Fatina Keilani schreibt in der Welt, im Justizministerium arbeite man an einem neuen Gesetz, das es Gerichten erlauben würde, „Verurteilten wegen Volksverhetzung das passive Wahlrecht zu entziehen“.
Soll heißen: „Wer wegen eines Meinungsdelikts verurteilt wird, muss in Zukunft mit politischer Entrechtung rechnen.“ Die Person verliert das Recht, für ein öffentliches Amt zu kandidieren, sei es für den Stadtrat von Wermelskirchen, den Kreistag von Schwäbisch-Hall, den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, den Bundestag, alles dazwischen und darüber hinaus. Volksverhetzung gemäß Paragraf 130 des Strafgesetzbuches begeht, „wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet…“
Das ist, Sie ahnen es, ein Gummiparagraf, bei dem es vor allem darauf ankommt, wie das Gericht ihn auslegt. Und das wiederum ist bei den meisten Tatbeständen der Fall. Paragraf 130 des StGB kam relativ selten zum Einsatz, letztens passiert das immer öfter, weil die Gerichte „sensibel“ reagieren, wenn z.B. jemand die Friedfertigkeit des Islam grundsätzlich anzweifelt. Passiert das „in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“, kann es schon mal Ermittlungen geben, die mit einem Strafbefehl oder einem Urteil enden. Die Zahl der aktenkundigen Fälle von Volksverhetzung bundesweit, schreibt Fatina Keilani, habe sich „von 3.245 seit 2019 auf 9.112 in 2024 nahezu verdreifacht“, allerdings liege die Zahl der Verurteilungen weit darunter. 2019 waren es 807 und 2023 nur 1.113. Offenbar ist die Bereitschaft, eine Anzeige wegen Volksverhetzung zu erstatten, wesentlich größer als die Neigung der Gerichte, es auf einen Prozess ankommen zu lassen. Die Differenz könnte etwas mit der sich ausbreitenden Denunziationskultur zu tun haben und der Verfolgung von Äußerungen „unterhalb der Strafbarkeitsschwelle“.
Wie dem auch sei: Ich finde die Idee, einer Person das passive Wahlrecht zu entziehen, gut. Natürlich nicht bei Bagatelldelikten wie Ladendiebstahl, aber durchaus bereits bei Ordnungswidrigkeiten, die das Zusammenleben erschweren. Wiederholtes Parken im Halteverbot, Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Zonen, Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen und Rauchen am Steuer. Nicht beim ersten, zweiten oder dritten Mal, aber vielleicht schon ab dem fünften oder sechsten. Der Entzug des passiven Wahlrechts müsste im Bundesanzeiger bekanntgegeben werden, gleich neben der Liste der Konkursverfahren.
Die Wahlen übersichtlicher machen!
Ich weiß, welches Argument dagegen spricht. Jemandem ein Recht zu entziehen, das er nicht anstrebt, ist ein rein symbolischer Akt, etwa so, als würde man es mir verbieten, bei der Formel 1 mitzufahren. Trotzdem – auch symbolische Akte haben eine Wirkung. Oder wie man es heute gerne sagt: Wir müssen „ein Zeichen“ setzen, egal wofür oder dagegen, zu welcher Tages- oder Nachtzeit. Zeichen setzen, ist immer gut.
Die Aberkennung des passiven Wahlrechts, also der Option, für ein öffentlichen Amt zu kandidieren, und sei es nur die Rolle des Staatsanwalts von Treskow in einer Bühnenfassung des Romans „Der Maulkorb“ von Heinrich Spoerl am Landestheater von Dinkelsbühl, bedeutet immer eine soziale Herabstufung. Um eine Wirkung zu entfalten, müsste die Maßnahme flächendeckend und intersektional umgesetzt werden: gegen Steuerhinterzieher, Väter, die keine Alimente zahlen, Studierende, die ihre Doktorarbeiten abschreiben, Politiker, die ihre Wahlversprechen nicht einhalten und Meteorologen, deren Wettervorhersagen nicht eintreten. So könnte vieles, das heute dysfunktional ist, wieder ins rechte Lot gebracht werden, mit relativ wenig Aufwand.
Und falls das alles nichts hilft, könnte man einen Schritt weiter gehen und den Konsens-Verweigerern drohen, ihnen das aktive Wahlrecht zu entziehen, also das Recht, an Wahlen teilzunehmen. Eine solche Maßnahme würde praktisch jeden Bürger treffen, der älter als 18 ist. Sie würde, über einen Zeitraum von mehreren Jahren, die Zahl der Wähler wesentlich verkleinern, damit die Wahlen übersichtlicher machen, die Auszählung der Stimmen beschleunigen. Das wiederum würde die Organisationskosten reduzieren.
Jetzt komme bitte keiner und halte mir entgegen, so etwas wäre nicht machbar. Nichts ist unmachbar! Wir haben seit Juni 2023 ein neues Wahlgesetz, das die Zahl der gewählten Abgeordneten auf 630 festlegt und eine Besonderheit enthält, die sich bis dahin niemand vorstellen konnte. Der Abgeordnete mit den meisten Stimmen in seinem Wahlkreis gilt nicht automatisch als gewählt. Aufgrund besonderer Umstände kann es der Kandidat mit weniger Stimmen sein. Das ist der USP des deutschen Wahlrechts, eine Regelung, die nur verstehen kann, wer das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in seiner ganzen Komplexität begreift.
Sie meinen, das wäre gaga? Und undemokratisch! Halten Sie besser inne und finden Sie sich damit ab. Das ist Unseredemokratie.

Schwer erziehbaren passiv gewählten, dass Regierungsrecht zu entziehen, wäre auch eine Möglichkeit.
Was StGB §130 betrifft: Der wird in vielen Moscheen sehr häufig massiv verletzt.
Das wird bloß strafrechtlich nicht geahndet, weil das in unserem Staatsapparat keiner mitbekommt. Oder mitbekommen will. Man will es sich ja nicht mit den reichen arabischen Investoren verscherzen. Und genau das ist der Fehler, denn der radikale Islam hat es bei uns viel leichter als in den meisten arabischen Ländern. Gerade weil hier keiner die Baustellen des Islam kennt, oder sie selbst sogar absichtlich befördert, weil man damit die penetrante Dauerüberwachung des eigenen Volkes rechtfertigen kann. Eigentlich müsste man unseren Staat andauernd wegen StGB §26 Anstiftung in die Mangel nehmen. Die Muslimbruderschaft ist von uns und den Amis erst „weaponized“ und zum Spaltpilz gezielt hochgezüchtet worden. Aber da redet keiner drüber. Warum wohl?
Wenn nur immer dieser lästige Rechtsstaat nicht wäre! Dieser verkompliziert es Unserenregierenden unnötig, die Spielregeln im laufenden Spiel zu ändern. Apropos: Henryk M. Broder weiß oft ganz genau, welche Krawatte er gerade noch so tragen kann.
Dass aktive Wahlrecht entziehen, ist sicher schon in der Mache. Da lässt sich ,„Unsere Demokratie“ nicht Lumpen, wenn erst mal der Entzug des passiven Wahlrechts funktioniert respektive nicht ausreichend funktioniert….Und unliebsame Meinungsträger als Ademokraten zu markieren und zu kriminalisieren, das können die tatsächlich in Gesetze gießen, das ist in der neuen Scheindemokratie kein Problem.
Außer die Trump-Administration haut dazwischen….
Die AfD würde bei einem Wahlsieg in Gesetzesketten gefangen sein, die der Deep State und EU verzurren. Und zur Not werden die linksextremen Schlägertruppen von der Leine gelassen. Alles natürlich um „Unsere Demokratie“, die man als als beste Demokratie aller Zeiten verläuft, zu verteidigen. Und der Lügen-ÖRR…
Ein ausgezeichneter, satirischer Text, lieber Herr Broder. Besser als die Realität bzw. besser als die Realsatire, die uns umgibt.
Mit so etwas scherzt man nicht. Jeder hier weiß, dass es eigentlich um die Vernichtung der Opposition geht.
Jene Dreistigkeit solcher Demokratieverächter, die sich anmaßen, für Millionen erwachsener Menschen entscheiden zu können, was für jene wahr und richtig sein soll, wird täglich unerträglicher. Offenbar nie von einem Hauch von Selbstzweifel berührt, glauben sie sich im Besitz der absoluten Wahrheit und des Rechts, diese ihre Vorstellungen gegen die Bürger durchzusetzen und zwar auch eindeutig (!) gegen das Grundgesetz und seinen konstituierenden Geist. Sie haben unser Recht und seine Grundlagen offensichtlich nicht im Ansatz begriffen und glauben, sie seien in der Lage, es neu zu gestalten – natürlich rein zufällig zum Vorteil der eigenen Partei. Sie haben unsere Demokratie nicht begriffen – welche den Bürgern ermöglichen sollte, tatsächlich um den besten Weg zu ringen – und glauben stattdessen, sie seien selbst die Demokratie. Frei nach Louis XIV: „La démocratie, c’est moi.“ Dabei ist es für jeden anderen offensichtlich, wer in den relevanten Politik- und Geschichtsstunden mit Kreideholen beauftragt war, nicht einmal Grundlegendes ist begriffen. Ich sage es jetzt einmal für jene, die ihren Unterricht verpasst haben: Was die (extremen) Linken für richtig halten, das ist deren subjektive Ansicht und sie haben das Recht, diese in der Demokratie zu äußern. Aber es ist (!) faktisch nicht die Demokratie und es begründet sie nicht! Man lasse sich in jenen politischen Kreisen doch bitte die Demokratie von einem Politiklehrer erklären, der das noch verstanden hat. Ich spende auch gerne dafür, fehlende Grundbildung in der Politik ist gefährlich für alle und ich bezahle lieber zweimal durch Spende und Steuer, als das noch einen Tag länger zu ertragen!