Über die Verfassungsgerichts-Entscheidung, die übereilte Beschlussfassung des Heizungsgesetzes zu untersagen, kann man sich als Zeichen eines kleinen Sieges der Vernunft durchaus freuen, doch mehr als ein kleines Zeichen ist es noch nicht. Die Grünen werden nicht aufgeben.
Das Bundesverfassungsgericht bremst die Bundesregierung, weil diese möglicherweise die Rechte des Parlaments missachtet – das gab es schon lange nicht mehr und das gibt es anscheinend nun endlich wieder. Nach einer höchstrichterlichen Entscheidung im Eilverfahren, die erst am späten Mittwochabend bekanntgegeben wurde, muss die für morgen im Bundestag geplante zweite und dritte Lesung des umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes abgesagt werden. Es gibt nun keinen Beschluss vor der Sommerpause.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte den Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt. Die Verfassungsrichter sollten dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz untersagen, wenn der Entwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt. Dem ist der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts nun fast in letzter Minute gefolgt. Das ist zweifellos die einzig richtige Entscheidung, dennoch hat die Bundesregierung offenbar nicht damit gerechnet.
Selbstredend ist es ein Unding, so kurz vor der Sommerpause noch ein so stark in das Leben der Bürger eingreifendes Gesetz im Eiltempo durchs Parlament zu treiben. Aber was interessiert die Bundesregierung noch das Parlament, wenn die Koalitionsmehrheit im Prinzip steht? Dass einschneidende umstrittene Gesetze erst zum letztmöglichen Zeitpunkt vor der Sommerpause den Bundestag passieren, damit der Unmut der Bürger in den Ferien dem gnädigen Vergessen weichen kann, ist ja nicht neu. Dennoch war der Druck, mit dem die vormundschaftlichen Heizungsregeln durch den Bundestag getrieben werden sollten, in diesem Fall fast beispiellos. Der zur ersten Lesung offiziell eingebrachte Gesetzentwurf war zu diesem Zeitpunkt längst obsolet, das wussten die Abgeordneten, die darüber debattierten, doch sie wussten nicht, was in der geänderten Vorlage stehen würde. Das parlamentarische Verfahren lief bereits, als die Regierungsfraktionen noch über den Gesetzestext verhandelten, der tatsächlich zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollte.
Die Expertenanhörung und die Ausschusssitzungen wurden noch stärker als je zuvor zu reinen Formalitäten degradiert. Experten wie Abgeordnete hatten quasi nur ein Wochenende bis zur ersten Ausschuss-Anhörung Zeit, um den fertigen Gesetzentwurf zu lesen und zu bewerten. Als die Anhörung am Montag lief, war der Öffentlichkeit bereits mitgeteilt worden, dass das Gesetz noch am Freitag beschlossen werden würde, dabei hatten es die Koalitionäre zu diesem Zeitpunkt offiziell noch nicht einmal auf die Tagesordnung der 116. Sitzung des Deutschen Bundestages gesetzt. Das hätte besser so bleiben sollen, doch dann platzierte man es erwartungsgemäß für 15.25 Uhr als vorletzten Tagesordnungspunkt für den morgigen Freitag. Das muss nun wohl rückgängig gemacht werden.
„Ein weiterer Katalysator für die AfD“
Die Ampelkoalition wurde bei einer Gesetzgebung ausgebremst, die sie selbst als Aufführung einer eigenwillige Machtprobe inszeniert hat. Das Bild für die Öffentlichkeit: Grün setzt sich durch, die SPD ist ohnehin eher auf der Seite der Ideologen, und die FDP durfte zwischenzeitlich ein wenig den bürgerlichen Bedenkenträger spielen, um dann doch wieder weitgehend den rotgrünen ideologischen Vorgaben in Sachen „Klimaschutz" zu folgen. Die sich immer noch liberal nennende Partei steht wohl wieder einmal als am stärksten blamiert da.
Am wenigsten fassen können es wahrscheinlich die Grünen, denn sie sind nennenswerten Widerspruch eigentlich nicht mehr gewöhnt. Vor allem nicht, wenn es um vormundschaftliche Vorhaben geht, die sie mit dem "Klimaschutz" begründen. Ihre Vertreter gehörten deshalb auch nicht zu den ersten Politikern, die sich noch in der Nacht zum Verfassungsgerichtsbeschluss äußerten.
CDU-Fraktionschef Friedrich Merz sah sich – kaum verwunderlich – als Sieger und freute sich über die „schwere Niederlage für die Bundesregierung von Olaf Scholz". „Dem unsäglichen Umgang der Bundesregierung mit dem Parlament und der Öffentlichkeit wurde nun ein Riegel vorgeschoben", wird der CDU-Vorsitzende von der dpa zitiert. Das ist zwar richtig, nur sollte er sich an dieser Stelle vielleicht auch daran erinnern, wie die Bundesregierungen seiner Amtsvorgängerin Angela Merkel mit dem Parlament und der Öffentlichkeit umgegangen sind, insbesondere in den Jahren des Corona-Ausnahmezustands.
Einen gewissen Unterhaltungswert hat es, dass Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki den vom Verfassungsgericht verfügten Stopp als „verdiente Quittung für die Grünen, die in dieses Verfahren einen unerklärlichen Druck hineingegeben haben" bezeichnet hat. Ist dem stellvertretenden Vorsitzenden der FDP nicht aufgefallen, dass seine Partei ebenso eine "verdiente Quittung" dafür bekommen hat, dass sie dem „unerklärlichen Druck" zuvor in den Koalitionsgesprächen einfach nachgab?
Im Hintergrund spielt noch eine ganz andere Quittung eine Rolle, nämlich die, mit der die Bürger derzeit in Wahlumfragen drohen. Kein Wunder, dass einer die Sprache darauf bringt, der im Herbst einer Wahl entgegensieht. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat nach dpa-Meldungen erklärt: Je fehleranfälliger das Verfahren und je problematischer die Gesetzesvorlagen seien, „desto mehr ist das ein weiterer Katalysator für die AfD".
In jedem Fall hätte ein morgen beschlossenes Heizungsgesetz der AfD sehr geholfen. Doch ihr nutzt nicht nur die überstürzte Eile in der Beschlussfassung. Ihr nutzt auch das weitere Festhalten an einer rein ideologischen „Klimarettungs"- und Energiepolitik ohne Rücksicht auf Wirtschaft und Wohlstand. Die wagt sich aber auch kaum jemand aus der CDU grundsätzlich infrage zu stellen – wohl aber mehr und mehr die Bürger, allein schon angesichts der Rekord-Energiepreise. Die Grünen wiederum werden von ihren Vorhaben nicht lassen.
Insofern kann man sich zwar über die Verfassungsgerichts-Entscheidung als Zeichen eines kleinen Sieges der Vernunft freuen, doch am Ende ist das Gesetzgebungsverfahren beim Heizungsgesetz nur eine kleine Spitze eines großen Eisbergs.
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Haben diese Verbrecher nicht gerade CO2 Steuererhöhung weiter erhört? Das verspätetes heizungsverbot ist doch immer noch ein Heizungsverbot. Ob es AfD etwas hilft – ist doch egal, kann man verbieten wenn es so weit kommt, die Art und Weise wie man Corona juristisch „aufarbeitet“ zeigt doch dass wir schon längst in einer Autokratie leben. Das ändert sich nur dann wenn das Land sich gegen Einheitsblock entscheidet und auch dann die Verwaltung und die Justiz säubert. Anders geht nicht.
Was immer noch fehlt ist die ungeschönte Abrechnung mit dem Konzept der Energiewende. Dieses Konzept basiert auf unhaltbarem Wunschdenken bzgl. Kosten – Nutzenverhältnissen und ist mit seiner einseitigen Festlegung auf Wärmepumpen politisch illegitim. Man darf dieses Denkmuster durchaus als stalinistisch apostrophieren, denn diesem und seinem „Landwirtschaftsberater“ Lyssenko war es reichlich egal, daß durch die exotischen Ansichten des Herrn Lyssenko hinsichtlich der Anpassungsfähigkeit von Pflanzen in ungünstigerer klimatischer Umgebung eine mehrjährige Hungersnot befördert wurde, der mehrere Millionen Menschen zum Opfer fielen. Wer nur einen Hammer kennt, für den sieht die ganze Welt wie ein Nagel aus. Des Kinderbuch- und Ökoexperten Habecks Nagel heißt Wärmepumpe. Ihr Prinzip ist so alt wie der Kühlschrank, Herrn Linde sei Dank,- aber das weiß der Robert nicht.
Die Bundesregierung ver-/missachtet viele Rechtskreise und versucht mit operativer Hektik, auch gestige Windstille genannt, einen Durchmarsch ihre asoziale Politik. Flankiert wird das von Goldmann Sachs Ziehsohn Macrone und in der EU die U. v. Laien. Während die EU mittels Titel „Fit für 55“ die Enteignung von Hausbesitzern ausarbeitet, verlässt Schweden den Green Deal und streicht Ziele für „grüne Energie“. Und wer den Klimawandel leugnet, dem wird das Konto gekündigt, so der feuchte faschistoide Traum in der EU die eine umfassende institutionelle Reform der Europäischen Union, einschließlich der Abschaffung des Vetorechts bei Abstimmungen im Europäischen Rat ausarbeitet. Sie versuchen real das vierte Reich aufzubauen. Mit im Boot die Vatikan AG, die WHO, NATO, die Hochfinanz und Privatière und andere. Unvergessen sind die Nacht- und Nebelaktionen der Reichsregierung während der Fußballweltmeisterschaften. Es sind komplett asoziale Antidemokraten. P.S. Wann wird die Krake Bertelsmann zerschlagen?
Tja, Frau Merkel hat unsere parlamentarische Demokratie gründlich ausgehöhlt und zwar mit Hilfe von beiden Parteien, CDU/CSU und SPD gleichermaßen. Nur verständlich das diesen Parteien nun die Wähler, und sei es nur aus reiner Notwehr, den Rücken zukehren.
Die Sonneberger haben ihren AfD-Landrat gewählt. Die CDU hat kalte Füße bekommen und ihren mutigsten Mann, Thomas Heilmann, vorgeschickt. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Antrag statt gegeben, weil er von der CDU kam. Danke, liebe Sonneberger AfD-Wähler!
Egal, wie die Sache am Ende beschieden wird, Deutschland soll mitsamt der Deutschen zersetzt werden. Wer glaubt denn, dass die Verantwortlichen jahrzehntelang ihren finalen Coup geplant und vorbereitet haben, um jetzt wegen ein paar lächerlich winzigen Hindernissen aufzugeben? – Übrigens: Auch wenn Turncoat Kubicki beim WEF seit einigen Monaten nicht mehr offiziell gelistet ist, so war er doch sehr lange Zeit aktives Mitglied des WEF und ein sog. „Young Global Leader“! – Ich habe festgestellt, dass nach und nach die Liste der WEF-Mitglieder beim WEF gelöscht wird. Allerdings wird nicht ales überall gelöscht. Man sollte sich also immer fragen, ob dieser oder jener Fatzke nicht vielleicht doch aus desjenigen Mannes Hintern hängt, der in Davos eine weiße Katze zum Kraulen auf dem Schoß sitzen hat.
In anderen Medien steht, dass nicht nur der eine CDU-Mann, sondern auch 11 AfD-Abgeordnete beim BVerfG geklagt haben. Warum erwähnen Sie das nicht, Herr Grimm? Das wäre redlich gewesen.