Felix Perrefort / 20.03.2023 / 16:00 / Foto: Pixabay / 53 / Seite ausdrucken

Das letzte Gefecht der Maskenlobby

Das renommierte Cochrane-Netzwerk hatte eine Meta-Studie veröffentlicht, die den Nutzen kollektiven Maskentragens bezweifelt. Nun habe die Chefredakteurin die Kernaussage zurückgenommen, verkünden öffentlich-rechtliche Medien irreführend. 

Wieder soll alles ganz anders sein, als es ursprünglich den Anschein hatte, hätten „Querdenker“ Unwahrheiten in den sozialen Medien verbreitet. Dass die Masken keine oder nur wenig Wirkung gehabt haben, soll eine unzulässige Interpretation sein, die von den Studien-Autoren sogar selbst verschuldet wird. „Cochrane entschuldigt sich für missverständliche Masken-Studie“, titelte der Bayrische Rundfunk. Um die Alltagsverhüllung zu retten, führt der Beitrag „Beobachtungsstudien auf der ganzen Welt“ an. Diese Studien, die vom Cochrane-Netzwerk aufgrund dessen hoher wissenschaftlicher Standards nicht berücksichtigt werden, seien „zwar nicht randomisiert-kontrolliert, aber trotzdem aussagekräftig. Masken schützen also vor Corona-Infektionen, wenn sie korrekt getragen werden. Das ist Konsens in der Wissenschaft“. Soso. 

Auch beim Deutschlandfunk atmete man erleichtert auf: „Cochrane Collaboration räumt Fehler ein“, nachdem die Studie „in die Kritik geraten“ sei, weil ein „Kernsatz“ in der Zusammenfassung nahelege, dass Masken „wirkungslos sein könnten“ – könnten! Das konnte die DLF-Journalistin so nicht stehenlassen. Dass sich die Cochrane-Autoren, wie diese resümieren, „nicht sicher [sind], ob das Tragen von FFP2-Masken dazu beiträgt, die Verbreitung von Atemwegsinfektionen zu verlangsamen“, sei zu pauschal gewesen, wie ihr die hauseigene Wissenschaftsredakteurin im Interview mitteilt. 

Eingeräumt wird dann aber doch, dass der Nutzen von Masken auf der Bevölkerungsebene tatsächlich nicht nachweisbar ist. Allerdings sei die Wirkung am Individuum gut belegt, sofern die Maske nur ordentlich sitzt und richtig getragen wird, und deswegen, so wird suggeriert, dürfe man eben nicht einmal daran zweifeln, dass auf Bevölkerungsebene Atemwegsinfektionen durch Alltagsverhüllung eindämmbar seien. Ganz und gar nicht pauschal soll aber sein, derart auftrumpfend zu schließen: „Masken schützen vor Corona, das stellte die Cochrane Collaboration jetzt klar“.  

„Ergebnisse uneindeutig“

Unklar bleibt indes, wie man ernsthaft glauben kann, damit ohne Glaubwürdigkeitsverluste durchzukommen. In dem Statement heißt es jedenfalls konträr dazu:

 „Korrekt wäre es zu sagen, dass in der Übersichtsarbeit untersucht wurde, ob Maßnahmen zur Förderung des Tragens von Masken dazu beitragen, die Verbreitung von Atemwegsviren zu verlangsamen, und dass die Ergebnisse uneindeutig (!) [inconclusive] waren.“ 

Nicht sicher waren sich die Autoren demnach wegen „uneindeutiger Ergebnisse“. Der Sache nach bestätigt die Chefredakteurin damit besagten Kernsatz, für den sie sich angeblich entschuldigt hätte. Aus Gründen, die vor allem mit politischem Druck zu tun haben dürften, bauscht sie folgenden Unterschied auf, der von Maskenapologeten dankbar aufgegriffen wird: Der Nachweis für den Nutzen sei zwar nicht gegeben, dies dürfe jedoch nicht als Beweis für den Nichtnutzen verstanden werden. Ihre rein negativen Aussagen verkehrt der DLF wiederum irreführend in eine positive: „Masken schützen vor Corona“, was dem Statement offensichtlich nicht zu entnehmen ist. Im Gegenteil:

„In Anbetracht der eingeschränkten primären Evidenz ist die Studie nicht in der Lage (!), die Frage zu beantworten, ob das Tragen von Masken selbst das Risiko einer Ansteckung oder Verbreitung von Atemwegsviren verringert.“ 

Die Maskenfrage entschied sich nie an der abstrakten Fragestellung, ob Masken wirken oder nicht, weil aus diesem „Fakt“ allein gar nichts Wichtiges folgt. Hieran zeigt sich, dass Fakten vermittelt, Teil einer Position werden müssen, die sie aufnimmt und überschreitet. Fakten müssen gewichtet, gedeutet und in Relation gesetzt werden, um ihren Platz in einer gedanklichen Konstellation zu finden, aus der sie geltend gemacht werden. 

So entschied sich die Maskenfrage dann auch nicht am Nutzen, sondern am Verhältnismäßigkeitsprinzip. Diesem rechtstaatlichen Grundsatz gemäß müssen Grundrechtseingriffe einen legitimen Zweck verfolgen sowie geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne sein. Die Frage nach dem Nutzen betrifft nur die Geeignetheit und hätte lauten müssen: Gibt es hinreichend Evidenz für die Wirksamkeit von Masken auf Bevölkerungsebene? Mithin: Ist die Wirksamkeit nicht der einzelnen Maske, sondern der Maskenpflicht erwiesen? Ergebnisse von Versuchen unter Laborbedingungen, gar durch „tierexperimentelle Studien“ mit Hamstern, lassen sich selbstredend nicht auf die Gesellschaftsebene übertragen.

Das Atmen mit Scham und Schuld beladen

Es existieren keine Datensätze, die die Wirksamkeit einer Maskenpflicht auf hohem Evidenzniveau nachweisen. Das ist die Quintessenz der Cochrane-Metastudie. Damit ist der Nachweis für die Geeignetheit dieser Maßnahme, die das Recht auf körperliche Selbstbestimmung außer Kraft setzt, nicht erbracht. Sie ist somit verfassungswidrig.

Drei Jahre kollektives Masken-Tragen mit all seinen Nebenwirkungen bilanzieren sich auf der Nutzenseite bestenfalls in einem großen Fragezeichen, das Kritiker dieser Maßnahme als Beweis für ihre Unwirksamkeit gelten lassen. Durchaus mit Recht: Mangelnde Evidenz für Hexen und Geister ist für uns ebenfalls Grund genug, ihre Existenz gänzlich auszuschließen, anstatt sie nur für unbewiesen, aber möglich zu halten.

Unbestreitbar wirksam war die in der Regel brav eingehaltene Maskerade allerdings als Herrschaftsinstrument, das bezweckte, eine sich im Alltag nirgends bemerkbar machende Pandemie „sichtbar“ zu machen, was hier und dort auch offen ausgesprochen wurde: „Die MNS-Pflicht soll besonders Schutzbedürftige schützen. Aber das Tragen einer Maske hat auch eine symbolische Wirkung. Je mehr sie aus unserem Alltag verschwindet, desto mehr wird die Sorglosigkeit [zurückkehren]“, so der damalige Bundeskanzler Österreichs. 

Auf der Kostenseite haben wir: Behinderung am Atmen mit möglicherweise gesundheitlichen Folgeproblemen, gerade bei den Jüngsten; Uniformierung; Spaltung der Gesellschaft durch die unvermeidlich entstehende Zwietracht; Markierung gesunder, vollkommen ungefährlicher Menschen als Virengefäße, in denen jederzeit Krankheit und Tod lauern könnte; Verhässlichung des Menschen. 

Eine lebendige Demokratie, die sich über unverbrüchliche und unveräußerliche Grundrechte definiert, hätte vor der Einführung von Masken eine kontroverse, ergebnisoffene Debatte zugelassen, in der nicht der Nutzen, sondern die Legitimität von Maskenpflichten im Mittelpunkt gestanden hätte. Weil diese ausblieb, wurde die „unfreieste Lebensäußerung, der meist unbewusste Zwang, ein- und auszuatmen, mit Scham und Schuld beladen“, so Thomas Maul. Diese Erkenntnis bedarf keiner Studienergebnisse und zieht unmittelbar eine weitere nach sich: Die Alltagsmaskierung war und ist inakzeptabel und wird dies immer sein.  

 

Felix Perrefort ist Redakteur und Autor der Achse des Guten. 

Foto: Pixabay

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Gus Schiller / 20.03.2023

@Ludwig Luhmann; noch immer ist die FFP2 Maske für Patienten/Besucher Pflicht in Arztpraxen und Krankenhäusern. Die FFP2 Maske “war” eine Staubmaske für z.B. Maler, Lackierer und Tischler und wurde zum Weltenretter. Eigentlich wäre eine Taucherbrille ebenso sinnvoll gewesen. Ich habe bis heute keinen Arzt mit einer FFP2 Maske am offenen Bauch operieren sehen!

S. Andersson / 20.03.2023

What a Bullshit!! Es stand drauf… schützen nicht vor Viren oder Bakterien…. was verdammt noch mal ist an der Aussage so schwer zu verstehen??

U.Hering / 20.03.2023

Nun, egal was Wer-auch-immer sagt: Die mangelnde Evidenz für etwas wird in der Philosophie als Evidenz gewertet. Beispiel: Wenn es keine Evidenz für A gibt, ist dies als Evidenz gegen A zu werten. Die mangelnde Evidenz für die Existenz von Drachen werten wir selbstverständlich als Evidenz gegen die Existenz von Drachen. (Bei Hexen muß man das indes subtiler differenzieren). Wenn es also keine belastbare Evidenz für die Wirksamkeit des individuellen Masketragens oder einer generellen Maskenpflicht bei Corona-Infektionen gibt, ist dies ein evidentes Argument dagegen.

Heiko Stadler / 20.03.2023

Erst kürzlich habe ich mir neue Masken gekauft. Beim Sägen von Fliesen mit der Flex schützen sie wunderbar vor dem Feinstaub.

A.Schröder / 20.03.2023

Es gab doch schon immer den Befehl ‘Maske ab zum Gebet’.

Jörg Themlitz / 20.03.2023

Bitte jetzt tapfer sein. Nach DIN 13164 (Verbandkasten KfZ) müssen im Verbandkasten 2 Gesichtsmasken Typ 1 (medizinische Maske) enthalten sein. Das heißt, bei einem Unfall, Familientreffen oder Besuch im Willi Brandt Haus nur Bakterienschutz nicht Virenschutz. Eine dritte Person könnte sich das enthaltene Dreiecktuch vor das Gesicht binden. Gilt alles nach ADAC nur für neue Verbandkästen. Für die alten gilt…und Tschüß. Was mich irritiert: “Verbandkästen mit den bislang gültigen Ausgaben der DIN 13164 Januar 1998… dürfen weiterhin verwendet werden.”; Ich glaube die hat der TÜV und die KfZ Werkstatt schon dreimal bei mir aussortiert. Die Sicherheitsnadeln sind ebenfalls aussortiert. Waren ganz praktisch. Damit konnte den Dummschwätzern die Zunge an der Unterlippe befestigt werden. Was ist mit den anderen Übertragungswegen? Leider ist die Zeit vorbei, in der mir die Sachbearbeiterinnen in den von mir besuchten Büros hinterhergerannt sind. Um die Türklinken etc. meist mit antibakteriellen [sic] Flüssigkeiten abzureiben. Die scheinen nicht nur bei den Impfstoffen alles rausgehauen zu haben, was sich noch irgendwie verkaufen ließ.

Wilolf Moser / 20.03.2023

Und noch als Ergänzung: Im Winter konnte jeder sehen, dass die Masken nicht dicht getragen wurden. Wenn es draußen kalt war, ist bei allen Brillenträgern die Brille beschlagen. Warum? Weil die feuchte Ausatemluft eben nicht durch die Maske ging, sondern zwischen Nase und Wangen vorbei. Professionell, z.B. in der Reinraumtechnik kann man Aerosolpartikel übrigens sogar zählen. Warum wohl wurde das nie wissenschaftlich gemacht? Warum wurden auch nie Grundregeln des ABC-Schutzes veröffentlicht? Immerhin lassen sich Viren, wenn die gain-of-function-Forschung nächstes Mal besser klappt, durchaus zu den B-Waffen zählen. Was kann da eine Veröffentlichung von den Profis für „Dynamik und Selbstorganisation“ wohl nützen? Also ich lasse mir den Dachstuhl nicht vom Zahnarzt bauen und die Zähne nicht vom Zimmermann richten.

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