Ulli Kulke / 10.12.2024 / 06:25 / Foto: K.I / 64 / Seite ausdrucken

Das Wort, das alle erzittern lässt: Sperrminorität

Anmerkungen zu dem Affentheater um neue Gesetze und Bestimmungen und Regelungen, die nach den nächsten Wahlen die AfD weiter draußen vor lassen sollen.

Panik ist ausgebrochen bei den Resten der Ampelparteien, der SPD und den Grünen. Auch deren „Verflossene“, die FDP, lässt sich davon anstecken, und sogar die CDU ist nicht gänzlich gefeit davor. Eine Horrorvision scheint nämlich umzugehen: Nach den anstehenden Bundestagswahlen könnte es womöglich nicht mehr so bequem sein, die AfD einfach rechts liegen zu lassen und so zu tun, als wären deren Abgeordnete gar nicht da und deren Wähler irgendwie auch nicht. Man sagt es nicht so, aber es geht die Angst um, dass die „Brandmauer“ nicht nur einstürzen, sondern dabei ihren Baumeistern selbst auf die Füße fallen könnte.

Das Wort, was alle erzittern lässt: Sperrminorität. Im Thüringischen Landtag verfügt die AfD allein bereits seit der letzten Wahl über mehr als ein Drittel aller Abgeordneten. Dies könnte durchaus auch in anderen deutschen Parlamenten der Fall sein, wenn nicht seitens der AfD allein, so doch gemeinsam mit den anderen Parias, denen vom BSW. Bei Abstimmungen zu Vorhaben, in denen eine Zweidrittelmehrheit nötig ist, müsste man in diesen Fällen mithin auf die Unberührbaren zugehen und mit ihnen nach Kompromissen suchen – das nach der Ideologie der Brandmauer bislang ein absolutes Tabu ist, das ewig währen sollte.

Nicht nur Verfassungsänderungen, die nur mit einer Zweidrittelmehrheit zu erreichen sind, wären davon betroffen, sondern etwa auch Modifikationen mancher Bestimmungen, die in der Verfassung verankert sind. Zum Beispiel die Schuldenbremse oder auch Sondervermögen (wie die spontanen 100 Milliarden für die Verteidigung), ein Szenario also von brisanter Aktualität. Oder auch bei der Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichtes, die der Zustimmung von zwei Dritteln der Abgeordneten bedürfen – eine heikle Angelegenheit, sind sie es doch, die das letzte Wort über die Auslegung des Grundgesetzes haben. Auch darüber, was verfassungswidrig ist oder nicht – zum Beispiel Parteien, die im Zweifel verboten werden könnten. In diesem heiligen Entscheidungsraum sollen nach dem Willen der „Altparteien“ Parlamentarier weder der AfD noch des BSW eine Rolle spielen dürfen.

Mehrheit von AfD und BSW nicht mehr ausgeschlossen?

Nun, da dem Land plötzlich Neuwahlen ins Hohe Haus stehen, nach denen womöglich eine Sperrminorität von einer jener „aussätzigen“ Parteien oder beiden zusammen gegeben sein könnten, laufen in den anderen Parteien, in den politischen Feuilletons der Blätter und auch in juristischen Kreisen teilweise aufgeregte Diskussionen an, wie man damit umgehen könnte. Wie man solche Sperrminoritäten entkräften könnte, durch Änderungen von Gesetzen oder Satzungen. Auch der Verfassung? Jetzt, da ein Verbotsverfahren gegen die AfD erstmal in weite Ferne gerückt ist, ist die Sehnsucht groß, wenigstens deren Abstimmungsrechte zu beschneiden.

Es geht ja nicht nur um den Bundestag. 2025 und 2026 gehen insgesamt sieben Landtagswahlen über die Bühne, davon zwei weitere im so verrufenen Osten. Nicht ausgeschlossen also, dass nach diesen Urnengängen auch anderswo Sperrminoritäten anstehen, die man eigentlich verhindern wollte.

Was in diese Diskussionen hineinscheint, was sie schon heute so kompliziert macht, bis hin zur Unlösbarkeit: Nicht nur mögliche Sperrminoritäten zeichnen sich ab. Es könnte ja auch weiter gehen: Was, wenn das Wachstum von AfD und BSW wieder Fahrt aufnähme und in mittlerer Zukunft aus den Minoritäten hier und da auch mal Mehrheiten werden?

Stellen wir uns nur mal eine schwarz-grüne Koalition nach den Bundestagswahlen am 23. Februar vor, mit einem Kanzler Merz und einem Wirtschaftsminister Habeck: Es wäre eine Mesalliance, die zum Beispiel in Sachen Energiepolitik, Innerer Sicherheit und Migration ihr Heil in einer Rückkehr zum politisch korrekten Durchwurschteln befürchten ließe wie in der Ära Merkel – in der, wir erinnern uns, die Stimmenanteile der AfD in den Himmel wuchsen, weil die Union als „Alternative“ ein Komplettausfall war. Es könnte also wieder so weiter aufwärts gehen, auf ein Neues, wenn im Falle von Schwarzgrün das Vertrauen in die CDU bei einem maßgeblichen Spektrum nun rettungslos zerstört würde. Dann wäre mittelfristig eine gemeinsame Mehrheit von AfD und BSW nicht mehr ausgeschlossen, jedenfalls nicht überall im Land.

Absichtlich verfahren und absurd

Was also nun: Das Erfordernis einer Zweidrittel-Mehrheit für die Wahl eines Richters und die Änderung der Verfassung aufheben, um einer möglichen Sperrminorität der aussätzigen Parteien die Sperre wegzunehmen? Oder die Bedingung einer Zweidrittel-Mehrheit sogar noch ausbauen, um bei unerwünschten aber möglichen absoluten Mehrheiten von AfD und BSW selbst die eigene Sperrkraft zu sichern? Auf Bundesebene meint man zunächst mal ein Schlupfloch gefunden zu haben: Sollten in einem Bundestag, in dem AfD und/oder BSW zwei Drittel aller Abgeordneten stellen, diese ihre Zustimmung zu jedem von der Mehrheit vorgeschlagenen Richter verweigern, so könnten die Bundestagsabgeordneten künftig insoweit entmachtet werden, als in dem Fall der Bundesrat die Wahl übernimmt. Was natürlich nur solange ein Ausweg wäre, wie AfD und BSW nicht auch in der Länderkammer eine Sperrminorität erlangen. In der Hoffnung darauf soll deshalb laut herrschender Diskussion das Zweidrittel-Quorum für die Wahl erhalten bleiben, dies auch als Sicherheit gegen irgendwann dann doch mögliche verrufene einfache Mehrheiten.

Weshalb man die ganze Angelegenheit als verfahren und absurd – man muss sagen: absichtlich verfahren und absurd – ansehen muss: Zwar gibt es einerseits bisher überhaupt keine Erfahrungswerte, die es für die Zukunft ausschließen ließen, dass man für vorgeschlagene Richter oder Gesetzesvorhaben nicht auch mal die Zustimmung der AfD erhalten könnte. Ganz im Gegensatz bekanntlich zum umgekehrten Fall: Anträge der AfD ernten aus erklärtem Grundsatz aller anderen nur Ablehnung. Sie müssen nach der ehernen – und vielfach auch schriftlich erklärten – Ideologie der Brandmauer abgelehnt werden (so dass eine Revanche seitens der AfD sogar verständlich wäre, aber bisher nicht zum Tragen kam).

Andererseits, und dies treibt die Absurdität auf die Spitze: Die Spekulation über eventuelle Zustimmung oder Ablehnung der AfD zu eigenen Vorhaben oder Kandidaten der „Altparteien“ ist letztlich unnötig: Gerade eine Zustimmung seitens der AfD ist ja kategorisch unerwünscht, toxisch, jedenfalls immer dann, wenn die AfD-Stimmen ausschlaggebend sind. Die „demokratischen Parteien“ wollen sie sich mit der Brandmauer erklärtermaßen vom Halse halten wie der Teufel das Weihwasser.

Die Brandmauer ist gescheitert – und zwar von Anfang an

Dieses Verdikt allerdings macht den zitierten aktuellen Plan, bei einer im Bundestag zum Tragen gekommenen Sperrminorität etwa bei der Richterwahl auf den Bundesrat auszuweichen, hinfällig. Denn: Verfügen die anderen Parteien über keine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag, so dürften sie nach ihren eigenen Grundsätzen gar keinen Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht ins Rennen schicken. Wäre doch eine immerhin mögliche Zustimmung für ihn durch entscheidende AfD-Stimmen genau der Worst Case. Man stelle sich vor: Ein Bundesverfassungsrichter von AfD-Gnaden ... Auf die darauffolgenden Schlagzeilen von taz, Süddeutscher und Zeit wäre ich gespannt. Der Kandidat wäre gebrandmarkt durch ein Loch in der Brandmauer. Die ihren Baumeistern spätestens dann auf die eigenen Füße fiele.

Und wenn deshalb, um so etwas zu verhindern, für eine Richterwahl im Bundestag erst gar kein Kandidat aufgestellt würde? Müsste hierfür eine rechtliche Konstruktion geschaffen werden, die dann die Wahl automatisch in den Bundesrat verlagert?

Vielleicht verlieren Sie, lieber Leser, an dieser Stelle langsam die Lust, die gegebene Absurdität in alle Verästelungen gedanklich noch weiterzudrehen. Ich hätte dafür Verständnis, weise aber darauf hin, dass die alleinige Ursache hierfür in der Absurdität der Brandmauer liegt. Die jetzige Diskussion über Modifikationen im Gebäude unserer Demokratie mit dem alleinigen Ziel, die laut Umfragen derzeit zweitstärkste Partei aus allen Entscheidungen fernzuhalten, zeigt, dass die Brandmauer gescheitert ist. Und zwar von Anfang an, als die AfD noch völlig haltlos in die rechtsradikale Ecke gestellt wurde, nur weil sie es wagte, die widerrechtliche Euro-Rettungsschirm-Politik der Europäischen Zentralbank und der Merkel-Regierung infrage zu stellen.

Realpolitik schafft Realitäten

Die Brandmauer war all die Jahre nichts als ein Kokon, ein Schutzschirm um die AfD, hinter dem sie sich ohne Gefahr der Prüfung ihrer Politik an der Realität ungestört vermehren und vergrößern konnte, weil die Regierungen parallel dazu versagten. Der jüngste Umgang mit dem BSW, dem eine ähnliche Paria-Stellung drohte oder immer noch droht, deutet nach ihrer Einbindung in Koalitionsverhandlungen bereits an, wie es hätte anders laufen können. Die Hybris der Parteichefin Sahra Wagenknecht, die sie dabei offenbarte, scheint laut Umfragen den Höhenflug der Partei schon wieder zu beenden, bevor er überhaupt losging. Realpolitik schafft Realitäten.

Die AfD hätte von Anfang an in die allgemeine politische Meinungsbildung, den Diskurs eingebunden werden müssen. Nur so wäre einer Radikalisierung die Spitze genommen worden. Einer Partei, die man aus der Realität ausblenden will, macht man es nur leicht, ihrerseits zur Realität eine Distanz aufzubauen. Spätestens jetzt, da angesichts der baldigen Wahlen im politischen Raum Überlegungen für eine „Lex AfD“ nach der anderen aufkommen, sollte dies den Strategen der anderen Parteien klar werden.

Das Bemühen, einer möglichen Obstruktion der Demokratie durch die AfD vorzubeugen, trägt dabei selbst bereits deutliche Züge einer solchen Obstruktion. Das derzeitige Changieren in den Köpfen zwischen Erhalt oder Abriss von Sperrminoritäten, abhängig davon, ob die Partei womöglich „nur“ ein Drittel oder sogar auch mal die einfache Mehrheit von Abgeordneten stellen könnte, ist ein klares Alarmzeichen.

Ein Vorschlag von Boris Palmer

Viel zu lange wurde die Brandmauer auch aus einem einfachen Grund von interessierter Seite weiter hochgemauert. Nämlich um bei einer stärker werdenden AfD nach der Arithmetik der Kräfte die Beteiligung mindestens einer linken Partei an jeder Regierung sicherzustellen. So wird es auch nach der kommenden Bundestagswahl aussehen. Das politische Spektrum in Deutschland hat sich in den letzten Jahren sehr deutlich von links nach rechts verschoben. Allein die Brandmauer gaukelt in den Parlamenten das Recht auf eine Mitte-Links-Regierung vor, das nicht gegeben ist.

Auch deshalb ist es nur zu begrüßen, wenn jetzt der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer – ehemals grüner Politiker – der CDU wiederholt vorschlägt, in Thüringen mit der AfD eine Koalition zu bilden. Unter Ausschluss des extremen Björn Höcke (der selbst bereits einmal eine solche Möglichkeit ins Gespräch gebracht hatte). Auch diejenigen, die manche rechte Ausfransungen der AfD beklagen, müssen anerkennen, dass es viele Gemeinsamkeiten zwischen CDU und AfD gibt, die obendrein auch den demoskopisch ermittelten mehrheitlichen Wünschen der Bevölkerung entsprechen. Eine Koalition würde genau diesen bürgerlichen Gemeinsamkeiten auch innerhalb der AfD zu einem Bedeutungszuwachs verhelfen, zu Lasten übertriebener Radikalität. Einen Versuch wäre es allemal wert.

 

Ulli Kulke ist Journalist und Buchautor. Zu seinen journalistischen Stationen zählen unter anderem die „taz“, „mare“, „Welt“ und „Welt am Sonntag“, er schrieb Reportagen und Essays für „Zeit-Magazin“ und „SZ-Magazin“, auch Titelgeschichten für „National Geographic“, und veröffentlichte mehrere Bücher zu historischen Themen.

Foto: K.I

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Leserpost

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Heiko Engel / 10.12.2024

Die PARTEIENDIKTATUR in Deutschland ist DAS Kernproblem bzw. die MUTTER ALLER Probleme. Irgendwann müsste es eigentlich jeder mal begreifen. Die betrachten Deutschland als ihr Lehen; überlassen zur Verwaltung und Ausbeutung. Und da gilt es anzusetzen. Angenehmen Tag !

Chris Groll / 10.12.2024

Zurückgehaltene Akten, selbstgebastelte Belege für Extremismus, fragwürdiger Umgang mit Mitarbeitern: Neue Vorwürfe gegen Thüringens Verfassungsschutzpräsidenten Kramer stellen endgültig seine Qualifikation für dieses Amt in Frage. Dieser Herr Kramer hat so viel Dreck am Stecken und von IHM kommt die Beurteilung der AfD in Thüringen als gesichert rechtsextrem. Das gleiche gilt für die Beurteilung des Herrn Höcke. Sollte man nicht erst einmal solche Personen vor ein Gericht stellen? Bislang hat noch kein Verfassungsschutz Beweise erbringen können über die „Rechtsextremität“  der AfD und des Herrn Höcke. Sollten diese Beweise einmal erbracht werden, würde es für mich unmöglich sein, diese Partei zu wählen. Solange sich allerdings alles auf Lügen und Diskreditierung aufbaut, sind für mich alle Parteien und Institutionen, die das alles forcieren, unglaubwürdig.

j. heini / 10.12.2024

“so dass eine Revanche seitens der AfD sogar verständlich wäre, aber bisher nicht zum Tragen kam”: Wenn es dazu kommt, dann ist der BT wirklich auf unterster Ebene angekommen. Der BT ist nicht für Rache gedacht. Was die Blockparteien machen, ist schlimm genug. Die Politiker sitzen auf einem zu hohen Ross. Sie wollen nicht sehen, dass sie mit ihrer Politik Hass und Hetze befördern. Natürlich alles nur für unsere Demokratie.

Helmut Mueller / 10.12.2024

Nein, Herr Kulke, Eine Regierungsbeteiligung der AfD als Juniorpartner der CDU in Thüringen ist ganz sicher keinen Versuch wert. So sehr auch Ämter und Pfründe locken mögen - ich wünsche der AfD die Fähigkeit, klare Sachpolitik zu machen und die Macht-Spielchen den demokratischen Parteien zu überlassen. Denen wird kein Heiland erwachsen - die internen Strukturen lassen das nicht zu. Und so wird die Zukunft der AfD gehören - gerade mit den jetzt angestrebten Änderungen zur Abwehr der AfD. Die Demokraten agieren, als gäbe es kein Morgen. Im übrigen gilt: Wer andere aussperrt, sperrt sich ein.

Thomas Ebs / 10.12.2024

Die Festlegung einer Partei, dass alle Anträge, die von der AfD kommen, abgelehnt werden müssen, stellt einen zweifachen Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes dar. Artikel 3 GG: “Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, .... seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.”  Erstens diffamiert diese Partei die AfD als “rechtsextrem” und damit als Vertreter einer “minderwertigen Menschenrasse” und zweitens ist eine Ausgrenzung aufgrund politischer Ansichten unzulässig. Leider ist unser Bundesverfassungsgericht mit Parteisoldaten der “demokratischen” Parteien besetzt. Deshalb bestehen vorläufig keine Chance für eine Rückkehr zu demokratischen Verhältnissen.

Niko Akathari / 10.12.2024

Die Frage ist ja längst nicht mehr, ob die CDU mit der AfD koalieren kann, sondern ob die AfD noch mit dieser CDU koalieren kann ...

Robert Schleif / 10.12.2024

Kern und Grundgedanke der Wahl-Demokratie ist, gewünschte Korrekturen, politische Veränderungen und Macht- und Regierungswechsel auf geordnetem friedlichen Weg erreichen zu können. Das erfordert die unbedingte Bereitschaft der Machthaber, politische Konkurrenz und freien politischen Wettbewerb zu dulden und ihre Plätze ohne Widerstand zu räumen, wenn man sie abgewählt hat. Mit Verkündung der Merkelschen Doktrin von der Alternativlosigkeit hat das linksgrünwoke Establishment jedoch alle Opponenten zu Demokratiefeinden erklärt und ihnen den Krieg erklärt. Es führt ihn mit allen legalen, halblegalen und zweifelhaften Mitteln – per Einsatz des Geheimdienstes, mit einer in die Pflicht genommenen Justiz, mit medialer Hetze und Verleumdung, mit inszenierten Massendemonstrationen, über die Tätigkeit staatlicher und halbstaatlicher Institutionen, unter Verwendung öffentlicher Gelder („Demokratieförderung“) und über die Nötigung von Künstlern und Wissenschaftlern zur Regimetreue. Es ist das offen erklärte Ziel, die verbliebene Opposition zu zerstören, um dann ungestört mit der Demokratie-Simulation innerhalb der Brandmauer-Gemeinschaft fortfahren zu können.

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