Der Prozess beim Landgericht Essen gegen mehrere Mitglieder der Familie A. wegen mutmaßlicher Kinderbräute aus Syrien wurde bereits am 22. Januar mit einer Verurteilung sowie mehreren Verfahrenseinstellungen beendet. So wurde Yousef A. wegen Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in 18 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der 31-jährige Restaurantbesitzer war angeklagt, die Hochzeit seines Bruders Wasim A. im Dezember 2021 mit einer damals 12-Jährigen, die die Familie A. für 2.000 Dollar in Syrien gekauft hatte, finanziert sowie organisiert und damit Beihilfe zum späteren Missbrauch des Kindes geleistet zu haben.
Dass das Verfahren gegen den 31-jährigen laut einer Antwort des Landgerichts vom Dienstag auf die Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch der damals 12-Jährigen „beschränkt" wurde, deutet darauf hin, dass alle weiteren Anklagepunkte gegen Yousef A. eingestellt wurden. Dazu gehört auch, dass Yousef A. von Herbst 2015 bis 2017 eine bereits volljährige Frau, die um 2010 herum als 13-Jährige mit einem seiner Brüder verheiratet wurde, in seinem Essener Döner-Restaurant unentgeltlich beschäftigt und damit einer „ausbeuterischen Tätigkeit" zugeführt haben soll. In seinem eigenen Haushalt soll er die Frau „wie eine Leibeigene behandelt" haben. Auch ein „körperlicher Übergriff" auf das zum Tatzeitpunkt zweieinhalb Jahre alte Kind der bereits volljährigen Frau war nicht Gegenstand des Urteils.
Ebenfalls nicht Gegenstand des Urteils waren laut der Antwort des Landgerichts „etwaige Straftaten des Angeklagten Yousef A. zum Nachteil der zum etwaigen Tatzeitpunkt 13 Jahre alten Geschädigten im Winter des Jahres 2019". Damit war gemeint, dass Yousef A. laut der ursprünglichen Anklage bereits Ende 2019 die Hochzeit seines Bruders Wasim mit einer damals 13-Jährigen organisiert sowie finanziert und damit auch zum Missbrauch dieses Kindes Beihilfe geleistet haben soll.
Das Verfahren gegen den ebenfalls angeklagten 24-jährigen Wasim A., dem ursprünglich angelastet wurde, die damals 13-Jährige Ende 2019 misshandelt und missbraucht zu haben, wurde mit dem Urteil ebenfalls eingestellt. Zur Begründung wurde in der Mitteilung des Landgerichts darauf verwiesen, dass Wasim A. bereits 2024 wegen des von 2021 bis 2023 erfolgten Missbrauchs der für 2.000 Dollar erworbenen 12-Jährigen zu einer inzwischen rechtskräftigen Jugendfreiheitsstrafe in Höhe von fünfeinhalb Jahren verurteilt wurde. Das Verfahren gegen die 24-jährige Ehefrau von Yousef A. nach islamischem Recht, der ursprünglich angelastet wurde, eines der Mädchen auf die Hochzeitsnacht „vorbereitet" zu haben, wurde ebenfalls eingestellt.
Ergebnisse der Beweisaufnahme blieben verborgen
Der Prozess hatte am 10. November begonnen und war von Anfang an von einer schleppenden Beweislage gekennzeichnet. So waren die meisten der geladenen Zeugen Syrer, die mit den Angeklagten verwandt waren. Das brachte ihnen ein Aussageverweigerungsrecht ein, von dem fast alle auch sofort Gebrauch machten. Lediglich die heute um 28 Jahre herum alte Frau, die von Yousef A. zwischen 2015 und 2017 „wie eine Leibeigene behandelt" worden sein soll, machte Anfang Januar eine mehrstündige Aussage. Davon wurde die Öffentlichkeit jedoch ausgeschlossen. Entgegen der bei Strafprozessen sonst üblichen Gepflogenheiten wurde auch nach der Wiederherstellung der Öffentlichkeit nichts zum Ergebnis ihrer Vernehmung mitgeteilt.
Damit aber blieben die ohnehin wenigen Ergebnisse der Beweisaufnahme der Öffentlichkeit zum großen Teil verborgen. Zeugenaussagen von Amtsträgern wie etwa einer Mitarbeiterin des Jugendamtes oder der Vormundin der für 2.000 Dollar gekauften 12-Jährigen erbrachten nur indirekte Schilderungen, die das Leid der Mädchen allenfalls erahnen ließen.
Auch das jähe Ende des Prozesses war von Merkwürdigkeiten gekennzeichnet: Noch am 13. Januar hatte das Gericht Termine bis zum 23. März vergeben. Daraus schlossen die Pressevertreter, dass das Ende der Verhandlung noch lange nicht in Sicht sei. Zuletzt hatten Achgut.com sowie das Nachrichten-Portal NIUS über den Prozess berichtet. In der letzten Woche aber sorgte eine Grippewelle in Nordrhein-Westfalen dafür, dass die Vertreter beider Medien nicht im Saal waren. Davon, dass in dieser Woche bereits ein Urteil erging, erfuhren die Journalisten erst, als sie am Dienstag vor verschlossener Tür standen und deswegen bei der Pressestelle des Landgerichts nachfragten. Erst daraufhin teilte das Gericht Achgut.com das noch nicht rechtskräftige Urteil mit.
Auf einen Handel verständigt?
Die wohl plausibelste Erklärung für das jähe und überraschende Urteil dürfte sein, dass sich die Prozessbeteiligten in der letzten Woche doch noch auf einen Handel verständigt haben. So hatte sich die Staatsanwaltschaft bereits vor Weihnachten um eine außergerichtliche Einigung bemüht, bei der für Yousef A. ein Strafmaß um vier Jahre in Aussicht gestellt wurde, wenn er die Beihilfe an dem Missbrauch der damals 12-Jährigen 2021 gesteht. Das scheiterte aber anfänglich daran, dass dessen Verteidiger damit nicht einverstanden waren, woraufhin die Termine bis März vergeben wurden. Die Mitteilung des Landgerichts zum Urteil legt die Vermutung nahe, dass Yousef A. diesen Teil der Anklage letzte Woche doch noch eingestanden hatte und daraufhin im Gegenzug alle anderen Anklagepunkte eingestellt wurden.
Im Ergebnis heißt das aber auch, dass jetzt nur eine von drei mutmaßlichen Misshandlungen von Kinderbräuten bestraft wurde. Dass Wasim A. bereits Ende 2019 eine damals 13-Jährige geheiratet, misshandelt und missbraucht haben soll, bleibt nun ebenso ohne strafrechtliche Konsequenz wie das Schicksal jener Frau, die um 2010 herum als 13-Jährige mit einem seiner Brüder verheiratet, später an Yousef A. weitergegeben wurde und von ihm 2015 bis 2017 „wie eine Leibeigene" behandelt worden sein soll.
Eigentlich hätte der Prozess Aufklärung darüber bringen sollen, was an diesem Teil der Anklagevorwürfe dran ist oder eben nicht. Die mit dem Teilgeständnis von Yousef A. offenbar einhergegangenen Verfahrenseinstellungen haben jetzt jedoch zur Folge, dass das Schicksal dieser Frauen und Mädchen auch weiterhin im Dunkeln bleibt.
Ob Wasim und Yousef A. in Deutschland bleiben dürfen, dürften Verwaltungsgerichte zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Aber da ihre Freiheitsstrafen aufgrund der ganzen Verfahrenseinstellungen im Ergebnis überschaubar geblieben sind und sie vor Verwaltungsgerichten auch noch mit einem „Lebensmittelpunkt in Deutschland" argumentieren können, dürften ihre Chancen darauf gar nicht mal schlecht sein.
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Ich kann nur noch mal wiederholen, was ich schon seit Jahren zu dem Thema schreibe: Der Islam verstößt gegen 19 der ersten 20 unabänderlichen, die Basis unserer deutschen Werteordnung definierenden Artikel unseres Grundgesetzes. Bei der Kinderehe sind wir mindestens bei GG Artikel 1 und besonders 3. In diesem durchaus repräsentativen Fall bei noch etlichen Straftatbeständen dazu. Das muss nur mal jemand grundsätzlich feststellen, dann öffnet das Türen und erleichtert die weitere Behandlung des Culture Clashes enorm, ohne andauernd sämtliche Gerichte zu beschäftigen. Das erfordert Rückgrat und eine entsprechende Absicherung der Justiz bzw. eine entsprechende Anpassung unserer Sicherheitsarchitektur. Auch das sage ich seit Jahren. Es muss nur endlich mal jemand machen. Aber das passiert nicht, weil die arabische Welt in Geld ersäuft und ein Haufen von staatsstreichlerischen Parasiten in unserem Apparat darauf wohl nicht verzichten will. Und nein, das ist keine Verschwörungstheorie und kein „rechtsradikaler“ Bullshit. Da verscherbeln Leute im Apparat unser Land an den Islam, obwohl ihnen dieses Land gar nicht gehört und sie es im Auftrag des echten Besitzers, nämlich dem deutschen Volk, nur verwalten.
Die „Einstellung des Verfahrens gegen Kuhhandel“ ist doch klar: Ey Rischter, isch weiss wo Dein Haus wohnt; und Deine Frau arbeitet und Dein Kind zur Schule geht. So regeln das syrische Klandestine in Berlin geräuscharm (fast immer); weil fast jede schlappe Kartoffel erpressbar ist und wenig „Corones“ hat.
Das ist schon ein neues Level von abstoßend. Und die verbliebenen Deutschen wählen ganz überwiegend jene Parteien, welche die normalislamische Schweinerei auch hierzulande rasant zur Normalität machen. Vermutlich gefällt es ihnen irgendwie, anders kann ich mir das nicht mehr erklären. Wenn es irgendwann mal eine Reconquista gibt wird man die Deutschen nicht mit Samthandschuhen anfassen werden können. Ich habe früher nie ein Problem damit gehabt oder mich gar geschämt, Deutscher zu sein, für die Nazis oder die DDR war ich nicht verantwortlich und die Bundesrepublik war bis vor wenigen Jahren ein einigermaßen westliches oder zumindest westlich scheinendes Land. Aber heute? Ich pflege zwar weiterhin meinen kleinen Deutschenstolz, aber der hat mit dem Pöbel, seinem Staat und seinen gewählten Vertretern hier absolut nichts mehr zu tun. Es wird von Jahr zu Jahr unerträglicher, und daß das übrige Westeuropa nichts besser ist, ändert daran auch nicht viel.
Wie heißt es im Migrationspack. Wenn schon strafen bei schweren Verbrechen, dann milde.
@Micha: Ja, ich habe es auch schon erlebt… mehrfach inkl. Knast und Klapse (§64 StGB). Auch bei anderen Mitgefangenen, also nur den deutschen Mitgefangenen… 100(!)% Prozent unschuldig, Wiederaufnahme abgelehnt… unfassbar!!!
Danke, verehrter Herr Hemmelrath, für den lesenswerten – und erschütternden – Bericht; danke aber auch für den Klartext der Kommentare! Ja – man kriegt, mit Verlaub gesagt, das Kotzen, wenn man sieht, wie leichthändig sich die Justiz eines mitteleuropäischen Landes ihrer in Jahrhunderten gewachsenen Traditionen entledigt! Dabei ist es eigentlich wurscht, ob die „Unabsetzbaren“ (Tucholsky) inzwischen angstschlotternd dem Druck der längst hocheffektiv arbeitenden steinzeitkulturellen Netzwerke nachgeben, oder ob sie ihren schleimig-stickumen Sympathien für die „kinderliebenden“ grünen Idole der 1970er und -80er Ausdruck verleihen.
Fest steht auf jeden Fall, dass diese Leute sich erzwungenermaßen oder freiwillig der vorauseilenden Unterwerfung unter eine zutiefst verachtenswerte Primitivkultur hingeben und neben der „prophetisch“ induzierten Scharia-Praxis des Eherechts demnächst womöglich noch die vorislamisch-afghanischen Sitten und Gebräuche des „Bacha bazi“ als „schützenswertes Kulturgut“ behandeln dürften: Schließlich muss in diesem Hippie-Staat „jedem Tierchen sein Pläsierchen“ garantiert werden – komme was da wolle!
Und unsere politischen „Groß-Rad-Dreher“ links der Brandmauer graben ihre Köpfe tief in den Sand, während sie ihre Kehrseite zum Himmel emporheben…
Was sagen unsere „Feministinnen“ dazu? Oder unsere „Omas gegen Rechts“? Kavaliersdelikte? Andere Länder, andere Sitten? Der Prophet hatte schliesslich auch eine minderjährige Ehefrau? Schwamm drüber? Dröhnendes Schweigen? Oder ist es schon pure Angst, sich nicht mit den Falschen anzulegen? Mitten in Deutschland, unfassbar.