Peter Grimm / 06.06.2021 / 06:25 / Foto: Imago / 93 / Seite ausdrucken

Das Jahr des betreuten Wählens

Am heutigen Sonntag wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Es ist die dritte Wahl im Corona-Ausnahmezustand mit Kontaktbeschränkungen und Versammlungsverboten. Ein Wahlkampf, wie er zu freien Wahlen essenziell gehört, war kaum möglich. Der frühere Regelfall, dass Kandidaten und Wähler, Parteien und Bürger, Volksvertreter und Volk auf der Straße, auf den Marktplätzen, in Veranstaltungshallen, Stadien und Wirtshaussälen direkt aufeinandertreffen, ist zur raren und kleinlich reglementierten Ausnahme geworden. Direkt streiten, argumentieren, sich hinterfragen lassen und neben Beifall manch herbe Unmutsäußerung einstecken – all das blieb den Kandidaten zu den bisherigen Wahlen in diesem Jahr erspart.

Und wenn es nach der Bundesregierung und den Bundestagsfraktionen von CDU und SPD geht, bleibt es auch noch so. Bei den verbleibenden Landtagswahlen und der Bundestagswahl können bzw. müssen sich die Kandidaten den Wahlkampf nah am Wähler weitgehend sparen. Die Regierungsparteien möchten nämlich die „Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wieder einmal verlängern – diesmal bis zum 30. September. Damit bleibt die Grundlage für den Ausnahmezustand und den Grundrechtsentzug durch die Corona-Verordnungen erhalten. Und das ist nicht nur für die Fortgeltung all der Sonderregelungen gut, auf denen all die lukrativen Test- und Masken-Geschäfte sowie Impfprogramme und die außerordentliche Zulassung der Impfstoffe beruhen. Auch für die Platzhirsche in der politischen Arena ist das hilfreich.

Neue lästige Konkurrenz konnte unter Versammlungsverbots-Bedingungen kaum entstehen oder wachsen. Wer im direkten Gespräch mit Bürgern stark ist und punkten könnte, dem kann es einfach behördlich untersagt werden, diese Stärken auszuspielen. Wer dagegen einen lange gepflegten guten Zugang zu Medien und Redaktionsleitungen hat, ist klar im Vorteil. Das wird neben Partei- und Fraktionsdisziplin sicher so manchen Bundestagsabgeordneten davon überzeugen, für die Verlängerung des Ausnahmezustands zu stimmen.

Als am Freitag die Bundeskanzlerin erklären ließ, dass sie die Ausnahmezustands-Verlängerung wünsche, da galten – nach offiziellen Zahlen errechnet – gerade mal 0,1 Prozent der Einwohner Deutschlands als SARS-CoV-2-positiv. Die Fraktionen von CDU und SPD vereinbarten dennoch die Notstands-Verlängerung um drei Monate.

Am Samstag sank der Wert der SARS-CoV-2-Positiven in Deutschland auf 0,09 Prozent. Da meldeten sich wenigstens sechs aufbegehrende Bundestagsabgeordnete aus CDU und SPD mit einem Brief an ihre Parlamentskollegen zu Wort und forderten sie auf, gegen eine Ausnahmezustands-Verlängerung zu stimmen, wie bild.de berichtet.

„Stimmen Sie mit ‚Nein‘“

Angesichts der tatsächlichen Corona-Lage müsse ein sofortiger Kurswechsel stattfinden, schrieben die Abgeordneten demnach: „Die Wissenschaft lehrt uns, dass wir auch in Zukunft mit dem Virus leben werden. Also muss das Leben nun endlich wieder wie gewohnt weitergehen“, anstatt in „einer scheinbar endlosen Schleife von Überregulierungen, Mahnungen und Verboten“ zu verharren.

Unmissverständlich heiße es von den fünf CDU/CSU-Abgeordneten und einem aus der SPD:

„Wir müssen im Sinne des Volkes handeln. Der Schutz der Gesundheit ist lange genug die einzige Leitlinie der politischen Entscheidungen gewesen. Wir haben die Gesundheit der Menschen geschützt – zumindest die körperliche. Jetzt muss es um den Schutz der seelischen Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands und um den Zusammenhalt in der Gesellschaft gehen. Deswegen mein Appell: Stimmen Sie am 10.06.2021 mit ‚NEIN‘.“

Vielleicht hätte die Nachricht der geplanten Ausnahmezustands-Verlängerung das Stimmverhalten von mehr Wählern in Sachsen-Anhalt beeinflusst, als es das jetzt tut. Von ihnen werden nämlich mehr als je zuvor ihre Stimmen schon abgegeben haben. Wegen der Corona-Regeln ist damit zu rechnen, dass der Anteil der Briefwahlstimmen auch in diesem Land Rekordhöhen erreicht. An dieser Stelle ist schon gelegentlich beschrieben worden, warum es problematisch ist, wenn aus der Briefwahl, die als Ausnahme ins Wahlrecht aufgenommen wurde, der Regelfall wird.

Nicht nur, weil sich der Umgang mit Briefwahlstimmen als fehleranfälliger erwiesen hat. Vor allem ist die freie und geheime Wahl eben keine geheime Wahl mehr, wenn der Wähler nicht allein in seiner Wahlkabine sitzt. Sie kann es sein, aber der jeweilige Briefwähler kann ebenso unter sozialem Druck der Familie, der Wohngemeinschaft oder einem anderen sozialen Umfeld seine Stimme unter deren Augen und nach deren Wünschen abgegeben haben.

In der Summe können all die Einflüsse der Ausnahmezustandsregeln zu nicht unerheblichen Verzerrungen führen. Genau abschätzen kann das niemand, denn eine solche Aushebelung der Grundrechte hat es in der Bundesrepublik Deutschland noch nie gegeben. Und dieser Zustand hält jetzt schon 15 Monate an. Das Erschreckende ist, dass nicht der Protest gegen den Grundrechtsentzug wächst, sondern scheinbar die Gewöhnung an ihn. Aber auch das kann eigentlich niemand genau sagen, denn bei stark reduzierten Kontakten findet nicht nur kein direkter Wahlkampf, sondern auch wenig gesellschaftlicher Austausch statt. Bei der Frage, wie denn die Stimmung im Lande wirklich ist, scheinen am Ende derzeit alle im Nebel zu stochern.

Dass nun, kurz vor der Sommerpause der Ausnahmezustand verlängert werden soll und die erste Bundestagswahl nach eineinhalb Jahren Grundrechtsentzug unter dessen Fortgeltung, ohne angemessenen Wahlkampf ablaufen könnte, ist ein schlechtes Zeichen. Wenn es sich die politischen Nutznießer des Ausnahmezustands in selbigem bequem zu machen gedenken, was soll dann von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung noch übrigbleiben?

Foto: Imago

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Leserpost

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Hans-Peter Dollhopf / 06.06.2021

Herr Grimm, wer sich Fragen stellt wie solche: “Wenn es sich die politischen Nutznießer des Ausnahmezustands in selbigem bequem zu machen gedenken, was soll dann von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung noch übrigbleiben?” Der wird von Merkels Entourage mittlerweile selbst ganz unverhohlen und zynisch als Feind der Demokratie bezichtigt und gehöre vom Verfassungsschutz überwacht. Ich hoffe an diesem Sonntag auf die Vernunft der verbliebenen Nichtbriefwähler von Sachsen-Anhalt!

Heinrich Moser / 06.06.2021

Es liegt am Wähler. Wenn er weiterhin Untertan sein will ....

Walter Weimar / 06.06.2021

Der Wahlkampf, ein Sache von Gestern, vom kapitalistischem System. Die Zukunft ist ein links-grüner totalitärer Zentralismus, so eine Art Stalilismus mit ökologischen Anstrich. Was braucht es da Politiker, die dem Volk was erklären wollen, Wahlkampf betreiben sollen, alles steht in Verordnungen und Gesetzen. Somit ist die Wahl, die Kandidaten der Einheitsfront zu wählen, reine Formsache. Ausnahmezustand ist der neue Normalzustand. Zu bestimmten Feiertagen oder bei guter Führung gibt es zeitlich begrenzte Lockerungen. Natürlich nur mit amtlicher schriftlicher Erlaubnis. Wer das heute noch nicht glaubt, braucht bloß zu warten ...

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