Von Markus C. Kerber
Der Verfassungsrichter Peter Müller stimmte gegen die Mehrheit seiner Richter-Kollegen. Die "Transformation der Europäischen Union in eine Transfer- und Verschuldungsunion" durch die Hintertür hätte man nicht durchwinken sollen.
Beobachtern, die mit der Richteroligarchie in Karlsruhe langjährige Erfahrungen haben, war seit der mündlichen Verhandlung zur Vereinbarkeit des mittlerweile in Gang gesetzten EU-Verschuldungsprojektes „Next Generation EU“ (NGEU) eines klar: Das Bundesverfassungsgericht würde den Fall nicht einmal dem Europäischen Gerichtshof vorlegen, sondern aus eigener Machtvollkommenheit einen Ultra-vires-Akt verneinen. Denn so voreingenommene Richter wie Frau Langenfeld hatten in der mündlichen Verhandlung bereits angedeutet, dass sie trotz des Volumens von 800 Mrd. Euro die Budgethoheit des Bundestags nicht gefährdet sahen. Entgegenstehende Gutachten – wie die quantifizierten Hinweise des Finanzwissenschaftlers Heinemann auf gesamtschuldnerische Ausfallhaftung – wurden vom Zweiten Senat gar nicht erst erörtert.
Doch das Urteil vom 6. Dezember 2022, mit dem das Bundesverfassungsgericht das Verschuldungsprojekt „Next Generation EU“ (NGEU) als „nicht offensichtlich“ kompetenzüberschreitend würdigt, hat einen hohen Preis: Zum einen zeichnet das Bundesverfassungsgericht den legalen Weg in die EU-Schuldenunion, eine Gebrauchsanweisung für Frau von der Leyen & Co., um die Gemeinschaftsverschuldung voranzutreiben. Zum anderen sind die argumentativen Defizite so gravierend, dass sich ein Mitglied des Zweiten Senats, Peter Müller, zu einem geharnischten Sondervotum verpflichtet sah. Darin heißt es:
„Die Behauptung der Senatsmehrheit, es handele sich bei NGEU um ein ‚einmaliges Instrument zur Reaktion auf eine präzedenzlose Krise‘ und ‚nicht um den Einstieg in die Transferunion‘ ist in mehrfacher Hinsicht nicht belastbar. Dem widerspricht nicht nur die fehlende Begrenzung der Verwendungszwecke des NGEU auf die Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie und die regelmäßige Verstetigung temporär eingeführter Instrumente über das Ende der jeweiligen Krise hinaus. Die Senatsmehrheit lässt auch außer Betracht, dass die Bundesregierung in Anknüpfung an Äußerungen des Bundesfinanzministers im Deutschen Bundestag erklärt hat, dass NGEU ‚einen notwendigen und überfälligen Schritt in Richtung Fiskalunion Europäische Union‘ darstelle.“
Französischer Traum ist deutscher Albtraum
Indes gibt sich Müller mit dieser methodischen Kritik an der Urteilsfindung nicht zufrieden. Er weist auf die Folgen dieser Judikatur hin: Transferunion ohne Vertragsänderung:
„Mit der Hinnahme von Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe a Eigenmittelbeschluss 2020 öffnet die Senatsmehrheit den Weg zu einer grundlegenden Veränderung der Finanzarchitektur der Europäischen Union, die durch ein dauerhaftes, nahezu paritätisches Nebeneinander von Eigenmitteln und Kreditaufnahmen geprägt ist. Die Haushaltsstrukturen der Europäischen Union verändern sich damit evident in Richtung auf eine Fiskal- und Transferunion. Zwar mag es dafür sehr gute politische Gründe geben. Dies ändert jedoch nichts daran, dass in keiner Weise ersichtlich ist, dass diese Haushaltsarchitektur dem Integrationskonzept, wie es in Art. 310 ff. AEUV festgelegt ist, entspricht. Der Weg zur Transformation der Europäischen Union in eine Transfer- und Verschuldungsunion führt daher nach meiner festen Überzeugung nur über eine Änderung der Verträge im Verfahren nach Art. 48 EUV.“
Jetzt können die Brüsseler Kommissare von der Leyen, Gentiloni und Breton den französisch-italienischen Traum der EU endlich legal zum deutschen Albtraum machen: Deutschland haftet demnächst für weitere EU-Schulden. Frau von der Leyen nennt das „europäische Souveränität“. Die legale Liquidation nationaler Souveränität, hat durch die Karlsruher „Verfassungshüter“ am 6. Dezember 2022 einen neuen Impuls erhalten. Das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts ist damit nicht nur schwer angeschlagen, sondern seine Autorität als Hüter des Grundgesetzes ist sicher bei vielen Bürgern in Frage gestellt. Dies führt zurück zum Anfangsstatement von Richter Müller:
„‚Den Vorhang zu und alle Fragen offen‘ scheint mir keine geeignete Maxime zum effektiven Schutz des grundrechtsgleichen Rechts auf Demokratie aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG zu sein.“
Dies ist gewiss eine höfliche Formulierung der Zweifel eines Verfassungsrichters an der Funktionalität des Gerichts, dem er angehört. Aber dahinter verbirgt sich vielleicht eine bohrende Frage: Wann könnte der Vorhang der Geschichte für das Bundesverfassungsgericht fallen?
Markus C. Kerber ist Dr. jur. Professor für öffentliche Finanzwissenschaft und Wirtschaftspolitik an der Technischen Universität Berlin, Gastprofessor an der SGH in Warschau und an der Universität Paris 1 Sorbonne, Verfasser des Buches „Europa ohne Frankreich? Deutsche Anmerkungen zur französischen Frage.“ Suhrkamp 2006/ Edition Europolis Berlin 2015. Gründer von www.europolis-online.org
Man sollte sich endlich eingestehen, dass wir einem Putsch in Zeitlupe von links zum Opfer gefallen sind. Auch wir sind Dehostilisierte, die Feinde oder sogar Todfeine noch immer nicht erkennen können
Die überwiegende Mehrheit der Leser der „Achse des Guten“ vertritt die Ansichten der deutschen Bevölkerung. Fazit: Fahranfänger fahren einen ganzen Staat gegen die Wand. Institutionen winken gnädig durch. Das alles steht am Anfang einer Entwicklung. Die Bezahlenden stehen schon fest.
Der endgültige Kurs auf unaufhaltsame Verschuldung wurde mit der Reaktion auf die „Finanzkrise“ eingeschlagen. Alles weitere sind nur Detailfragen. Und in letzter Zeit wird das bestehende Finanzsystem noch schneller gezielt gegen die Wand gefahren, damit man die Zustimmung zur Einführung des neuen digitalen Zentralbankgelds bekommt. Das fällt leichter, wenn das, was man hat, hoffnungslos ruiniert ist. Und das können wir wohl auch nicht retten. Wie denn? Aber wenn wir uns nicht der völligen Rechtlosigkeit in der vorgesehenen CBDC-Welt unterwerfen wollen, sollten wir langsam mal Vorstellungen entwickeln, wie wir dem entgehen könnten. Sich über den planmäßigen Abriß des Bestehenden aufzuregen, reicht nicht. Andere existierende Währungen oder alternativ geschaffene können bestenfalls etwas Zeit verschaffen, denn die Neuordnung wird ja weltweit durchgezogen werden. Und jeden sichtbaren Fluchtweg werden sie versperren. Wir brauchen also NEUE Ideen. Am besten solche, gegen die sie nichts machen können, selbst wenn sie davon wissen. Die Strukturen der Schenk-Kultur, die in den letzten Jahren entstanden sind, sollten da nicht voreilig verworfen werden, weil sie eher in der „links-grünen“ Ecke verortet werden. Wie der echte Naturschutz gehört das aber nur zu den Lockangeboten der Grünen, zu dem, womit sie Leute ködern, was dann aber schnell über Bord geworfen wird, wenn es ernst wird, wenn es um die Macht geht. Nur – vielleicht kann man das so stabilisieren, daß es sich nicht so leicht beseitigen läßt? Da jeder Geldersatz illegal sein wird, gäbe es in einer CBDC-Welt schlicht keinen anderen Ausweg, als ohne Geld dennoch Freiräume zu schaffen.
Nenne mir jemand eine Zeit, wo Gerichte unabhängig waren.
@Gerd Köppe: Bundesgrundgesetzgericht wäre korrekt. In welcher Verfassung auf der Welt steht ein Hinweis darauf, das sich das Volk irgendwann eine Verfassung geben wird?
Die Dummheit deutscher Juristen ist effektiver als alliierte Bomben: Früher mußte man den Deutschen ihr Habe mit Phosphor nehmen, heute muß man nur so ein paar Chinakracher in gewissen Positionen haben und erreicht einen besseren Reset als es ein Atomschlag je vermöchte. Tolle Studenten, ganz tolle Fachleute bringt das Bildungssystem da hervor, doch, absolute Intelligenz, einfach Herrschaftlich, doch, unglaublich, unfassbar, gandios….. dumm. Aber was solls, es ist nur eine Erscheinung von vielen und so oft ich das schon geschrieben habe: Als liebloses Kind ist der Deutsche halt nur eine Entität unter dem Vorbehalt einer Erziehung nach Johanna Haarer: Eigentlich ist es, um es auf das richtigere Maß zu bringen: Tragisch, wozu es führt, wenn die Halbmenschen, um ihre Seele gebracht, als „zivile Soldaten“ auch nur können, was Preußen darstellt: Zerstörung für die Räson. Und das ist psychotisch, denn der ganze Komplex entzieht sich ja jeglichen Zuganges zu auch nur irgend einer Möglichkeit auf eine Reflexion zugreifen zu können. Dann muß man für den Wahn halt zahlen. Ich finde daran weder etwas ungerecht, noch zu beanstanden: Denn alles ist -wesentlich – und damit typisiert, so wie es sein muß: Herrenmensch und Zahlsklave: Das nenne ich mal Schizophrenie.
Ganz einfach, das gesamte BVG gehört unter Hausarrest gestellt. Die haben sich hinreichend disqualifiziert.
Die Bundespolizei könnte dann die Häuser bewachen.