Das ist der absolute Fehlstart für die „Ampel“

Die Ampel ist bis auf die Knochen blamiert, die Verfassung ignoriert. 

Laut einer neuen Verlautbarung der Kassenärztichen Bundesvereinigung (KBV) setzen einzelne Bundesländer den täglichen Covid-Antigen-Test für alle Mitarbeiter in Arztpraxen, den das neue Infektionsschutzgesetz vorschreibt, bereits aus. Darin heißt es:

„Nach dem Proteststurm von Praxen, KBV und KVen gegen die neue gesetzliche Testpflicht für geimpftes und genesenes Personal haben bereits mehrere Bundesländer die Umsetzung der Regelung gestoppt. Angesichts dieser zu Recht verhängten Moratorien geht die KBV davon aus, dass die den Praxen auferlegten bürokratischen Testpflichten kurzfristig bundesweit ausgesetzt werden.

In einem heute versandten Schreiben an mehrere Spitzenpolitiker hat der Vorstand der KBV mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass „die überstürzt und ohne Diskussion mit der Ärzteschaft eingeführten Regelungen“ insbesondere durch die Knappheit von Tests nicht umsetzbar seien und in den Arztpraxen zu einer Gefährdung der in der Pandemie unbedingt sicherzustellenden Arbeitsabläufe führten.

Dies sei vor dem Hintergrund der auf Hochtouren laufenden Impfkampagne, der Versorgung von COVID-19-Patienten und von Patienten mit saisonal bedingten Infekten sowie der laufenden Regelversorgung für die Praxen unzumutbar, so die KBV-Vorstände in dem Schreiben."

Dies widerspricht diametral der nur einen Tag älteren Verlautbarung der KBV. Darin heißt es:

„In Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen müssen Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher ab Mittwoch einen tagesaktuellen Antigentest vorlegen – unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind. Dies schreibt das geänderte Infektionsschutzgesetz vor, das heute veröffentlicht wurde. Patienten sind davon ausgenommen".

Hat die KBV keinen Justiziar?

Dadurch haben wir als Team in unserer Arzt-Praxis die sportliche Aufgabe, den Bundestag anzurufen oder das Bundesgesundheitsministerium, ob ein heute in Kraft getretenes Bundesgesetz noch am selben Abend auf Länderebene außer Kraft gesetzt werden kann. Laut Grundgesetz Art. 31 ist das absolut ausgeschlossen: Bundesrecht bricht Landesrecht"

Es wird also laut KBV schon von einzelnen Bundesländern am selben Tag des Inkrafttretens eines Bundesgesetzes die Verfassung ignoriert! Hat die KBV denn keinen Justiziar, der das weiß, wenn ich es weiß? Und welche Bundesländer sind das? Auf Verfassungsbruch durch die Länder stehen für deren Regierungen schwerste Strafen. Im § 92 (1) StGB ist dazu eindeutig gesagt: 

Im Sinne dieses Gesetzes beeinträchtigt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, wer ihre Freiheit von fremder Botmäßigkeit aufhebt, ihre staatliche Einheit beseitigt oder ein zu ihr gehörendes Gebiet abtrennt. 

Die Bundesregierung kann in diesem Fall den Landesregierungen Weisungen erteilen und ein Bundesland damit direkt regieren, im Ernstfall sogar die Bundeswehr im Landesinneren zur Erhaltung der Einheit des Bundes einsetzen. Das ist die gültige Rechtslage bei Verfassungsbruch durch einzelne Bundesländer!

Der regulär vorgeschriebene Weg führt zunächst immer von der Gesetzesinitiative – an dieser Stelle jener der noch nicht regierenden „Ampel“-Parteien – über die Beratung des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes im Bundesrat. Wenn es dort Bedenken gibt, kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Dies war nicht der Fall. Der Bundesrat hat dem neuen Infektionsschutzgesetz im Eilverfahren zugestimmt, und der Bundespräsident hat es unterzeichnet. Damit hat das Infektionsschutzgesetz so lange Gültigkeit, bis der Bundestag eine Revision oder Novelle beschließt, die erneut denselben Weg nehmen muss.

Wenn einzelne Bundesländer jetzt Bundesrecht brechen, dann brechen sie das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland! Das Ganze ist ein unvorstellbarer, skandalöser Vorgang, der sehr gut illustriert, welche Planlosigkeit, Ahnungslosigkeit und bürgerferne Betriebsblindheit bei der Politik herrscht, welches Chaos sie erst auslöst und nun offenbar duldet.

Das ist der absolute Fehlstart für die „Ampel“, die das Infektionsschutzgesetz schon vor Beginn ihrer Regierungszeit in den Bundestag eingebracht hat; er könnte das ganze Land in eine Verfassungskrise stürzen. Und wenn das zutrifft, was die Kassenärztliche Bundesvereinigung schreibt, dann stecken wir bereits mittendrin. Und die Ampel hat sich schon vor Beginn ihrer Amtszeit bis auf die Knochen blamiert.

Nachtrag vom 26.11.2021

Inzwischen (Datum 24.11.2021) hat auch der deutsche Hausärzteverband/Landesverband Niedersachsen eine "Eilmeldung" verschickt, in der es unter anderem heißt:

"Der Wahnsinn aus dem BMG geht weiter und hat uns gestern völlig überraschend(da anders als erwartet)die inhaltlich unsinnige und nicht zu Ende gedachte Nachricht ereilt, dass nach dem Infektionsschutzgesetz auch eine tägliche Testpflicht für Arztpraxen verhängt worden ist...

Aufgrund der unklaren Rechtslage und aktuellen Lieferengpässen bei den POC-Tests empfehlen wir, die Praxisabläufe bis zum Wochenende nicht zu ändern., dazu später mehr"

 

Dr. med. Jesko Matthes ist Arzt und lebt in Deutsch-Evern. 

Foto: MGA Research Corporation/NHTSA via Wikimedia Commons

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Maria Dreiling / 25.11.2021

Wenn ein PCR-Test positiv anzeigt und Mensch ist asymptomatisch ist er KRANK. Ist er geimpft, ist er nur - bei Asymptomatik - g`sund. Das ist eben so! Frau Merkel: Das ist eine politische Entscheidung!

Hjalmar Kreutzer / 25.11.2021

Titelbild der heutigen „Märkischen Allgemeinen Zeitung“: Genosse Lenin im Kreise bedeutender Revolutionäre weist mit ausgestrecktem Arm in eine lichte sozialistische Zukunft. Oh, Pardon, Verwechslung, es sind v.l.n.r. Herr Lindner, Genosse Scholz (der mit dem Arm), Frau Völkerrecht, Herr Schweinemelken.

Maria Dreiling / 25.11.2021

@Herr Dr. Lederer - Der letzte Schrei ist (ordentlich) geimpft und asymptomatisch. Nicht geimpft sind: bis 14 Tage nach Piks, ab 6 Monate + 1Tag nach Piks, 2 verschiedene Dosen,  im 6-Monats-Rahmen, aber mit Nebenwirkungen (wenn der Arzt “anerkennt”)——ansonsten sind Nebenwirkungen GRUNDERKRANKUNGEN! Bei 70 % “Vollimmunisierung haben wir - sagen wir großzügig - 70 % Ungeimpfte!

Hjalmar Kreutzer / 25.11.2021

Was wollen Sie, Herr Matthes? Wenn einzelne Bundesländer den Arsch in der Hose zeigen, was sie schon in den MPK hätten tun sollen, diese Schwachsinnsregelung auszusetzen ist das doch gut für die Praxisinhaber und Mitarbeiterinnen. Da wäre es mir mit Verlaub Piepe, wie es der Bundesregierung und dem BVG auch ist, ob hier Grundgesetzartikel gebrochen werden, diesmal IM INTERESSE der Bürger. Eine KdöR in Brandenburg hat heute buchstäblich IM STUNDENTAKT ihre Richtlinien am Arbeitsplatz geändert. Bisher wurden betriebsintern eingekaufte und vor Arbeitsantritt durchgeführte und gemeldete Antigentests anerkannt, aktuell zwei Stunden später von der Obersten Heeresleitung die Mitarbeiterinnen genötigt, sich in einem externen Testzentrum, zum Glück für lau, testen zu lassen. Die Qualifikation dieser externen Testfirmen und die diagnostische Wertigkeit dieser Tests müssen wohl nicht mehr diskutiert werden. Von Montag auf Mittwoch wurde „grundsätzliche Pflicht zum Homeoffice“ für alle verordnet, ohne dass die technischen Voraussetzungen vorliegen. Wenn die zuständige Führungskraft die Mitarbeiterin zu sich oder an den Büroarbeitsplatz kommandiert, muss dieser Gnadenerweis mit einem vorangegangenen negativen Test verdient werden. Zum Glück arbeiten diese nicht in den Kraftwerken Jänschwalde oder Schwarze Pumpe, wo durch Polizeikontrollen Beschäftigte ohne Impfung, Genesung oder Testung am Betreten des Werksgeländers gehindert worden sein sollen. Strom kommt aus der Steckdose und die Natur heilt sowieso besser als jede Arztpraxis.

Maria Dreiling / 25.11.2021

@B. Olle - auch ein täglicher Test gibt keinen Schutz. Tägliches Naseputzen schütz mich nicht vor einer Rotznase. Täglicher Schlüpferwechsel nütz nicht, die feuchten Darmwinden fern zu halten. Tägliche Gymnastik ist keine Garantie dafür, 100jährig zu werden. TEST ist leider keine THERAPIE!

Sigrid Leonhard / 25.11.2021

@Renate Bahl, “Hätte man mir vor ca. 2 Jahren gesagt, dass das hier in DE passieren könnte, hätte ich denjenigen für verrückt erklärt.” Ich ebenfalls. Es war zwar schon seit zig Jahren zu spüren, dass in unserer Gesellschaft eine üble Atmosphäre geradezu herangezüchtet wird. Ganz vieles, was mich früher hoch irritiert hat, bekommt in der Nachschau Sinn. Aber diese Monstrosität, die heute abläuft, war für mich bis vor ein/zwei Jahren einfach un-vor-stellbar.

Peter Meyer / 25.11.2021

Es gibt hier wirklich eine Menge Leute, die an die Aussagekraft dieser „Tests“ glauben. Was ist das? Religiöser Wahn?

Peter Meyer / 25.11.2021

Herr Mathes, die „Verfassung“ wurde bereits durch die erste Novelle des IfSG abgeräumt, die Aussetzung von Grundrechten und die Ausgrenzung einer Minderheit vom „Parlament“ beschlossen und vom „höchsten Gericht“ abgesegnet. Die ersten Umgeimpften wurden entlassen. Heute machten schon die ersten Sprüche die Runde, die Impfverweigerer in Lager zu sperren; der gesellschaftliche Zusammenhalt dieses Landes wurde von der ReGIERung nachhaltig in sehr kurzer Zeit zerstört, die Reste sollen nach Koalitionsvertrag in einem europäischen Bundesstaat untergehen. Bevor die Impfverweigerer das zulassen, spalten sie sich irgendwo ab und gründen einen eigenen Staat, das wird die mit rosa Einhörnern bewaffnete enteierte BW nicht verhindern können. Und Sie machen sich in einer Phase kompletter staatlicher Dysfunktionalität Sorgen um eine Vorschrift des StGB? Schuß nicht gehört?

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