Verfassungsgerichte in Demokratien haben die Aufgabe, darüber zu wachen, dass staatliche Gewalt die Grundrechte der Menschen nicht verletzt. Es zeichnet sich aber weltweit eine Tendenz ab, dass Verfassungsgerichte als letzte richterliche Instanz selbst mit ihren Entscheidungen und Urteilen stark in eben diese Grundrechte eingreifen und zum Teil sogar neue Grundrechtsgehalte schaffen.
Diese Tendenz ist auch in Deutschland zu beobachten. Sie hat sich in den letzten Jahren enorm verstärkt. Die Frage, die sich besonders am gestrigen Tag des Grundgesetzes hätte stellen sollen, ist, wie das mit den demokratischen Grundsätzen vereinbar ist. Die Gesetze sollten in den Parlamenten gemacht werden. Nur die sollten neue Grundrechte schaffen dürfen, und die Hürden sind mit Recht sehr hoch.
Verfassungsgerichte der Welt, auch das deutsche, reagieren immer häufiger auf die gesellschaftlichen Veränderungen und die schnell voranschreitenden Entwicklungen in Wissenschaft und Technik, speziell die der Informationsvermittlung.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe traf zum Beispiel Entscheidungen zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung, zum Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum oder dem Recht auf Vergessen.
Das Gericht ging bei seinen Entscheidungen offensichtlich davon aus, dass im Grundgesetz die einzelnen Rechte nicht abschließend geregelt sind.
In jüngster Zeit werden aber auch Entscheidungen getroffen, die weit über das Grundgesetz hinausgehen, bzw. die Grundrechte einschränken. Die gravierendsten Beispiele sind die Entscheidung zum Klimaschutzgesetz und zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht, beide gefällt vom Ersten Senat unter dem Vorsitz von Merkel-Protegé Harbarth.
Mit dem am 29. April 2021 veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, weil hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen.
Mit dem Beschluss, nach dem die Einrichtungsbezogene Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei, weil der Schutz vulnerabler Gruppen als höherwertigeres Rechtsgut anzusehen wäre als die körperliche Unversehrtheit des Menschen, wurde dieses im Grundgesetz garantierte Recht ausgehebelt. Beide Urteile öffnen politischer Willkür Tür und Tor.
Das Verfassungsgericht hat damit seine eigentliche Funktion aufgegeben und ist zum politischen Akteur geworden.
Jetzt aber dazu aufzurufen, das Verfassungsgericht zu meiden, weil es das Vertrauen der Bürger nicht mehr verdiene, wie der Cicero es tat, ist fatal. Wenn eine demokratische Instanz ihre Funktion nicht mehr erfüllt, muss sie erneuert werden, damit Demokratie und Rechtsstaat nicht nachhaltig beschädigt und damit außer Kraft gesetzt werden.
Richterliche Grundrechtskreationen werfen einige sehr grundsätzliche Fragen auf:
1. Welche Art von Macht und Funktion üben Verfassungsgerichte aus, wenn sie neue Grundrechte schaffen oder alte einschränken? Haben sie damit verfassungsgebende oder maßstabsetzende Gewalt und wie ist die legitimiert?
2. Welche methodischen Ansätze gibt es, die das Verfassungsgericht dabei zu beachten hätte?
Die Antwort auf diese Fragen ist entscheidend für die Legitimität der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung.
Soweit ich sehen kann, sind diese Fragen am gestrigen Tag des Grundgesetzes öffentlich nicht gestellt worden. Zwar wird festgestellt, dass im Laufe der Zeit ungefähr jeder zweite Artikel des Grundgesetzes verändert worden sei, einige davon auch mehrmals, außerdem gäbe es „wegweisende Urteile", die sich in den Jahrzehnten mal als Motor, mal als Bremser gesellschaftlicher Entwicklungen erwiesen hätten. Problematisiert wird das aber nicht.
Unter dem Radar der breiten Öffentlichkeit bleibt, dass in Deutschland in der Rechtsprechung eine neue Art von Macht erprobt wurde, die das Bundesverfassungsgericht in der Realität ausübt. Es ist höchste Zeit, das Problem zu thematisieren.
Wenn nicht geklärt wird, ob und wie die grundrechtsschaffende Gewalt, die das Bundesverfassungsgericht schon mehrmals ausgeübt hat, gerechtfertigt werden kann, besteht die Gefahr der Erosion der Grundprinzipien der Demokratie.

Wie las ich letztens so treffend. Die schützen die Regierung vor der Verfassung ( ähnlich wie der sogenannte Verfassungsschutz seine Aufgabe darin sieht Menschen zu verfolgen und zu bekämpfen, wenn diese es wagen die Verfassung verteidigen zu wollen ).
Tja, 16 Jahre mit SED/Stasi/grünfaschistische Trümmerlotte als Kanzlerin bleiben nicht folgenlos und haben die Vorarbeit geleistet.
Spannende Zeiten. Aber keine Sorge. Das letzte tausendjährige Reich hat auch nur 12 Jahre gedauert. Also noch 2,75 Wahlperioden faschistische Einheitspartei und dann können wir aus den Trümmern Deutschlands den Wiederaufbau beginnen. Dafür können wir dann tatsächlich ausländische Arbeitskräfte brauchen. Woke Schneeflöckchen fallen aus Angst tot um wenn sie mal richtig anpacken und arbeiten sollen.
Es scheint ein weltweiter Trend zu sein, abhängige Verfassungsgerichte für die Regierenden (von Gates’, Schwabs und Soros‚ Gnaden) zu schaffen, damit die schön durchregieren und die Great-Reset-Schweinereien widerstandslos durchdrücken können. Und Deutschland ist wieder vorne mit dabei, sich über genau diese Praxis bei anderen Staaten (die noch etwas basisdemokratischer verfasst sind) zu echauffieren.
Entscheidung zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht.
Ein einziger beabsichtigter Logikfehler.
Man argumentiert am Schutz der vulnerablen Gruppen, das Gesetz gilt aber weiterhin für den ganzen Sektor Medizin und Pflege und Reha und so weiter. Keine Einschränkung. Nirgends.
Man tut so, als würden selbst die Bürohengste in den genannten Einrichtungen jeden Tag eine Visite bei den Totgeweihten auf der Station für Immunschwache machen.
Das wäre früher für das BVerfG undenkbar.
Daher haben die Südländer auch Lunte gerochen und probieren einen weiteren Anlauf.
Solange da draußen jemand einem oder einer Vulnerablen begegnen könnte, muss geimpft werden.
Wer hat uns davor geschützt, das das Grundgesetz so geändert wurde ( vom Bundestag ) das heute die EU bestimmt was in Deutschland geschieht ? Sollten nicht alle, die damals als Abgeordnete für die EU gestimmt haben, wegen Hochverrates angeklagt werden ? Nur so ein Gedanke………………..denken darf mann ja noch, oder ?
Die komplette Politik zusammen mit dem Verfassungsgericht beugen den Rechtsstaat und die Medien sind die Handlanger. Was soll man da noch erwarten…
Liebe Frau Lengsfeld, auch Sie schreiben über das Bundesverfassungsgericht als ob es auf der Grundlage einer Verfass ung urteilen würde. Wir haben aber nur ein Grundgesetz nach Artikel 46 der Haager Landkriegsordnung. Dieses genügte uns als Verfassungsersatz und sollte nach Wiederherstellung der deutschen Einheit durch eine Verfassung ersetzt werden. Steht so drin, hatte den Siegern dann doch nicht gepaßt, Pech für die Deutschen. Ansonsten ist unsere Verfassung wohl weltweit die einzige, in der eine Verfassung angekündigt wird. Was wundern wir uns bloß über diese Einrichtung….
Man sollte diese billigen Tastegourmets mit Fußtritten aus dem Amt jagen. Mehr ist zu den „soufflierten Entscheidungen“ diesen Bundes-Clowns nicht anzumerken …