Gastautor / 18.02.2011 / 23:09 / 0 / Seite ausdrucken

Das Oldenburger Kulturgericht tagt

In der Sache Broder ./. Jungakademiker-Arschloch ergeht im Schnellgerichtsverfahren, verhandelt vor der Kulturstrafkammer des Birrschen Sondergerichts zu Oldenburg, gegen den Angeklagten Broder, Henryk M., in Abwesenheit folgendes Urteil:

Der Angeklagte ist schuldig des Vergehens des Ausrastens in Tateinheit mit Verrat an den berechtigten Interessen Dritter. Er wird verurteilt zu einer Geldstrafe in Form einer Spende an die Muslimbruderschaft. Im Gegensatz zur ordentlichen Strafgerichtsbarkeit kann das Oldenburger Kulturgericht diese Geldstrafe zur Bewährung aussetzen, sofern der Verurteilte glaubhaft Besserung verspricht. Das Gericht macht hiermit Gebrauch von dieser Möglichkeit.

Das Urteil wird wie folgt begründet:

Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass der Angeklagte Broder in London anlässlich einer Veranstaltung mit dem Buchautor und ehemaligen Bankier Dr. Thilo Sarrazin ein Arschloch öffentlich als „Super-Arschloch“ bezeichnet hat. Der Angeklagte hat die Tat gestanden.

Bei der Strafzumessung ist das Gericht davon ausgegangen, dass diese Tat selbst milder zu beurteilen ist als der durch sie verursachte Schaden, der durch den Verrat ihrer Interessen dem Dr. Sarrazin und den Befürwortern seiner Thesen entstehen kann. Jene müssen befürchten, in den Augen der Öffentlichkeit durch die vom Angeklagten begangene Tat in Mitleidenschaft gezogen zu werden, da auch Ihnen nach den in Deutschland üblichen Schuldzuweisungskriterien das Fehlverhalten des Broder zugerechnet werden wird und dadurch ihre Überzeugungskraft massiv geschwächt werden kann.

Dass die Tat im Ausland verübt wurde, fällt hierbei nicht ins Gewicht, da auch die deutsche Presse über das Tatgeschehen unverzüglich berichtet hat. Der Angeklagte beruft sich darauf, dass dabei Details über die Hintergründe seiner Tat und die Umgebung des Tatorts nicht hinreichend korrekt dargestellt worden seien. Das Gericht wertet dies als belanglos in der Substanz und als Beleg seiner mangelnden Einsichtsfähigkeit in die Konsequenzen seines Handelns. Andrerseits sah es einen strafmildernden Grund darin, dass der Angeklagte die Tat selbst umgehend gestanden hat. Das Gericht erkennt daher auf einen Verstoß  gg. §1 Abs.1 DkG (Debattenkulturgesetz).

Bei der Würdigung der Gesamtumstände war überdies zu berücksichtigen, dass der Angeklagte durch das Verhalten des Jungakademikers provoziert wurde. Dass aber der Angeklagte Broder in Notwehr gehandelt habe, vermochte das Gericht angesichts der Tatumstände nicht zu erkennen. Nach eingehender Beratung kam die Kammer zu dem Schluss,  dass es sich hierbei um einen strafwürdigen Notwehrexzess gehandelt hat. Dem Angeklagten hätten nachweislich weniger schädliche Mittel zur Verfügung gestanden, um sich zu verteidigen.

Das Gericht hatte bei der Strafzumessung zudem dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Angeklagte auch sich selbst durch sein Verhalten bereits bestraft hat, indem er damit die Behauptung eines seiner schärfsten Kritiker, des FAZ-Feuilleton-Redakteurs Patrick Bahners, Broder erwecke „durch seine Hingabe an den Krawall“ den Eindruck, er nehme sich selbst nicht ernst, eine zumindest vordergründig überzeugende Bestätigung nachreichte. Dass ihn das schmerze, vermochte Broder allerdings bislang nicht einzugestehen.

Das Gericht verfügt daher die Bewährung unter der Auflage, dass der Angeklagte bei seinen künftigen Auftritten Rücksicht auf die berechtigten Interessen seiner Mitstreiter nimmt und tätige Reue zeigt, indem er seinen vom Gerichtsgutachter bescheinigten scharfen analytischen Verstand und seinen Wortwitz auch in solchen Situationen einsetzt, die sein Gemüt erhitzen.

Sollte der Angeklagte gegen diese Auflagen verstoßen und seine Mitstreiter weiterhin peinlichen Umständen aussetzen, so sieht das Gericht keine andere Möglichkeit, seine Einsicht zu erzwingen, als die unverzügliche Vollstreckung der verfügten Geldstrafe in Form einer Spende an die Muslimbruderschaft in noch festzusetzender, hinreichend schmerzhafter Höhe anzuordnen.

Verhandelt und verkündet zu Oldenburg, d. 18.02 2010

Kurt Birr & Kristine Birr
(Kurt Birr ist Journalist, er hat u.a. für den NDR und Radio Bremen gearbeitet. Heute lebt er mit seiner Frau Kristine in Oldenburg und macht nur noch, was ihm Spaß macht.)

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