Wie wir den Medien entnehmen durften, ist der
9jährige Mitja H. aus Leipzig Opfer eines schrecklichen
Gewaltverbrechens geworden. Der mutmaßliche Täter, der 42jährige Uwe Kolbig, ein
mehrfach vorbestrafter Triebtäter aus Schkeuditz, der den kleinen
Jungen zunächst sexuell mißbrauchte und anschließend ermordete,
befindet sich trotz intensiver bundesweiter Fahndung offenbar nach wie
vor auf freiem Fuß, nachdem er zuletzt 1998 zu einer mehrjährigen
Haftstrafe verurteilt worden war und sich zuletzt im allseits gerühmten
Leipziger “Maßregelvollzug” befand, nach jüngsten Aussagen von OBM
Burkhard Jung “ein sensibles Instrument für Menschen, die ganz besondere
Betreuung erfahren müsen und dennoch wieder eine Chance bekommen”
sollen.
Nun, wahrscheinlich ist Uwe Kolbing, der z.Zt. arbeitslos ist und der
mit seiner Lebensgefährtin eine Tochter hat, in juristischen Dingen
nicht allzu versiert bzw. ausgefuchst genug. Denn wenn er z.B. ein
Grundsatzurteil des OLG München vom Dezember 2003 zur Kenntnis genommen
hätte, so bräuchte er sich vermutlich nicht unnötige Sorgen um
seine Zukunft zu machen, denn laut besagter Rechtsprechung “sind
milieugeschädigte Kinder weniger schutzwürdig, wenn sich Pädophile an
ihnen vergreifen”.
In den damals durch das OLG München zu beurteilenden Fällen kamen die
Richter allen Ernstes zu folgendem Ergebnis:
“Vielmehr waren die Kinder auf Grund bestehender
Verwahrlosungstendenzen infolge fehlender erzieherischer Wirkung ihrer Eltern erkennbar
selbst an den vorgenommenen sexuellen Handlungen interessiert. Dies hat der
Angeklagte lediglich ausgenutzt, ohne hierbei irgendwelchen
körperlichen oder psychischen Druck auszuüben. (...) Hinzu kommt, daß die
mißbrauchten Kinder durch die angeklagten Vorfälle über ihre bereits
ohnehin vorhandene Milieuschädigung hinaus keine erkennbare weitere
psychische Schädigung erlitten haben.”
Bis auf das im Fall Mitja eher zu vernachlässigende Faktum, daß das
Opfer inzwischen offenbar nicht mehr am Leben ist, treffen die
wesentlichen Grundlagen des o.g. Urteils vermutlich auch auf
den Fall des jetzt ermordeten 9jährigen Mitja aus Leipzig zu.
Erstens kam der kleine Mitja aus dem Hort nach Hause, war also von
seinen “Rabeneltern” ganz offensichtlich in einer mehr oder weniger
lieblosen öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtung “geparkt” worden, während
die Eltern zur selben Zeit entweder ihrer geregelten Arbeit nachgingen
oder aber sich zu Hause gemeinsam einen schönen Lenz machten.
Zweitens kann man auf dem in der Straßenbahn gemachten Photo, welches
das Opfer neben dem mutmaßlichen Täter zeigt, unschwer erkennen, daß
beide offensichtlich gut gelaunt sind, was auf ein stillschweigendes
Einverständnis zwischen Täter und Opfer hindeutet.
Drittens gibt es die Aussage einer Bäckersfrau in Schkeuditz, welche
die bereits angedeutete Symbiose zwischen Opfer und Täter im Hinblick
auf den Erwerb eines oder mehrerer Stück Kuchen durch den mutmaßlichen
Täter in besagter Bäckerei noch einmal unterstreicht.
Fehlt eigentlich nur noch der Nachweis, daß der kleine Mitja
tatsächlich milieugeschädigt war und gewissermaßen zu verwahrlosen drohte, um
dem Täter sozusagen “mildernde Umstände” zu attestieren, aber
angesichts der o.g. Indizien dürfte dieser Nachweis am Ende vielleicht nicht
mehr allzu schwer fallen, so daß der mutmaßliche Täter Uwe Kolbig
wie schon 1998 so auch jetzt wieder mit der Verbüßung einer relativ
milden Strafe im vielgerühmten Leipziger “Maßregelvollzug” rechnen darf.
Wer dagegen einwenden mag, daß das konkrete Opferverhalten zwar
eventuell durchaus in gewisse Kriterien bei der Strafzumessung einfließen
sollte, nicht jedoch einen konkreten Einfluß auf den Schutz der
Gesellschaft vor Triebtätern haben dürfte, sollte sich lieber rechtzeitig
eines Besseren belehren lassen, denn schließlich heißt es hierzulande
nicht umsonst: “Täterschutz geht vor Opferschutz”.
Wer ohnehin milieugeschädigt ist, ist weniger schutzfähig als Kinder
mit so heiler wie reiner Seele. Doppelt bestraft, erst vom Leben, dann
von dirty ´old men´.”
Ergo: Pech gehabt!
Eine solche Rechtsauffassung dürfte nicht nur Uwe Kolbig, sondern auch
noch den einen oder anderen Pädophilen zu dem durchaus plausiblen
Gedanken verleiten, sich seine Opfer demnächst vorzugsweise in einem
gesellschaftlichen Milieu zu suchen, das sich v.a. dadurch auszeichnet, daß
die Kinder, die diesem Milieu entstammen, von der Gesellschaft bereits
abgeschrieben sind, so daß der sowieso schon in Frage
gestellte Opferschutz faktisch kaum noch besteht.
Dem OLG München gebührt Dank und Anerkennung für diese durchaus
originelle Interpretation einer offensichtlich vorhandenen
“Gerechtigkeitslücke” im deutschen Strafrecht, selbst wenn sich dadurch nicht nur die
frühere Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley im Nachhinein in
ihrem selbstverständlich äußerst voreiligen Urteil bestätigt fühlen
dürfte, demzufolge die Bürger der ehem. DDR, die im Jahre 1989 v.a.
nach “Gerechtigkeit” strebten, am Ende nichts weiter bekommen haben, als
den “Rechtsstaat”.
Doch wie heißt es so schön in dem berühmten amerikanischen Film
“Forrest Gump”:
“Das Leben ist eine Pralinenschachtel. Man weiß nie, was man bekommt.”