Eine Wahl nicht stattfinden zu lassen, ist nicht besser, als sie rückgängig zu machen.
Besonders die Grünen nahmen die Nachricht gar nicht gut auf, dass die Richterwahl im Bundestag vorerst abgesagt würde. Britta Haßelmann steigerte sich am Rednerpult in einen Wutanfall hinein und ging hart mit der Union ins Gericht. Merz und Spahn hätten ihren Laden nicht im Griff, Merz und Spahn hielten sich nicht an Abmachungen, Merz und Spahn beschädigen das Parlament, das Verfassungsgericht und überhaupt die Demokratie und den ganzen Rest.
Das klang in der Pressekonferenz vor der Entscheidung noch völlig anders. Man hatte der Union die Werkzeuge gezeigt, die „Unseredemokratie“ für Abweichler und Systemsprenger bereithält und glaubte noch, die Nachricht sei verstanden worden. Und wurde sie das letztlich nicht auch? Der Rettungsanker von SPD, Links und Grün war schließlich, dass die Wahl nicht stattfand und nur verschoben wurde. Wären Merz und Spahn aus besserem, geraderem Holz geschnitzt, hätte man die Wahl nämlich durchgezogen, und eine Erkenntnis hätte sich Bahn brechen können, dass Merzens „Links ist vorbei“ von vor der Wahl nicht nur opportunes Gerede war und dass die alte Tante Union – so wenig von ihr auch übrig sein mag – nicht als Beschaffer linker Mehrheiten zu haben ist.
Doch es kam anders, der Showdown wurde vertagt. Die 50 angekündigten Abweichler in der Union können nun zwar mit erhobenen Köpfen in ihre Wahlkreise fahren und müssen dort nicht schon wieder die Bücklinge ihrer Parteiführung vor linken Begehrlichkeiten erklären, wie nach dem Ende der Schuldenbremse mit Hilfe eines längst abgelösten Bundestages. Stattdessen werden die Emissäre von SPD und Grün von Abgeordnetentür zu Abgeordnetentür ziehen, um die Sommerpause des Parlaments mit Phrasen von „unsere Demokratie“ und „Verantwortung“ zuzumauern.
Die Macht des einzelnen Abgeordneten
In den Medien erfährt der anleitungsbedürftige Demokratiebeobachter unterdessen, wie groß der Schaden sei, den die Weigerung eines Teils der Union, linke Juristen mit radikalen Agenden zu Verfassungsrichtern zu ernennen, in der Demokratie angerichtet habe. Wir lernen: Demokratie ist nur, wenn der Ausgang einer Wahl vorab feststeht, wenn Absprachen, die Gremien in Hinterzimmern treffen, eingehalten werden und die Gewissen der Abgeordneten – die einzige Abgeordnete steuernde Instanz, die im Grundgesetz Erwähnung findet – im Gleichschritt laufen.
Wie man als gut geöltes, leises und zuverlässiges Abgeordnetenrädchen im Getriebe der Macht zu funktionieren hat, plauderte Lisa Badum von den Grünen auf X aus: „Ich kann mich gut an die Ampel-Regierungszeit erinnern. Uns Abgeordneten wurde jeden Tag klargemacht dass wir eine Regierung tragen und Mehrheiten zu sichern haben.“ Man kann sich das Leben eines solchen Abgeordneten wohl wie das eines Huhnes vorstellen, von dem der Bauer jeden Tag ein Ei erwartet. Der Bürger wählt die Hühner, nicht den Bauern.
Nun sind Absprachen zum Stimmverhalten in den Fraktionen nicht neu, denn gäbe es sie nicht, bräuchte es nicht das Amt des Fraktionsvorsitzenden. Doch handelt es sich dabei nicht um Gesetzmäßigkeiten, sondern um rein informelle Gepflogenheiten, die nirgends gesetzlich geregelt sind. Versuchte man das, verstieße man sofort gegen Artikel 38 des Grundgesetzes. Da hilft es auch nicht, wie Ruprecht Polenz auf die Empfehlung des Richterwahlausschusses zu verweisen, der doch schließlich eine ausreichende Mehrheit für die drei Kandidaten erbracht habe. Die Empfehlung des Wahlausschusses bindet nicht.
Es sind die Abstimmungen im Plenum, in denen sich die Macht des einzelnen Abgeordneten manifestiert und somit jede Absprache, Tradition oder Gepflogenheit sprengen können. Das ist Demokratie in ihrer ursprünglichen Form und wäre es auch am 11. Juli im Bundestag gewesen, wenn die Spitzen von SPD und Union ihr nicht in den Arm gefallen wären.
Durchzogen von Tabuzonen
Die Empörung darüber, dass sich Abgeordnete nicht an die tradierten Regeln halten, ist so groß wie verlogen und alt. Denn der Politbetrieb ist längst durchzogen von Tabuzonen, welche die Traditionen ersetzt haben. Manche bewegen sich auf einer eher persönlichen Ebene: ein verweigertes „Guten Tag“ oder die vermiedene gemeinsame Reise mit dem politischen Gegner im Fahrstuhl. Andere betreffen physikalische und medizinische Selbstverständlichkeiten wie angemessene Räumlichkeiten. Wieder andere, die politische Teilhabe betreffend, schienen lange Zeit so selbstverständlich, dass man auch sie nicht gesetzlich erzwingen musste, etwa die Wahl eines Bundesrichters, eines Ausschussvorsitzenden oder Bundestagsvizepräsidenten.
Wer nun also die Demokratie beschädigt sieht, weil eine Wahl nicht so ausgehen würde wie vorher ausgehandelt, sollte sich fragen, ob er in vergleichbaren Situationen ebenso reagiert hat. Der Unterschied zwischen der Wahl eines Bundestagsvizepräsidenten der AfD und Richterinnen, welche SPD, Linke und Grüne gern im Verfassungsgericht hätte, besteht darin, dass letztere Wahl erst gar nicht stattfinden durfte, weil man ihren Ausgang fürchtete. Und es waren die politischen Gremien in SPD und CDU/CSU, die den gewählten Abgeordneten und damit der Demokratie in den Arm gefallen sind. Eine Wahl nicht stattfinden zu lassen, ist nicht besser, als sie rückgängig zu machen.
Roger Letsch, Baujahr 1967, aufgewachsen in Sachsen-Anhalt, als dieses noch in der DDR lag und nicht so hieß. Lebt in der Nähe von und arbeitet in Hannover als Webdesigner, Fotograf und Texter. Sortiert seine Gedanken in der Öffentlichkeit auf seinem Blog unbesorgt.de.

@Klar. Ihre hauseigene Einordnung der Begriffe Wahl und Ernennung ist zwar angesichts der problematischen Kanditatin (und auch der zweiten problematischen Kandidatin) unwichtig, aber dennoch falsch. Sie widersprechen dem Leser Themlitz, der Sie schon auf Ihren Fehler hingewiesen hat; Herr Themlitz hat aber Recht. Eine Wahl ist ein demokratischer Prozess, bei dem eine Gruppe von Menschen durch Abstimmung eine Person für z.B. ein Amt auswählt. Auch wenn nur einer zur Wahl steht, ist es eine Wahl, weil man ihn oder sie wählen oder eben auch nicht wählen kann. Dies gilt sogar für das von Ihnen angeführte Beispiel der Desserts. Bei einer Ernennung handelt es sich um einen nicht-demokratischen Prozess, da die betroffene Person nicht durch eine Abstimmung ausgewählt wird. -- Ich wünsche allen einen schönen Tag.
@ Karl.Dreher …..ein egozentrisches, selbstermächtigtes 15 Punkte Mädchen, das dem Juste milieu alles gab, was es wollte und brauchte. Dafür versprach man ihr den Prinzessinnentitel. Und nun steht es als Aschenputtel vor einem Scherbenhaufen . Wer hat da wen verraten? Lassen Sie ihr doch wenigstens noch die Ich stabilisierende Phantasie, der Abgang läge in ihrer Hand. Sie bekam für ihre nicht verklausulierten Aussagen den Applaus des Juste milieus, aber in der Realität ist sie zwei Nummern zu klein für den Angriff auf das Grundgesetz. Unser Verfassungsgericht ist zur parteipolitischen Postenbude verkommen. Und das ist eine Bankrotterklärung.
@Holger Kammel: sehr richtig – warum nicht einfach aus dem großen Topf der Richter auslosen?
@ Dr. Konrad Voge. „@ Winston Smith, wir bezahlen für unser Einfamilienhaus in Berlin Hohenschönhausen nun ca. das Vierfache. … “. Die 119% sind ein Mittelwert über ganz Deutschland. Wir bezahlen das 9-fache wie vorher. Mit „wir“ sind mindestens 50 Ein- oder Zweifamilienhäuser an einer einzigen Straße in einem Ort an der nördlichen Bergstraße gemeint (Baden-Württemberg).
Ich glaube, es war Rudolf Steiner, der das Gerichtswesen, die Wissenschaft sowie das Bildungswesen aus der Kontrolle der Politik herauszulösen empfahl. Politik solle sich beschränken darauf, das gesellschaftliche Zusammenleben zu gestalten. Zunächst sah das Grundgesetz ja vor, im Falle einer Wiedervereinigung gemeinsam eine Verfassung zu erstellen und diese durch das Volk in Kraft setzen zu lassen. Wenn es so weitergeht, vielleicht landen wir irgendwann an dem Punkt, darüber erneut nachdenken zu können. Nach SPD-Fäsers Verfassungsschutz-Instrumentalisierung, ein Gefälligkeits-Gutachten mit der Darstellung einer als gesichert rechtsextremistischen Partei erstellen zu lassen, und nun die Vorschläge dieser SPD, das Verfassungsgericht mit dazu passenden Richtern zu versehen, um ein Verbots- Urteil der AfD herbeizuführen: jeder Demokrat muß bewerten, mit was er es hier tatsächlich zu tun hat.
Die Berichterstattung über diese Kanditatin zeigt deutlich, dass das Verfahren zur Richterwahl nach Partei-Absprachen kaum dazu geeignet ist, für eine unabhängige Besetzung des BVerfG zu sorgen. Man muss doch davon ausgehen, dass von diesen durch Parteien nominierten Richtern später in irgendeiner Form dann auch eine Gegenleistung gegenüber der Partei erwartet wird. Ich habe den Eindruck, die SPD ist dabei, das BVerfG für das von ihr geplante AfD-Verbotsverfahren vorzubereiten. Das Verfahren der Richterwahl müsste grundsätzlich auf den Prüfstand.
@G. Männl: Was motiviert regierende Parteien ein wirtschaftlich(e) und politisch funktionierendes System zu zuerlegen? // It’s elementary, Watson (c). In einem wirtschaftlich und politisch funktionierenden System gibt es immer Selbsterhaltungs- und Selbststeuerungskräfte, die die Macht der Herrschenden wesentlich beschränken. Nie in der Geschichte konnte in einem wirtschaftlich und politisch funktionierenden System eine Diktatur entstehen. Der Weg zur unbeschränkten Macht liegt über Chaos und Zerstörung.