Marie Dufond, Gastautorin / 10.09.2021 / 11:00 / Foto: sophie & amp / 9 / Seite ausdrucken

Das Erwachen der Judikative in Frankreich

In Frankreich erwacht jetzt auch die Judikative in Sachen schikanöser Corona-Regeln. Ein Motto der Proteste heißt: Du gehorchst, weil du denkst, dann hört es schneller auf. Aber eben weil du gehorchst, hört es nicht auf.

Von Marie Dufond.

Nicht nur ich habe mich vielfach gefragt: Wo bleibt in Frankreich die Judikative, warum klagt niemand? Abgesehen vom umtriebigen Carlo Alberto Brusa schien sich nichts zu tun. Nun ist die Judikative erwacht, Juristen melden sich zu Wort, veröffentlichen konkreten Rat für die von der Pflicht zur “Impfung“ betroffenen Berufsgruppen, und sie klagen.

Im Folgenden werde ich von ausgewählten Vorgängen berichten. Ich erhebe weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Detailtreue, beides kann ich fachlich nicht leisten. Mein Anliegen ist, dass in Deutschland ankommt, dass sich in Frankreich auf juristischer Ebene etwas tut.

Rekapitulation: Der Verfassungsrat (conseil constitutionel) hat am 5. August 2021 das Gesetz gebilligt, dessen Regelungen von Cornelia Messmer hier auf achgut.com in Teilen übersetzt wurde. Der Verfassungsrat entspricht nicht dem deutschen Bundesverfassungsgericht beziehungsweise dem, was das Bundesverfassungsgericht einmal war. Die deutsche Entsprechung zur Vorlage eines Gesetzes beim conseil constitutionel ist eher der Schritt der Unterzeichnung eines Gesetzes durch den deutschen Bundespräsidenten. Das erklärt auch, warum nach der Billigung des Gesetzes durch den conseil constitutionel noch juristische Wege offenstehen. Das Gesetz gilt vorläufig bis 15. November 2021. Am 31. Oktober soll über seine etwaige Verlängerung debattiert werden.

Der Jurist Philippe Krikorian äußert: Der Verfassungsrat hat die Pflicht zur “Impfung“ weder validiert noch für ungültig erklärt. Die Medien berichten das nur nicht, beziehungsweise verzerrt. Der Verfassungsrat hat sich nach Philippe Krikorian auch gar nicht auf die Anrufung von Jean Castex hin zusammengefunden, wie es hier und auch in Deutschland berichtet wurde, sondern aufgrund diverser Beschwerden und Anfragen von Parlamentariern. Philippe Krikorian ist überzeugt, dass, würde man den Verfassungsrat erneut tagen lassen und ihm den Auftrag geben, die eigentliche Pflicht zur “Impfung“ für bestimmte Berufsgruppen daraufhin untersuchen zu lassen, ob sie mit der Verfassung in Einklang zu bringen ist, käme der Verfassungsrat zum Ergebnis, dass das Gesetz nicht anwendbar ist.

Bürger vom Einkauf des täglichen Bedarfs abschneiden

Der Anwalt Jean-Pierre Joseph weist darauf hin, dass in Artikel 12 des Gesetzes nach der dortigen Liste der Berufsgruppen, die zu einer “Impfung“ verpflichtet werden sollen, folgt, dass es eine detaillierte Anweisung von der hohen Gesundheitsinstanz (Haute Autorité de la Santé) geben müsse über die Anzahl der Dosen und die Bedingungen der “Impfung“. Vorgesetzte dürfen also ihre Angestellten gar nicht direkt zur “Impfung“ zwingen. Jean-Pierre Joseph hat einen Modellbrief online gestellt, den er Betroffenen empfiehlt, ihren Vorgesetzten vorzulegen. In diesem Schreiben ruft der Angestellte seine Vorgesetzten zur umfassenden Information und zu einer Stellungnahme und Anweisung der Haute Autorité de la Santé auf.

Das Verwaltungsgericht von Versailles hat die Pflicht zum Vorzeigen des Pass Sanitaire in Einkaufszentren ab 20.000 Quadratmetern des Departements Yvelines aufgehoben. Begründung: Es würde Bürger vom Einkauf von Waren des täglichen Bedarfs abschneiden. Der Präfekt der Region Hauts-de-France hat von sich aus die Anwendung des Gesetzes in Einkaufszentren gestoppt. Die Präfekten der Regionen können in Bezug auf diese Einkaufszentren selbst entscheiden. Inzwischen hat der Wirtschaftsminister Bruno Le Maire die Aufhebung der Pflicht zum Vorzeigen des Pass Sanitaire in Einkaufszentren ab 20.000 Quadratmeter angekündigt – allerdings in Abhängigkeit vom Inzidenzwert im jeweiligen Departement. Dass die Einkaufszentren wie auch die Gastronomie über enorme Umsatzeinbußen klagen, findet in dieser Pressemitteilung keine Erwähnung.

Der Mathematiker Vincent Pavan hat gemeinsam mit dem Anwalt Ludovic Heringuez am französischen Strafgerichtshof eine Klage eingereicht. Die Ankündigungen von Emmanuel Macron am 12. Juli, die zum Gesetz führten, basieren auf einer Modellierung des Wissenschaftsrats (Conseil scientifique), der den Präsidenten seit März 2020 berät. Das Papier ist online offen einsehbar. Vincent Pavan argumentiert, die Gleichungen in dieser Modellierung seien unleserlich, nicht reproduzierbar, falsch. Außerdem sei diese Studie nicht von anderen Fachkollegen begutachtet worden, und somit würde das erschaffende Gesetz auf unzureichenden Statistiken und Modellierungen beruhen. Näheres dazu gibt es hier. Eine Antwort auf diese Klage muss laut Ludovic Heringuez in spätestens drei Monaten erfolgen.

Klage von 672 Feuerwehrmännern und Sanitätern

Noch ein Prozess findet am tribunal de grande instance (entspricht in etwa dem deutschen Landgericht) in Paris statt: Diane Portrat vertritt die Klage von drei Personen gegen die Pflicht zur “Impfung“: von einer Hebamme, einer Krankenschwester und einem Arzt. Die Anhörung ist vor wenigen Tagen gewesen, es traten drei Magistrate zusammen statt wie üblich nur einer. Das letzte Mal wurde so viel Personal aufgefahren in der Sterbehilfedebatte um den Komapatienten Vincent Lambert. Die Entscheidung des Gerichts wird am 10. September erwartet.

Die Klage von 672 Feuerwehrmännern/Sanitätern am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR wurde zurückgewiesen. Die Kläger beriefen sich auf Artikel 39 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Leben und auf Achtung des Privat- und Familienlebens behandelt. Der EGMR argumentierte, dass der eingereichte Eilantrag der 672 Feuerwehrmännern/Sanitätern nicht anwendbar sei, denn eine reale Gefahr eines irreparablen Schadens bestünde nicht.

Guillaume Zambrano lanciert eine Kollektivklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sein Hauptargument ist, dass der Pass Sanitaire die verbrieften Grundrechte zu an Bedingungen geknüpfte Grundrechten umdeklariert. Er ist überzeugt, dass das Gesetz über den EuGH aufgehoben werden kann. Guillaume Zambrano hat in mühsamer Kleinarbeit alle Dokumente vorbereitet, Erklärvideos zum Ausfüllen der Sammelklage auf seine Seite gestellt, eine lange Liste FAQs beantwortet. Man muss sie sich nur noch ausdrucken, sie ausfüllen und per Einschreiben mit Rückschein nach Straßburg senden. Stand des Artikelschreibens haben 16.575 französische Bürger vor dem EGMR geklagt.

Die Franzosen demonstrieren weiter. Geschlossen sei heute mit einem Schild, das auf einer Demonstrationen getragen wurde: Du gehorchst, weil du denkst, dann hört es schneller auf. Aber eben weil du gehorchst, hört es nicht auf.

 

Marie Dufond lebt nach 27 Jahren in Süddeutschland, fünf Jahren in der Schweiz und 14 Jahren in Norddeutschland seit Februar 2020 in Südfrankreich. Sie ist studierte Expertin für Kommunikation, Stimme und Sprache.

Foto: sophie & amp Flickr CC BY-SA 2.0 Link">via Wikimedia Commons

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Stefan Riedel / 10.09.2021

EuGH? Wer dammt noch mal hat die gewählt? Haben diese politischen Arschkriercher eine einzige demokratische Legitimation?

R. Gutbrod / 10.09.2021

Also, wenn ich in den letzten Jahrzehnten alles richtig mitbekommen haben, sind die Präfekten der verlängerte Arm der Zentralregierung in den Departemens. Mit großer Machtfülle. Auf Regionalebene gibt es keine Präfekten. Aber wenn man erst seit Februar 2020 in Frankreich lebt, kann man das ja noch nicht wissen. Ist ja noch nicht so lange her. Aber schreiben darüber kann man schon .

Bernd Meyer / 10.09.2021

Chapeau! Einmal für Frankreich, einmal für Deutschland und einmal für Europa. Es geht um Europa. Um ein Europa der verbündeten Nationalstaaten. Um ein freies Europa. Bin ich jetzt naiv? Waren Marlene Dietrich und Karl Lagerfeld naiv?

Karla Kuhn / 10.09.2021

“Mein Anliegen ist, dass in Deutschland ankommt, dass sich in Frankreich auf juristischer Ebene etwas tut.”  Danke für Ihr Anliegen, was genau auch meins ist. Nur LEIDER wird sich Ihr Anliegen vermutlich nicht erfüllen. Der GIPFEL der DREISTIGKEIT,  für mich- war die Hausdurchsuchung des WEIMARER RICHTERS.  Offenbar ein Mann mi HERZ, Weitsicht aber vor allem hat er KLAR RECHT GESPROCHEN! Ich vermute, daß MERKEL in den 16 -für mich abartigen - Regierungsjahren nicht nur große Teile der PRESSE, sondern auch große Teile der JUDIKATIVE und EXEKUTIVE - mit was auch immer- auf ihre Seite gezogen haben könnte.  Denn sonst müßte die Person schon SEHR LANGE im KERKER sitzen!! Und NICHT nur sie !

Thomas Brox / 10.09.2021

“Er ist überzeugt, dass das Gesetz über den EuGH aufgehoben werden kann.” Das bezweifle ich. Der EuGH ist die juristische Verbrämung des staatlichen Machtapparats auf EU Ebene. Der EuGH, den es gar nicht geben dürfte, sorgt schon für die Selbsterhaltung seiner luxuriösen Existenz. Er daher wird so urteilen, wie es die nationalen staatlichen Machtapparate und die EU-Komission wünschen.

T. Schneegaß / 10.09.2021

“Du gehorchst, weil du denkst, dann hört es schneller auf. Aber eben weil du gehorchst, hört es nicht auf.” Toller Spruch, in einem einzigen Satz das Verbrechen der PLANdemie beschrieben. Die Impflinge werden es erfahren, wenn die Zahl ihrer Beschützer, die Impfverweigerer, gering genug geworden ist.

Max Rundberg / 10.09.2021

Vielen Dank für diese Übersicht. Ich fürchte nur, das Recht wird auch in Frankreich in vielen Fällen gebeugt werden. Auch die Richter sind ähnlich einseitig voreingenommen wie die von den Mainstream-Medien beeinflußten großen Teile der Bevölkerung. Ich mußte gerade auf einer wissenschaftlichen Tagung erleben, wie höchstrangige Wissenschaftler, viele davon Ärzte, aus den USA, Kanada und Europa auch in privaten Gesprächen alle ein und dieselbe gleichgeschaltete Meinung vertraten, Ungeimpfte durchweg als dumm, verblendet und schädlich abqualifizierten und offen autoritäre Schritte gegen Ungeimpfte forderten (“They should be fired”). Ich war schockiert, zumal ich viele dieser Wissenschaftler für wirklich intelligent und in ihren Fachgebieten führend halte. Natürlich habe ich mich nicht als Ungeimpfter zu erkennen gegeben - man hätte mich wahrscheinlich sofort des Saales verwiesen und danach das ganze Konferenzhotel desinfizieren lassen. Selbst vorsichtigste Kritik an den Maßnahmen und insbesondere einige aus den offiziell verfügbaren Zahlen klar ableitbare Fakten zur Wirksamkeit der Impfung führten sofort zu Unwillen und meine Argumente wurden einfach vom Tisch gewischt. Eine Bitte noch: könnte Achgut zu gegebener Zeit bitte den Ausgang der im Artikel erwähnten Verfahren dokumentieren? Man wird sicher nicht von allen in den Mainstream-Nachrichten hören. Ein Urteil soll ja schon heute fallen…

E. Sommer / 10.09.2021

Ich finde es interessant, dass die Klage wegen “reale Gefahr eines irreparablen Schadens bestünde nicht” vom EGMR aufgehoben wurde. 1. Ein völlig neuartiger Impfstoff, der nicht auf den bewährten “Tot-Impfungen” basiert 2. Keine ausreichende Testung der Auswirkungen (mindestens 5 Jahre für jeden anderen Impfstoff, bevor eine Zulassung erfolgt) 3. Eine Zulassung erfolgte entweder als Notfall, oder für ein Jahr 4. Die Meldungen von Impfschäden auf der WHO-Seite haben die 1,8 Millionen schon überschritten. Also wie können diese Richter zu so einem Urteil kommen, wenn nicht als Gefälligkeit?

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