“Je länger eine Diskussion dauert…” aber ist es denn heute nicht so wie damals? Einmal Genspritze zum Mitnehmen. Der nächste bitte…
Wie wird ein Rechtsbruch durch Gerichte eingeleitet? Mit dem Begriff „Rechtsgüterabwägung.“ Bereits vor einigen Jahren erschien ein Artikel eines Richters in einer juristischen Zeitschrift, in der er der „gesicherten Rechtssprechung“ den gleichen gesetzgeberischen Rang einräumte wie der Gesetzgebungskraft der Legislative. Dem wurde damals widersprochen. Natürlich macht man das, aber man redet doch nicht öffentlich darüber. Man legt nicht nur Gesetzestexte nach Belieben aus, man verkehrt sie ins Gegenteil.
Liebe Frau Lengsfeld, in dem Punkt, dass das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit Grundrechte neu erfunden habe, würde ich widersprechen. Das Gericht hat insoweit nur bestimmte Inhalte der bestehenden Grundrechte herausgearbeitet. In der Tat ist jedoch mit dem Präsidenten Harbarth leider ein besonderer Geist eingekehrt. Den Impfbeschluss habe ich nicht genauer analysiert, daher kann ich dazu nichts sagen. Den Klimabeschluss habe ich allerdings sehr genau gelesen und war auf mehreren Ebenen bestürzt. Zunächst war zu erkennen, dass sich die Beschwerdegegnerin, d. h. die Bundesrepublik Deutschland, kaum gegen die Beschwerde zur Wehr gesetzt hat. Einen Gesetzgeber, der ein Gesetz praktisch freiwillig kassieren lässt, hatte ich bis dahin noch nicht erlebt. Dies bietet Anlass, die bisherige, sehr einschränkende Handhabung des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 26 BVerfGG zu überprüfen. Dass die offensichtlich unzulässige Beschwerde zweier “Umweltverbände” überhaupt zur Entscheidung angenommen wurde, ist ebenfalls bedenklich. Hier war klar, dass die Beschwerdebefugnis fehlte und dies hätte entsprechend durch einen Nichtannahmebeschluss behandelt werden müssen. Schließlich hätte sich das Gericht in dieser Entscheidung - bei gleichem Ergebnis - darauf beschränken können, festzuhalten, dass der Bundesgesetzgeber mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz seine selbstgesetzten Vorgaben (Pariser Klimaabkommen u. a.) nicht umgesetzt habe und er damit gegen seine eigene Ausgestaltung des Staatsziels nach Art. 20a GG verstoßen habe. Das hätte vollkommen ausgereicht. Stattdessen hat das Gericht jedoch Feststellungen zum Klimawandel, dessen Ursachen und Folgen getroffen, die ohne weitere Erkundigungen nicht in die Fachkompetenz eines juristischen Spruchkörpers fallen. Warum? Unter dem Strich bin ich natürlich froh, dass es das BVerfG gibt. Immerhin haben wir ein Gericht, das die Grundrechte schützt. Über die Senatsführung von Harbarth mache ich mir jedoch Sorgen.
@dina weis: “... die Politik wollte vor Jahren älteren Menschen nicht mal mehr Hüftgelenke bezahlen, weil es sich nicht lohne !! und jetzt will man sie schützen !”—- Pippi-Langstrumpf-Politik vom Feinsten: Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt (und wie ich am meisten von ihr profitiere)! Neue Hüftgelenke kann man eben nicht jedem vom Baby bis zum Urururgroßvater verkaufen. Bei einem “Impf"stoff sieht das schon anders aus, da kann man das zumindest versuchen, und - um den Profit zu erhöhen - genügend Politiker “ermutigen”, für diese “Impfung” zu trommeln und sie notfalls auch zum “Impf"ZWANG, spricht zur Vergewaltigung gesunder Menschen zu machen. Da sind offenbar ungleich höhere Profite drin - sowohl für Big Pharma wie auch für die von Letzterer “ermutigten” Politiker.—- Ausbaden müssen das ja nur die “Impf"opfer.
Sehr geehrte Frau Lengsfeld, geben Sie acht, dass Sie nicht wegen Volksverhetzung belangt werden. Das Bundesfassungsgericht ist sakrosankt. Meine Sorge ist aber sicher unbegründet, da sie über DDR-Erfahrung verfügen.
Frau Lengsfeld, glauben Sie wirklich, dass darüber eine Debatte geführt werden kann?! Willkommen in der Realität, die Messen sind gesungen und die Folgen sind und bleiben fürchterlich. Sagt ein Optimist. Erst wenn die da oben nicht mehr können und die da unten nicht mehr wollen wird sich etwas ändern. Auf dem Weg dahin sind wir.
Eine Demokratie lebt vom Vertrauen, das die Bürger in ihren Staat haben. Es hilft das beste Grundgesetz nichts, wenn man den Verdacht hat, dass sich die Regierenden die Auslegung der Grundrechte zur Beute gemacht hat. Gerade bei den Verfassungsgerichten scheint es, dass es mit der Gewaltenteilung zwischen Judikative und Legislative nicht (mehr) weit her ist.
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