Axel Voss freute sich gestern auf Twitter und Facebook über prominenten Beistand. Der 76-jährige Ex-Beatle Paul McCartney hatte öffentlich seine Unterstützung für die möglicherweise folgenschwerste politische Tat des deutschen CDU-Europaparlamentariers bekundet. Axel Voss ist der offizielle Berichterstatter bei der heute in Straßburg zur Abstimmung anstehenden EU-Urheberrechtsreform. Damit ist er nach Jan Philipp Albrecht schon der zweite Deutsche, der sich mit chinesischen Lösungen als EU-Berichterstatter hervortut. Nach Albrechts Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), unter der Deutschland ächzt, erfolgt nun mit der EU-Urheberrechtsreform der nächste Schritt in die Meinungsöde. Die digitale chinesische Mauer, die Europa im Internet errichtet, wird immer höher. Die Sache galt angesichts der in den letzten Wochen mediendominanten deutschen Aufführung eines Regierungskrise-Dramas eher als Randthema, dabei geht es, wie Kritiker meinen, um „das Ende des Internets, wie wir es kennen“.
Der CDU-Politiker Axel Voss verurteilt solche Sätze als böse Propaganda-Kampagne von Internetkonzernen wie Google. Gegen solche sehen sich Voss und Gleichgesinnte offenbar im Kampf für das Gute. Sie stehen dafür, dass die Konzerne für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ihrer Kunden auf Online-Plattformen zur Kasse gebeten werden. So soll es zumindest aussehen. Was hier als Unterstützung armer Kunstschaffender verkauft wird, ist aber ein dramatischer Eingriff in die Publikationsfreiheit und nutzt nur Monopolen und Konzernen. Allerdings nicht Google, YouTube und all den anderen bösen US-Unternehmen, sondern Monopol-Verwertungsgesellschaften wie der GEMA oder großen Verlagshäusern in der EU.
Die Schar der Kritiker ist ein äußerst bunter Haufen. Selten finden sich heutzutage noch Menschen an einer Sachfrage über so viele Partei- und Gesinnungsgrenzen hinweg zusammen. Neben den üblichen Verdächtigen von Piratenpartei und Netzaktivisten, gibt es Grüne, Liberale, Sozial- und Christdemokraten – sogar die CSU-Digital-Staatssekretärin Dorothee Bär, sonst vor allem für ihre Vorliebe für Flugtaxis bekannt, hat gegen das Vorhaben von Axel Voss und Kollegen Stellung bezogen.
„Freiheitsbegriff überdenken“
Voss empfahl den Abgeordneten als Berichterstatter, die Urheberrechtsreform durchzuwinken, nachdem der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments im Juni zugestimmt hatte. In der Regel sind Richtlinienentwürfe nach einem klaren Votum des Berichterstatters quasi schon beschlossene Sache. Es müssen überhaupt erst einmal zehn Prozent der Abgeordneten eine Plenarabstimmung eines derart befürworteten Entwurfs verlangen, damit er nicht schon ohne diese als beschlossen gilt. Doch nun, so orakeln etliche Berichterstatter, könnte es knapp werden mit der Abstimmung. Da ist Voss der Zuspruch von PaulMcCartney sicher ebenso willkommen wie die Zeilen der grünen Europaabgeordneten Helga Trüpel in einem Gastbeitrag in der FAZ, mit dem sie ihre linken Gesinnungsfreunde aufruft, ihr in der Unterstützung des CDU-Mannes Voss im Kampfe gegen die US-Konzerne zu folgen und sich nicht von neoliberaler Freiheits-Propaganda einlullen zu lassen:
„Ein neoliberaler Freiheitsbegriff, wie ihn die digitalen Monopole, also Google, Apple, Facebook, Amazon (GAFA) oder auch der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) propagieren, steht einem verantwortlichen Freiheitsbegriff der Künstlerinnen und Künstler, ihrer Verbände, der DJU und der Zeitungsverleger entgegen. […] Andererseits dominiert im gleichen politischen Lager eine netzpolitische Debatte, die einem Freiheitsfundamentalismus folgt und so unter dem Primat des freien Internets auch die Internetgiganten vor stärkerer Regulierung schützt.
Wir müssen also unseren Freiheitsbegriff im digitalen Raum in Teilen überdenken. Freiheit und Internet, das ist heute mehr denn je ein höchst ambivalentes Thema: Internetgiganten profitieren von einem außergewöhnlich freien und dynamischen Markt, ihre Geschäftsmodelle und -praktiken stellen jedoch genau diese Freiheit des digitalen Raumes fundamental in Frage.
Der Freiheitsbegriff, den Google und Facebook, aber auch Nichtregierungsorganisationen wie „La Quadrature du Net“ und „European Digital Rights“ (EDRI) propagieren, warnt vor staatlicher Regulierung und einer übermäßigen Kontrolle des Internets. Stets steht die Gefahr einer Zensur im Raum.
Dieses Freiheitsverständnis gipfelt nun in der Forderung, die im Europäischen Parlament verhandelte Urheberrechtsreform des Berichterstatters Axel Voss (CDU), in Frage zu stellen. Diese anarchistische Freiheit hat jedoch ihren Preis. […] Die Plattformbetreiber verwerten von Usern hochgeladene urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne eine angemessene Bezahlung der Urheber. Diese Lücke soll nun die Urheberrechtsreform schließen.“
„Politische Aufklärung progressiver Politik“
Die User, die die urheberrechtlich geschützten Inhalte hochladen, scheinen in dieser Weltsicht unmündige Kinder zu sein, die für nichts verantwortlich gemacht werden können. Deshalb sollen die Plattformbetreiber pauschal für deren Uploads haften und bezahlen oder der zu betreuenden Kundschaft das Publizieren von Inhalten, die vielleicht urheberrechtlich geschützte Bestandteile enthalten, mittels Uploadfiltern unmöglich machen. Dazu muss man dann natürlich alles prüfen, was die Menschen verbreiten wollen. Mündige Kommunikation, Freiheit gar, sieht anders aus. Aber Frau Trüpel interpretiert sich deshalb ja ein neues Freiheitsverständnis zurecht. Ihr Motto:
„Progressive Politik sollte diesen Problemen mit der notwendigen Kraft für gesellschaftliche Erneuerung und politischer Aufklärung begegnen.“
Nun ist der Versuch der Volkserziehung durch die Obrigkeit leider schon etwas Alltägliches geworden, und auch grüne Unterstützerinnen für CDU-Politiker sind nichts Aufregendes mehr. Doch politisch spannend ist, dass sich die Digital-Staatssekretärin Dorothee Bär (CSU) zu den Protestierenden gesellt und ihren Beitrag dazu geleistet hat, dass bis zum letzten Moment niemand genau sagen kann, wie die Abstimmung ausgeht.
Als eine von sechs Vertretern „bundesweit agierender netzpolitischer Vereine, die den Parteien CDU, CSU, SPD und FDP nahestehen“, unterzeichnete sie einen Offenen Brief an alle deutschen Europaabgeordneten, mit der Bitte, gegen die Reform zu stimmen. Und zur Begründung fassten die Autoren zusammen:
„Der Schutz des Urheberrechts und eine angemessene Beteiligung von Journalistinnen und Journalisten an Erträgen im Internet sind selbstverständlich auch für uns wichtige Anliegen. Doch die von der EU-Kommission erarbeiteten und im Rechtsausschuss verabschiedeten Instrumente werden diese Ziele nicht nur verfehlen, sondern zudem enorme Kollateralschäden mit sich bringen, vor denen wir nachdrücklich warnen.
Mit der Einführung von Upload-Filtern wird ein Instrument etabliert, das in hohem Maße gefährdend für die freie Meinungsäußerung ist. Weitergehende Initiativen von Frankreich und dem deutschen Bundesinnenministerium zeigen bereits die nächste Stufe. Es wird ein Regime eingeführt von Filtermechanismen, die nicht mehr für die Allgemeinheit nachvollziehbar sind und wo missliebige Meinungsäußerungen unerkannt aus den Plattformen verbannt werden können. Bei den bereits eingeführten Mechanismen einiger europäischer Staaten zur Einschränkung von Presse- und Meinungsfreiheit ist dieses Instrument brandgefährlich, aus rechtsstaatlicher Hinsicht höchst problematisch und schafft eine Bedrohung für die Informations- und Meinungsfreiheit in Europa, die in diesen Zeiten niemand wollen kann.
Der vorliegende Vorschlag setzt klare Anreize zu Over-Blocking, mit dem Online-Plattformen versuchen werden, ihr Haftungsrisiko zu minimieren. Der Umgang mit Remixen oder vollkommen legalen Inhalten (z.B. wissenschaftlichen Zitaten) ist ungeklärt. Dies wird negative und unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Wissenschaft und für nutzergenerierte Inhalte und kreative Meinungsäußerungen aus dem Internet haben. Diese drohen wegen Selbstzensur aus Sorge vor rechtlichen Konsequenten vollkommen zu verschwinden.“
Und für die CDU- und SPD-Mandatsträger gibt’s obendrauf noch das Angebot eines kleinen Zusatzgrunds zur Nein-Stimme:
„Der Koalitionsvertrag spricht […] eindeutig gegen die Einführung von Upload-Filtern und das Leistungsschutzrecht.“
Die Unterzeichner müssen das wissen, denn sie „haben überwiegend im Januar 2018 das digitalpolitische Kapitel des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD miteinander verhandelt.“
Schon wieder CSU-Abweichler
Beim Bund Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und dem Verband Deutscher Zeitungsverleger (VDZ) war man äußerst empört darüber, was sich die Staatssekretärin da herausgenommen hat. „Es ist ein Schlag ins Gesicht der freien Presse“ zitieren Medien die Reaktion der Verbandsvertreter auf Bärs Vorstoß. Die erzürnten Herren sollen auch gleich einen „Eil-Brief“ an die Bundeskanzlerin geschrieben haben, um sich quasi bei der Chefin über die CSU-Abweichlerin aus dem Kanzleramt zu beschweren. Doch angesichts bestehender Nachwehen der Paartherapien mit einem schwergewichtigeren CSU-Abweichler muss Staatssekretärin Bär sicher keine Konsequenzen fürchten.
In Straßburg ist es hingegen heute politisch äußerst spannend, nicht nur, weil der Ausgang der Abstimmung völlig offen ist, sondern weil es in der Tat um gravierende Einschnitte geht. Die umstrittenen Inhalte fasst Netzpolitik.org noch einmal gut zusammen:
„Der umstrittenste Punkt der Reform: Betreiber von Internetplattformen müssen nach Artikel 13 des neuen Gesetzes schon im Vorhinein jedes von Nutzern hochgeladene Bild, jede Tonaufnahme und jedes Video auf Urheberrechtsverletzungen prüfen. Schlägt das System an, muss es das Hochladen unterbinden. Das gilt für große Anbieter wie Youtube und Facebook, aber auch unzählige andere Seiten, die von Nutzern erstellte Inhalte anbieten. Erfüllen lässt sich die Verpflichtung nur mit Software-Filtern, die für kleine Anbieter schwer leistbar sind und bei den großen Plattformen bereits jetzt fälschlicherweise viele Inhalte aus dem Netz fegen.“
Die Filterpflicht überlässt der Software von Facebook und Youtube die Entscheidung darüber, was Nutzer hochladen dürfen und was nicht. Damit bedroht sie Netzkultur-Phänomene wie Memes, unautorisierte Remixe und nach Angaben der Wikimedia-Stiftung sogar das Medienarchiv der Wikipedia.“
Dazu kommt noch eine weitere Schikane, die gerade für unabhängige Netz-Publizisten verheerende Auswirkungen haben kann:
„Artikel 11 wiederum erweckt mit dem Leistungsschutzrecht einen politischen Zombie aus Deutschland zum Leben. Das Gesetz macht selbst kleine Textausschnitte und sogar einzelne Sätze oder Überschriften zu vergütungspflichtigen Inhalten. Die Verlagslobby will sich einen Anteil an den Werbeeinnahmen sichern, die Google und andere Plattformen mit Anzeigen rund um Anreißertexte und Links zu Verlagsangeboten verdienen.
Die absurde Folge: Überall im Netz müssten dann Textschnipsel und Links auf Urheberrechtsverletzungen überprüft werden. Bisherige Vorschläge von Rat und Kommission sind zudem äußerst vage formuliert. In ihrer härtesten Form stellen die Vorschläge aus Sicht eines Expertenberichtes des EU-Parlaments eine Gefahr für die Meinungsfreiheit dar. Allein die Unklarheit spricht gegen den vorliegenden Entwurf des Leistungsschutzrechts.“
Detaillierter und dennoch auch für Laien gut verständlich wird die Urheberrechtsreform hier beschrieben.
Nach verschiedenen europäischen Medienberichten sind aus den Reihen der österreichischen Europaabgeordneten parteiübergreifend mehrheitlich Nein-Stimmen zu erwarten. Auch die Konservativen aus Tschechien, Schweden und Polen seien gegen die Reform. Wie viele deutsche Abgeordnete dem Aufruf von Bär und ihren Mitstreitern folgen werden, ist ungewiss. Auch die Überzeugungskraft von Axel Voss lässt sich schwer einschätzen. Ob der von ihm zitierte Beistand von Paul McCartney noch vor der Abstimmung wahrgenommen wird? Bärs Mitstreiter haben es immerhin gelesen und geantwortet, dass John Lennon jetzt aber bestimmt auf ihrer Seite wäre. Ein kleines nettes Geplänkel am Rande.
Wenn die Abgeordneten nun für die Reform stimmen, beginnt ein Verhandlungsverfahren mit Kommission und Rat, in das sich politisch einzumischen dann immer noch lohnt und vor allem Not tut.
Schmettern sie es ab, dann wird der nächste entsprechende Anlauf nicht lange auf sich warten lassen. In jedem Fall kann man ja vielleicht als hoffnungsvoll verbuchen, welch eine politisch bunte Allianz sich gegen Versuche wehren wollte, die Freiheit zu beschneiden.
Nachtrag vom 5.Juli 13:30 Uhr: Das Plenum des EU-Parlaments weigert sich, die Pläne in der bisherigen Form voranzutreiben. Die Abstimmung endete mit 318 zu 278 Stimmen für die Gegner des Entwurfs. 31 Abgeordnete haben sich enthalten. Neue Änderungsanträge sind möglich, das Plenum wird sich nach der Sommerpause erneut mit dem Thema beschäftigen. Die Achse wird weiter berichten.
Dieser Beitrag erschien auch auf sichtplatz.de
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