Das renommierte Cochrane-Netzwerk hatte eine Meta-Studie veröffentlicht, die den Nutzen kollektiven Maskentragens bezweifelt. Nun habe die Chefredakteurin die Kernaussage zurückgenommen, verkünden öffentlich-rechtliche Medien irreführend.
Wieder soll alles ganz anders sein, als es ursprünglich den Anschein hatte, hätten „Querdenker“ Unwahrheiten in den sozialen Medien verbreitet. Dass die Masken keine oder nur wenig Wirkung gehabt haben, soll eine unzulässige Interpretation sein, die von den Studien-Autoren sogar selbst verschuldet wird. „Cochrane entschuldigt sich für missverständliche Masken-Studie“, titelte der Bayrische Rundfunk. Um die Alltagsverhüllung zu retten, führt der Beitrag „Beobachtungsstudien auf der ganzen Welt“ an. Diese Studien, die vom Cochrane-Netzwerk aufgrund dessen hoher wissenschaftlicher Standards nicht berücksichtigt werden, seien „zwar nicht randomisiert-kontrolliert, aber trotzdem aussagekräftig. Masken schützen also vor Corona-Infektionen, wenn sie korrekt getragen werden. Das ist Konsens in der Wissenschaft“. Soso.
Auch beim Deutschlandfunk atmete man erleichtert auf: „Cochrane Collaboration räumt Fehler ein“, nachdem die Studie „in die Kritik geraten“ sei, weil ein „Kernsatz“ in der Zusammenfassung nahelege, dass Masken „wirkungslos sein könnten“ – könnten! Das konnte die DLF-Journalistin so nicht stehenlassen. Dass sich die Cochrane-Autoren, wie diese resümieren, „nicht sicher [sind], ob das Tragen von FFP2-Masken dazu beiträgt, die Verbreitung von Atemwegsinfektionen zu verlangsamen“, sei zu pauschal gewesen, wie ihr die hauseigene Wissenschaftsredakteurin im Interview mitteilt.
Eingeräumt wird dann aber doch, dass der Nutzen von Masken auf der Bevölkerungsebene tatsächlich nicht nachweisbar ist. Allerdings sei die Wirkung am Individuum gut belegt, sofern die Maske nur ordentlich sitzt und richtig getragen wird, und deswegen, so wird suggeriert, dürfe man eben nicht einmal daran zweifeln, dass auf Bevölkerungsebene Atemwegsinfektionen durch Alltagsverhüllung eindämmbar seien. Ganz und gar nicht pauschal soll aber sein, derart auftrumpfend zu schließen: „Masken schützen vor Corona, das stellte die Cochrane Collaboration jetzt klar“.
„Ergebnisse uneindeutig“
Unklar bleibt indes, wie man ernsthaft glauben kann, damit ohne Glaubwürdigkeitsverluste durchzukommen. In dem Statement heißt es jedenfalls konträr dazu:
„Korrekt wäre es zu sagen, dass in der Übersichtsarbeit untersucht wurde, ob Maßnahmen zur Förderung des Tragens von Masken dazu beitragen, die Verbreitung von Atemwegsviren zu verlangsamen, und dass die Ergebnisse uneindeutig (!) [inconclusive] waren.“
Nicht sicher waren sich die Autoren demnach wegen „uneindeutiger Ergebnisse“. Der Sache nach bestätigt die Chefredakteurin damit besagten Kernsatz, für den sie sich angeblich entschuldigt hätte. Aus Gründen, die vor allem mit politischem Druck zu tun haben dürften, bauscht sie folgenden Unterschied auf, der von Maskenapologeten dankbar aufgegriffen wird: Der Nachweis für den Nutzen sei zwar nicht gegeben, dies dürfe jedoch nicht als Beweis für den Nichtnutzen verstanden werden. Ihre rein negativen Aussagen verkehrt der DLF wiederum irreführend in eine positive: „Masken schützen vor Corona“, was dem Statement offensichtlich nicht zu entnehmen ist. Im Gegenteil:
„In Anbetracht der eingeschränkten primären Evidenz ist die Studie nicht in der Lage (!), die Frage zu beantworten, ob das Tragen von Masken selbst das Risiko einer Ansteckung oder Verbreitung von Atemwegsviren verringert.“
Die Maskenfrage entschied sich nie an der abstrakten Fragestellung, ob Masken wirken oder nicht, weil aus diesem „Fakt“ allein gar nichts Wichtiges folgt. Hieran zeigt sich, dass Fakten vermittelt, Teil einer Position werden müssen, die sie aufnimmt und überschreitet. Fakten müssen gewichtet, gedeutet und in Relation gesetzt werden, um ihren Platz in einer gedanklichen Konstellation zu finden, aus der sie geltend gemacht werden.
So entschied sich die Maskenfrage dann auch nicht am Nutzen, sondern am Verhältnismäßigkeitsprinzip. Diesem rechtstaatlichen Grundsatz gemäß müssen Grundrechtseingriffe einen legitimen Zweck verfolgen sowie geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne sein. Die Frage nach dem Nutzen betrifft nur die Geeignetheit und hätte lauten müssen: Gibt es hinreichend Evidenz für die Wirksamkeit von Masken auf Bevölkerungsebene? Mithin: Ist die Wirksamkeit nicht der einzelnen Maske, sondern der Maskenpflicht erwiesen? Ergebnisse von Versuchen unter Laborbedingungen, gar durch „tierexperimentelle Studien“ mit Hamstern, lassen sich selbstredend nicht auf die Gesellschaftsebene übertragen.
Das Atmen mit Scham und Schuld beladen
Es existieren keine Datensätze, die die Wirksamkeit einer Maskenpflicht auf hohem Evidenzniveau nachweisen. Das ist die Quintessenz der Cochrane-Metastudie. Damit ist der Nachweis für die Geeignetheit dieser Maßnahme, die das Recht auf körperliche Selbstbestimmung außer Kraft setzt, nicht erbracht. Sie ist somit verfassungswidrig.
Drei Jahre kollektives Masken-Tragen mit all seinen Nebenwirkungen bilanzieren sich auf der Nutzenseite bestenfalls in einem großen Fragezeichen, das Kritiker dieser Maßnahme als Beweis für ihre Unwirksamkeit gelten lassen. Durchaus mit Recht: Mangelnde Evidenz für Hexen und Geister ist für uns ebenfalls Grund genug, ihre Existenz gänzlich auszuschließen, anstatt sie nur für unbewiesen, aber möglich zu halten.
Unbestreitbar wirksam war die in der Regel brav eingehaltene Maskerade allerdings als Herrschaftsinstrument, das bezweckte, eine sich im Alltag nirgends bemerkbar machende Pandemie „sichtbar“ zu machen, was hier und dort auch offen ausgesprochen wurde: „Die MNS-Pflicht soll besonders Schutzbedürftige schützen. Aber das Tragen einer Maske hat auch eine symbolische Wirkung. Je mehr sie aus unserem Alltag verschwindet, desto mehr wird die Sorglosigkeit [zurückkehren]“, so der damalige Bundeskanzler Österreichs.
Auf der Kostenseite haben wir: Behinderung am Atmen mit möglicherweise gesundheitlichen Folgeproblemen, gerade bei den Jüngsten; Uniformierung; Spaltung der Gesellschaft durch die unvermeidlich entstehende Zwietracht; Markierung gesunder, vollkommen ungefährlicher Menschen als Virengefäße, in denen jederzeit Krankheit und Tod lauern könnte; Verhässlichung des Menschen.
Eine lebendige Demokratie, die sich über unverbrüchliche und unveräußerliche Grundrechte definiert, hätte vor der Einführung von Masken eine kontroverse, ergebnisoffene Debatte zugelassen, in der nicht der Nutzen, sondern die Legitimität von Maskenpflichten im Mittelpunkt gestanden hätte. Weil diese ausblieb, wurde die „unfreieste Lebensäußerung, der meist unbewusste Zwang, ein- und auszuatmen, mit Scham und Schuld beladen“, so Thomas Maul. Diese Erkenntnis bedarf keiner Studienergebnisse und zieht unmittelbar eine weitere nach sich: Die Alltagsmaskierung war und ist inakzeptabel und wird dies immer sein.
Felix Perrefort ist Redakteur und Autor der Achse des Guten.
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Also, ich verstehe nicht, wie man den Nutzen der Maske bezweifeln kann. Mich hat das Tragen einer Maske in U-Bahn, Bus und Straßenbahn immer zuverlässig geschützt: Nämlich vor einem Bußgeld.
Die Frage ob eine Maske die ich trage mich vor Infektion schützt ist schlicht irrelevant. Es geht nur um die Frage ob eine Maske die andere tragen mich schützt. Niemand hatte je gefordert, das Masken verboten werden, es geht darum ob ich eine tragen muss, ob ich verpflichtet bin mich dem Diktat des zweifelhaften Selbstschutzes zu unterwerfen, ob ich über mich, selbst oder ob andere über mich entscheiden.
Unvergessen: zunächst hiess es „offiziell“, das Tragen von Masken sei medizinisch sinnlos. Dann hiess es, es sei zwar sinnvoll, aber das allgemeine Tragen solle unterbleiben, um besonders Gefährdeten die knappen Maskenvorräte vorzubehalten. Final dann: die Masken seien verpflichtend und unbedingt zu tragen. Vom betreffenden Impfthema ganz zu schweigen. Alles innerhalb weniger Monate. Und die betreffenden Behörden, Politiker und Medien sollen wir noch ernst nehmen?
Ein Coronavirus hat einen Durchmessen von etwa 100nm. FFP2-Masken filtern im besten Fall im einstelligen Mikrometerbereich. Das wäre schon mal die Basis der Maskenlüge.
Die Cochrane-Veröfffentlichung wurde schon einmal falsch interpretiert. Wenn man anerkennt, und das bezweifelt eigentlich niemand, dass sich die Viren (und auch Bakterien ) über die Atemwolke, bestehend aus Wasser und Aerosolen verbreiten können, dann ist einfach plausibel und wissenschaftlich nachweisbar, dass ein Mundschutz die Atemwolke reduziert. Im Freien kann vermutlich kein Stau von Atemwolken entstehen, und selbst in Innenräumen nur dann, wenn Menschen dicht beeinander sind, und kaum eine Entlüftung stattfindet. Dies ist typischweise in stark besetzten Bussen und Bahnen der Fall. In Flugzeugen weniger, weil dort die Lüftung nach oben absaugt und sehr kurzfristig einen Luftaustausch herstellt. Es war schon immer klar, dass der einfache Mundschutz nicht mich als Träger schützt, sondern meine Atemwolke reduziert, und damit andere für den Fall, dass ich Viren ausscheiden sollte. Man sollte die Nützlichkeit von Masken differenziert sehen. Das wirkliche Übel seitens der Gesundheitspolitik war die dogmatische, und strafbewehrte Anordnung bei Situationen, bei denen Masken keinen oder wenig Sinn machen. Dazu kam, dass in Teilen der Bevölkerung eine Unsicherheit produziert wurde, die unverantwortlich war – ich denke daran, dass ich in einem großen Park Spaziergänger mit Maske gesehen habe, obwohl in hunderten Metern Abstand kein Mensch zu sehen war. Oder wenn Leute allein in ihren PKWs Masken getragen haben. Es ist rechtlich und ethisch nicht akzeptabel, dass eine staatliche Panikmache Menschen in hysterische Verhaltensweisen treibt.
Für mich war Maskentragen ein kleineres Übel als meine Impfungen mit Nebenwirkungen (wenngleich persönlicher Stand heute: schwache, kenne aber andere Fälle!) bzw. die verfassungswidrigen gesellschaftlichen Ausgrenzungen, Verbote. Nachdem verfassungswidrige staatlichen Eingriffe in die Grundrechte tendenziell zunehmen, muß ihnen entschieden begegnet werden. Dazu braucht es eine starke Justiz zur Kontrolle von Legislative und Exekutive! Doch diese wird fiskalisch von den Finanzministern systematisch untergraben. Ich empfehle einen beispielhaften Blick in die Ausgabe der Deutschen Richterzeitung (Heft 3/2023) mit den Beiträgen „Zu langsame Verfahren: Zahl der Haftentlassungen steigt“ (ab S. 86) und „Aufkündigung des beamtenrechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses [Entgegen den wiederholten und eindeutigen Interventionen des Bundesverfassungsgerichtes halten Bund und Länder an der rein fiskalischen Ausrichtung ihrer Besoldungspolitik fest. Die fortgesetzte Mißachtung des Bundesverfassungsgerichts geht dabei in ihren Implikationen weit über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus]“, ab S. 104). Für Bürger und Steuerzahler nicht sofort erkennbar, aber erschreckend: Überlange Verfahrensdauer wegen Mangel an Personal in der Justiz in allen Bereichen, nicht nur im Strafrecht, auch in anderen Bereichen, Stichworte wie Verkehrsunfall, Mietstreitigkeiten, Bau-,Wohnungseigentumsrecht, Verwaltungsrecht (z.B. Baugenehmigungen, Polizei- und Sicherheitsrecht), Finanzgerichtsbarkeit, Sozialrecht (Rente) sind einige Beispiele. Immerhin: Auch wer sich heutzutage für den Justizdienst in allen Laufbahnen entscheidet, ist hochmotiviert und -qualifiziert! Gut, daß es auch solche Menschen gibt. Die Finanzminister danken es ihnen aber nicht – bereits im aktiven Dienst und spätestens im Ruhestand wird sich das dann zeigen. Wer hingegen völlig unqualifiziert, sogar ohne jede Ausbildung ist, kann es über Parlamente und Ministerien in opulenten Ruhestand schaffen. Beispiel: „Bundesregierung“
Selbst wenn man den Systemzäpfchen glauben schenken würde so folgt aus:„ Masken schützen also vor Corona-Infektionen, wenn sie korrekt getragen werden“ zwangsläufig: Eine Maskenpflicht ist unsinnig!!!
Denn wer trägt denn seine Maske korrekt ( die meisten wissen gar nicht wie ), wenn er dazu gezwungen wird?
( Ich hab mir vorsätzlich einen riesigen Rauschebart wachsen lassen um den Zwang sichtbar ab absurdum zu führen und über Supermarkt und Tanke hinaus keine getragen.)
Die Aufarbeitung beginnt und die „Ratten“ werden schon nervös und unruhig, haben sie doch nun Angst das sie sich den Karrierevorteil den sie sich auf Kosten der Volksgesundheit verschafft haben unterm Strich nicht ausgezahlt hat, wenn sie nun öffentlich Reputation, Ehre und den Job verlieren.