....besteht die Gefahr der Erosion der Grundprinzipien der Demokratie. Der war gut.
Wie gedenkt man angemessen eines verstorbenen Geburtstagskindes?
Ich stehe auf dem Boden des Grundgesetzes. Das habe ich schriftlich. Also muss ich gegen Rechtsbeugungen durch Gerichte - wie auch immer sie sich nennen - vorgehen!
Wenn BVG sich anmaßt, Recht zu schaffen anstelle die Dursetzung des Rechtes überwachen, dabei erkennbar Regierungspositionen vertritt, und wenn das Parlament dem nicht durch Gesetzgebung Einhalt gebietet, ist die Gewaltenteilung de facto ausgehebelt. Offenbar haben sich alle Organe der Staatsgewalt entschlossen, die Ordnung des Grundgesetzes zu beseitigen.
Meines Wissens gab es noch nie eine Diktatur, die ihre poltischen Entscheidungen und Handlungen durch eine unabhängige Justiz prüfen oder gar revidieren ließ, auch wenn sie alle pro forma Oberste Gerichte hatten und haben. Der Schein muss schon gewahrt bleiben. Warum sollte das heute anders sein?
Grundrechte sind meiner Meinung ausschließlich Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber den Staat. Diesen Grundsatz hat das Verfassungsgericht aufgelöst. Z. B. Mietpreisbremse: Das grundrechtlich geschützte Recht auf Eigentum und damit das geschützte Interesse, die Marktmiete zu erzielen, trete deshalb hinter dem nicht grundrechtlich geschützte Interesse, möglichst wenig Miete zu zahlen zurück, weil das Recht auf Freizügigkeit - also das Recht, überall in Deutschland seine Wohnung zu nehmen, dies erfordere. Überlegung des Gesetzgebers (Gesetzesbegründung): Berliner, die schon ewig in ihrem Kiez wohnen, werden von Hinzuziehende aus Schwaben verdrängt, die höhere Mieten zahlen könnten. Dies soll verhindert werden (Kiez stimmt, Schwaben werden nicht genannt). Diese Überlegung ist absurd: Ob der Vermieter den Berliner oder den Schwaben den Vorzug gibt, ist ihm auch unter der Mietpreisbremse selbst überlassen. Das Gesetz ist schon deshalb verfassungswidrig, (1.) da es die mit dem Eingriff verfolgte Zielsetzung nicht erfüllen kann (Der Berliner soll die Wohnung erhalten). (2.) Wenn die Mietpreisbremse die gewünschte Wirkung hätte (keine zusätzliche Schwaben in Berlin), würde das Gesetz die Freizügigkeit der Schwaben verletzen. (3.) Es ist nicht Aufgabe des Vermieters, die Freizügigkeit seiner Mietbürger dadurch zu fördern, dass er auf die Differenz zur Marktmiete - entschädigungslos - verzichten muss. Dass die Mietpreisbremse tendenziell dazu führt, dass die Zahl der Mietwohnungen abnimmt, weil Vermieter die leerstehende Wohnungen an Selbstnutzer zu einem Marktpreis verkaufen, der die Knappheit der Mietwohnungen reflektiert, drängt sich auf. Da Harbarth sich bereits als MdB der Union von der Verfassungsgemäßheit der Mietpreisbremse überzeugt hatte (er hätte sonst kaum dem Gesetz zustimmen können), lehnte er die Annahme einer diesbezüglichen Verfassungsbeschwerde als offensichtlich unbegründet ab. So geht keine objektive Kontrolle.
Die Judikative weigert sich ja inzwischen immer wieder in allen Instanzen, überhaupt die Sachverhalte eigenständig zu ermitteln. Schon hier versagt sie grundsätzlich als eigene Staatsgewalt und degeneriert zum Erfüllungsgehilfen. Das gilt -das dreiste Urteil über die Einrichtungsbezogene Nachweispflicht beweist dies schlagend- auch für das höchste deutsche Gericht. Wenn es darauf ankommt, gibt es auch in Deutschland in Wirklichkeit nur noch eine Gewalt. Und das ist die Exekutive. Mitsamt ihrer politisierten Verwaltung.
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