Woher die Bundesregierung einen zukünftigen Kostenvorteil für Wärmepumpen ableitet, bleibt schleierhaft, denn sie betreibt ja eine Politik der Stromverknappung. Daher hat die Bundesnetzagentur Anschlüsse von Wärmepumpen als jederzeit abschaltbar erklärt, um gegebenenfalls Netzzusammenbrüche zu vermeiden.
Zunächst hatte man den Eindruck gewonnen, dass nach den nächtlichen Verhandlungen des Koalitionsausschusses am 28. März 2023 das Schlimmste verhindert worden sei, was den geplanten Eingriff der Grünen in den Heizungskeller der Deutschen betrifft. Doch nachdem nunmehr der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anhörung verschickt worden ist, ist klar: Die Grünen haben sich auf der ganzen Linie durchgesetzt und die FDP hat sich über den Tisch ziehen lassen.
Es bleibt dabei: Ab dem 1. April 2024 ist ein Einbau einer Öl- und Gasheizung nicht mehr möglich. Die Möglichkeit, die die Bundesregierung einräumt, bei einer Havarie oder einem Totalausfall der Heizung für drei Jahre eine neue Gasheizung einbauen zu lassen, ist wirklich keine Alternative, denn wer baut für drei Jahre eine neue Gasheizung ein, um sie dann nach drei Jahren durch eine Wärmepumpe ersetzen zu lassen?
„Ziel des Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten“, heißt es in §1 des Gesetzentwurfes. Wie Prof. Ganteför in seinem sehenswerten Video zeigen konnte, bringt der Austausch einer Gasheizung durch eine Wärmepumpe bei dem heutigen Stromerzeugungsmix keinerlei CO2-Entlastung. Es ist kaum zu glauben. Da plant die Bundesregierung, die Bürger nach Schätzungen des Gesetzentwurfs mit Kosten von 45 Milliarden in den nächsten fünf Jahren zu belasten, und es ist eine CO2-Mogelpackung?
Der Strommix der letzten 12 Monate hatte einen CO2-Ausstoss von 0,517 kg CO2 pro kWh. Das wird nach dem 15. April 2023 eher noch einmal schlechter, wenn die letzten drei CO2-freien Kernkraftwerke abgestellt werden und durch vermehrten Kohle- und Gasstromeinsatz ersetzt werden müssen.
Die CO2-Emission einer Gasheizung beträgt 0,16 kg pro kWh. Eine Wärmepumpe mit einem üblichen Wirkungsgrad von COP = 3 (COP = Coefficient of performance) macht aus 1 kWh Strom 3 kWh Wärme. Um eine Erdgasheizung mit einer Wärmepumpe zu vergleichen, muss man also den CO2-Fussabdruck einer kWh Strom durch 3 teilen. Das sind 0,172 kg/kWh. Bei tiefen Temperaturen im Winter kann die Wärmepumpe auch auf einen COP von 2,5 sinken. Dann ist die Bilanz noch schlechter. Bei COP 3 stößt die Wärmepumpe mehr CO2 aus als eine Erdgasheizung und bei COP 2,5 sogar fast soviel wie eine Ölheizung (siehe Grafik, alle Zahlen von Ganteför, die Quelle der CO2- Emission des Strommix ist hier)
Keine CO2-Einsparung, aber wahnsinnig hohe Kosten
Ich bin nicht gegen die Technik der Wärmepumpe. Sie ist für Neubauten oder für Häuser mit einer Niedrigwärmeversorgung (Fußbodenheizung) eine geeignete Wärmeversorgungsmöglichkeit. Nur darf man den Bürgern diese Technik nicht mit dem Argument vorschreiben, dass damit auf absehbare Zeit ein Beitrag zur CO2-Minderung erfolgen würde. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung werden den Belastungen der Bürger in den nächsten fünf Jahren Einsparungen in ähnlicher Höhe in den darauf folgenden 18 Jahren gegenübergestellt. Diese Milchmädchenrechnung funktioniert aber nur, wenn in den nächsten 20 Jahren die Strompreise sinken und die Gaspreise steigen. Wenn es umgekehrt kommt, zahlt der Bürger massiv drauf.
Der heutige Preisvergleich zeigt das schon. Der Gaspreis liegt bei 10 €ct/kWh und der Strompreis bei 40 €ct/kWh. 40 €ct/kWh entsprechen bei COP3 13 €ct/kWh Gaspreis. Die Gasheizung ist also heute günstiger als eine Wärmepumpe. Kostengleichheit entsteht, wenn man einen eigenen Stromzähler für die Wärmepumpe einrichtet, dann kostet der Strom heute etwa 30 €ct/kWh
Woher die Bundesregierung einen zukünftigen Kostenvorteil ableitet, bleibt schleierhaft, denn sie betreibt ja eine Politik der Stromverknappung. Nach dem Abschalten der Kernkraftwerke im April 2023 sollen ja im April 2024 noch 10.000 MW Kohlekraftwerke vom Netz gehen. Dass uns der Zubau von Wind und Solar im Winter bei einer Dunkelflaute nicht helfen wird, habe ich in meinem Buch „Die große Energiekrise“ vorgerechnet. Daher hat ja auch schon sinnigerweise der Chef der Bundesnetzagentur E-Ladestationen und Anschlüsse von Wärmepumpen als jederzeit abschaltbar erklärt, um Netzzusammenbrüche zu vermeiden. Alles allein auf Strom zu setzen und dann als erstes Kraftwerkskapazität abzustellen, ist eine der verantwortungslosesten Entscheidungen dieser Bundesregierung.
Nimmt man allerdings die Planungen der Bundesregierung ernst, etwa 20.000 MW Gaskraftwerke bis 2030 zu bauen, um die Blackout-Gefahr zu verringern, dann stellt sich eine noch viel drängendere Frage nach der Sinnhaftigkeit der grünen Energiepolitik dieser Bundesregierung. In 2030 sollen dann etwa 150 Terawattstunden (TWh) Erdgasstrom erzeugt werden. Das entspricht etwa 300 TWh Erdgas (bei wohlmeinendem Wirkungsgrad von 50 Prozent in einem Gaskraftwerk).
Zum Vergleich: 277 TWh Erdgas werden in deutschen Haushalten zur Wärmeerzeugung eingesetzt (2022). Die Erdgasversorgung der Bürger soll mit der scheinheiligen Begründung wegfallen, dass man sich von Gasimporten unabhängiger mache (Energiesouveränität). Gleichzeitig plant die Bundesregierung einen großen Ausbau der Gasimporte in der gleichen Größe. Wer kann das dem Bürger erklären?
Wertvernichtung bei Eigentümerwechsel
Aber – so wird eingewandt werden – die Gaskraftwerke sind doch Wasserstoff-ready! Hier hat der Bundeswirtschaftsminister in seiner Not, eine angebliche Technologieneutralität zu begründen, darauf hingewiesen, dass man ja auch Wasserstoffheizungen mit grünem oder blauem Wasserstoff einsetzen könne. Damit niemand auf dumme Gedanken kommt, hat er diese Option gleich selbst wieder infrage gestellt. Den Wasserstoff würde es so schnell nicht geben und außerdem wäre der viermal so teuer. Kaum ein Journalist hat gemerkt, dass er damit das Kernstück der grünen klimaneutralen Energieversorgung abgeräumt hat. Ich schreibe das hier im Blog seit Jahren, dass Wasserstoff viermal so teuer wie Erdgas werden wird, und nun bestätigt der Wirtschaftsminister en passant, dass die Energiepläne der Bundesregierung Wolkenschieberei sind.
Habeck sagt: „Alle Möglichkeiten sind drin, also Fernwärmesysteme, Heizen mit biogenen Kraftstoffen, meinetwegen auch Wasserstoff, der im Moment nicht verfügbar ist. Aber wer darauf setzt – viermal so teurer, schätze ich mal ungefähr – bitte! Technologieoffen schließt eben auch mit ein, dass man sich teurere Heizsysteme aufbauen kann – und natürlich auch Wärmepumpen."
Übrigens: Nach einem Eigentümerwechsel hat der neue Eigentümer oder auch der Erbe spätestens nach zwei Jahren die Gasheizung zu ersetzen. Einzige Ausnahme: Über 80-Jährige sind von der Austauschpflicht ausgenommen (siehe Erbenregelung).
Apropos Kernkraftwerke. Bundesminister Habeck in der Ukraine: „Die Ukraine wird an der Atomkraft festhalten. Das ist völlig klar – und das ist auch in Ordnung, solange die Dinger sicher laufen. Sie sind ja gebaut.“
Und was macht die CDU-Opposition? Spahn fordert eine Förderprogramm für den Umbau auf Wärmepumpen. Da wissen wir jetzt, wie eine CDU-geführte Bundesregierung mit den Bürgerinteressen umgehen würde.
Hinweis: Mein neues Buch „Die große Energiekrise“ hat es bis auf Platz 6 der Spiegelbestsellerliste Sachbuch/Paperback geschafft, obwohl es mit keinem Wort von den Mainstream-Medien erwähnt wird.
Fritz Vahrenholt ist Honorarprofessor an der Universität Hamburg im Fachbereich Chemie und war bis 1997 Umweltsenator der Freien und Hansestadt Hamburg. Von 1998 bis 2013 war er in Vorstandsfunktionen im Bereich der Erneuerbaren Energien bei der Deutschen Shell AG, der Repower Systems AG und der RWE Innogy. Er war bis Ende 2019 Alleinvorstand der Deutschen Wildtier-Stiftung.
Lesen sie morgen zum gleichen Thema von Gunter Weißgerber: Wollt Ihr die totale Wärmepumpe? Ein Praktiker und Wärmepumpenbetreiber berichtet über den Wahnsinn der neuen Gesetzgebung
Beitragsbild: Volker Debus/Deutsche Wildtier Stiftung CC BY-SA 3.0 de via Wikimedia Commons
Man sollte an der Stelle auch nicht vergessen, dass Wärmepumpen nicht nur zum Heizen dienen, sondern auch zur Warmwasserbereitung, damit entfällt das Argument mit der „Niedrigenergiefussbodenheizung“. Damit es ueberhaupt Warmwasser gibt (und die Temperatur ist zumindest in groesseren Häusern wegen angeblicher Legionellengefahr nicht verhandelbar) besteht so eine „Hightec“ Heizung dann aus einem Wassertank, der hochmodern wie ein Wasserkocher erhitzt wird.
Und was ist in Wohnungseigentuemergemeinschaften mit Gasetagentherme? Wer ernstlich glaubt, dass Sondereigentümer bei der Umstellung auf eine zentralheizung auf einen nenner kommen, ist fantast. Dem Eigentümer, dessen Therme abgaengig ist, bleibt nur die Flucht in die Elektroheizung. Grandios. Mich beschleicht das Gefühl, dass abermals keiner der Verantwortlichen weiß, was er tut. Und noch schlimmer… Es interessiert ihn gar nicht.
Herr Vahrenholt hat sicher recht. Aber wenn ich mich frage, warum die Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften bei Gas- und Ölheizungs- und Verbrennerautoverbot so begeistert mit machen, komme ich zu dem Schluß, daß die Industrie für Jahrzehnte mit der Produktion von Wärmepumpern und Akkuautos, und die Heizungsmonteuere mit der Auswechslung beschäftigt sind. Selbstverständlich trägt der träge Wahlbürger die Kosten. Übrigens zahle ich gegenwärtig (ohne den Zuschuß aus der Staatsverschuldung) 60 cent/Kwh und erwarte, daß der Preis in den nächsten Jahren auf 1€/kwh steigt. Die Wärmepumpen- und e-Auto-Fanatiker werden sich noch wundern! Und die 2 Milliarden zusätzliche Menschen bis 2050 werden ihre Energie aus Kohlekraftwerken ohne CCS beziehen, weil sie alles Andere gar nicht bezahlen können.
E-Ladestationen abschaltbar… ok, kann man sich dann ja aufs Fahrrad setzen und zur nächsten Bushaltestelle radeln. Aber Wärmepumpen fernabschaltbar? Und die Menschen sollen dann u. U. bei Minusgraden in ihren ungeheizten Wohnungen sitzen? Na, das wird dann ja lustig!
Ich würde die Forderung nach Wärmepumpe eher verstehen, wenn man uns mehr Zeit zum Umrüsten ließe, bis das Angebot an grünem Strohm wenigsten in etwa der Nachfrage entspräche. Aber bisher (wenigstens die nächsten Jahre) soll der Privatmann tief in die Tasche greifen und es hat gar nicht den vorgegebenen Effekt. Ich vermute, das Gesetz geht so nicht durch oder wird vom BVG wg offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit außer Kraft gesetzt.
„Die Grünen haben sich auf der ganzen Linie durchgesetzt und die FDP hat sich über den Tisch ziehen lassen.“
Die FDP hat sich nicht über den Tisch ziehen lassen, sondern ganz genau so gehandelt, wie die FDP immer handelt.
Deren einziges Ideal ist das Landeslistenmandat, da es zum direkten nur in Ausnahmefällen reicht.
Die FDP steht für nichts außer sich selbst und ihren Eigenerhalt, wofür es Mandate braucht.
Geht jemand als Politiker zur FDP, dann nur aus dem Grund einen gut dotierten Job abzugreifen.
@Tim Spieker / 06.04.2023
Ich frage mich wer das kontrollieren will was ich mir für eine Heizung neu einbauen lasse.
-----------------------der Kaminkehrer.
M.f.G.
Ich bin es leid sophistische Berechnungsmodelle zu CO2-Bilanzen technischer Systeme zu lesen. Selbst, wenn man der grünen Klimasekte auf den Leim ginge und die CO2 Abhängigkeit des Weltklimas für gegeben hielte, ist der Anteil Deutschlands mit weniger als 2 % am weltweiten CO2 Ausstoß völlig irrelevant zur „Rettung“ von was auch immer!
Hören wir endlich auf den Klimaschwindlern und totalitären Ökosozialisten hinterher zu laufen und das Offensichtliche zu übersehen: Deutschland soll aus ideologischen Gründen deindustrialisiert, wir alle zu Objekten von Macht und Profit besessenen, totalitären Spinnern ins rot-grüne Klimatopia katapultiert werden. Der Feind des „Guten“ ist nicht das „Böse“, sondern das bessere, effizientere und technisch überlegene Modell. Wer die Menschen zu ihrem „Glück“ zwingen oder mit Steuersubventionen zuscheis … will, statt die Wahlfreiheit des Einzelnen zu respektieren ist ein religiöser Sektierer und Feind der Freiheit. Punkt aus!