eingriffe außergerichtlicher nichtstaatlicher Lösch-Trupps würden doch so nicht im Gesetz stehen, beruhigten sich viele. Es gibt ja schließlich noch das Grundgesetz, und dass heutzutage ein deutsches Parlament einem Gesetz zustimmt, das offensichtlich Grundrechte in verfassungswidriger Weise einschränkt, war unvorstellbar. Heiko Maas musste doch mit seinen Zensur-Phantasien scheitern.

Doch dann legte er tatsächlich ein „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ vor, dem auch prompt von der Bundesregierung zugestimmt wurde. Sofort wurde es dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Obwohl nur noch wenige Wochen Zeit waren, versprachen die Vertreter der Großen Koalition, sie würden das Gesetz bis zur Sommerpause beschließen.

Keiner will als Verfechter der Maas-Linie gelten

Als der Maas-Entwurf nach der ersten Lesung im Bundestag in die Ausschüsse verwiesen wurde, waren die Urteile so vernichtend, dass es für ihn eigentlich keine politische Zukunft mehr hätte geben dürfen. Selbst der UNO-Sonderbeauftragte für die Meinungsfreiheit, David Kaye, äußerte gegenüber der Bundesregierung offiziell schwerwiegende Bedenken hinsichtlich der Eingriffe in die Meinungsfreiheit und Verstöße gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält den Gesetzentwurf für verfassungs- und europarechtswidrig. Wie kann dann eine Abgeordneten-Mehrheit den Entwurf auf die Schnelle durchwinken?

Vielleicht hätte man sich darauf vor einigen Jahren noch verlassen können, dass auch Bundestagsabgeordnete einer Regierungskoalition an dieser Stelle ihre Gefolgschaft verweigern. Doch heute beschränkt sich der Widerstand selbstbewusster Parlamentarier auf einige distanzierende Medienstatements nach der ersten Lesung. Als glühender Verfechter der Maas-Linie mag im Wahljahr kaum einer gelten, doch so weit, über ein Aufbegehren nachzudenken, reicht es bei den allermeisten Koalitionsabgeordneten nicht.

Bis zum 23. Juni konnte, wer wollte, immer noch hoffen, es kommt nicht zum Beschluss dieses Gesetzes, weil sich der allseits verrissene Maas-Entwurf nicht in dieser kurzen Zeit grundrechtskompatibel umarbeiten lässt. Während das kritische Publikum seine Beruhigung an kritischen Debattenbeiträgen finden konnte, wurde nach einer schnellen Lösung gesucht.

Gestern, am 23. Juni, pünktlich zum Freitagnachmittag, erfuhr dann die Öffentlichkeit, dass sich die Fachpolitiker von CDU und SPD auf eine Fassung des Gesetzes verständigt hätten, der die Koalition zustimmen könne. Am Montag kann dann der Segen der Koalitionsspitzen folgen. Genau vor der Sommerpause kann das Gesetz beschlossen werden, ganz so, wie es uns der Genosse Maas versprochen hat.

Zu wenige Verweigerer

Mag sich das Gesetz am Ende auch als grundgesetzwidrig herausstellen, das Bundesverfassungsgericht entscheidet nicht so schnell. In der heißen Phase des Wahlkampfs lassen sich viele missliebige Inhalte viel besser beseitigen als früher. Man muss sie nur oft genug anzeigen, dann sind sie wahrscheinlich erst einmal weg.

Gäbe es genug selbstbewusste Parlamentarier, die mehr ihren Wählern verpflichtet sind als den Parteigremien, denen sie ihre Nominierungen und Listenplätze verdanken, könnte man vielleicht noch hoffen. Leider ist auch Horst Köhler nicht mehr Bundespräsident, der Gesetze, an deren Verfassungsmäßigkeit er zweifelte, nicht unterschrieb und so das Inkrafttreten verhinderte. Anschließend muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob die verfassungsrechtlichen Bedenken gerechtfertigt waren.

Wenn ja, ist das Gesetz tot; wenn nein, dann muss der Präsident unterschreiben. Köhler hat die Deutschen mit seiner Unterschriftsverweigerung immerhin vor ein paar bedenklichen Gesetzen bewahren können. Von Frank-Walter Steinmeier ist eine solche Courage nicht zu erwarten. So können wir also womöglich mit einem Gesetz in den Wahlkampf gehen, das in verfassungswidriger Weise Grundrechte beschränkt. Aber wir befinden uns ja in guter europäischer Nachbarschaft. Wenn Frankreich mehrfach im Ausnahmezustand wählt, werden wir das doch auch mit ein klein wenig eingeschränkten Grundrechten schaffen. 

Der Beitrag erschien auch auf Peter Grimms Blog sichtplatz.

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Siegfried Schwarzl / 24.06.2017

Wobei die Frage, wer gegebenenfalls überhaupt zu einer Verfassungsklage berechtigt ist, auch zu keinen Freudensprüngen Anlaß gibt, weil üblicherweise nur von einem Gesetz unmittelbar Betroffene Verfassungsklage erheben können (und das normalerweise auch erst, wenn der Instanzenweg der ordentlichen Gerichtsbarkeit durchschritten ist), oder ein Verfassungsorgan (Bundesrat, Bundesregierung, ....) ein Normenkontrollverfahren anstrengt, was aber in diesem Fall illusorisch ist. Wer ist gegebenenfalls betroffen? Das ist z. B. Facebook, Twitter, You Tube o. ä, nachdem sie wegen der Weigerung, beanstandete Inhalte zu löschen, ein Bußgeld erhalten haben. Also sind auch hier die Aussichten auf eine Verfassungsklage eher trübe, da ich diesen Organisationen die hierfür notwendige Standhaftigkeit nicht zutraue. Wer ist nicht betroffen (im juristischen Sinn)? Nicht betroffen ist m. E. jemand, dessen Beitrag gelöscht wurde, denn er hat sich ja den Bedingungen des Portalbetreibers unterworfen, der sich in der Regel das Recht zur Löschung vorbehält. Und das BVerfG könnte argumentieren, sein Recht auf Meinungsfreiheit sei nicht eingeschränkt, weil einerseits das GG zwar Meinungsfreiheit garantiere, aber keinen Dritten verpflichte, die Meinung zu veröffentlichen, und er andererseits seine Meinung jederzeit woanders oder in anderer Form kundtun könne. Also hat eine Verfassungsbeschwerde auch von dieser Seite keine Aussicht auf Erfolg. Was bleibt? Jeder, der es sich aufgrund Alters, Beruf, Familie etc. leisten kann, sollte diesem Land auf schnellstem Weg den Rücken kehren.

Herbert Dietl / 24.06.2017

Das GG entbehrt eines wichtigen Rechtsgrundsatzes. Der Amtseid “...Schaden vom deutschen Volk abzuwende.” resp. dessen Nichtbefolgung ist nicht strafbewehrt. Es war für die Gründerväter und -väterinnen wahrscheinlich unvorstellbar, dass nicht zuwenig sondern nur zuviel Deutsch-Nationales vermieden werden sollte. Da gerade wieder mal am GG herumgeschraubt wird, wiw wäre es mit einem update des Art. 20, Abs. 4 GG?

Manfred Löffert / 24.06.2017

Was mich an dem “Netzwerkdurchsetzungsgesetz” besonders ärgert, ist die Tatsache, dass dieses Thema und dessen Abarbeitung im Parlament die Jungsozialisten in der SPD scheinbar überhaupt nicht interessiert. Ich kann mich erinnern, dass bei anderen Gelegenheiten in der Vergangenheit von dieser Seite ab und an mal der SPD-Führung widersprochen wurde. Heute: Fehlanzeige. Zumindest wenn man mal die Website der Jusos betrachtet. Sozialistisch, Feministisch, Internationalistisch und an anderer Stelle “Wir wollen den Kapitalismus überwinden”. Da bleibt natürlich keine Zeit, um sich mal mit dem Genossen Heiko und dessen Zensurgesetz auseinanderzusetzen.

Rupert Drachtmann / 24.06.2017

Grüß Gott Herr Grimm. Es bricht der Boden weg. Die Bezeichnung “Bananenrepublik” genügt schon lange nicht mehr. Viele anständige und ehemals gestandene Politiker der Vergangenheit drehen sich im Grabe um. Zuletzt Herr Kohl, der als letzten Protest einen Staatsakt in Deutschland zu seinem Begräbnis ablehnte. Völlig zu Recht. Wo führt das nur hin ? Alle schlafen ! Wenn ich in meinem Umfeld (i.d.R. nicht “bildungsfern”) die Menschen auf das “Netzwerkdurchsetzungsgesetz” anspreche, weiß niemand Bescheid. “Noch nie gehört”. Was kann man da noch tun ? Aber wenigstens informiert die Achse über diese Themen. Sonst wäre alles dunkel. Weiter so ! Danke !

Christoph Kaiser / 24.06.2017

“In einer freien Gesellschaft muss dies jeder aushalten, der sich in die öffentliche Debatte begibt.” Freie Gesellschaft?!? Da haben wir unterschiedliche Auffassungen, in welchem Land wir uns bewegen.

Heiko Stadler / 24.06.2017

Für “hate speech” aus dem Volk gilt eine Löschfrist von wenigen Tagen, andernfalls droht eine Strafe von 5 Millionen Euro. Für grundgesetzwidrigen hate speech, der in ein Gesetz gemeiselt ist, gilt eine Löschfrist von mehreren Monaten (bis nach der Wahl), andernfalls droht der Verbleib im üppig bezahlten Amt.

Markus Knust / 24.06.2017

Wetten das auch die Gerichte dieses Machwerk nicht kassieren? Diese Positionen wurden doch von links grün schon längst günstig besetzt. Willkommen in der DDR 2.0 Das Gesetz wird nur die Basis bilden. Erweiterungen werden folgen. Ich bin auch davon überzeugt, dass man nach der Wahl, sowie man wieder fest im Sattel sitzt, gegen jegliche kritische Stimmen vorgehen wird. Einige werden sich noch wundern.. Hätten wir die DDR doch bloß behalten und selbst einen wirklich demokratischen Staat gegründet.

Stefan Zorn / 24.06.2017

Es gibt nichts mehr zu sagen. Dieses Gesetz ist eine Kriegserklärung der etablierten Parteien gegen das eigene Volk!

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