Georg Etscheit / 24.11.2021 / 12:00 / Foto: Pixabay / 113 / Seite ausdrucken

Das unerbittliche Schweigen der Robenträger

Während sich Politiker fast jeder Couleur mit Forderungen nach noch gravierenderen Grundrechtseinschränkungen insbesondere für Ungeimpfte gegenseitig überbieten und in Österreich Impfskeptiker bereits unter eine Art Hausarrest gestellt wurden, richten sich die Blicke einmal mehr auf die Justiz.

Ist von den Verwaltungsgerichten, ja möglicherweise sogar durch das Bundesverfassungsgericht ein Befreiungsschlag zu erwarten? Gibt es endlich ein wegweisendes Urteil, das den „Corona-Maßnahmen“ des zunehmend übergriffigen Staates Grenzen setzt und eigentlich unveräußerliche Grundrechte wieder in Kraft setzt?

Um es vorwegzunehmen: Bislang deutet wenig bis nichts darauf hin. Im Gegenteil: Wie in der unsäglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Klimawandel scheint die überwiegende Mehrheit der Richterschaft auch bei Corona ganz auf Linie der Exekutive zu liegen. So gut wie niemand scheint bereit zu sein, über den eigenen Tellerrand hinauszuschauen und kritischen Stimmen rechtliches Gehör zu verschaffen.

Dass man zumindest derzeit auf die Justiz nicht setzen kann, mussten jüngst unter anderem Studenten erfahren, die vor dem Verwaltungsgericht Mainz und dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim Eilanträge gegen die für den Besuch ihrer Vorlesungen nötigen kostenpflichtigen Coronatests gestellt hatten und dabei den in Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verbrieften Gleichheitssatz geltend machten, der einer diesbezüglichen Unterscheidung zwischen ungeimpften und geimpften bzw. genesenen Personen entgegenstehe. Beide Anträge wurden abgewiesen.

Zunächst ist zu diesen im sogenannten Eilverfahren ergangenen Beschlüssen festzuhalten: In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine behördliche Verordnung gelten sehr strenge Maßstäbe, die für einen Antragsteller nur schwer zu erfüllen sind. Prüfungsmaßstab in solchen Verfahren sind zunächst die Erfolgsaussichten in der Hauptsache, soweit sich diese bereits absehen lassen. Ist danach ein Normenkontrollantrag voraussichtlich unzulässig oder unbegründet, ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung „zur Abwehr schwerer Nachteile“ oder aus anderen wichtigen Gründen nicht geboten.

Eine schwer zu nehmende Hürde

Ergibt diese Prüfung jedoch, dass der Antrag in der Hauptsache voraussichtlich begründet wäre, so ist dies ein wesentliches Indiz dafür, dass der Vollzug der streitigen Rechtsvorschrift zu suspendieren ist. In diesem Fall kann eine einstweilige Anordnung ergehen, wenn der (weitere) Vollzug der Rechtsvorschrift vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter und/oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsachentscheidung unaufschiebbar ist.

Lassen sich die Erfolgsaussichten des Normenkontrollverfahrens nicht seriös abschätzen, ist über den Erlass einer einstweiligen Anordnung im Wege der Folgenabwägung zu entscheiden: Gegenüberzustellen sind die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag aber Erfolg hätte, und die Nachteile, die entstünden, wenn die vom Antragsteller begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Antrag auf die gerichtliche Normenkontrolle im Hauptsacheverfahren aber erfolglos bliebe. Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen dabei die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, was eine schwer zu nehmende Hürde darstellt.

Soviel zu den Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung, die ein Vorgehen gegen das Testregime an den Universitäten zu erfüllen hätte. Inhaltlich hängt nach Durchsicht der Beschlussgründe bezüglich einer möglichen Verletzung des Gleichheitssatzes alles von einer einzigen Frage ab: Sind Geimpfte weniger ansteckend als Ungeimpfte? Die Gerichte haben diesen Sachverhalt bislang ohne Einschränkungen bejaht und sich dabei stets auf die fachliche Kompetenz des Robert-Koch-Instituts (RKI) gestützt. Der VGH Mannheim schreibt sinngemäß, das RKI werte alle diesbezüglichen Fakten und wissenschaftlichen Studien aus und liefere Erkenntnisse, die das Gericht nicht infrage stellen wolle.

Hinter dem breiten Rücken der Seuchenbehörde verstecken

Richter, die am Status quo nicht rütteln wollen, können sich also bequem hinter dem breiten Rücken der Seuchenbehörde verstecken. Denn Aufgabe des RKI ist es ja, die Verwaltung wie auch die Justiz von der Aufgabe zu entlasten, den gesamten Forschungsstand zu einer biomedizinischen Frage, in diesem Fall zu Corona, immer wieder aufs Neue auszuwerten und einzuordnen. Verweist ein Kläger nun auf andere Studien oder Erkenntnisse, die denen des RKI möglicherweise widersprechen, müsste das Gericht sich nicht nur diese Studien genauer ansehen, sondern es müsste sich, möglicherweise auch mit Hilfe von Gutachtern, in den gesamten Forschungsstand einarbeiten. Das ist im Eilverfahren zwar nicht unmöglich; die Frage ist jedoch, ob Richter dazu bereit sind, worauf aus zwei Gründen wenig Hoffnung zu setzen ist:

Die nicht gerade an Unterbeschäftigung leidenden Richter (Stichwort: Asylverfahren) an den deutschen Verwaltungsgerichten können es sich, zum einen, mit solchen Fällen leicht machen, indem sie einfach auf das RKI verweisen. Das RKI spielt hier in etwa jene Rolle, die beim berühmt-berüchtigten Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts der Weltklimaorganisation IPCC und dem Umweltbundesamt zugewiesen wurde, wohl wissend, dass es sich hier um tief in politische Händel verstrickte Organisationen handelt, deren wissenschaftliche Objektivität anzuzweifeln ist. Aber auf dieses schlüpfrige Terrain will sich offenbar kein deutscher Robenträger begeben, man müsste ja die eigene, kritische Vernunft bemühen.

Dass Geimpfte weniger ansteckend sind und somit weniger zum Infektionsgeschehen beitragen, wird vom RKI, wenn auch inzwischen nicht mehr so deutlich, wie dies noch im Zeitpunkt des Ergehens der Entscheidung des VGH Mannheim der Fall gewesen ist, weiterhin bejaht. Damit ist es zumindest im Eilrechtsschutz kaum möglich, hier etwas zu erreichen, was der aktuellen Einschätzung des RKI widerspricht. Selbst dann nicht, wenn die Behörde viele ihrer bisherigen Aussagen zur Wirksamkeit der Impfung und deren Auswirkungen auf das pandemische Geschehen zwischenzeitlich erheblich relativiert oder sogar gestrichen hat. Im Hauptsacheverfahren kann das unter Umständen anders aussehen, doch sei darauf hingewiesen, dass das Verfahren um die bayerische Ausgangssperre immerhin anderthalb Jahre gedauert hat.

Zu beachten ist, zum anderen, bei alledem aber auch ein individualpsychologischer Aspekt: Die Richter an den VGs wie auch an den anderen Gerichten sind wohl mehr oder weniger alle geimpft. Jeder reflektierte Mensch weiß, dass die Entwicklung und Zulassung eines sicheren Impfstoffs normalerweise bis zu zehn Jahre dauert. Sich die neuen, in nur einem Jahr entwickelten und nur über eine Notfallzulassung verfügenden Vakzine injizieren zu lassen, war nie allein mit dem Argument des Selbstschutzes zu erklären, sondern immer auch mit dem des Fremdschutzes: Der Geimpfte schützt nicht nur sich selbst, sondern auch andere und hilft der Gesellschaft insgesamt, die „Pandemie“ möglichst bald hinter sich zu lassen. Auf dieser Grundlage dürften auch viele Richter ihre Impfung akzeptiert haben.

Zwei kleine Hoffnungsschimmer

Das Argument des Fremdschutzes nun im Lichte neuerer Erkenntnisse fallenzulassen, würde nicht nur die amtliche Begründung der Impfkampagne zur Implosion bringen, sondern auch der eigenen Impfentscheidung und den damit möglicherweise verbundenen Risiken die Grundlage entziehen. Dies einzugestehen, dürfte den meisten Menschen nicht gelingen, auch Richtern nicht.

Es gibt dennoch zwei Aussagen aus den hier diskutierten und weiteren aktuellen Corona-Gerichtsbeschlüssen, die vielleicht ein wenig Hoffnung machen. So hat der VGH München in seinem Beschluss zur bayerischen Ausgangssperre immerhin auch einen eigenen Aspekt eingebracht, der durchaus in einem gewissen Widerspruch zur herrschenden Lehre steht: „In tatsächlicher Hinsicht wird diese wissenschaftlich fundierte Einschätzung des RKI gestützt durch die aktuellen Infektionszahlen in Bayern, wenngleich man hierbei zu berücksichtigen haben wird, dass Geimpfte einer geringeren Testfrequenz unterliegen, da sie kaum Testverpflichtungen trifft und bei ihnen Infektionen häufiger unbemerkt bleiben.“

Interessant im Hinblick auf die weitere Verschärfung der Corona-Maßnahmen insbesondere für Ungeimpfte ist auch eine Aussage des OVG Münster, 13. Senat, wonach „elementare Angebote wie das Aufsuchen von Einzelhandelseinrichtungen, Arztbesuche oder die Nutzung des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs (…) ohne Vorlage eines negativen Testnachweises“ zu ermöglichen seien. Der VGH München spricht hier von „besonders grundrechtssensiblen sowie der Daseinsvorsorge dienenden Lebensbereichen“.

Falls jemand auf die Idee käme, Ungeimpfte auch vom Einkaufen im Supermarkt auszuschließen und allein auf Lieferungen via Internet zu verweisen, wäre hier wohl eindeutig eine rote Linie überschritten. Der Anregung der greisen Harvard-Legende Noam Chomsky, Impfunwillige zu internieren und ihnen notfalls die Lebensmittelversorgung zu verweigern, würde ein deutsches Gericht wohl eine Absage erteilen, zumindest vorläufig.

(Ich danke einem an einer deutschen Universität lehrenden und forschenden Rechtsgelehrten, der namentlich ungenannt bleiben will, für seine Mitarbeit an diesem Beitrag.)

Foto: Pixabay

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Peter Mielcarek / 24.11.2021

Geil - ne neue Regierung! Neue Unterdrücker. Faschisten kommen jetzt von der SPD und nicht mehr von der NSDAP. Geil, eihh

Fred Burig / 24.11.2021

@Robert Ballhaus:”...Was aber soll die Zwangsimpfung bewirken? Was ist in der Spritze drin, dass es so unausweichlich ist, Millionen von Menschen da hineinzutreiben? Das habe ich tatsächlich noch nicht verstanden.” Ich glaube, dass zum Einen “Machtgehabe” dahinter steckt, um den Bürgern zu zeigen, wer das “Sagen” hat. Zum Anderen will man die “Vergleichsgruppe” gegenüber den “Geimpften” dezimieren, damit keine Beweisführung der Sinnlosigkeit der Impfung möglich ist. Zum Dritten sind die ” Milliarden- Gewinne für die Pharma- Industrie und ihrer Unterstützer” - tatsächlich jetzt schon nachweisbar - nichts anderes, als der Beweis, um was es eigentlich geht! Und zuletzt noch die Verlogenheit, dass das “Impfen” die einzige Möglichkeit sei, auf Dauer vor dem Virus geschützt zu sein. Alle Versprechen, dass Geimpfte keine Probleme mehr hätten, sind nicht eingetreten! Im Gegenteil. Wer sich nicht ständig und lebenslänglich mit dem “Gift auffrischen” lässt, wird wieder zum Problem – als positiv Getesteter, als Infizierter, als Überträger und möglicherweise auch als Intensiv- Fall! Wer noch mehr Lügen glaubt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen! Zudem wurde unumwunden von einer notwendigen Reduzierung der Weltbevölkerung gesprochen -  was glauben sie, wie das passieren soll? Genau! Und es sieht so aus, als ob es funktionieren könnte. MfG

Jan-Hendrik Schmidt / 24.11.2021

@ Barbara Binschus: “Z. B. der Bielfelder Rechtsprofessor Franz C. Mayer hat gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland geäußert “Die Freiheit der Einzelnen endet da, wo Freiheit und Gesundheit anderer in Gefahr sind - das ist hier der Fall, wenn die Impfkampagne nicht gelingt.” Das ist ja das Absurde an der ganzen rechtlichen Diskussion um die Impfpflicht: Der Geimpfte (deutliche Mehrheit) muss vor dem Ungeimpften (deutliche Minderheit) geschützt werden, indem dieser den Schutz nimmt, der den Geimpften nicht schützt. Jetzt könnte man argumentieren, der Ungeimpfte würde die Gesellschaft gefährden, weil er das Gesundheitssystem zum Einsturz bringe. Warum aber wurden dann über 4.000 Betten abgebaut, wenn man soviel Angst vor dem Einsturz hat? Eine Positiv-Rate von aktuell lediglich 0,4% Infizierten mitten in der Erkältungssaison , die meisten davon symptomlos, rechtfertigt nicht die massivsten Grundrechtsbeschränkungen aller Zeiten, schon gar nicht bei 70% Durchimpfung. Das steht in keinem Verhältnis zueinander. Jeder Jurist sollte diese schreienden Widersprüche und Unverhältnismäßigkeiten erkennen. Die Impfpflicht ist durch nichts zu rechtfertigen und soll nur verschleiern, dass die Politik mit ihrem Konzept der Pandemiebekämpfung durch volle Durchimpfung krachend gescheitert ist. Genau darin liegt das Interesse der Politik an der Impfpflicht. Wenn die Inzidenzen im Herbst 2021 mit 70% Durchimpfung höher liegen als im Herbst 2020 mit 0% Durchimpfung, dann hat die Impfkampagne offensichtlich noch zur Dramatisierung der Lage beigetragen oder zumindest nichts gebracht. Die Politik ist völlig außer Kontrolle und geraten, das ist das wahre Problem in diesem Land.

Klaus Alfs / 24.11.2021

@Dr. Stefan Lehnhoff: Danke für Ihre klaren Worte. Ich sehe das genauso wie Sie.

S.Niemeyer / 24.11.2021

Hatte MP Bouffier nicht bereits vor Monaten verlautbart (nach einem Gerichtsurteil in Hessen), dass auch z.B. Supermärkte in Eigenregie den Zutritt mit 1 o. 2 o. 3 G bestimmen könnten, und für Personen ohne entsprechenden Nachweis dann separierte Einkaufszeiten festgelegt werden könnten? Für Personen ohne Ariernachweis war in Nazideutschland Einkaufen auf 16 bis 17 Uhr limitiert (dabei kein Verkauf von Fleisch, Eiern, Milch, Weizenprodukten). Das kam nach den Berufsverboten, wirtschaftlichen Existenzvernichtungen, Beraubungen und ging einher mit dem Ausschluss aus Schulen und Hochschulen und u.a. aus dem ÖPNV. Für alles gab es Gesetze und Rechtsverordnungen.

Frank Mertes / 24.11.2021

Selbst wenn Ungeimpfte in Lager gesperrt würden, die deutsche Justiz würde das nicht jucken. Sie steht damit in guter Tradition. Auch in der DDR haben sich die Gerichte nicht gegen Mauerbau und die Missachtung der Verfassung gewandt.

Fred Burig / 24.11.2021

Dr Stefan Lehnhoff ... Wir erleben Hier NS-Justiz-Qualität. Punkt. ”  Nun, merkelsche SED Rechtsbeugung ist auch vertreten - was auch immer zuerst da war! MfG

Sabine Schönfelder / 24.11.2021

Stanley@Milgram, „Worauf beruft man sich denn?“ Berechtigte Frage. Die anständigen Richter werden öffentlichkeitswirksam „bestraft“, die Harbarth-Günstlinge von der Abrißbirne zum Dinner geladen. Willkür, dein Name ist REGIERUNG. Und eine Grüne aus der Ba-Wü-Mao-Truppe kündigt via Zeitungskaufmaul an: Wenn die Grünen herrschen, wird nicht mehr diskutiert. So einfach ist das. Unter dem Deckel der Zivilisation zündelt der grüne Faschist mit körperlicher Übergriffigkeit und Impfzwang das Feuerchen….... Der Druck im Kessel wächst und die Polizistinnen rennen bei den ersten Gewehrschüssen davon…..es bleibt spannend….

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