Verfassungsgerichte in Demokratien haben die Aufgabe, darüber zu wachen, dass staatliche Gewalt die Grundrechte der Menschen nicht verletzt. Es zeichnet sich aber weltweit eine Tendenz ab, dass Verfassungsgerichte als letzte richterliche Instanz selbst mit ihren Entscheidungen und Urteilen stark in eben diese Grundrechte eingreifen und zum Teil sogar neue Grundrechtsgehalte schaffen.
Diese Tendenz ist auch in Deutschland zu beobachten. Sie hat sich in den letzten Jahren enorm verstärkt. Die Frage, die sich besonders am gestrigen Tag des Grundgesetzes hätte stellen sollen, ist, wie das mit den demokratischen Grundsätzen vereinbar ist. Die Gesetze sollten in den Parlamenten gemacht werden. Nur die sollten neue Grundrechte schaffen dürfen, und die Hürden sind mit Recht sehr hoch.
Verfassungsgerichte der Welt, auch das deutsche, reagieren immer häufiger auf die gesellschaftlichen Veränderungen und die schnell voranschreitenden Entwicklungen in Wissenschaft und Technik, speziell die der Informationsvermittlung.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe traf zum Beispiel Entscheidungen zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung, zum Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum oder dem Recht auf Vergessen.
Das Gericht ging bei seinen Entscheidungen offensichtlich davon aus, dass im Grundgesetz die einzelnen Rechte nicht abschließend geregelt sind.
In jüngster Zeit werden aber auch Entscheidungen getroffen, die weit über das Grundgesetz hinausgehen, bzw. die Grundrechte einschränken. Die gravierendsten Beispiele sind die Entscheidung zum Klimaschutzgesetz und zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht, beide gefällt vom Ersten Senat unter dem Vorsitz von Merkel-Protegé Harbarth.
Mit dem am 29. April 2021 veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, weil hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen.
Mit dem Beschluss, nach dem die Einrichtungsbezogene Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei, weil der Schutz vulnerabler Gruppen als höherwertigeres Rechtsgut anzusehen wäre als die körperliche Unversehrtheit des Menschen, wurde dieses im Grundgesetz garantierte Recht ausgehebelt. Beide Urteile öffnen politischer Willkür Tür und Tor.
Das Verfassungsgericht hat damit seine eigentliche Funktion aufgegeben und ist zum politischen Akteur geworden.
Jetzt aber dazu aufzurufen, das Verfassungsgericht zu meiden, weil es das Vertrauen der Bürger nicht mehr verdiene, wie der Cicero es tat, ist fatal. Wenn eine demokratische Instanz ihre Funktion nicht mehr erfüllt, muss sie erneuert werden, damit Demokratie und Rechtsstaat nicht nachhaltig beschädigt und damit außer Kraft gesetzt werden.
Richterliche Grundrechtskreationen werfen einige sehr grundsätzliche Fragen auf:
1. Welche Art von Macht und Funktion üben Verfassungsgerichte aus, wenn sie neue Grundrechte schaffen oder alte einschränken? Haben sie damit verfassungsgebende oder maßstabsetzende Gewalt und wie ist die legitimiert?
2. Welche methodischen Ansätze gibt es, die das Verfassungsgericht dabei zu beachten hätte?
Die Antwort auf diese Fragen ist entscheidend für die Legitimität der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung.
Soweit ich sehen kann, sind diese Fragen am gestrigen Tag des Grundgesetzes öffentlich nicht gestellt worden. Zwar wird festgestellt, dass im Laufe der Zeit ungefähr jeder zweite Artikel des Grundgesetzes verändert worden sei, einige davon auch mehrmals, außerdem gäbe es „wegweisende Urteile", die sich in den Jahrzehnten mal als Motor, mal als Bremser gesellschaftlicher Entwicklungen erwiesen hätten. Problematisiert wird das aber nicht.
Unter dem Radar der breiten Öffentlichkeit bleibt, dass in Deutschland in der Rechtsprechung eine neue Art von Macht erprobt wurde, die das Bundesverfassungsgericht in der Realität ausübt. Es ist höchste Zeit, das Problem zu thematisieren.
Wenn nicht geklärt wird, ob und wie die grundrechtsschaffende Gewalt, die das Bundesverfassungsgericht schon mehrmals ausgeübt hat, gerechtfertigt werden kann, besteht die Gefahr der Erosion der Grundprinzipien der Demokratie.

„ Gefahr der Erosion…“ Haha ! Die Erosion ist längst weit fortgeschritten. Es hat sich eine Tyrannei des polit-medialen-justizialen Komplexes gebildet. Das Parlament hat sich selbst teilkastriert. Gewaltenteilung war einmal…
Diese äußerst bedenklichen Entwicklungen sind einzuordnen in die Tendenz unserer „Eliten“, das Volk nicht mehr als Souverän zu betrachten, sondern als Objekt der Erziehung und der Maßregelung. Dagegen sollten wir uns wehren.
Man kann m.E. das Wort „Klimaschutz“ nicht ohne weiteres benutzen. Was soll das sein, Klimaschutz? Gibt es auch Wetterschutz? Regenschutz? Windschutz?
Man muss eine Sache nur oft genug wiederholen, dann geht sie in den allgemeinen Wortschatz über, bullshit! Bitte achten wir doch auf unsere Wortwahl!
„Wenn eine demokratische Instanz ihre Funktion nicht mehr erfüllt, muss sie erneuert werden, damit Demokratie und Rechtsstaat nicht nachhaltig beschädigt und damit außer Kraft gesetzt werden.“
Ja, schwere Waffen! Bitte.
Die Autorin hat mit Rechtswissenschaft nichts am Hut, das zeigt bereits die Überschrift. Bis vor gar nicht langer Zeit konnte man das BVerfG zurecht als Hüterin unserer Verfassung bezeichnen u zwar in dem Sinne, daß der Bürger vor Übergriffen des Staates geschützt wurde, die Grundrechte also bewahrt und nicht ‚erschaffen‘ wurden. Mittlerweile sieht es anders aus – das Gericht scheint den Staat vor den Bürgern zu schützen, insbesondere in Sachen Corona-Maßnahmen.
Diese RAin Hamed im Cicero sieht das vollkommen richtig, daß Beschwerden zum BVerfG in Sachen Corona von vorn herein keinerlei Aussicht auf Erfolg haben (ich kenne etliche Verfahren dieser Anwältin u habe bereits in 2021 in einer mail geäußert, daß ich da eher pessimistisch eingestellt bin, was da einige von ihr betriebene Verfahren anbelangt; leider kam es auch so). Auch eine Anwältin aus HD hat bereits im Frühjahr 2020, nachdem sie mit einem Eilantrag vor dem BVerfG gescheitert ist, mitgeteilt, daß sie in diesen Angelegenheiten wenig bis keine Erfolgsaussichten für Mandanten sieht. Diese Anwältin wollte gar die Zulassung vor lauter Frust zurückgeben. Problematisch ist hier m.E., daß sich eine Art Gesinnungsjustiz zu etablieren scheint, die nicht nur vom BVerfG sondern auch den Verwaltungsgerichten praktiziert wird. Die Beweislast wird hier schlicht umgekehrt, um die Grundrechte vulnerabler Gruppen zulasten der Beschwerdeführenden zu schützen mit d Folge, daß nicht einmal mehr Art. 1 Abs.1 GG die Betroffenen zu schützen vermag. Wenn das RKI dem 1.Senat mitteilt, daß Impfnebenwirkung äußerst unwahrscheinlich sind, dann reicht das dem BVerfG mittlerweile aus u läßt Zweifel hieran erst gar nicht aufkommen. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des VGH in Italien sind demnach selbst im Herz des Wertewestens (die glorreiche EU) die Menschen nicht gleich. Den Gang nach Karlsruhe kann man sich sparen, zumindest in Sachen Corona.
Da wir noch nie eine echte Demokratie hatten, wird es den meisten Menschen nicht auffallen, wenn die bestehende Scheindemokratie weiter zur Waffe des Staates gegen Demokratiebestrebungen ausgebaut wird. Alleine die uns antrainierte Nazineurose ist bereits eine sehr wirkungsvolle Universalwaffe der über uns herrschenden Inter-Nationalsozialisten. Dass und wie sehr unsere uns vorgesetzten Scheinpolitiker uns verachten, kann man schon seit vielen Jahren überall erkennen, wenn man probiert, die Welt als souveränes Individuum zu betrachten. Das Wort „Staatsbürger“ ist nur ein schlechter Witz, denn wir werden Stück für Stück zur eineindeutig! markierten Verfügungsmasse degradiert, die noch nicht einmal ein Grundrecht auf „körperliche Unversehrtheit“ hat! Sklaven besitzen nicht die Hoheit über ihre Körper. Übrigens: Die Gedanken sind nicht frei!
Nett…. aber was soll mir das sagen ….. Thematisiert werden? Jahrelange Diskussion und Erbsenzählerei? Oder sollen die alteingesessenen Polit-Genossen das zu ihrem Vorteil diskutieren. Wenn ein Gericht zum Thema Klimaschutzgesetz und zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht samt Grundrechtseinschränkungen (Ifsg) ohne eine „Beweisaufnahme“ solche „Urteile“ raus haut…. dann ist das Ende bald erreicht. ein Gericht darf in meinen Augen nicht aufgrund von blossen Behauptungen so etwas als „Urteile“ dem Untertanen präsentieren. Auch das viele Klagen auf Grund von Formfehlern abgewiesen werden ist mehr als unverständlich. Man kann nur hoffen das möglichst schnell Menschen auf tauchen die das ganze Stoppen können. Es ist mehr als Zeit.