Endlich wird es mir klar: ich bin nicht nur ein Spießer, sondern sogar ein erzkonsarvativer Spießer.
Hadmut Danisch schrieb dazu, eine neue Automarke entstehe nicht schon dann, wenn man seinen Wagen mit Tempo 180 gegen einen Baum fährt und die Trümmer an kein bekanntes Automodell erinnern. Übrigens weiß ich nicht mal, was alles im “Personenstandsregister” über mich geschrieben steht, und ich habe auch nie bemerkt, dass es - abgesehen von der Einberufung zum Wehrdienst - jemals irgendeinen Einfluss auf mein Leben gehabt hätte, insofern ist es mir auch geradewegs egal. Scheingefechte gegen Scheinriesen, um von den wahren Problemen abzulenken.
Wirklich nur biologisch korrekte Vervollständigung geltenden Rechts? Wirklich keine Ausweitung des Gender-Wahns? Zitat aus dem Urteil: „Aus medizinischer Sicht wird an einer allein binären Geschlechtskonzeption nicht festgehalten … In den medizinischen und psycho-sozialen Wissenschaften besteht zudem weitgehend Einigkeit darüber, dass sich das Geschlecht nicht allein nach genetisch-anatomisch-chromosomalen Merkmalen bestimmen oder gar herstellen lässt, sondern von sozialen und psychischen Faktoren mitbestimmt wird.“
Kann u. muss ja nicht Jede oder Jeder usw. so ein unheimlich hipper Weltenbürger sein und Sich am Wochenende in Darkrooms oder auf einer Hochzeit von zwei gleichen Geschlechtern tummeln. Da Sie verehrte Autorin allerdings so tun als ob die Menschen mit einem nicht so kunterbuntem Weltbild irgendwie nicht ganz richtig, ja eventuell sogar gefährlich sind, sind Sie der Vielfalt welche Sie so dringend verlangen, selbst nicht fähig und damit wirklich ganz besonders uncool.
Zitat: “Dabei hat das Urteil nichts mit umständlich gegenderter Sprache oder Toilettenplanung zu tun.” Ach, nein? Haben Sie, Frau Kurz, heute mal bei Spiegel online vorbeigeschaut? Aktuelle Artikelüberschrift zum Urteil: “Urteil über drittes Geschlecht - Bei Toiletten gibt es nur zwei Türen, das darf nicht so bleiben!” Genderisten kämen ohne Schützenhilfe wie die Ihre, Frau Kurz, lange nicht so schnell so weit. Und ob es tröstet, dass - während das Land mit atemberaubender Geschwindigkeit den Bach runtergeht - wenigstens auf der Toilettenebene der ‘Fortschritt’ brummt, sei dahingestellt.
Ob ein drittes Geschlecht notwendig ist, diese Entscheidung mag ich mir nicht anmaßen. Eine derartige Entscheidung sollte allerdings dem Parlament und somit den Volksvertretern vorbehalten sein. Dass das BVG dann einfach ein Urteil fällt welches erhebliche Konsequenzen für Kommunen und Unternehmen nach sich ziehen wird, finde ich ungeheuerlich. Die Aufgabe des BVG ist die Kontrolle der Legislative und nicht Vorgaben für sie zu definieren und dessen Umsetzung zu erwarten. Mit den Argumenten die das BVG vorgebracht hat lässt sich jeder Anspruch auf gesellschaftliche Rücksichtnahme von jedem quasi erzwingen. Die Machtfülle die das BVG mittlerweile hat ist in meinen Augen tatsächlich besorgniserregend.
“Immerhin schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.” Nicht wir irren uns, sondern Sie. Was man genau an diesem Satz sehen kann. Genau wie das BverfG gehen Sie von der falschen Annahme aus, dass das Geschlecht nur aufgrund äußerer Merkmale bestimmbar wäre. Die Chromosomenlehre kennt keine “nicht zuordenbaren” Fälle. Wenn man ein Y-Chromosom hat, dann bilden sich immer männliche Geschlechtsorgane, wenn man keines hat, immer weibliche. Noch nie hat es einen Menschen mit Hoden und Gebärmutter gleichzeitig gegeben, wenn nicht per OP künstlich nachgeholfen wurde. Im vorliegenden Fall hat eine Person mit Turner-Syndrom geklagt. Beim Turner-Syndrom hat eine Frau nur ein X-Chromosom. Daher bilden sich die weiblichen Geschlechtsorgane nicht voll aus. Sie sind allerdings da. Männliche hingegen nicht. Es sind also Frauen mit pubertärem Körper. Ein anderer Fall von Intersexualität ist der Fall, dass die äußeren Organe eines Mannes nach innen gewachsen sind, innere weibliche Organe liegen in diesem Fall aber auch nicht vor. Eine körperliche Missbildung ist noch kein eigenständiges Geschlecht. Aber da es nun amtlich ist, hoffe ich, dass man diese Sonderregelung wenigstens nur für diehenigen, die tatsächlich gehandicapt sind, einführt.
“Ich bin nichts”, ist aber die korrekte Antwort. In der Humanbiologie gibt es nur männlich oder weiblich. Eine Fehlbildung, also eine Missbildung, ist kein Geschlecht. Wo soll eine Geschelchterdiskriminierung vorliegen, wenn überhaupt kein Geschlecht betroffen ist? Ich halte das, wie das Bundesverfassungericht das begründet hat, für absoluten Unsinn.
Dieses Land hat Probleme, sehr große Probleme. Dieses - als auch die Ehe für ‘alle’ - gehört definitiv nicht dazu.
Marisa Kurz und Adjua Quaye haben völlig recht. Die Herren Pilch, Gerlach und Wilke sind empathielose “Ich mach Diät - kein Keks für dich” Vertreter.
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