Vera Lengsfeld / 24.05.2022 / 12:00 / Foto: Imago / 64 / Seite ausdrucken

Das Verfassungsgericht als grundrechts-schaffende Gewalt?

Verfassungsgerichte in Demokratien haben die Aufgabe, darüber zu wachen, dass staatliche Gewalt die Grundrechte der Menschen nicht verletzt. Es zeichnet sich aber weltweit eine Tendenz ab, dass Verfassungsgerichte als letzte richterliche Instanz selbst mit ihren Entscheidungen und Urteilen stark in eben diese Grundrechte eingreifen und zum Teil sogar neue Grundrechtsgehalte schaffen.

Diese Tendenz ist auch in Deutschland zu beobachten. Sie hat sich in den letzten Jahren enorm verstärkt. Die Frage, die sich besonders am gestrigen Tag des Grundgesetzes hätte stellen sollen, ist, wie das mit den demokratischen Grundsätzen vereinbar ist. Die Gesetze sollten in den Parlamenten gemacht werden. Nur die sollten neue Grundrechte schaffen dürfen, und die Hürden sind mit Recht sehr hoch.

Verfassungsgerichte der Welt, auch das deutsche, reagieren immer häufiger auf die gesellschaftlichen Veränderungen und die schnell voranschreitenden Entwicklungen in Wissenschaft und Technik, speziell die der Informationsvermittlung.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe traf zum Beispiel Entscheidungen zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung, zum Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum oder dem Recht auf Vergessen.  

Das Gericht ging bei seinen Entscheidungen offensichtlich davon aus, dass im Grundgesetz die einzelnen Rechte nicht abschließend geregelt sind.

In jüngster Zeit werden aber auch Entscheidungen getroffen, die weit über das Grundgesetz hinausgehen, bzw. die Grundrechte einschränken. Die gravierendsten Beispiele sind die Entscheidung zum Klimaschutzgesetz und zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht, beide gefällt vom Ersten Senat unter dem Vorsitz von Merkel-Protegé Harbarth.

Mit dem am 29. April 2021 veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, weil hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen.

Mit dem Beschluss, nach dem die Einrichtungsbezogene Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei, weil der Schutz vulnerabler Gruppen als höherwertigeres Rechtsgut anzusehen wäre als die körperliche Unversehrtheit des Menschen, wurde dieses im Grundgesetz garantierte Recht ausgehebelt. Beide Urteile öffnen politischer Willkür Tür und Tor.

Das Verfassungsgericht hat damit seine eigentliche Funktion aufgegeben und ist zum politischen Akteur geworden.

Jetzt aber dazu aufzurufen, das Verfassungsgericht zu meiden, weil es das Vertrauen der Bürger nicht mehr verdiene, wie der Cicero es tat, ist fatal. Wenn eine demokratische Instanz ihre Funktion nicht mehr erfüllt, muss sie erneuert werden, damit Demokratie und Rechtsstaat nicht nachhaltig beschädigt und damit außer Kraft gesetzt werden.

Richterliche Grundrechtskreationen werfen einige sehr grundsätzliche Fragen auf:

1. Welche Art von Macht und Funktion üben Verfassungsgerichte aus, wenn sie neue Grundrechte schaffen oder alte einschränken? Haben sie damit verfassungsgebende oder maßstabsetzende Gewalt und wie ist die legitimiert?

2. Welche methodischen Ansätze gibt es, die das Verfassungsgericht dabei zu beachten hätte?

Die Antwort auf diese Fragen ist entscheidend für die Legitimität der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung.

Soweit ich sehen kann, sind diese Fragen am gestrigen Tag des Grundgesetzes öffentlich nicht gestellt worden. Zwar wird festgestellt, dass im Laufe der Zeit ungefähr jeder zweite Artikel des Grundgesetzes verändert worden sei, einige davon auch mehrmals, außerdem gäbe es „wegweisende Urteile", die sich in den Jahrzehnten mal als Motor, mal als Bremser gesellschaftlicher Entwicklungen erwiesen hätten. Problematisiert wird das aber nicht.

Unter dem Radar der breiten Öffentlichkeit bleibt, dass in Deutschland in der Rechtsprechung eine neue Art von Macht erprobt wurde, die das Bundesverfassungsgericht in der Realität ausübt. Es ist höchste Zeit, das Problem zu thematisieren.

Wenn nicht geklärt wird, ob und wie die grundrechtsschaffende Gewalt, die das Bundesverfassungsgericht schon mehrmals ausgeübt hat, gerechtfertigt werden kann, besteht die Gefahr der Erosion der Grundprinzipien der Demokratie.

Foto: Imago

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Leserpost

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Franz Michael / 24.05.2022

Deutschland war nur eine Simulation eines Rechtsstaat. Seit 70 Jahren wird die Verfassung gebrochen und missachtet. Aus grundrechte-netzwerk, “Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim sprach es aus in seinem Buch „Das System“ »Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.«—Willkommen in der “demokratischen” Diktatur.—“Recht ist der Fortschritt des Faustrechts in Paragraphen, die Maske der Gewalt eine Prozedur, bei der die Willkür als Kür auftritt.”—

Wolfgang Richter / 24.05.2022

“weil der Schutz vulnerabler Gruppen als höherwertigeres Rechtsgut anzusehen wäre als die körperliche Unversehrtheit des Menschen,” der ihn zu pflegen gedenkt. Allein mit dieser Unlogik haben sich diese Oberrichter wunderbar disqualifiziert. Was hilft es einem “Vulnerablen”, wenn kein Pflegender mehr zur Verfügung steht, die einem weg weil (zwangs-) gekündigt, die anderen weil infolge Spiken gestorben oder infolge abgeschossenem Immunsystem dauerkrank. Aber der klagende Rechtsanwalt Lipinski hatte offenbar einen gravierenden Aspekt nicht im Blick: die offensichtliche Befangenheit des Gerichts. Diese ergibt sich für mich daraus, daß sicher das gesamte Gremium samt Mehrheit der Familienangehörigen und Mitarbeiter der staatlichen Linie folgend “gespiked” sein dürfte. Entsprechend ist von dieser Gruppe nicht zu erwarten, daß sie ideologisch abweichenden Unsolidarischen mittels Rechtssatz etwas konträr anderes zubillibgen würden. Ganz abgesehen davon würden sie damit zugeben, den gesellschaftlichen Intelligenztest zu diesem Thema komplett versemmelt zu haben. Diese “Roben” haben ja offenbar noch nicht einmal verstanden, daß sie und die von ihnen Beeinflußten an einem Medizinischen Experiment teilgenommen haben, üblicherweise als “Medikamentenstudie” bezeichnet, die ganz offiziell noch bis 2027 läuft. Erst dann liegen ggf. alle Ergebnisse für die dann mögliche endgültige Zulassung der “Spikes” bei der EMA vor.

Heiner Unguh / 24.05.2022

Man kann ja hier immer und immer wieder über den Zustand jammern, oder einfach mal die AFD wählen. Die fordern in jeder Debatte die Demokratie und den Rechtsstaat zurück. Änderungen benötigen Mehrheiten. Denn, kein Frosch legt seinen Sumpf trocken.

Eugen Karl / 24.05.2022

Inzwischen zeigt sich auch in Deutschland immer mehr das, was der leider völlig vergessene Aufklärungsschriftsteller Johann Karl Wezel in seinem desillusionierden Roman Belphegor (1776) in vielfacher Weise zum Gegenstand macht. Seine eingängigste Fomel: “Wider den Stärkeren ist keine Justiz.” Der Staat und seine Ideologen haben alles in der Hand. Der “Cicero” hat recht mit seinem Artikel.

Lutz Herzer / 24.05.2022

Frau Lengsfeld hat völlig recht. Es wäre fatal, keine Verfassungsbeschwerden mehr zu erheben. Das wäre nur im Interesse der Richter in Karlsruhe. Urteilsbegründungen verfassen, die auf offensichtlichen Sach- und Rechtsirrtümern beruhen, macht niemand gerne. Der in meinen Augen gravierendste Irrtum im Urteil zur einrichtungsbezogenen Impflicht beruht darauf, dass man bei der Frage der Sicherheit die Erfahrung mit konventionellen Impfungen auf die neuen mRNA-Präparate überträgt. Dazu ist im Urteilstext unter Randnummer 223 zu lesen: “Aus jahrzehntelanger Erfahrung wisse man, dass sich die meisten Nebenwirkungen innerhalb weniger Stunden oder weniger Tage nach einer Impfung zeigten. In seltenen Fällen komme es vor, dass Nebenwirkungen erst nach Wochen oder wenigen Monaten aufträten beziehungsweise erkannt würden. Sehr spät einsetzende Nebenwirkungen kenne das Paul-Ehrlich-Institut von Impfstoffen hingegen nicht.” Die nächste Irreführung folgt im nächsten Satz: “Hinzu kommt, dass vier der in Europa zugelassenen COVID-19-Impfstoffe bereits seit Ende 2020 oder Anfang 2021 zugelassen und in der allgemeinen Anwendung sind, wobei die ersten klinischen Prüfungen schon vor mehr als eineinhalb Jahren durchgeführt wurden.” Die Sorgfaltspflicht sämtlicher an der Urteilsfindung beteiligter Personen hätte einen Hinweis auf die Bedingtheit sowie die Bedingung der Zulassung unverzichtbar gemacht, ebenso eine Auseinandersetzung mit dem Haftungsausschluss der Hersteller. Im Grunde müsste man Strafanzeige wegen Beihilfe zur Körperverletzung etc. gegen die Urheber der im Urteil enthaltenen medizinischen Fehlinformationen erstatten. Es dürfte zwar von der Staatsanwaltschaft erwartungsgemäß der nächste Unsinn kommen, aber dann wäre das auch alles dokumentiert. Niemand könnte sich später damit herausreden, er hätte von nichts gewusst.

Klaus Keller / 24.05.2022

Wenn ich es richtig verstanden habe, kann die Politik mit 2/3 Mehrheiten die Verfassung ändern. Das hat seit dem 23.5.49 mehrfach stattgefunden. Die Richter prüfen m.E. dem Prinzip nach nur ob die Politik mit dem in Widerspruch steht was sie früher beschlossen hat und damit sie nicht zu falschen Ergebnissen kommen, ernennt die Politik auch die Richter in Karlsruhe. Man könnte sich noch fragen warum sich Verfassungsorgane wechselseitig schädigen sollten. Gibt es doch eine gemeinsame Aufgabe. Vermutlich sogar gemeinsame Interessen die mit den Aufgaben eher nichts zu tun haben. Mir würde es schon genügen wenn man sich an den Geltungsbereich halten würde. Der war mal die Bundesrepublik Deutschland. Heute soll es die ganze Welt sein. Könnte man glauben. Vgl Orte an denen Bundeswehrsoldaten das Recht und die Freiheit der deutschen Volkes tapfer verteidigen sollen.

Karla Kuhn / 24.05.2022

T. Schneegaß, “Meines Wissens gab es noch nie eine Diktatur, die ihre poltischen Entscheidungen und Handlungen durch eine unabhängige Justiz prüfen oder gar revidieren ließ, auch wenn sie alle pro forma Oberste Gerichte hatten und haben. Der Schein muss schon gewahrt bleiben. Warum sollte das heute anders sein?”  Hervorragend !  Ebenso dina weis, Silas Loy und viele andere sehen die Sache genau SO wie sie ist, äußerst realistisch ! Aber eines muß ich noch dazu sagen, in der VORMERKELZEIT gab es ein klein wenig mehr Gerechtigkeit. Ich vermute, daß das unsägliche, zerstörerische “Ermächtigungsgesetz” damals beim Bundesverfassungsgericht NICHT durchgekommen wäre. Ich weiß  nicht, ob die damaligen Richter diese unsägliche , undiplomatische Einladung ins Kanzleramt überhaupt erhalten hätten, falls ja, wahrscheinlich hätten sie ABGELEHNT, um nicht in den Verdacht eines “Geschmäckles” zu kommen. Vor nicht zu allzulanger Zeit gab es nämlich noch POLITIKER mit RÜCKGRAT und Anstand, die NICHT am SESSEL klebten wie diese LAMBRECHT. Eine Schande, daß die noch immer im Amt ist !! Herr Schneegaß wäre es nicht treffender die Diktatur mit   KAKOPHONIE POLITIK zu erweiteren ??

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