Ansgar Neuhof / 05.10.2019 / 06:23 / Foto: Unbekannt / 59 / Seite ausdrucken

Das Grundgesetz im Visier

„Beste Verfassung der Welt“ – solche und ähnliche Lobeshymnen hörte/las man allüberall, als dieses Jahr die Feiern zum 70jährigen Bestehen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland stattfanden. Kritik war kaum zu vernehmen. Dabei zeigt die öffentliche Diskussion und die Entwicklung gerade auch des letzten Jahres, daß der schöne Schein des Grundgesetzes trügerisch ist und es den Keim für ein Scheitern in sich trägt.   

Bevor darauf einzugehen ist, sei aber zunächst angemerkt, daß das Grundgesetz über lange Zeit tatsächlich eine gute Verfassung war. Anfangs zwar nur eine provisorische, mittlerweile seit der Wiedervereinigung aber eine endgültige trotz der historischen Reminiszenz durch die Beibehaltung der Bezeichnung „Grundgesetz“. Der Grund für die Bewährung des Grundgesetzes ist einfach benannt: die Institutionen, die damit umzugehen hatten (also Regierung, Parlament, Justiz), haben im großen und ganzen den freiheitlichen, antitotalitären Geist beachtet, der dem Grundgesetz innewohnt. 

Doch die Zeiten haben sich geändert. Freiheitsfeindliche und antidemokratische Bestrebungen sind auf dem Vormarsch, und es gibt verstärkte Anstrengungen, das Grundgesetz im Sinne dieser Bestrebungen umzugestalten und neu zu interpretieren. Auf welchen ganz unterschiedlichen Wegen dies geschieht, soll im folgenden dargestellt werden. 

1. Mit dem Grundgesetz in die Räterepublik

Das jüngste Beispiel: Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), der die Bundesregierung berät, fordert in einem Sondergutachten vom Juni 2019 (ab S. 179), einen Rat für Generationengerechtigkeit einzurichten. Er soll die künftigen Generationen im Bundestag vertreten und ein suspensives Vetorecht bei Gesetzentwürfen besitzen. Ein Gremium von Sachverständigen aus den Bereichen Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftspolitik soll also bei schwerwiegenden Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf kommende Generationen Gesetze stoppen können, zwar nicht auf Dauer, aber „suspensiv“ auf Zeit. Nach Ansicht des SRU dürfte „bereits die Androhung eines Vetos im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu Änderungen des Gesetzesvorhaben führen“.

Durch den Eingriff in den Gesetzgebungsprozeß würde der Rat Staatsgewalt ausüben. Es geht also um eine Machtverschiebung vom demokratischen Parlament zu außerparlamentarischen Räten. Das Grundgesetz stünde laut Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags einem solchen Generationen-Rat nicht entgegen, wenn nur seine Mitglieder durch Bundestag und Bundesrat gewählt würden. Es wäre jedoch der Beginn einer anderen Republik, und erst einmal installiert dürfte es wohl nur eine Frage der Zeit sein, bis aus dem suspensiven Veto ein endgültiges Veto wird, wie es ebenso nur eine Frage der Zeit sein dürfte, bis auch in anderen Bereichen solche Räte eingesetzt würden. 

Es ist also gar nicht so schwer, im (vermeintlichen) Einklang mit dem Grundgesetz eine neue Form der „Demokratie“ zu schaffen.

2. Mit dem Grundgesetz in den Sozialismus

Ein weiteres Mittel, mit dem Grundgesetz einen anderen Staat zu schaffen, ist die Reaktivierung überkommener, seinem freiheitlichen Charakter diametral entgegenstehender Grundgesetzartikel. Zu nennen sind hier Artikel 15 und 18, die die Vergesellschaftung von Grund und Boden und Produktionsmitteln sowie den Entzug von Grundrechten regeln. Diese freiheitsfeindlichen Regeln störten lange Zeit nicht, da sie keine Anwendung fanden und ihre Anwendung nahezu gar nicht auch nur erwogen wurde. Erst vor kurzem sind sie aus ihrem Dornröschenschlaf zu Leben erweckt worden. 

Artikel 15 ist die Grundlage für die Forderung nach Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen angesichts der (von der Politik, nicht den Unternehmen verschuldeten) Wohnungsknappheit. Ein entsprechendes Volksbegehren startete diesjährig in Berlin. Dadurch ist dieser bisher unbeachtet und unangewendet gebliebene Grundgesetzartikel zum Gegenstand intensiver politischer und verfassungsrechtlicher Diskussionen geworden. Gutachten pro und contra Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen gibt es, auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat dazu eine Ausarbeitung gefertigt. 

Erst einmal in der öffentlichen Diskussion verankert, richteten sich diese Vergesellschaftungsvorstellungen auch auf andere Bereiche. So befürwortet etwa der Juso-Vorsitzende Kevin Kühnert auch die Vergesellschaftung von Großunternehmen wie BMW und fordert, daß niemand mehr als den eigengenutzten Wohnraum besitzen solle. Andere Politiker von SPD, Linke/SED und Grüne erheben ähnliche Forderungen und stehen Vergesellschaftungsideen ebenfalls aufgeschlossen gegenüber.

Es ist hier nicht der Platz, die juristische Diskussion über die Vergesellschaftung gemäß Grundgesetz und das Verhältnis zu den Grundrechten der Bürger zu führen. Aufgezeigt werden soll nur, daß das Grundgesetz unter Beachtung gewisser formaler Voraussetzungen und ggf. erforderlicher Entschädigungen eine Komplettumgestaltung der Eigentumsverhältnisse und der Wirtschaft prinzipiell ermöglichen würde und es letztlich nur vom guten oder weniger guten Willen der zuständigen Parlamentarier abhängt, ob dies geschieht. Wobei anzunehmen ist, daß Vergesellschaftungsforderungen bei schlechter werdender wirtschaftlicher Lage (und die Deindustrialisierungspolitik und anhaltende Zuwanderung werden dafür sorgen) immer mehr Anklang finden werden.  

3. Mit dem Grundgesetz gegen Regierungskritiker 

Eine andere neu entdeckte Vorschrift ist Artikel 18 des Grundgesetzes. Er ermöglicht den Entzug von Grundrechten (wie z. B. Meinungs-, Presse-, Versammlungsfreiheit) bei einem Mißbrauch zum Kampf gegen die demokratische Grundordnung. Diese Formulierung ist derart schwammig und auslegungsbedürftig, daß darunter fast jegliches regierungskritische und oppositionelle Verhalten fallen kann. 

Dem früheren CDU-Generalsekretär Peter Tauber ist es zu „verdanken“, die potentielle Gefahr aufgezeigt zu haben, die dem Artikel 18 Grundgesetz innewohnt. Tauber forderte in einem Welt-Artikel vom Juni 2019 Verfassungsfeinden die Grundrechte zu entziehen, wobei er die politische Rechte als nicht integrierbaren und einbindbaren Feind bezeichnete und einen Zusammenhang zu von ihm namentlich genannten Kritikern der Asylpolitik der Bunderegierung herstellte. Die Reaktionen zeigten: Taubers Worte waren nicht die Entgleisung eines einzelnen, sondern er hat nur ausgesprochen, was viele längst insgeheim denken. 

Die Deutsche Welle hat Artikel 18 in einem Beitrag näher erläutert und dabei folgendes Beispiel gebracht: „Wenn zum Beispiel ein Verleger seine Zeitung dazu nutzt, um gegen das Grundgesetz zu hetzen, dann kann diesem Verleger das Grundrecht auf Pressefreiheit auch entzogen werden.“ Bedenkt man, wie inflationär der Begriff „Hetze“ gebraucht wird, und ersetzt man „Zeitungsverleger“ durch Blogbetreiber oder dergleichen, benötigt man keine Phantasie, um zu erkennen, gegen wen sich das richten wird.

Zwar ist nach Artikel 18 nur das Bundesverfassungsgericht zuständig, die Verwirkung von Grundrechten auszusprechen. Bisher ist das noch nicht geschehen, drei diesbezügliche Anträge wurden verworfen. Angesichts seiner Zusammensetzung und Judikatur in den letzten Jahren sollte man aber keine allzu großen Erwartungen in eine Fortsetzung seiner restriktiven Rechtsprechung setzen. Ohnehin könnte eine solche Zuständigkeit durch Änderung des Grundgesetzes erforderlichenfalls leicht auf andere Organe/Behörden übertragen werden. 

4. Mit dem Grundgesetz das Grundgesetz aushebeln

Werden gegen die Freiheit der Bürger gerichtete, bisher zu Recht nicht angewendete Grundgesetzartikel aus der Mottenkiste geholt, werden andere, an sich sinnvolle gar nicht angewendet oder passend gemacht. 

Artikel 16a ist ein Beispiel für die Nichtanwendung eines Grundgesetzartikels. Danach kann sich nicht auf das Asylrecht berufen, wer aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreist. Seit der Grenzöffnung /Nichtschließung im September 2015 ist diese Vorschrift faktisch suspendiert. Ein Vorbehalt des EU-Rechts in Artikel 16a selbst soll diesen Rechtsbruch angeblich legitimieren. 

Artikel 3 ist ein Beispiel dafür, wie ein Artikel passend gemacht wird und ein richtiger Grundsatz leicht in sein Gegenteil verkehrt werden kann. Artikel 3 bestimmte in Absatz 1 u. 2 früher einmal: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Später wurden diese beiden bestechend einfachen und richtigen Gedanken von der Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz und der Gleichberechtigung von Männern und Frauen in ihr Gegenteil verkehrt. Man fügte einfach den Satz an: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Mit der entsprechenden Begründung einer angeblichen Benachteiligung von Frauen - und insoweit besteht ein sehr weiter Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers - kann der Staat seitdem praktisch jede Bevorzugung von Frauen und jede Schlechterstellung von Männern gesetzlich legitimieren. Zumal nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sogar präventive (!) Maßnahmen gegen eventuelle künftige (!) Nachteile zulässig sind. Andere eingebildete Opfergruppen warten schon auf eine ebensolche grundgesetzliche Privilegierung.  

5. Mit dem Grundgesetz den Staat stärken gegen die Freiheit des einzelnen 

Eine ähnliche Entwicklung gibt es durch die mit großer Propaganda vorbereitete Einführung neuer Staatsziele (wie zum Beispiel Klimaschutz, siehe hier oder hier) oder neu erfundener Grundrechte (wie der Kindergrundrechte, siehe hier). Dadurch kommt es zu einer verfassungsrechtlichen Konkurrenzsituation von individuellen Grundrechten und Staatszielen bzw. solchen neuen Grundrechten. Das hat zur Folge, daß die Wahrnehmung individueller Rechte zu Gunsten der Staatsziele eingeschränkt wird oder im Falle der Kinderrechte in die Familien „hineinregiert“ werden kann, also das Elternrecht durch Dritte (Staat oder Kinderschutzorganisationen) im angeblichen Kindeswohlinteresse geschwächt wird. (Anmerkung: Soweit das Kindeswohl tatsächlich gefährdet ist, gibt es normalgesetzliche Regeln, um die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.) 

Im Einzelfall kann das übrigens auch mal zu Lasten des „Erfinders“ gehen. So ist der Ausbau der Windenergie angesichts der Umweltschäden durch Windkraftanlagen nicht mit dem Staatsziel Umweltschutz in Artikel 20a Grundgesetz vereinbar (so der Verfassungsrechtler Professor Murswiek in einem FAZ-Beitrag). Die Windkraftlobby fordert dementsprechend bereits Gesetzesänderungen zu ihren Gunsten. 

Das Grundgesetz in Gefahr

Ob Grundgesetzartikel neu entdeckt oder nicht mehr angewendet, ob sie geändert oder eingefügt werden (sollen) – die unterschiedlichen Beispiele zeigen: Die angeblich „beste Verfassung der Welt“ ist gefährdet. Die Entwicklung geht hin zu weniger Demokratie, weniger Freiheit, weniger Bürgerrechte, mehr Sozialismus, mehr Bevormundung und mehr Staatsrechte.

Es sind stets Vorhaben links-grüner Ideologen aller Schattierungen, die das Recht nach Belieben und Nützlichkeit benutzen und verändern. Sie können sich auf allzu viele stützen, die „vor dem Staat niederknien, auf daß er ihnen die Freiheit nehme“ (Zitat Max Demik) Wird dieser Entwicklung nicht Einhalt geboten, läuft der Staat Gefahr, in Richtung Diktatur abzugleiten. Das Grundgesetz jedenfalls schützt davor nicht.

Foto: Unbekannt via Wikimedia Commons

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Andreas Bitz / 05.10.2019

Danke Herr Neuhof! Aber haben Sie nicht das Hauptproblem vergessen, nämlich die Klungel-Berufung politisch genehmer (z.B. Genderprofessorin Baer) Richter ans Bundesverfassungsgericht. Inzwischen gang und gäbe, durch Lancieren von Klagen Urteile des BVerfG und Gesetzesänderungen zu erzwingen. Und gleiche Strategie auf EU-Ebene: Deutsches Recht aushebeln durch völlig der demokratischen Kontrolle entzogene Gerichte.

Karla Kuhn / 05.10.2019

OH GOTT,  mir schwant FURCHTBARES !! Herr Pappe, genau so ist es und wenn das wieder “umgestaltet” werden sollte frage ich mich, ob der Sozialismus/Kommunismus gleich übersprungen wird und wir wieder im FEUDALISMUS landen werden ?? Der Feudalherr bestimmt und wir müssen kriechen ?? RETTE SICH WER KANN !  Naja, an den Neubürgern werden sie sich wahrscheinlich die Zähne ausbeißen,  denn die werden sich wahrscheinlich nicht diesen Gesetzen beugen, viele machen doch heut schon WAS sie wollen ! Durch die hohe Geburtenrate und die vielen Zuzügler werden sie in vielleicht zwanzig/dreißig Jahren, wenn nichts dazwischen kommt, die Mehrheit im Lande haben und dann GG sowieso ade. Merkel wird vielleicht posthum als “Heldin ” gefeiert , weil sie den Einzug der Scharia in Deutschland ermöglicht hat. “Die angeblich „beste Verfassung der Welt“ ist gefährdet. Die Entwicklung geht hin zu weniger Demokratie, weniger Freiheit, weniger Bürgerrechte, mehr Sozialismus, mehr Bevormundung und mehr Staatsrechte.”  Es waren IMMER die Linken, die die meisten Verbrechen begangen haben, auch Hitler war ein LINKER FASCHIST und schaut man sich die Verbrechen von Stalin, Lenin, Mao, etc. und vielen anderen Ostblockpolitikern an NUR LINKE VERBRECHER !!  Na ja wenigstens wird dann SCHULESCHWÄNZEN von “Gnaden” offiziell als Pflichtfach eingeführt !  “Wer in der DEMOKRATIE SCHLÄFT, wacht in der DIKTATUR auf ! Soll Goethe gesagt und ein Lehrer soll es im Geschichtsunterricht 1960 an die Tafel geschrieben haben. WER es auch immmer war, es war ein KLUGER KOPF. Ich hoffe, Kurz koaliert RICHTIG, dann wäre Österreich eine Ausweichmöglichkeit. Aber vielleicht bauen die Sachsen vorher auch eine Mauer um ihren Freistaat ! Wunderbare Vorstellung !

Paul Braun / 05.10.2019

Wundert mich ohnehin, dass der Artikel 20 (4) “Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.” noch nicht angepasst wurde. Aber vermutlich wird gehofft, dass niemand so weit liest.  +++  Im Übrigen “... Eine Zensur findet nicht statt.” Artikel 5 (1) Satz 3 - die braucht es auch nicht, es gibt inzwischen subtilere Wege die Schäfchen bei der Stange zu halten. Damit meine ich ausdrücklich nicht das NetzDG - das ist etwas grobschlächtig.

Richard Loewe / 05.10.2019

Der erste echte Verfassungsbruch war die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht. Danach war alles ganz einfach. Danke FDP!

Peter Sieve / 05.10.2019

Mein Vertrauen in das Grundgesetz als Garanten von Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten wurde am 30. Juni 2017 endgültig zerstört. An diesem “Schwarzen Freitag” des deutschen Parlamentarismus (W. Ockenfels) haben unsere Volksvertreter im Bundestag, einschließlich der Mehrzahl der sogenannten Konservativen, sowohl die “Ehe für alle” als auch das “Netzwerkdurchsetzungsgesetz” durchgewunken.

Angela Seegers / 05.10.2019

Wer kennt das Grundgesetz, also die Verfassung der BRD? Wird sie in den Schulen gelehrt, wird darauf geachtet, dass sie täglich gelebt wird? Ich fürchte diese simple Frage bringt einige schon an den Rand der Belastbarkeit. So eine simple Frage schafft das? Wenn ich etwas nicht kenne, weiß ich auch nichts darüber und übertrete ständig Grenzen. Was nützt alles Lamentieren, wenn keiner weiß worum es geht. Kleiner Tipp: lernen, lernen, lernen ......

Johannes Schuster / 05.10.2019

Die Deutschen wollten das Grundgesetz nie, sondern ihren Führer. So ist das GG eine Zwangspille und die Zeit besorgt, daß immer mehr an dieser genagt wird - um das Alte - Ersehnte in den Bereich des Ersehnbaren zu rücken - einen starken autoritären Staat. Eines Tages werden die Teutonen die Abschaffung des GG und sei es in kommentierter Form als innere Befreiung von der Besatzung erleben und dann wird sich der geschichtliche Kreis schließen, dann werden sie die alten sein in der sprichwörtlichen sozialgeschichtlichen Kontinuität.

Claudius Pappe / 05.10.2019

Das Bundesverfassungsgericht müsste mit Richtern besetzt werden die keinerlei Partei angehören oder angehört haben, oder durch Volksentscheide ersetzt werden. Mit Laienrichtern (kann man auslosen) würden bestimmt pragmatischere Entscheidungen getroffen werden.

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Ansgar Neuhof / 05.02.2024 / 06:15 / 59

Correctiv: was verheimlichen die noch alles? 

Ist Correctiv Partner auf dem Weg in den Staatsjournalismus? Zusammenschlüsse von Staat, Medienkonzernen und sogenannten zivilgesellschaftlichen Organisationen werden auffällig. Und dabei spielt Correctiv eine Rolle…/ mehr

Ansgar Neuhof / 26.01.2024 / 06:00 / 70

Wer bezahlt „Correctiv”?

Und wie gemeinnützig ist der Laden unter Geschäftsführer David Schraven? Von Staatssponsoring, Steuervorteilen und dem System Mini-Benko. Lesen und staunen Sie. Ehrlicherweise müsste das kürzlich in…/ mehr

Ansgar Neuhof / 29.11.2023 / 13:00 / 19

Kurzkommentar: SPD-Klimaheuchler auf hoher See

Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki ist bei einer Kreuzfahrt in der Karibik aufgetreten, was die Konkurrenz von der SPD als Klimafrevel geißelt. Die Kreuzfahrtangebote des SPD-eigenen…/ mehr

Ansgar Neuhof / 29.12.2022 / 06:05 / 112

Der Großangriff auf die Verschwiegenheits-Pflicht

Kein geschützter Raum mehr für offene Worte? Das neue Hinweisgeberschutzgesetz hebt die berufliche Verschwiegenheitspflicht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Berufspsychologen, Ehe-, Familie-, Jugend-, Erziehungs- oder…/ mehr

Ansgar Neuhof / 23.09.2021 / 16:00 / 63

Corona: Juristischer Zivilisationsbruch

Was unter dem Label Corona juristisch geschieht, muss man als eine Form des Zivilisationsbruchs bezeichnen, nach 70 Jahren dauernder, weitgehend freiheitlicher Ordnung. Ermöglicht durch Winkelzüge.…/ mehr

Ansgar Neuhof / 22.03.2021 / 06:28 / 95

Grundgesetz – wie Flasche leer

Kaum waren die Lobgesänge von Politikern, Verfassungsrechtlern und Medien zum 70-jährigen Bestehen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2019 verklungen, stand für das Grundgesetz…/ mehr

Ansgar Neuhof / 27.01.2021 / 06:00 / 54

Quarantäne-Anordnungen – Einschüchtern gilt nicht

Strafen, Verbote, Einschüchterungen – das autoritäre Corona-Repressionssystem läuft auf vollen Touren. Ein Element dieses Systems ist die Quarantäne. Für den Fall ihrer Nichtbeachtung stellen Regierungen,…/ mehr

Ansgar Neuhof / 15.10.2020 / 06:27 / 92

“Correctiv” und seine Pappkameraden

Es muss den Meinungsdienstleister namens Correctiv GmbH mächtig gewurmt haben: Schon sehr frühzeitig hatte der Autor dieses Beitrages ihre fragwürdige Finanzierung und Gemeinnützigkeit zum möglichen…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com