Eine Wahl nicht stattfinden zu lassen, ist nicht besser, als sie rückgängig zu machen.
Besonders die Grünen nahmen die Nachricht gar nicht gut auf, dass die Richterwahl im Bundestag vorerst abgesagt würde. Britta Haßelmann steigerte sich am Rednerpult in einen Wutanfall hinein und ging hart mit der Union ins Gericht. Merz und Spahn hätten ihren Laden nicht im Griff, Merz und Spahn hielten sich nicht an Abmachungen, Merz und Spahn beschädigen das Parlament, das Verfassungsgericht und überhaupt die Demokratie und den ganzen Rest.
Das klang in der Pressekonferenz vor der Entscheidung noch völlig anders. Man hatte der Union die Werkzeuge gezeigt, die „Unseredemokratie“ für Abweichler und Systemsprenger bereithält und glaubte noch, die Nachricht sei verstanden worden. Und wurde sie das letztlich nicht auch? Der Rettungsanker von SPD, Links und Grün war schließlich, dass die Wahl nicht stattfand und nur verschoben wurde. Wären Merz und Spahn aus besserem, geraderem Holz geschnitzt, hätte man die Wahl nämlich durchgezogen, und eine Erkenntnis hätte sich Bahn brechen können, dass Merzens „Links ist vorbei“ von vor der Wahl nicht nur opportunes Gerede war und dass die alte Tante Union – so wenig von ihr auch übrig sein mag – nicht als Beschaffer linker Mehrheiten zu haben ist.
Doch es kam anders, der Showdown wurde vertagt. Die 50 angekündigten Abweichler in der Union können nun zwar mit erhobenen Köpfen in ihre Wahlkreise fahren und müssen dort nicht schon wieder die Bücklinge ihrer Parteiführung vor linken Begehrlichkeiten erklären, wie nach dem Ende der Schuldenbremse mit Hilfe eines längst abgelösten Bundestages. Stattdessen werden die Emissäre von SPD und Grün von Abgeordnetentür zu Abgeordnetentür ziehen, um die Sommerpause des Parlaments mit Phrasen von „unsere Demokratie“ und „Verantwortung“ zuzumauern.
Die Macht des einzelnen Abgeordneten
In den Medien erfährt der anleitungsbedürftige Demokratiebeobachter unterdessen, wie groß der Schaden sei, den die Weigerung eines Teils der Union, linke Juristen mit radikalen Agenden zu Verfassungsrichtern zu ernennen, in der Demokratie angerichtet habe. Wir lernen: Demokratie ist nur, wenn der Ausgang einer Wahl vorab feststeht, wenn Absprachen, die Gremien in Hinterzimmern treffen, eingehalten werden und die Gewissen der Abgeordneten – die einzige Abgeordnete steuernde Instanz, die im Grundgesetz Erwähnung findet – im Gleichschritt laufen.
Wie man als gut geöltes, leises und zuverlässiges Abgeordnetenrädchen im Getriebe der Macht zu funktionieren hat, plauderte Lisa Badum von den Grünen auf X aus: „Ich kann mich gut an die Ampel-Regierungszeit erinnern. Uns Abgeordneten wurde jeden Tag klargemacht dass wir eine Regierung tragen und Mehrheiten zu sichern haben.“ Man kann sich das Leben eines solchen Abgeordneten wohl wie das eines Huhnes vorstellen, von dem der Bauer jeden Tag ein Ei erwartet. Der Bürger wählt die Hühner, nicht den Bauern.
Nun sind Absprachen zum Stimmverhalten in den Fraktionen nicht neu, denn gäbe es sie nicht, bräuchte es nicht das Amt des Fraktionsvorsitzenden. Doch handelt es sich dabei nicht um Gesetzmäßigkeiten, sondern um rein informelle Gepflogenheiten, die nirgends gesetzlich geregelt sind. Versuchte man das, verstieße man sofort gegen Artikel 38 des Grundgesetzes. Da hilft es auch nicht, wie Ruprecht Polenz auf die Empfehlung des Richterwahlausschusses zu verweisen, der doch schließlich eine ausreichende Mehrheit für die drei Kandidaten erbracht habe. Die Empfehlung des Wahlausschusses bindet nicht.
Es sind die Abstimmungen im Plenum, in denen sich die Macht des einzelnen Abgeordneten manifestiert und somit jede Absprache, Tradition oder Gepflogenheit sprengen können. Das ist Demokratie in ihrer ursprünglichen Form und wäre es auch am 11. Juli im Bundestag gewesen, wenn die Spitzen von SPD und Union ihr nicht in den Arm gefallen wären.
Durchzogen von Tabuzonen
Die Empörung darüber, dass sich Abgeordnete nicht an die tradierten Regeln halten, ist so groß wie verlogen und alt. Denn der Politbetrieb ist längst durchzogen von Tabuzonen, welche die Traditionen ersetzt haben. Manche bewegen sich auf einer eher persönlichen Ebene: ein verweigertes „Guten Tag“ oder die vermiedene gemeinsame Reise mit dem politischen Gegner im Fahrstuhl. Andere betreffen physikalische und medizinische Selbstverständlichkeiten wie angemessene Räumlichkeiten. Wieder andere, die politische Teilhabe betreffend, schienen lange Zeit so selbstverständlich, dass man auch sie nicht gesetzlich erzwingen musste, etwa die Wahl eines Bundesrichters, eines Ausschussvorsitzenden oder Bundestagsvizepräsidenten.
Wer nun also die Demokratie beschädigt sieht, weil eine Wahl nicht so ausgehen würde wie vorher ausgehandelt, sollte sich fragen, ob er in vergleichbaren Situationen ebenso reagiert hat. Der Unterschied zwischen der Wahl eines Bundestagsvizepräsidenten der AfD und Richterinnen, welche SPD, Linke und Grüne gern im Verfassungsgericht hätte, besteht darin, dass letztere Wahl erst gar nicht stattfinden durfte, weil man ihren Ausgang fürchtete. Und es waren die politischen Gremien in SPD und CDU/CSU, die den gewählten Abgeordneten und damit der Demokratie in den Arm gefallen sind. Eine Wahl nicht stattfinden zu lassen, ist nicht besser, als sie rückgängig zu machen.
Roger Letsch, Baujahr 1967, aufgewachsen in Sachsen-Anhalt, als dieses noch in der DDR lag und nicht so hieß. Lebt in der Nähe von und arbeitet in Hannover als Webdesigner, Fotograf und Texter. Sortiert seine Gedanken in der Öffentlichkeit auf seinem Blog unbesorgt.de.

Lanz hat gestern während seines mittriefend mitfühlenden Zwangsgebühren-TV-Tächtelmächtels mit der ungebrochen links-Karierriere-süchtigen Agitprop-Verfassungsrichterkandidatin Brosius-Gersdorf sich zu der Behauptung verstiegen, man habe die Arme ganz furchtbar mit der Parole einer „furchtbaren Juristin“ maltraitiert, die ja bekanntlich reinen Nazisprech darstelle. In Wahrheit stammt diese Parole vom dazumal angesagten Linksautor Hochhuth, der damit in den 70ern den späten Nazirichter und Minsterpräsidenten Filbinger und dessen Todesurteile gegen 2 Wehrmachtsangehörige wegen Meuterei und Fahnenflucht, noch am 9. April 1945 also einen Tag nach der bedingungslose Kapitulation, ganz zu recht gehörig in den Senkel stellte.
So isses halt, wenn das reine Einfühlen in Personam die überteuerten ör-Zwangsgebühren-Mischpoke rechtfertigen muss. Da ist alles plötzlich voller Nazizeugs ringsum und zur gebatten Kampagne geschnürt, gelle Mar-Kuss Lanz!
Herr Dieterlein, haben Sie eventuell das Long Talkshow Syndrom? An einem Tag von einer ÖRR Talkshow in die nächste. Bewundernswert!
Vielleicht muss im September der alte (abgewählte) Bundestag nochmal zusammengerufen werden? Oder die widerspenstigen Abgeordneten der CDU erhalten am Abstimmungstag Hausverbot? Ach da fallen mir noch manchen guten Dinge ein.
Ich traue Friedrich dem Gernegroßen und dem sympathischen Jens Spahn ohne Weiteres zu, dass sie sich in ein paar Wochen rotzfrech hinstellen und verkünden: „Nachdem sich die Plagiatsvorwürfe gegen Frau Brosius-Gersdorf als haltlos erwiesen haben und alle durch verzerrende und bewusst falsche mediale Darstellungen hervorgerufenen Missverständnisse vollständig beseitigt werden konnten, steht ihrer Wahl durch alle unsere Abgeordneten nichts mehr im Wege.“. Und die Unionsabweichler werden mit den Worten „Na, wenn sich das natürlich sooo verhält…“ den Weg über die Goldene Brücke nehmen.
Die Union wird nicht umhinkommen, sich zu entscheiden: entweder das Grundgesetz und die Grundrechte verteidigen oder sie zusammen mit Linken, Grünen und der SPD weiter abwickeln und damit auch die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsstaat. Sie muß sich endlich klar werden, daß diese Parteien alles mögliche sind, nur eben nicht Parteien der demokratischen Mitte. Die Brandmauer steht definitiv am falschen Platz! Das wird von Tag zu Tag klarer und spricht sich zunehmend auch bei den Wählern herum. Sozialismus ist eben keine Kleinigkeit, kein gutgemeinter idealistischer Gesellschaftsentwurf, der bisher einfach immer nur unglücklich und fehlerhaft in die Realität umgesetzt wurde, sondern die systematische und totalitäre Vergewaltigung des Menschen. Der Sozialist unterscheidet sich vom Nationalsozialisten nur dadurch, daß er Menschen im allgemeinen nicht nach rassischen, sondern nur nach ideologischen Kriterien beseitigt, und das auch gerne vorgeburtlich.
Die Grünen sollten den Bach flach halten, weil es gerade die Grünen Rechtsbrecher sind, die unser von den Alliierten erlassenes Grundgesetz ständig missbrauchen um ihre Wünsche hinein zu kritzeln, damit sie weiter mit ihren Klimafonds, besser 2005 erfundenes Finanzpaket aus der EU für den Klima Wandel Ablasshandel die Bürger ausnehmen können und die wahren Schänder unsere Klimas mit Raubbau, Energiewende, Vielfliegerei, die Grünen von ihrer Mitverantwortung befreit werden. Auch waren es die Grünen mit Kinderrechten die keine sind, sondern Vorlagen Eltern ihre Kinder für den Gender Kommerzbereich zu entziehen, wo Kinder durch Frühsexualisierung missbraucht werden. Ob nun Brosius Gersdorf dank politischer Beeinflussung Abtreibung bis zur Geburt, wo das Baby gerade den Mutterleib verlassen will meint oder bis, mögen andere klären. Jedenfalls ist es da dringend geboten, dass dieser Richterin gezeigt wird, ab welchen Schwangerschaft Monat dieser kleine Mensch geschützt werden muss, wann Medizin Missbrauch mit Zwangsimpfung als Versuchskaninchen ist, wann nicht, warum muslimische Kopftücher im Lehr und Juristenamt islamische Kampfansagen gegen Christen und Juden sind, all das macht Grüne wütend, die ihre Seele an den Islam verkauft haben, Kinder als Nutz und Gebrauchsobjekt abwerten wollen und Bürger diktatorisch bevormunden wollen. Der zweite Vorschlag Kaufhold ist noch gefährlicher, weil dort die deutsche Geldumverteilung in andere Kanäle wie EU und WEF durchgezogen werden soll, da Grüne Deutschland hassen und das Volk überhaupt nicht bei den Entscheidungen was dieses betrifft gefragt werden, obwohl sie kräftig deren Diäten kassieren. Hier soll ein Enteignungsprogramm gegen die von ihnen verhassten Deutschen durch gezogen werden, die RAF. lässt grüßen. Unsere Hauptfeinde sind die Grünen und Jurist*innen die im Gleichschritt marschieren.
@Rolf Hönes … Abstimmungen stehen im Artikel 20 (2) des Grundgesetzes, kamen aber in 75 Jahren, aufgrund fragwürdiger Interpretationen einschlägiger Verfassungsrechtler noch nie zur Anwendung, ein Vorgang, der das Grundgesetz & damit auch das BVG der völligen Lächerlichkeit preisgibt.