Eine Wahl nicht stattfinden zu lassen, ist nicht besser, als sie rückgängig zu machen.
Besonders die Grünen nahmen die Nachricht gar nicht gut auf, dass die Richterwahl im Bundestag vorerst abgesagt würde. Britta Haßelmann steigerte sich am Rednerpult in einen Wutanfall hinein und ging hart mit der Union ins Gericht. Merz und Spahn hätten ihren Laden nicht im Griff, Merz und Spahn hielten sich nicht an Abmachungen, Merz und Spahn beschädigen das Parlament, das Verfassungsgericht und überhaupt die Demokratie und den ganzen Rest.
Das klang in der Pressekonferenz vor der Entscheidung noch völlig anders. Man hatte der Union die Werkzeuge gezeigt, die „Unseredemokratie“ für Abweichler und Systemsprenger bereithält und glaubte noch, die Nachricht sei verstanden worden. Und wurde sie das letztlich nicht auch? Der Rettungsanker von SPD, Links und Grün war schließlich, dass die Wahl nicht stattfand und nur verschoben wurde. Wären Merz und Spahn aus besserem, geraderem Holz geschnitzt, hätte man die Wahl nämlich durchgezogen, und eine Erkenntnis hätte sich Bahn brechen können, dass Merzens „Links ist vorbei“ von vor der Wahl nicht nur opportunes Gerede war und dass die alte Tante Union – so wenig von ihr auch übrig sein mag – nicht als Beschaffer linker Mehrheiten zu haben ist.
Doch es kam anders, der Showdown wurde vertagt. Die 50 angekündigten Abweichler in der Union können nun zwar mit erhobenen Köpfen in ihre Wahlkreise fahren und müssen dort nicht schon wieder die Bücklinge ihrer Parteiführung vor linken Begehrlichkeiten erklären, wie nach dem Ende der Schuldenbremse mit Hilfe eines längst abgelösten Bundestages. Stattdessen werden die Emissäre von SPD und Grün von Abgeordnetentür zu Abgeordnetentür ziehen, um die Sommerpause des Parlaments mit Phrasen von „unsere Demokratie“ und „Verantwortung“ zuzumauern.
Die Macht des einzelnen Abgeordneten
In den Medien erfährt der anleitungsbedürftige Demokratiebeobachter unterdessen, wie groß der Schaden sei, den die Weigerung eines Teils der Union, linke Juristen mit radikalen Agenden zu Verfassungsrichtern zu ernennen, in der Demokratie angerichtet habe. Wir lernen: Demokratie ist nur, wenn der Ausgang einer Wahl vorab feststeht, wenn Absprachen, die Gremien in Hinterzimmern treffen, eingehalten werden und die Gewissen der Abgeordneten – die einzige Abgeordnete steuernde Instanz, die im Grundgesetz Erwähnung findet – im Gleichschritt laufen.
Wie man als gut geöltes, leises und zuverlässiges Abgeordnetenrädchen im Getriebe der Macht zu funktionieren hat, plauderte Lisa Badum von den Grünen auf X aus: „Ich kann mich gut an die Ampel-Regierungszeit erinnern. Uns Abgeordneten wurde jeden Tag klargemacht dass wir eine Regierung tragen und Mehrheiten zu sichern haben.“ Man kann sich das Leben eines solchen Abgeordneten wohl wie das eines Huhnes vorstellen, von dem der Bauer jeden Tag ein Ei erwartet. Der Bürger wählt die Hühner, nicht den Bauern.
Nun sind Absprachen zum Stimmverhalten in den Fraktionen nicht neu, denn gäbe es sie nicht, bräuchte es nicht das Amt des Fraktionsvorsitzenden. Doch handelt es sich dabei nicht um Gesetzmäßigkeiten, sondern um rein informelle Gepflogenheiten, die nirgends gesetzlich geregelt sind. Versuchte man das, verstieße man sofort gegen Artikel 38 des Grundgesetzes. Da hilft es auch nicht, wie Ruprecht Polenz auf die Empfehlung des Richterwahlausschusses zu verweisen, der doch schließlich eine ausreichende Mehrheit für die drei Kandidaten erbracht habe. Die Empfehlung des Wahlausschusses bindet nicht.
Es sind die Abstimmungen im Plenum, in denen sich die Macht des einzelnen Abgeordneten manifestiert und somit jede Absprache, Tradition oder Gepflogenheit sprengen können. Das ist Demokratie in ihrer ursprünglichen Form und wäre es auch am 11. Juli im Bundestag gewesen, wenn die Spitzen von SPD und Union ihr nicht in den Arm gefallen wären.
Durchzogen von Tabuzonen
Die Empörung darüber, dass sich Abgeordnete nicht an die tradierten Regeln halten, ist so groß wie verlogen und alt. Denn der Politbetrieb ist längst durchzogen von Tabuzonen, welche die Traditionen ersetzt haben. Manche bewegen sich auf einer eher persönlichen Ebene: ein verweigertes „Guten Tag“ oder die vermiedene gemeinsame Reise mit dem politischen Gegner im Fahrstuhl. Andere betreffen physikalische und medizinische Selbstverständlichkeiten wie angemessene Räumlichkeiten. Wieder andere, die politische Teilhabe betreffend, schienen lange Zeit so selbstverständlich, dass man auch sie nicht gesetzlich erzwingen musste, etwa die Wahl eines Bundesrichters, eines Ausschussvorsitzenden oder Bundestagsvizepräsidenten.
Wer nun also die Demokratie beschädigt sieht, weil eine Wahl nicht so ausgehen würde wie vorher ausgehandelt, sollte sich fragen, ob er in vergleichbaren Situationen ebenso reagiert hat. Der Unterschied zwischen der Wahl eines Bundestagsvizepräsidenten der AfD und Richterinnen, welche SPD, Linke und Grüne gern im Verfassungsgericht hätte, besteht darin, dass letztere Wahl erst gar nicht stattfinden durfte, weil man ihren Ausgang fürchtete. Und es waren die politischen Gremien in SPD und CDU/CSU, die den gewählten Abgeordneten und damit der Demokratie in den Arm gefallen sind. Eine Wahl nicht stattfinden zu lassen, ist nicht besser, als sie rückgängig zu machen.
Roger Letsch, Baujahr 1967, aufgewachsen in Sachsen-Anhalt, als dieses noch in der DDR lag und nicht so hieß. Lebt in der Nähe von und arbeitet in Hannover als Webdesigner, Fotograf und Texter. Sortiert seine Gedanken in der Öffentlichkeit auf seinem Blog unbesorgt.de.

Erstens: Bei der ganzen Berichterstattung bleibt völlig unerwähnt, daß durch die Absetzung der Richterwahl vor allem verhindert wurde, daß der CDU-Kandidat mit den Stimmen der AfD gewählt wurde. Was ja unweigerlich eingetreten wär. Sehr, sehr fatal für den ganzen linken Block.
Zweitens: Die Verhinderung von Brosius-Gersdorf wird nur dazu führen, daß die SPD sie durch einen noch linkeren AfD-Hasser ersetzen wird. Denn darum geht es doch: ein Bundesverfassungsgericht zusammenzustellen, daß willig einen AfD-Verbotsantrag abnicken wird.
@Lutz Liebezeit Das mit den früheren Strafverfahren gegen Simeon T. (der leider auch auf dieser Website schon zu „Maja“ (ohne Nachnamen) begleitet mit dem femininem „sie“ Pronomen verklärt wurde) finde ich auch interessant. T. ist weiterhin amtlich ein Mann. (Ängstlichere Gemüter unter Journalisten könnten das ja ggfs. jeweils noch tagesaktuell abklären, bevor sie Artikel über ihn schreiben.) Warum diese Person dann nicht so bezeichnet wird, ist mir ein Rätsel. Auch die vorherigen Strafverfahren / Verurteilungen finden kaum Erwähnung. Linksradikalismus scheint auch bei Konservativen ein gewisses Flair zu verströmen, dem man sich anschmachtend hingibt, wenn der mutmaßliche Täter fotogen genug ist (und dann noch dieser zauberhafte selbst gewählte Name… /Sarkasmus). Dabei geht es im Strafverfahren lt. Anklage um brutalste körperliche Gewalt in Kombination mit einem m.M. nach sehr kruden Weltbild. Lieblich ist hier gar nichts.
Als letztes Mittel werden „Notstandsgesetze“ bemüht. Es sollte doch möglich sein, dem Pöbel die Demokratie auszutreiben! Im übrigen bin ich der Meinung, der Linksfaschismus macht „keine Gefangene“.
Wie sich die Entwicklungen in Wirtschaft und Politik doch gleichen. Ich kann mich noch gut an die Zeiten erinnern, als Unternehmensvorstände vor den Aufsichtsräten zitterten. Heute ist es umgekehrt. Genau so verhält sich „Unseredemokratie“. Als maßgeblich wird angesehen, was die Exekutive im stillen Kämmerlein ausbaldowert hat. Das wird der Legislative vorgesetzt und sie hat es abzunicken. Ein eklatanter Verstoß gegen unsere Verfassung und die Gewaltenteilung. Die Legislative ist die Vertretung des Souveräns und nicht die Exekutive.„ Es sind die Abstimmungen im Plenum, in denen sich die Macht des einzelnen Abgeordneten manifestiert und somit jede Absprache, Tradition oder Gepflogenheit sprengen können. Das ist Demokratie in ihrer ursprünglichen Form und wäre es auch am 11. Juli im Bundestag gewesen, wenn die Spitzen von SPD und Union ihr nicht in den Arm gefallen wären.“ Genau so ist es. Es war das Unvermögen der Unionsspitze, das beabsichtigte Abstimmungsverhalten ihrer Abgeordneten nicht erkannt zu haben. Ist den Unionsgranden überhaupt noch bewusst, was der Markenkern ihrer Partei ist? Wohl kaum, sonst hätte man bei dieser Causa nicht das Abstimmungsverhalten vorweggenommen und gleich die Abstimmung nach bestem Wissen und Gewissen anheim gestellt. Aber man war ja bei der SPD im Wort. Eine bessere Lehrstunde in echter Demokratie hätte es wohl kaum geben können. Dank an die Unionsabgeordneten.
Ich habe die aussagen von Frauke Brosius-Gersdorf bei Markus Lanz gestern nicht mehr ertragen. Ein Verfassungsrichter ist nicht links oder rechts, sondern moderat. Umgeschaltet und bei Maischberger gelandet. Dort kam ich vom Regen in die Traufe. Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff war zu Gast. Der war den tränen nahe weil er Frau Merkel als Kanzlerin so vermisst. Daniel Günther und Hendrik Josef Wüst sollen angeblich nach seiner Aussage die gleiche Meinung vertreten. Abgeschaltet.
M.G.
Bei den beiden Kammern des Verf.gerichts sind jeweils 8 Richter zu wählen. Im Jahr 2018 wurde festgelegt, dass der CDU und SPD je 3, der FDP und den Grünen je 1 Amt zustehn. Jetzt ist die FDP draußen, die Grünen kümmern bei 12% herum, und die SPD kommt nicht über 15% (bei 3 Verf.richtern! ). Linke und AfD mit insgesamt mehr als 30% dürfen zuschauen.
Wie es kommt, dass ein ehemaliger CDU-Ministerpräsident und ein Merkeladlatus Verfassungsrichter wurden, lassen wir mal außen vor. Aber stellen wir uns mal vor, wie das Gericht nach dem letzten Wahlergebnis aussähe: CDU 3, AfD 2, SPD 1, Grüne 1, Linke 1. Nur mal so ein Gedanke. Gut, dass man vorgesorgt hat und „radikale“ Parteien auf Dauer aus dem Verf.gericht ausgeschlossen hat, oder?
Dazu fällt mir nur ein: Wie war das nochmal mit „Bock und Gärtner“ oder „Kälber und selber“ ?!?!?!