Eine Wahl nicht stattfinden zu lassen, ist nicht besser, als sie rückgängig zu machen.
Besonders die Grünen nahmen die Nachricht gar nicht gut auf, dass die Richterwahl im Bundestag vorerst abgesagt würde. Britta Haßelmann steigerte sich am Rednerpult in einen Wutanfall hinein und ging hart mit der Union ins Gericht. Merz und Spahn hätten ihren Laden nicht im Griff, Merz und Spahn hielten sich nicht an Abmachungen, Merz und Spahn beschädigen das Parlament, das Verfassungsgericht und überhaupt die Demokratie und den ganzen Rest.
Das klang in der Pressekonferenz vor der Entscheidung noch völlig anders. Man hatte der Union die Werkzeuge gezeigt, die „Unseredemokratie“ für Abweichler und Systemsprenger bereithält und glaubte noch, die Nachricht sei verstanden worden. Und wurde sie das letztlich nicht auch? Der Rettungsanker von SPD, Links und Grün war schließlich, dass die Wahl nicht stattfand und nur verschoben wurde. Wären Merz und Spahn aus besserem, geraderem Holz geschnitzt, hätte man die Wahl nämlich durchgezogen, und eine Erkenntnis hätte sich Bahn brechen können, dass Merzens „Links ist vorbei“ von vor der Wahl nicht nur opportunes Gerede war und dass die alte Tante Union – so wenig von ihr auch übrig sein mag – nicht als Beschaffer linker Mehrheiten zu haben ist.
Doch es kam anders, der Showdown wurde vertagt. Die 50 angekündigten Abweichler in der Union können nun zwar mit erhobenen Köpfen in ihre Wahlkreise fahren und müssen dort nicht schon wieder die Bücklinge ihrer Parteiführung vor linken Begehrlichkeiten erklären, wie nach dem Ende der Schuldenbremse mit Hilfe eines längst abgelösten Bundestages. Stattdessen werden die Emissäre von SPD und Grün von Abgeordnetentür zu Abgeordnetentür ziehen, um die Sommerpause des Parlaments mit Phrasen von „unsere Demokratie“ und „Verantwortung“ zuzumauern.
Die Macht des einzelnen Abgeordneten
In den Medien erfährt der anleitungsbedürftige Demokratiebeobachter unterdessen, wie groß der Schaden sei, den die Weigerung eines Teils der Union, linke Juristen mit radikalen Agenden zu Verfassungsrichtern zu ernennen, in der Demokratie angerichtet habe. Wir lernen: Demokratie ist nur, wenn der Ausgang einer Wahl vorab feststeht, wenn Absprachen, die Gremien in Hinterzimmern treffen, eingehalten werden und die Gewissen der Abgeordneten – die einzige Abgeordnete steuernde Instanz, die im Grundgesetz Erwähnung findet – im Gleichschritt laufen.
Wie man als gut geöltes, leises und zuverlässiges Abgeordnetenrädchen im Getriebe der Macht zu funktionieren hat, plauderte Lisa Badum von den Grünen auf X aus: „Ich kann mich gut an die Ampel-Regierungszeit erinnern. Uns Abgeordneten wurde jeden Tag klargemacht dass wir eine Regierung tragen und Mehrheiten zu sichern haben.“ Man kann sich das Leben eines solchen Abgeordneten wohl wie das eines Huhnes vorstellen, von dem der Bauer jeden Tag ein Ei erwartet. Der Bürger wählt die Hühner, nicht den Bauern.
Nun sind Absprachen zum Stimmverhalten in den Fraktionen nicht neu, denn gäbe es sie nicht, bräuchte es nicht das Amt des Fraktionsvorsitzenden. Doch handelt es sich dabei nicht um Gesetzmäßigkeiten, sondern um rein informelle Gepflogenheiten, die nirgends gesetzlich geregelt sind. Versuchte man das, verstieße man sofort gegen Artikel 38 des Grundgesetzes. Da hilft es auch nicht, wie Ruprecht Polenz auf die Empfehlung des Richterwahlausschusses zu verweisen, der doch schließlich eine ausreichende Mehrheit für die drei Kandidaten erbracht habe. Die Empfehlung des Wahlausschusses bindet nicht.
Es sind die Abstimmungen im Plenum, in denen sich die Macht des einzelnen Abgeordneten manifestiert und somit jede Absprache, Tradition oder Gepflogenheit sprengen können. Das ist Demokratie in ihrer ursprünglichen Form und wäre es auch am 11. Juli im Bundestag gewesen, wenn die Spitzen von SPD und Union ihr nicht in den Arm gefallen wären.
Durchzogen von Tabuzonen
Die Empörung darüber, dass sich Abgeordnete nicht an die tradierten Regeln halten, ist so groß wie verlogen und alt. Denn der Politbetrieb ist längst durchzogen von Tabuzonen, welche die Traditionen ersetzt haben. Manche bewegen sich auf einer eher persönlichen Ebene: ein verweigertes „Guten Tag“ oder die vermiedene gemeinsame Reise mit dem politischen Gegner im Fahrstuhl. Andere betreffen physikalische und medizinische Selbstverständlichkeiten wie angemessene Räumlichkeiten. Wieder andere, die politische Teilhabe betreffend, schienen lange Zeit so selbstverständlich, dass man auch sie nicht gesetzlich erzwingen musste, etwa die Wahl eines Bundesrichters, eines Ausschussvorsitzenden oder Bundestagsvizepräsidenten.
Wer nun also die Demokratie beschädigt sieht, weil eine Wahl nicht so ausgehen würde wie vorher ausgehandelt, sollte sich fragen, ob er in vergleichbaren Situationen ebenso reagiert hat. Der Unterschied zwischen der Wahl eines Bundestagsvizepräsidenten der AfD und Richterinnen, welche SPD, Linke und Grüne gern im Verfassungsgericht hätte, besteht darin, dass letztere Wahl erst gar nicht stattfinden durfte, weil man ihren Ausgang fürchtete. Und es waren die politischen Gremien in SPD und CDU/CSU, die den gewählten Abgeordneten und damit der Demokratie in den Arm gefallen sind. Eine Wahl nicht stattfinden zu lassen, ist nicht besser, als sie rückgängig zu machen.
Roger Letsch, Baujahr 1967, aufgewachsen in Sachsen-Anhalt, als dieses noch in der DDR lag und nicht so hieß. Lebt in der Nähe von und arbeitet in Hannover als Webdesigner, Fotograf und Texter. Sortiert seine Gedanken in der Öffentlichkeit auf seinem Blog unbesorgt.de.

Wenn ein Abgeordneter der AfD selbst zu so nichtssagenden Posten wie dem Alterspräsident im Bundestag nicht gewählt wird, heißt es von seiten der Linken, es gebe kein Recht darauf, gewählt zu werden. Ist das bei einer designierten Verfassungsrichterin anders?
Über die Einstellungen der Kandidatin kann sich jeder anhand von Orginalquellen im Internet selber ein Bild machen (und das sollte man auch, denn die Medien verfälschen/verschweigen diese Einstellungen nach Kräften) . Es gibt für mich eine ganze Reihe von Aussagen, die ihre Wahl als Verfassungsrichterin einerseits für konservativ-bürgerliche Politiker undenkbar machen (sollten). Die Kandidatin agiert öffentlich als politische Aktivistin für gesellschaftlich stark polarisierende Positionen (Relativierung der Menschenwürde, Aufhebung von Grundrechten u.a. im Sinne von staatlich durchgesetzten Impfpflichten, Relativierung der Religionsneutralität etc. etc.). Das ist legal und legitim, aber aus meiner Sicht nicht mit dem Amt eines Richters am Bundesverfassungsgerichts vereinbar. Ihr selbstgerecht weinerliches Verhalten, nachdem sie (vermutlich zum ersten Mal in ihrer Laufbahn) außerhalb ihrer sozialen Blase Widerspruch erlebt, spricht Bände. Dass die UNION in personae Merz und Spahn zunächst eine inhaltliche Positionierung mittels vorgeschobener Plagiatsbedenken vermeiden wollte, belegt die inhaltliche Entleerung und den Machtopportunismus, den Frau Merkel in der UNION hinterlassen hat.
Wenn Grüne und sonstige Sozialisten derart aufgebracht etwas fordern, ist höchste Vorsicht geboten – und man darf sicher sein, mit der betreffenden Entscheidung auf dem richtigen Weg zu sein. Aber man lobe den Tag nicht vor dem Abend: der aktuellen CDU/CSU wäre der nächste Umfaller zuzutrauen. Und womöglich lauern im Hintergrund bereits die nächsten, linksextremen Trojanischen Stuten auf ihr Nachrücken auf die gefragten Richterpöstchen. Das wäre ein typischer „Merz/Söder“: vordergründig etwas verhindern, um es durch die Hintertür doch noch zu gestatten.
Der Staat ist halt Beute der Parteien. Angeblich haben sie lt. GG nur „Mitwirkung“ bei der Willensbildung, in Wahrheit sind sie überall. Mittlerweile gibt es auch NGOs die parteiübergreifend den Rahmen erweitern. Unseredemokratie ist längst keine mehr, sondern ein Ancien Regime, dass ähnlich wie in USA reif ist zur Abwicklung. Was danach kommt, weiß keiner, klar ist nur, dass die Sozialdemokratie nicht mehr dabei sein wird. Diese nicht gewählte Richterin hat den Anfang der Abwicklung gemacht.
Die „tradierten Regeln“ in „unserer Demokratie“ sehen bei dem Vorschlags-=Besetzungsrecht der 16 Richter des Bundesverfassungsgerichtes so aus: Die Union „stellt“ 6, die SPD ebenso, die Grünen 2 und die FDP auch 2. Alle Anderen keine. Das Mißverhältnis bei der SPD, zwischen Verfassungsrichtern (37,5%) und Wahlergebnis (16,x %) ist eklatant. Eine an Staatsstreich grenzende Hochstapelei der ehemaligen Volkspartei.
Immerhin ist es erfreulich, dass Abgeordnete der Union endlich einmal Rückgrat gezeigt haben. Bis zu der Erkenntnis, dass nur mit der AfD eine Änderung des lähmenden Status Quo zu erreichen sein wird, ist es sicherlich noch weit, aber der Weg ist eröffnet.
Werter Herr Letsch, bei der Wahl zu BVG-Richtern ist es völlig egal, ob es sich hier um Frauen oder Männer handelt. Wählen Sie den Terminus Richterinnen, kommt das quasi einem Ausschluß männlicher Richter gleich. Mit Ihrer Sprachlogik müssen wir das Wort Fachkraft in Fachkrafter:innen ändern, verstehen Sie? Wir haben leider keine Staatsgewalten-Kontroll-Instanz, welches unser Grundgesetz schützt, auch nicht das BVG. Im Grundgesetz steht, daß Parteien an der Willensbildung des Volkes teilhaben sollen & nicht, daß es deren Job ist, den Willen des Volkes zu ignorieren. Insofern steht auch der Wille des Volkes über der Verfassung. Diese nicht stattgefundene Wahl hat gezeigt, daß alle Mandatsträger der SPD, Grünen, Linke & 2/3 der Union der Verfassung, also dem Grundgesetz feindlich gegenüber stehen & im Reichstag nichts verloren haben.