Von Markus C. Kerber
Der Verfassungsrichter Peter Müller stimmte gegen die Mehrheit seiner Richter-Kollegen. Die "Transformation der Europäischen Union in eine Transfer- und Verschuldungsunion" durch die Hintertür hätte man nicht durchwinken sollen.
Beobachtern, die mit der Richteroligarchie in Karlsruhe langjährige Erfahrungen haben, war seit der mündlichen Verhandlung zur Vereinbarkeit des mittlerweile in Gang gesetzten EU-Verschuldungsprojektes „Next Generation EU“ (NGEU) eines klar: Das Bundesverfassungsgericht würde den Fall nicht einmal dem Europäischen Gerichtshof vorlegen, sondern aus eigener Machtvollkommenheit einen Ultra-vires-Akt verneinen. Denn so voreingenommene Richter wie Frau Langenfeld hatten in der mündlichen Verhandlung bereits angedeutet, dass sie trotz des Volumens von 800 Mrd. Euro die Budgethoheit des Bundestags nicht gefährdet sahen. Entgegenstehende Gutachten – wie die quantifizierten Hinweise des Finanzwissenschaftlers Heinemann auf gesamtschuldnerische Ausfallhaftung – wurden vom Zweiten Senat gar nicht erst erörtert.
Doch das Urteil vom 6. Dezember 2022, mit dem das Bundesverfassungsgericht das Verschuldungsprojekt „Next Generation EU“ (NGEU) als „nicht offensichtlich“ kompetenzüberschreitend würdigt, hat einen hohen Preis: Zum einen zeichnet das Bundesverfassungsgericht den legalen Weg in die EU-Schuldenunion, eine Gebrauchsanweisung für Frau von der Leyen & Co., um die Gemeinschaftsverschuldung voranzutreiben. Zum anderen sind die argumentativen Defizite so gravierend, dass sich ein Mitglied des Zweiten Senats, Peter Müller, zu einem geharnischten Sondervotum verpflichtet sah. Darin heißt es:
„Die Behauptung der Senatsmehrheit, es handele sich bei NGEU um ein ‚einmaliges Instrument zur Reaktion auf eine präzedenzlose Krise‘ und ‚nicht um den Einstieg in die Transferunion‘ ist in mehrfacher Hinsicht nicht belastbar. Dem widerspricht nicht nur die fehlende Begrenzung der Verwendungszwecke des NGEU auf die Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie und die regelmäßige Verstetigung temporär eingeführter Instrumente über das Ende der jeweiligen Krise hinaus. Die Senatsmehrheit lässt auch außer Betracht, dass die Bundesregierung in Anknüpfung an Äußerungen des Bundesfinanzministers im Deutschen Bundestag erklärt hat, dass NGEU ‚einen notwendigen und überfälligen Schritt in Richtung Fiskalunion Europäische Union‘ darstelle.“
Französischer Traum ist deutscher Albtraum
Indes gibt sich Müller mit dieser methodischen Kritik an der Urteilsfindung nicht zufrieden. Er weist auf die Folgen dieser Judikatur hin: Transferunion ohne Vertragsänderung:
„Mit der Hinnahme von Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe a Eigenmittelbeschluss 2020 öffnet die Senatsmehrheit den Weg zu einer grundlegenden Veränderung der Finanzarchitektur der Europäischen Union, die durch ein dauerhaftes, nahezu paritätisches Nebeneinander von Eigenmitteln und Kreditaufnahmen geprägt ist. Die Haushaltsstrukturen der Europäischen Union verändern sich damit evident in Richtung auf eine Fiskal- und Transferunion. Zwar mag es dafür sehr gute politische Gründe geben. Dies ändert jedoch nichts daran, dass in keiner Weise ersichtlich ist, dass diese Haushaltsarchitektur dem Integrationskonzept, wie es in Art. 310 ff. AEUV festgelegt ist, entspricht. Der Weg zur Transformation der Europäischen Union in eine Transfer- und Verschuldungsunion führt daher nach meiner festen Überzeugung nur über eine Änderung der Verträge im Verfahren nach Art. 48 EUV.“
Jetzt können die Brüsseler Kommissare von der Leyen, Gentiloni und Breton den französisch-italienischen Traum der EU endlich legal zum deutschen Albtraum machen: Deutschland haftet demnächst für weitere EU-Schulden. Frau von der Leyen nennt das „europäische Souveränität“. Die legale Liquidation nationaler Souveränität, hat durch die Karlsruher „Verfassungshüter“ am 6. Dezember 2022 einen neuen Impuls erhalten. Das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts ist damit nicht nur schwer angeschlagen, sondern seine Autorität als Hüter des Grundgesetzes ist sicher bei vielen Bürgern in Frage gestellt. Dies führt zurück zum Anfangsstatement von Richter Müller:
„‚Den Vorhang zu und alle Fragen offen‘ scheint mir keine geeignete Maxime zum effektiven Schutz des grundrechtsgleichen Rechts auf Demokratie aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG zu sein.“
Dies ist gewiss eine höfliche Formulierung der Zweifel eines Verfassungsrichters an der Funktionalität des Gerichts, dem er angehört. Aber dahinter verbirgt sich vielleicht eine bohrende Frage: Wann könnte der Vorhang der Geschichte für das Bundesverfassungsgericht fallen?
Markus C. Kerber ist Dr. jur. Professor für öffentliche Finanzwissenschaft und Wirtschaftspolitik an der Technischen Universität Berlin, Gastprofessor an der SGH in Warschau und an der Universität Paris 1 Sorbonne, Verfasser des Buches „Europa ohne Frankreich? Deutsche Anmerkungen zur französischen Frage.“ Suhrkamp 2006/ Edition Europolis Berlin 2015. Gründer von www.europolis-online.org
Weder die dafür verantwortliche Politik noch die Richter, die diese Entscheidung trafen, scheinen den geringsten Bezug dazu zu haben, wie hart dieses damit von ihnen leichtfertig zum Fenster herausgeworfene Steuergeld zuvor von den Werktätigen erarbeitet wurde. Und welche irrsinnigen Lasten sie zudem zukünftigen Generationen damit aufbürden. Ich überlege mir immer wieder, an welcher Stelle unser Staat derartig entgleist ist und mir fällt jedes Mal automatisch Frau Merkel ein. Sie hatte das notwendige Gleichgewicht aus konservativen und linken Parteien im Staat gestört, indem sie die CDU faktisch in eine linke Partei umbaute und gleichzeitig zumindest zuließ und sehr wahrscheinlich förderte, dass man mit der AfD die einzig verbliebene konservative Partei massiv diskriminierte. Die FDP fällt dabei nicht mehr ins Gewicht, sie hat sich selbst zur Spaßpartei umgebaut und mehr ist sie bis heute nicht. Die Konservativen haben aber stets den Staat beschützt – die Verfassung, die Grenzen, die Staatsfinanzen und die Bürger. Vor der unmäßigen Gier einer Linken, die offenbar nur Geld ausgeben kann und völlig ahnungslos darüber ist, wie man es verdient. Weiterhin hat Merkel mit Aktionen wie „Wahlen rückgängig machen“ den Staat als Ganzes in Frage gestellt und das als höchste Vertreterin der Exekutive. Dass jetzt diese extrem linkslastigen Regierungsparteien das Verfassungsgericht so lange „passend“ besetzten, bis es ihrer Politik willfährig wurde, ist eine der vielen fatalen Folgen der Demokratieverachtung des Merkel-Systems. Ebenso auch die bürgerfeindliche Corona-Politik, die man in vieler Hinsicht nur totalitär nennen konnte. Es ist höchste Zeit für ein Umdenken und die Rückkehr zu dem demokratischen Rechtsstaat, den wir vor zwei Jahrzehnten noch hatten. Und nur die konservativen Parteien können das noch leisten, die aktuelle Linke hat ganz offensichtlich jeglichen Realitätssinn verloren.
Diese EU ist nur auf Schulden aufgebaut und Deutschland zahlt und haftet und zahlt weiter und weiter. Das ist das Ergebnis nach 20 Jahren Euro. Es ist halt wie der Versailler Vertrag, nur ohne vorherigen Krieg. Und die zu diesem Projekt aufgrund der Wiedervereinigung gezwungenen, verblendeten und masochistisch begeisterten Deutschen werden am Ende die Endzeche zahlen müssen. Es gibt am Ende keine Möglichkeit mehr, dem zu entkommen. Selbst wenn wir nicht zahlen können, werden Generationen mit diesen Zahlungsforderungen konfrontiert werden. Diese EU ist ein kriminelles Projekt. Mit Sicherheit wird dieser Schuldenturm in der Zukunft zum Anlass für massive Konflike oder gar weitere Kriege in Europa.
„Aber dahinter verbirgt sich vielleicht eine bohrende Frage: Wann könnte der Vorhang der Geschichte für das Bundesverfassungsgericht fallen?“ Wann könnte der Vorhang der Geschichte über den unfähigen, parasitären Beamtenfeudalismus von Dummland und der EU-Institutionen fallen? Ein staatlich institutionalisiertes Schmarotzertum, in dem allein im Dummland mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Bevölkerung leistungslos und unverschämt von Staatsknete lebt. Per Zwang unterhalten von dem wertschöpfenden Privatsektor, der immer schneller erodierte. Aufgeblähte, per Konstruktion parasitäre, unfähige Staatsapparate und genauso parasitäre, aufgeblähte Sozial-Asyl-Öko Sektoren ruinieren die Eurozone. Besonders schnell geht es allerdings im Dummland, da die Südländer clever genug sind, die staatshörigen und feigen Deutschen über die diverse Transfer-Mechanismen der EU/Eurozone noch extra abzukochen. ++ (1) Next Generation EU: 807 Milliarden Euro. (2) EU Haushalt 2021 bis 2027: 2018 Milliarden Euro (Next Generation EU ist eine Teilmenge davon). (3) 1000 Milliarden für den idiotischen Green Deal bis 2030. (4) Circa 1150 Milliarden Euro Target-2 Schulden der Südländer – das ist verloren. (5) EU Beitragszahlungen. (6) Gelddrucken der EZB zur Staatsfinanzierung, i.e. Staatsfinanzierung durch Inflation. ++ Der im Artikel angesprochen Vertrag über die Europäische Union (EUV, Vertrag von Maastricht 1992, Lissabon 2007) ist ein schwammiges, aufgedunsenes und inkonsistentes Bürokratie-Monstrum voller Falltüren und mehrdeutigen Formulierungen: Von Beamten für Beamten. ++ Das BVerfG (Bundesbeamtengericht) ist ein integraler Teil des EU/deutschen Beamtenstaates: Und so sehen auch die Urteile. Abgehobene, von der Lebensrealität abgeschottete Personen, die zwangsweise von anderen unterhalten werden müssen, urteilen so, dass ihr komfortables Biotop möglichst lange erhalten bleibt.
Laut Hans Werner Sinn haftete Deutschland schon vor 10 Jahren für 12 BILLIONEN Euro fremder Länder.
Dazu kommen 2 B. Schulden Deutschlands+6 bis 8 Billionen an Zukunftsverpflichtungen des Staates.
Deutschland dürfte somit das ärmste Land der Welt sein.
Verfassungsgericht kann weg, kostet nur Geld und nickt gefällig. Die amtierende Regierung hat das Urteil richtig verstanden: Jetzt heißt es Schulden um die Wette machen, wer zu wenig davon hat, zahlt den Deckel.
Jetzt ist es die wichtigste Aufgabe der deutschen Politiker, auf Teufel komm raus Schulden zu machen. Schließlich haftet ja der Rest der Euro-Staaten. Es gilt: Je mehr Schulden ein Euro-Land macht, desto mehr Wohlstand wird im Land generiert, desto mehr Geld gibt es von der Gemeinschaft und desto schneller sinkt die EUtanic.
„Viele junge Menschen wollen nur noch Teilzeit arbeiten“, so stand es neulich in den Medien. Ich halte das für äußerst rational in einer Zeit, in der Geld seine Speicherfunktion für Arbeitsleistung zunehmend verliert. Kräfte sammeln für den Wiederaufbau nach der Pleite. Und bis dahin: Lebenszeit ist auch was wert.