Sehr guter Beitrag! Die Frösche werden langsam gekocht und ohne es zu merken haben wir wieder eine ideologische Meinungsdiktatur. Immer weniger Menschen sagen öffentlich ihre Meinung. Ich vermute sogar, dass durch die ganzen Abhörskandale selbst die Menschen in Umfragen nicht mehr ihre Meinung sagen. Das ist alles etwas subtiler als damals in der DDR aber nicht weniger verheerend für die Zukunft. Was kann man dagegen tun? Die Antwort darauf wird immer öfter lauten: resignieren - leider.
Sehr gut, Herr Rietzschel! Das hätte nicht besser formuliert werden können. Früher hätte das durchaus ein Leitartikel einer großen Zeitung sein können. Heute undenkbar - aber auch nicht schade drum. Auf diese journalistische Elite kann man getrost verzichten…
Meine volle Zustimmung. Da der Argumentation der “Anderen” dank der Fakten ( welche von den Medien komplett ausgeblendet werden) immer schwerer beizukommen ist und die Phrasen immer holer klingen, muss jetzt die Härte des “Rechtsstaates” herhalten. “Keine Toleranz für die, die nicht helfen wollen”. Schulz hat sich das Motto der Kanzlerin zu eigen gemacht. Dumm nur, das gerade die Vertreter der Regierung von Griechenland-Rettung bis Asylkrise so fast alle Gesetze und Regelungen selbst außer Kraft gesetzt haben. Eventuell sollten einige mal einen Blick in den Artikel 20 des GG werfen, ganz besonders Herr Schulz, der offensichtlich völlig vergessen zu haben scheint, das Demokratie vom Wettstreit der Argumente lebt und nicht vom bekämpfen der „ Anderen”. Von der Stigmatisierung die er betreibt, ist es nicht mehr weit zum nächsten Schritt, an welchen Herr Schulz den Boden der Demokratie verlässt.
Sowohl die deutsche Regierung als auch die sog. “Flüchtlinge” brechen rücksichtslos das Recht auf das sich berufen: “Die Genfer Flüchtlingskonvention Kapitel I., Artikel 2 („Allgemeine Verpflichtungen“) vom 28. Juli 1951 schreibt vor: „Jeder Flüchtling hat gegenüber dem Land, in dem er sich befindet, Pflichten, zu denen insbesondere die Verpflichtung gehört, die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften sowie die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung getroffenen Maßnahmen zu beachten“. In Europa gilt die Dublin Verordnung. Dazu stehen auch Ungarn, Deutschland und Österreich. Das bedeutet: wer in Europa Schutz sucht, muss sich dort registrieren lassen, wo er das Gebiet der Europäischen Union betritt und muss dort auch das Ende des Asylverfahrens abwarten. Von dort darf er nicht weiterreisen. Für die meisten “Flüchtlinge” ist das erste Land der EU entweder Griechenland oder Italien. Ansonsten waren sie vorher in einem sicheren Land: in der Türkei, damit ist ihren Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährleistet. In die EU dürfen sie in Rahmen eines Anwerbeprogramms für die Arbeitskräfte einreisen. Sonst nicht. Angela Merkel bricht nicht nur das deutsche und das EU Recht, sie missachtet auch die Genfer Flüchtlingskonvention. Eine effektive Hilfe ist nur möglich, wenn die Schutzsuchenden, wie es die Genfer Konvention auch für schutzsuchende Flüchtlinge vorsieht, “die Rechtsvorschriften sowie die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“ beachten. “
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