In einem Rechtsstaat ist das Recht Sache des Staates. Es ist nicht Sache der Gesellschaft, und es ist auch keine gemeinsame Sache, die Staat und Gesellschaft miteinander teilen. In einer liberalen Ordnung verlässt sich das Individuum darauf, dass der Staat auf Verletzungen des Rechts angemessen reagiert und seine Einhaltung sicherstellt. Dafür überträgt man ihm das Gewaltmonopol und finanziert seine Tätigkeiten. Richter sind in Deutschland Teil des Staates. Sie sind nicht Teil der Gesellschaft, und sie sitzen auch nicht an einem imaginären Runden Tisch. Sie dienen dem Staat und agieren als sein Werkzeug. Sie erhalten von ihm ihre Pensionen und versorgen damit ihre Witwen.
Diese Ordnung wird gefährdet, wenn der Staat das Recht als sein Recht in Anspruch nimmt und gegen solche wendet, die seiner Machtausdehnung mit Verweis auf das alte Recht Widerstand entgegensetzen. Richter sind in einem solchen Konflikt parteiisch. Im Kaiserreich wurden sie zur Niederhaltung der Opposition genutzt, das waren damals die als „Reichsfeinde“ dämonisierten Sozialdemokraten. Kritische Publizisten wie Maximilian Harden schickten sie wegen Majestätsbeleidigung ins Gefängnis. In der Weimarer Republik wurde beim Strafmaß deutlich unterscheiden, ob die Angeklagten von der rechten oder linken Seite kamen, und die stramm politisierte Justiz von Nazis oder SED hatte mit Herrschaft viel, mit Recht aber nur noch den Namen gemein. Nach 1945 richteten sich die größten Leidenschaften der Nazirichter auf ihre Pensionsansprüche. An einer Selbstreinigung ihrer eigenen Kaste hatten sie kein Interesse. Daran hat sich im Wesentlichen nicht viel geändert.
Wir erinnern uns an den Oberregierungsrat im Innenministerium, Stefan Kohn, der im Mai 2020 die rechtlich erforderliche Prüfung der Corona-Maßnahmen auf Verhältnismäßigkeit einforderte. Wir erinnern uns an den Familienrichter Weimar, der das Recht des Kindes auf Unversehrtheit höher einstufte als den Anspruch des Staates auf strikten Maßnahmen-Gehorsam. An ihnen wurde ein Exempel statuiert. Wir erinnern uns auch an die Ärzte mit Gewissen, die sich an ihrem Recht auf eigenständiges medizinisches Urteil und dem Recht ihrer Patienten orientierten und dafür drakonische und völlig unverhältnismäßige Strafen bis hin zu Existenzvernichtung und Gefängnis hinnehmen mussten.
Die rechtschaffenen Gefährten
Wir haben hier keinen Konflikt zwischen einer höheren Moral, die sich im Namen von Gottes Vorschriften über das Gesetz der Welt stellt, z.B. bei Kirchenasyl. Wir haben auch keinen Konflikt zwischen dem individuellen Gewissen und dem weltlichen Recht, etwa bei der Kriegsdienstverweigerung, denn das unpolitische Gewissen ist weniger an der Welt als vorrangig an der Integrität der eigenen Person interessiert. Wir haben einen Konflikt im Recht selbst.
Es gibt jetzt zwei verschiedene Arten von Recht: dasjenige, das der Staat für sich selbst beansprucht und das, wie wir aus Erfahrung wissen, ungeahnte Formen der Perversion annehmen kann (Hans Filbinger: „Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein“) und jenes, das wir aus Kenntnis, Erfahrung und Gewohnheit als das gute, alte Recht verstehen. Das Recht ist aus den Fugen. Die formaljuristische Korrektheit der Entstehung eines Gesetzes, dass es mit einfacher Mehrheit vom Parlament als Gesetzgeber verabschiedet und in einem Gesetzblatt veröffentlicht wurde, reicht nun nicht mehr aus, um seine Legitimität zu beurteilen. Damit erübrigt sich auch der Appell an Verwaltungsgerichte, die über den Horizont formaljuristischer Korrektheit weder hinaus blicken können noch sollen.
Politisch gesprochen, wird aus einer Vorschrift erst dann Recht, wenn es von denen, die eine gemeinsame Welt bewohnen, als rechtmäßig anerkannt, in die Gewohnheit des alltäglichen Umgangs miteinander aufgenommen und an die nächsten Generationen tradiert wird, d.h. die Qualität eines solches Rechts liegt in seinem Alter. Im angelsächsischen Raum ist das als common law Tradition selbstverständlich, im stark fragmentierten und durch zwei verlorene Kriege mit Hyperinflation entwurzelten Deutschland haben sich bestenfalls Spuren davon erhalten. Wenn der Staat nicht mehr als Garant für das bisherige Recht auftritt und das alte Recht herrenlos auf der Straße liegt, entsteht eine außergewöhnliche Herausforderung für den rechtschaffenen Bürger, der diese Gefahr wahrnimmt. Er muss sich jetzt mit anderen, die diese Gefahr ebenfalls wahrnehmen, zusammentun, die frühere Rolle des Staates übernehmen und selbst das Recht schaffen, das der Staat kontinuierlich verletzt. Dies vor knapp 100 Jahren nicht getan zu haben, macht einen wesentlichen Faktor der Möglichkeit des späteren Verwaltungsmassenmordes aus.
Der Staat als „kriminelle Vereinigung“
Der Staat wird danach trachten, ungehorsame Bürger als bloße Kriminelle zu verunglimpfen und mit der „Härte des Gesetzes“ zu disziplinieren, aber wenn die Bürger als Interessengemeinschaft die Verantwortung für das Recht übernehmen müssen, werden die Rollen zwischen Staat und Kriminellen de facto vertauscht. Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass die Nürnberger Prozesse vier Institutionen des Staates als verbrecherisch und kriminelle Vereinigung eingestuft haben, darunter auch die Gestapo. Schon die bloße Mitgliedschaft in einer solchen Organisation reichte aus, um verurteilt zu werden. Hätte es nach der Wiedervereinigung eine vergleichbare juristische Aufarbeitung des Unrechtsstaates DDR gegeben, wären mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Institutionen wie das Ministerium für Staatssicherheit als verbrecherisch klassifiziert worden. Es sei auch erwähnt, dass vor wenigen Tagen David Morens, einer der wichtigsten Mitarbeiter von Dr. Fauci im National Institute of Health der USA, sich einer „Verschwörung gegen die USA“ schuldig bekannt hat.
„Kein Mensch hat das Recht zu gehorchen.“ Der berühmte Satz Arendts fällt im Gespräch mit Joachim Fest in einem Kontext, in dem es um Eichmann, seinen unverschämten Rekurs auf Kant und den „kuriosen Pflichtbegriff in Deutschland“ geht. Die Unverschämtheit ergibt sich aus dem Kant'schen Imperativ, so zu handeln, dass die Maxime dieses Handelns allgemeines Gesetz werden könnte, womit der Einzelne gerade nicht als gedankenloser Pflichterfüller, sondern zugleich als potenzieller Gesetzgeber angesprochen wird.
Sofern der moderne Staat die Mittel für den Rechtserhalt monopolisiert hat, bleibt den rechtschaffenen Staatsbürgern in kritischen Situationen nur der bewusste Ungehorsam, den sie gezielt zusammen einsetzen können, um den Staat zur Erhaltung verfassungsmäßiger Rechte zu bewegen. Für genau diese Situation hat Hannah Arendt in dem Essay „Ziviler Ungehorsam“ von 1970 das Recht auf Ungehorsam eingefordert.
Bei Zustimmungswerten zur Regierung unter 15 Prozent kann schwerlich von einer Konsens-, geschweige denn einer Mehrheitsdemokratie gesprochen werden. Man gewinnt eher den Eindruck, eine Negativelite steht mit dem Rücken zur Wand. Angeschossene Raubtiere sind bekanntlich am gefährlichsten. Ziviler Ungehorsam entsteht, das unterschiedet ihn vom kriminellen Ungehorsam, wenn eine bedeutende Anzahl von Staatsbürgern zu der Überzeugung gelangt, dass die Regierung „beharrlich auf einem Kurs bleibt, dessen Gesetz- und Verfassungsmäßigkeit schwerwiegende Zweifel aufwirft“. Dieser Ungehorsam findet nicht im Schutz der Dunkelheit, sondern in aller Öffentlichkeit und als Gruppe statt, er bereichert sich nicht auf Kosten anderer, sondern bezieht sich auf den Zustand des Rechtswesens selbst, für den er jetzt Sorge trägt. Es fällt solchem Ungehorsam auch nicht schwer, ihn mit der fortdauernden Geltung fundamentaler Rechtsprinzipien zu legitimieren.
Wenn der Staat das Recht beugt, um seine Herrschaft zu sichern, appelliert man als Opposition nicht an das pervertierte Recht des Staates, sondern vertritt das alte Recht und leistet Widerstand im Namen dieses Rechts.
Boris Blaha, geboren 1960 in München, ist Publizist. Er studierte Geschichte, Soziologie, Sozial- und Kulturwissenschaften an den Universitäten Würzburg, Regensburg und Bremen hat den Abschluss M.A.. Zudem ist er Gründungsmitglied des „Hannah Arendt Preis für politisches Denken“. Dieser Text erschien zuerst auf hannah-arendt.de
Ist da jemand aus der Matrix gefallen und hat sich den Kopf gestoßen? ;-) Man stelle sich Justizias Schwert auf dem obigen Bild als Zeiger einer Uhr vor: Auf dem Bild zeigt er nach unten und steht auf etwa 17 Uhr. Drehe ich die Krone der gedachten Uhr einmal rum sind es plötzlich 11 Uhr und es wird nicht langsam dunkel sondern bleibt noch lange hell. Den selben Effekt kennt man aus dem Koordinatensystem mit X und Y Achse: In der Mitte ist die Null, nach oben und nach rechts nehmen die Zahlen jeweils zu. Setze ich vor die Zahlen auf der jeweiligen Achse jedoch ein Minus, sind sie plötzlich ganz woanders, nämlich unten und/oder links. Die Änderung eines kleinen Details kann das gesamte Weltbild auf den Kopf stellen. Oder wieder gerade rücken. Was unterscheidet einen SEK Scharfschützen beim Finalen Rettungsschuss bei einer Geiselbefreiung vom Geiselnehmer der seine Geisel erschießt? In beiden Fällen stirbt jemand durch einen Schuss. Während die eine Handlung Nothilfe ist, ist die andere jedoch Mord. Was macht hier den Unterschied? Das mathematische Vorzeichen, das man allerdings kennen muss um die Aktion korrekt einordnen zu können. Schwierig wird es, wenn Politik und Staatsapparat heimlich minus und plus austauschen. Da werden dann aus Verbrechern plötzlich Widerständler, aus Sicherheitskräften Verbrecher und aus Rechtsstaatlern Staatsfeinde. Die berühmte Täter-Opfer Umkehr. Wer das globale Uhrwerk aus der Praxis und nicht nur aus lückenhaften Geschichtsbüchern kennt, der weiß dass nichts so ist wie es scheint und die Änderung eines kleinen Details das gesamte Weltbild umdrehen kann. Und genau das ist vor 25 Jahren passiert. Jemand hat einfach mutwillig das Vorzeichen geändert und seitdem ist alles falsch herum. P.S.: Wenn die einzeln stehende Spitze eines Pentagramms nach unten zeigt, bedeutet das Satanismus. Zeigt sie nach oben, bedeutet dies jedoch Schutz. Manchmal auch Personenschutz. ;-) Alles eine Frage der richtigen Perspektive.
Gut gebrüllt Löwe, aber was genau schlagen Sie denn nun vor was die Bürger tun sollen ?
@ §45d, Abs. 7 NKWG
Wem nutzt das?
Wie reagieren die Wähler?
Was heißt es, wenn Wähler sagen: Die Regierenden verbieten die, gerade akkurat aus diesem Grund wähl ich die jetzt auch !
Was ergibt so die Sonntagsfrage ein ums andere mal?
Welcher Trend verstärkt sich da bei jedem Verbot immer mehr?
Kennen sie die Wähler nicht?
Sie regieren doch die ganz Zeit schon, haben sie keine anderen Mittel? ??
Sie schießen sich doch immer selbst ins Knie,
oder:
Wie dumm muss man sein?
Einzigartig ist der Vorgang in der Bundesrepublik keineswegs. Stichwort: Adenauer-Erlass 1950.
>>(…) Sprecht ihr in Wahrheit Recht, ihr Mächtigen? Richtet ihr in Gerechtigkeit die Menschenkinder? Nein, mutwillig tut ihr Unrecht im Lande, und eure Hände treiben Frevel. (…)„<< (Psalm 58) Den Rest davon kann man hier schlecht zitieren, doch wer lesen kann, der lese.
Irgendwo im Schrank, ganz hinten, hab` ich noch einen DIN-A-4-Wälzer rumliegen.
Weiß, eher vergilbt, ohne Fotos oder sonstige Visualisierung beschreibt und dokumentiert das Ding die leise, langsame aber stetige, zielgerichtete Machtergreifung der Braunen in den dreißiger Jahren in Rheinland-Pfalz. Schwer zu lesen weil es vor Bürokratie-Prozeßen strotzt und genau so langweilig ist, vermeintlich. Aber genau so hat es sich die letzten Jahrzehnte in Teilen (West-) Deutschlands zugetragen und wiederholt – von der Öffentlichkeit unbemerkt und selbst wenn, es hätte niemanden interessiert, was sich da in Behörden, Ämtern und Gerichten einnistet. Es ging ja allen gut, wozu Gedanken machen?!
Sollte die AfD tatsächlich einmal in Regierungsverantwortung kommen, wird es ein harter Kampf werden, dieses Gelichter auszuschaffen – ich hoffe, sie haben das richtige Personal dafür.
Irgendwann in nicht allzu ferner Zukunft wird ein unbescholtener Bürger von der Wahl zum Bürgermeister ausgeschlossen, weil ein namensgleicher Mensch im Internet einen schelmischen aber legalen Kommentar über eines der Tabuthemen geschrieben hat.