Inzwischen zeigt sich auch in Deutschland immer mehr das, was der leider völlig vergessene Aufklärungsschriftsteller Johann Karl Wezel in seinem desillusionierden Roman Belphegor (1776) in vielfacher Weise zum Gegenstand macht. Seine eingängigste Fomel: “Wider den Stärkeren ist keine Justiz.” Der Staat und seine Ideologen haben alles in der Hand. Der “Cicero” hat recht mit seinem Artikel.
Frau Lengsfeld hat völlig recht. Es wäre fatal, keine Verfassungsbeschwerden mehr zu erheben. Das wäre nur im Interesse der Richter in Karlsruhe. Urteilsbegründungen verfassen, die auf offensichtlichen Sach- und Rechtsirrtümern beruhen, macht niemand gerne. Der in meinen Augen gravierendste Irrtum im Urteil zur einrichtungsbezogenen Impflicht beruht darauf, dass man bei der Frage der Sicherheit die Erfahrung mit konventionellen Impfungen auf die neuen mRNA-Präparate überträgt. Dazu ist im Urteilstext unter Randnummer 223 zu lesen: “Aus jahrzehntelanger Erfahrung wisse man, dass sich die meisten Nebenwirkungen innerhalb weniger Stunden oder weniger Tage nach einer Impfung zeigten. In seltenen Fällen komme es vor, dass Nebenwirkungen erst nach Wochen oder wenigen Monaten aufträten beziehungsweise erkannt würden. Sehr spät einsetzende Nebenwirkungen kenne das Paul-Ehrlich-Institut von Impfstoffen hingegen nicht.” Die nächste Irreführung folgt im nächsten Satz: “Hinzu kommt, dass vier der in Europa zugelassenen COVID-19-Impfstoffe bereits seit Ende 2020 oder Anfang 2021 zugelassen und in der allgemeinen Anwendung sind, wobei die ersten klinischen Prüfungen schon vor mehr als eineinhalb Jahren durchgeführt wurden.” Die Sorgfaltspflicht sämtlicher an der Urteilsfindung beteiligter Personen hätte einen Hinweis auf die Bedingtheit sowie die Bedingung der Zulassung unverzichtbar gemacht, ebenso eine Auseinandersetzung mit dem Haftungsausschluss der Hersteller. Im Grunde müsste man Strafanzeige wegen Beihilfe zur Körperverletzung etc. gegen die Urheber der im Urteil enthaltenen medizinischen Fehlinformationen erstatten. Es dürfte zwar von der Staatsanwaltschaft erwartungsgemäß der nächste Unsinn kommen, aber dann wäre das auch alles dokumentiert. Niemand könnte sich später damit herausreden, er hätte von nichts gewusst.
Wenn ich es richtig verstanden habe, kann die Politik mit 2/3 Mehrheiten die Verfassung ändern. Das hat seit dem 23.5.49 mehrfach stattgefunden. Die Richter prüfen m.E. dem Prinzip nach nur ob die Politik mit dem in Widerspruch steht was sie früher beschlossen hat und damit sie nicht zu falschen Ergebnissen kommen, ernennt die Politik auch die Richter in Karlsruhe. Man könnte sich noch fragen warum sich Verfassungsorgane wechselseitig schädigen sollten. Gibt es doch eine gemeinsame Aufgabe. Vermutlich sogar gemeinsame Interessen die mit den Aufgaben eher nichts zu tun haben. Mir würde es schon genügen wenn man sich an den Geltungsbereich halten würde. Der war mal die Bundesrepublik Deutschland. Heute soll es die ganze Welt sein. Könnte man glauben. Vgl Orte an denen Bundeswehrsoldaten das Recht und die Freiheit der deutschen Volkes tapfer verteidigen sollen.
T. Schneegaß, “Meines Wissens gab es noch nie eine Diktatur, die ihre poltischen Entscheidungen und Handlungen durch eine unabhängige Justiz prüfen oder gar revidieren ließ, auch wenn sie alle pro forma Oberste Gerichte hatten und haben. Der Schein muss schon gewahrt bleiben. Warum sollte das heute anders sein?” Hervorragend ! Ebenso dina weis, Silas Loy und viele andere sehen die Sache genau SO wie sie ist, äußerst realistisch ! Aber eines muß ich noch dazu sagen, in der VORMERKELZEIT gab es ein klein wenig mehr Gerechtigkeit. Ich vermute, daß das unsägliche, zerstörerische “Ermächtigungsgesetz” damals beim Bundesverfassungsgericht NICHT durchgekommen wäre. Ich weiß nicht, ob die damaligen Richter diese unsägliche , undiplomatische Einladung ins Kanzleramt überhaupt erhalten hätten, falls ja, wahrscheinlich hätten sie ABGELEHNT, um nicht in den Verdacht eines “Geschmäckles” zu kommen. Vor nicht zu allzulanger Zeit gab es nämlich noch POLITIKER mit RÜCKGRAT und Anstand, die NICHT am SESSEL klebten wie diese LAMBRECHT. Eine Schande, daß die noch immer im Amt ist !! Herr Schneegaß wäre es nicht treffender die Diktatur mit KAKOPHONIE POLITIK zu erweiteren ??
“Je länger eine Diskussion dauert…” aber ist es denn heute nicht so wie damals? Einmal Genspritze zum Mitnehmen. Der nächste bitte…
Wie wird ein Rechtsbruch durch Gerichte eingeleitet? Mit dem Begriff „Rechtsgüterabwägung.“ Bereits vor einigen Jahren erschien ein Artikel eines Richters in einer juristischen Zeitschrift, in der er der „gesicherten Rechtssprechung“ den gleichen gesetzgeberischen Rang einräumte wie der Gesetzgebungskraft der Legislative. Dem wurde damals widersprochen. Natürlich macht man das, aber man redet doch nicht öffentlich darüber. Man legt nicht nur Gesetzestexte nach Belieben aus, man verkehrt sie ins Gegenteil.
Liebe Frau Lengsfeld, in dem Punkt, dass das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit Grundrechte neu erfunden habe, würde ich widersprechen. Das Gericht hat insoweit nur bestimmte Inhalte der bestehenden Grundrechte herausgearbeitet. In der Tat ist jedoch mit dem Präsidenten Harbarth leider ein besonderer Geist eingekehrt. Den Impfbeschluss habe ich nicht genauer analysiert, daher kann ich dazu nichts sagen. Den Klimabeschluss habe ich allerdings sehr genau gelesen und war auf mehreren Ebenen bestürzt. Zunächst war zu erkennen, dass sich die Beschwerdegegnerin, d. h. die Bundesrepublik Deutschland, kaum gegen die Beschwerde zur Wehr gesetzt hat. Einen Gesetzgeber, der ein Gesetz praktisch freiwillig kassieren lässt, hatte ich bis dahin noch nicht erlebt. Dies bietet Anlass, die bisherige, sehr einschränkende Handhabung des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 26 BVerfGG zu überprüfen. Dass die offensichtlich unzulässige Beschwerde zweier “Umweltverbände” überhaupt zur Entscheidung angenommen wurde, ist ebenfalls bedenklich. Hier war klar, dass die Beschwerdebefugnis fehlte und dies hätte entsprechend durch einen Nichtannahmebeschluss behandelt werden müssen. Schließlich hätte sich das Gericht in dieser Entscheidung - bei gleichem Ergebnis - darauf beschränken können, festzuhalten, dass der Bundesgesetzgeber mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz seine selbstgesetzten Vorgaben (Pariser Klimaabkommen u. a.) nicht umgesetzt habe und er damit gegen seine eigene Ausgestaltung des Staatsziels nach Art. 20a GG verstoßen habe. Das hätte vollkommen ausgereicht. Stattdessen hat das Gericht jedoch Feststellungen zum Klimawandel, dessen Ursachen und Folgen getroffen, die ohne weitere Erkundigungen nicht in die Fachkompetenz eines juristischen Spruchkörpers fallen. Warum? Unter dem Strich bin ich natürlich froh, dass es das BVerfG gibt. Immerhin haben wir ein Gericht, das die Grundrechte schützt. Über die Senatsführung von Harbarth mache ich mir jedoch Sorgen.
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