Am 29. April gab die EU-Kommission in einer Pressemitteilung bekannt, dass das Unternehmen Meta ihrer Auffasung nach gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz: DSA) verstößt, weil es Minderjährige unter 13 Jahren nicht daran hindert, Instagram und Facebook zu nutzen. Meta habe es versäumt, die „Risiken“ des Zugangs von Minderjährigen zu seinen Online-Diensten „sorgfältig zu identifizieren, zu bewerten und zu mindern“. In den Geschäftsbedingungen von Meta ist das Mindestalter für den Zugriff auf Instagram und Facebook zwar auf 13 Jahre festgelegt, doch die vom Unternehmen ergriffenen Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Altersbeschränkung sind nach Ansicht der EU-Kommission nicht ausreichend. Zum Beispiel könnten Minderjährige bei der Erstellung eines Kontos ein falsches Geburtsdatum eingeben, bemängelt die Kommssion. Sie geht davon aus, dass EU-weit etwa 10 bis 12 Prozent der Kinder unter 13 Jahren auf Instagram und/oder Facebook aktiv sind. Daher befindet die Kommission, dass Instagram und Facebook ihre Risikobewertungsmethode ändern und ihre Maßnahmen verstärken müssen, um Minderjährige unter 13 Jahren zu erkennen und zu blockieren.
Meta hat nun die Möglichkeit, die Untersuchungsakten der Kommission zu prüfen und schriftlich auf die sogenannte „vorläufige Feststellung“ der Kommission zu antworten. Wird der Standpunkt der Kommission bestätigt, kann die Kommission eine Geldbuße in Höhe bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes von Meta verhängen. Die aktuelle Feststellung der EU-Kommission ist Teil eines förmlichen Verfahrens, das die Kommission bereits am 16. Mai 2024 im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste gegen Instagram und Facebook eingeleitet hatte. Sie basiert auf einer Analyse der eigenen Risikobewertungsberichte der Plattformen, auf internen Daten und Dokumenten sowie auf Antworten von Meta auf Informationsanfragen. Dabei wurde die Kommission nach eigenen Angaben von zahlreichen Organisationen der Zivilgesellschaft (sprich: NGOs und Stiftungen) sowie Sachverständigen für den Jugendschutz unterstützt.
Um „ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz Minderjähriger“ zu gewährleisten, hat die Kommission außerdem eine EU-App zur Altersüberprüfung entwickelt. Sie wurde von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 15. April höchstpersönlich präsentiert. Stolz stellte sie die App als Lösung zum Schutz von Minderjährigen im Internet vor, die „höchsten Datenschutzstandards“ genüge und bei der keine personenbezogenen Daten gespeichert würden. Pech nur, dass die App in der Realität sehr wohl gravierende Sicherheitslücken aufweist und zum Beispiel von dem Cybersicherheitsberater Paul Moore in weniger als zwei Minuten geknackt wurde. Außerdem stellt sich die berechtigte Frage, ob es der EU-Kommission tatsächlich vor allem um die Sicherheit von Minderjährigen im Internet geht oder ob sie unter dem Deckmantel des Jugendschutzes nicht viel mehr einen digitalen Identitätszwang einführen will. Die App würde jedenfalls die technische Grundlage und die Struktur für weitreichende Kontrollmaßnahmen schaffen. Damit wäre faktisch die anonyme Nutzung digitaler Dienste unmöglich, was insbesondere für Regierungskritiker und missliebige Journalisten unerfreuliche Folgen haben könnte. Außerdem schützt Anonymität im Internet persönliche Informationen vor unerwünschtem Zugriff durch Dritte.
Jeder Klick im Internet wird potenziell persönlich zuordenbar
Doch genau damit soll nach dem Willen der EU-Kommission nun Schluss sein. Denn um angeblich Kinder und Jugendliche vor „schädlichen Inhalten“ zu schützen, müssen künftig alle Internetnutzer ausnahmslos ihr Alter nachweisen ‒ zum Beispiel mit ihrem biometrischen Reisepass oder Personalausweis, einer eID oder einer vorinstallierten Drittanbieter-App wie etwa einer Bank-App. Die neue EU-App zur Altersverifikation soll zunächst von den Mitgliedstaaten oder anderen öffentlichen oder privaten Organisationen zu Verfügung gestellt werden: entweder als eigenständige App oder in der EUid-Brieftasche (EUDI-Wallet). Die Kommission will dazu auf ihrer Website eine Liste vertrauenswürdiger Altersüberprüfungs-Apps veröffentlichen. Die App soll bereits bis Ende 2026 EU-weit verfügbar sein. Im Moment arbeitet die Kommission mit sieben Vorreitern zusammen: Zypern, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien und Spanien.
Dabei beruft sich die Kommission vor allem auf die Verordnung (EU) 2022/20651, die unter dem Namen „Digital Services Act“ bekannt ist. Sie gilt bereits seit Februar 2024 in vollem Umfang und enthält „vollständig harmonisierte“ Vorschriften, um den Schutz von Minderjährigen im Internet zu gewährleisten. Demnach sind Anbieter von Diensten, die als sehr große Online-Plattformen (VLOP) oder sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSE) eingestuft sind, dazu verpflichtet, nicht nur tatsächliche, sondern auch „vorhersehbare Risiken“ zu vermeiden, die ihr Dienst für das psychische oder physische Wohlbefinden von Minderjährigen bedeuten kann. Und hier wird es hochspekulativ: Denn wer definiert diese nicht realen, sondern lediglich „vorhersehbaren Risiken“? Die Verordnung legt nämlich nicht genau fest, welche Inhalte für Minderjährige auf Online-Plattformen illegal oder schädlich sind. Durch das Mittel der drohenden Strafzahlungen ist letztlich die EU-Kommission selbst die letzte Entscheidungs-Instanz: Sie delegiert das Löschen von Inhalten an die Plattformen, setzt diese aber so unter Druck, dass sie vorsorglich Inhalte entfernen, die den Unmut der EU-Komission erregen und zu gigantischen Geldstrafen führen könnten.
Ebenfalls am 29. April veröffentlichte die EU-Kommission dann noch eine „Empfehlung“, die allerdings einen durchaus verpflichtenden Fahrplan darstellt. Demnach müssen die EU-Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass alle Bürger bis zum 31. Dezember 2026 Zugang zu einer App für den Altersnachweis haben. Dabei sollen die Staaten ausdrücklich darauf achten, dass die Altersverifikation mit der Brieftasche für die europäische digitale Identität kompatibel ist. Gemäß der Verordnung über die europäische digitale Identität müssen die Mitgliedstaaten ihren Einwohnern nämlich ebenfalls bis Ende 2026 mindestens eine kostenlose EUid-Brieftasche anbieten. Diese Brieftasche soll Identitätsdaten und Dokumente wie Führerschein, Zeugnissse und Impfzertifikate enthalten. Mit anderen Worten: Bis Ende des Jahres sollen alle EU-Bürger sowohl mit einer digitalen Brieftasche ausgestattet sein, in der sie ihre sensibelsten Daten und Dokumente speichern sollen, als auch mit einer App zum Altersnachweis als Bedingung für die Nutzung von Online-Diensten. Damit würde in letzter Konsequenz jeder Klick im Internet potenziell persönlich zuordenbar.
Aus den Suchanfragen ihrer Bürger auch politische Reaktionen ableiten
Vor diesem Hintergrund wirkt auch eine weitere aktuelle Meldung vom 27. April nicht ganz so harmlos: Die EU-Kommission hat nämlich Vorschläge vorgelegt, wie die führende Websuchmaschine Google künftig ihre Suchergebnisse mit konkurrierenden Anbietern teilen soll. Dabei geht es unter anderem um die Berechtigung von anderen KI-Chatbots, auf die Daten von Google zugreifen zu dürfen. Dadurch sollen Wettbewerber angeblich in die Lage versetzt werden, Nutzern eine Alternative zur Google-Suche anbieten zu können. Grundlage für die Forderung der EU-Kommission ist das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, kurz: DMA), das gleichsam als Zwilling des DSA seit Mai 2023 in der EU gilt und die Marktmacht von sogenannten Gatekeepern wie Google oder Amazon begrenzen soll.
Was als „fairer Wettbewerb auf digitalen Märkten“ verkauft wird, könnte der EU allerdings einen unermesslichen Schatz einbringen: nämlich die Daten aus sämtlichen Suchanfragen, die die EU-Bürger bei Google tätigen und die bislang ausschließlich von Google selbst verarbeitet werden. Zwar sollen diese Daten anonymisiert werden, doch ganz abgesehen von möglichen Datenlecks könnte die EU-Kommission aus den Suchanfragen ihrer Bürger auch politische Reaktionen ableiten. Wenn sie beispielsweise feststellen würde, dass millionenfach nach Impfschäden gegoogelt wird, könnte sie dem eine Öffentlichkeitskampagne entgegensetzen. Außerdem könnte die Kommission europäische Suchmaschinen noch leichter unter Druck setzen als US-amerikanische. Dazu müssten die europäischen Unternehmen aber eben erst über eine entsprechende Datenmenge verfügen. Der Fantasie, wie die von Google übernommenen Daten sonst noch genutzt werden könnten, sind keine Grenzen gesetzt.
Dazu kommt noch der digitale Euro, der als Voraussetzung für ein digitales Zentralbankgeld (Central Bank Digital Currency, kurz: CBDC) ungeahnte Möglichkeiten zur Regulierung bieten würde. So könnte er ein Ablaufdatum erhalten oder programmierbar und etwa nur für bestimmte Warengruppen oder Investitionen nutzbar sein. Außerdem könnte er leicht mit anderen digitalen Daten wie beispielsweise dem persönlichen ökologischen Fußabdruck verknüpft werden. Und auch hier schreitet die EU-Kommission eisern voran. Am 24. April teilte sie mit, dass die EU-Institutionen den Fahrplan „Ein Europa, ein Markt“ unterzeichnet haben. Darin sind konkrete Zielvorgaben formuliert, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu erhöhen. Demnach soll Ende dieses Jahres nicht nur das sogenannte 28. Regime eingeführt werden, in dem eine neue einheitliche Rechtsform für Unternehmen und insbesondere für Start-ups gelten soll. Auch der digitale Euro soll Ende 2026 reguliert werden. Insgesamt sind mehr als 40 Gesetze und Abkommen für eine Vereinheitlichung des europäischen Marktes bis zum vierten Quartal 2027 geplant, worunter sich mehrere Vorhaben zur Digitalisierung verstecken.
Einschränkung des offenen Internets?
So soll neben dem digitalen Euro auch die „European Business Wallet“ im vierten Quartal 2026 reguliert werden: Dabei wird das Prinzip der digitalen Identität auf ganze Unternehmen übertragen. Nun kann eine vereinfachte Übermittlung von Unternehmensdaten innerhalb der EU durchaus sinnvoll sein, doch auch sie birgt ein nicht zu unterschätzendes Missbrauchsrisiko in sich, etwa bei dem Verlust oder der unbefugten Weitergabe von Identifizierungsdaten. Schließlich enthält der Fahrplan „Ein Europa, ein Markt“ noch die Vorgabe, dass das Gesetz über digitale Netze („Digital Networks Act“, kurz: DNA), das die Kommission im Januar dieses Jahres vorgestellt hat, im letzten Quartal 2027 weiter ausgeführt werden soll. Der DNA regelt die Modernisierung und Harmonisierung des europäischen Telekommunikationsrechts. Er soll insbesondere den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen beschleunigen. Außerdem sollen Anbieter ihre Dienste EU-weit unter einheitlichen Regeln anbieten können.
Allerdings bemängelt der Bundesverband der Verbraucherzentralen, dass die geplante Regulierung mehr Probleme als Lösungen bringen und beispielsweise die Netzneutralität gefährden könnte. Auch Wirtschaftsprüfer wie Grant Thornton weisen darauf hin, dass der Übergang von Kupfer- auf Glasfasernetze laut DNA bereits bis 2035 abgeschlossen sein soll. Dann sollen weitreichende Vorgaben für die Zuteilung von Frequenznutzungsrechten gelten, die grundsätzlich unbegrenzt vergeben werden sollen. Dadurch könnte aber das „Oligopol der Mobilfunknetzbetreiber“ zementiert werden. Einzelne Mitgliedstaaten befürchten zudem einen Kontrollverlust bei der Frequenzvergabe, während Telekommunikationsanbieter fordern, dass sogenannte Large Traffic Generators (LTGs) wie etwa Netflix, Google und Meta an den Netzwerkkosten beteiligt werden müssten. Das könnte aber wiederum zu einer Kostensteigerung für die Endverbraucher oder einer Einschränkung des offenen Internets führen. Darüber hinaus könnte der DNA Ausnahmen für spezielle 5G-Dienste ermöglichen.
Eingebettet sind all diese EU-Digital-Pläne unter anderem noch in die europäische Datenstrategie und die Ende 2025 vorgelegte „Strategie der Europäischen Datenunion“, die vor allem die Verfügbarkeit von Daten für die KI-Entwicklung erhöhen und die EU-Datenvorschriften vereinfachen soll. Dadurch sollen Forscher und Innovatoren leichter Zugriff auf Daten erhalten, um ihre KI zu trainieren. Außerdem sollen gemeinsame europäische Datenräume ausgebaut werden wie etwa ein Verteidigungsdatenraum und ein europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS). Daneben gibt es weitere einzelne Gesetze wie etwa den „Data Act“, der regelt, wer auf welche Daten zugreifen darf, die über vernetzte Gegenstände wie etwa „intelligente“ Haushaltsgeräte oder Autos generiert werden.
Kritische Marktanalysen vorsorglich entfernen
Auch der Bereich der Altersvorsorge wird von der EU mittels Digitalisierung immer weiter reglementiert. So stimmte das EU-Parlament am 30. April über einen Initiativbericht zur finanziellen Allgemeinbildung und dem Einfluss von Finfluencern ab. Mit „Finfluencern“ sind unabhängige Finanzpublizisten gemeint. Durch eine Ausweitung der Marktmissbrauchsverordnung auf private Meinungsäußerungen und die strenge Durchsetzung des DSA sollen Online-Plattformen künftig dazu gedrängt werden, als Zensurinstanzen zu fungieren und kritische Marktanalysen vorsorglich zu entfernen. Die angebliche finanzielle Allgemeinbildung, die die EU-Kommission postuliert, entpuppt sich dabei als Instrument, mit dem ein Teil der rund 10 Billionen Euro, die auf den Sparkonten der EU-Bürger unter anderem als Altersvorsorge liegen, in Investitionen etwa in die Rüstungsindustrie umgelenkt werden soll. Das von der Kommission erwünschte Verhalten der EU-Bürger soll teilweise durch KI-gestütztes Nudging unterstützt werden und zu einer Spar- und Investitionsunion (SIU) führen.
Insgesamt wirkt die umtriebige Steuerung der Digitalisierung auf EU-Ebene nicht zuletzt wie eine Vorbereitung auf die sogenannte Tokenisierung von Vermögenswerten. Mit Token sind digitalisierte Werteinheiten gemeint. Die Deutsche Bank erklärt dazu: „Bei einer Tokenisierung werden Geld und Vermögenswerte als digitaler Token auf einer Blockchain gespeichert.“ Digitale Token seien sozusagen digitale Besitzurkunden zum Beispiel für Immobilien, Aktien, Anleihen, aber auch für Kunst oder sogar Musik. Unter Blockchains werden wiederum digitale Datenbanken verstanden, die Daten chronologisch und unveränderlich in einer Kette von Blöcken speichern. Durch Tokenisierung könnten mehrere Personen eine Sache anteilig besitzen und einzelne Zugang zu Investitionen bekommen, die ihnen vorher verwehrt geblieben seien – etwa Investitionen in Kunst oder teure Immobilien. Bereits in ihrem Jahresbericht 2023 hatte die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (kurz: BIZ), die sozusagen die Zentralbank aller Zentralbanken ist, deutlich gemacht, dass Zentralbankgeld und tokenisierte Einlagen und Vermögenswerte auf einer programmierbaren Plattform kombiniert werden könnten.
Bankkonten, Wertpapierdepots, Kunstsammlungen, Luxusgüter, Krypto-Assets, Edelmetalle und Schließfächer offenlegen
Auch Larry Fink, Chef des weltweit größten Vermögensverwalter BlackRock, äußerte sich mehrfach begeistert über die Tokenisierung. Er sieht darin den nächsten großen ökonomischen Wachstumsmotor ‒ nicht zuletzt für sein eigenes Unternehmen. In einem Interview mit dem Finanznachrichtensender CNBC erklärte Fink, dass die Tokenisierung traditioneller Vermögenswerte erst am Anfang stehe, aber den Beginn einer grundlegenden Transformation des globalen Finanzsystems darstelle. Versteht sich, dass es zum Nachweis der Kreditwürdigkeit dann auch „vertrauenswürdige“ digitale Identitäten geben muss. Und um herauszufinden, welche Vermögenswerte die EU-Bürger halten, kommt dann noch die Anti-Geldwäsche-Behörde der Europäischen Union („Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism“, kurz: AMLA) mit Sitz in Frankfurt am Main ins Spiel. Sie hat im Juli 2025 ihre Arbeit aufgenommen und soll die jeweiligen nationalen staatlichen Aufsichtsbehörden bei der Umsetzung des sogenannten EU-„Geldwäschepakets“ und der Einhaltung einer Bargeldobergrenze in der Europäischen Union unterstützen.
Da bestimmte Waren für Kriminelle besonders attraktiv sind, sollte ursprünglich nach Vorstellungen der zuständigen Parlamentsausschüsse insbesondere das Eigentum der Bürger an Immobilien, Yachten, Flugzeugen und Autos ab einem Wert von 200.000 Euro zentral erfasst werden. Aber auch Bankkonten, Wertpapierdepots, Kunstsammlungen, Luxusgüter, Krypto-Assets, Edelmetalle und Schließfächer fallen unter die Bestimmung. Letztlich wurde der erste Entwurf etwas abgeschwächt, sodass nun in erster Linie die nationalen Finanzermittlungsstellen (Financial Intelligence Unit, FIU) mehr Befugnisse ethalten. Die FIU sollen Informationen untereinander und mit den zuständigen Behörden austauschen sowie mit der AMLA, Europol, Eurojust und der Europäischen Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten. Darunter fallen Informationen über Bankkonten, Grund- oder Immobilienregister oder bestimmte hochwertige Güter. Dabei wurde der Schwellenwert von Eigentumsübertragungen für Autos auf 250.000 Euro und für Yachten und Flugzeuge auf 7,5 Millionen Euro fesgesetzt.
Banken, Vermögens- und Krypto-Vermögensverwalter sowie Immobilienmakler müssen den FUI ebenfalls Auskunft erteilen. Zudem sind sie dazu verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen und Transaktionen zu überwachen. Außerdem sollen die nationalen Register sogenannter wirtschaftlicher Eigentümer („ultimate beneficial owners“, kurz: UBOs) weiter „harmonisiert“ werden und „Personen mit einem berechtigten Interesse“ – darunter Journalisten, Medienvertreter und zivilgesellschaftliche Organisationen – Zugang zu den entsprechenden Informationen erhalten. Diese Register erfassen natürliche Personen, die zum Beispiel hinter Unternehmen oder Stiftungen stehen. In Deutschland ist dies das „Transparenzregister“. Das EU-System zur Vernetzung der Register wirtschaftlicher Eigentümer (Beneficial ownership registers interconnection system, kurz: BORIS) verfolgt das Ziel, die nationalen Transparenzregister zu verknüpfen. Bisher sind an das System zum Beispiel Belgien, Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Österreich und Schweden angeschlossen.
immer tiefere Einblicke in das konkrete Vermögen der Bürger
Noch existiert also kein zentrales EU-Vermögensregister, doch die Strukturen dafür werden nach und nach geschaffen. Über die AMLA könnte die EU perspektivisch immer tiefere Einblicke in das konkrete Vermögen ihrer Bürger erhalten. Eine Machbarkeitsstudie für ein mögliches EU-Register liegt bereits vor. Sie wurde von der EU-Kommission 2024 veröffentlicht. Und in dem Geldwäsche-Paket, das auch unter dem Namen AML/CFT („Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism“) geführt wird, wurde bereits verbindlich festgelegt, dass ab dem 10. Juli 2027 Bargeldzahlungen einer EU-weiten Obergrenze von 10.000 Euro unterliegen. Dabei steht es den Mitgliedstaaten frei, auch eine noch niedrigere Obergrenze festzulegen. Käufe und Verkäufe sind ab Sommer nächsten Jahres offiziell also nur noch bis zu einem von den Regierungen gesetzten Höchstbetrag anonym möglich. Alle übrigen stehen dann unter EU-Kontrolle. Zumindest theoretisch.
Das bedeutet zugespitzt: Das EU-Digitalgefängnis wird gleichsam Stein für Stein und Gitterstab für Gitterstab weiter ausgebaut, bis die Bürger auf kontrollierbare Objekte degradiert worden sind, die ihre finanziellen Rücklagen der EU-Politik und entsprechenden Investoreninteressen zur Verfügung stellen sollen. Damit sich nicht allzu viel Unmut darüber äußert, werden gleichzeitig die bewährten Mittel der Zensur und Propaganda eingesetzt. Was würde von der einst freiheitlichen europäischen Idee dann noch bleiben? Es ist offensichtlich, dass die EU in ihrer jetzigen Form kaum mehr reformierbar ist, sondern ein Schnitt durch den gordischen Knoten etwa in Form eines Dexits nötig ist. Andernfalls wird das Grundgesetz in nicht allzu ferner Zukunft lediglich eine nostalgische Erinnerung an einen einstmals weitgehend funktionierenden demokratischen Rechtsstaat sein.

Auf vielen Internetseiten muss ich ständig „beweisen“, dass ich ich ein Mensch und kein Bot bin. Es wäre technisch also kein Problem, mit geeigneten Rätselaufgaben mein Alter zu überprüfen.
Das gab’s übrigens schon in den 1980er Jahren. Beim (eher harmlosen) Computerspiel „Leisure Suit Larry“ musste man zu Spielbeginn drei Fragen beantworten. Wer falsch antwortete, wurden als „Kind“ entlarvt und vom Spiel ausgesperrt.
II.: Der Raub der Freiheit per Bevormundung im Internet ist eine Maßnahme zur Festigung der Macht des Fernsehens, d.h. des Satans, der in Wirklichkeit das Gegenteil von Kinderschutz im Schilde führt.
„Jeder Klick im Internet wird potenziell persönlich zuordenbar“
Und genau das ist der größte Denkfehler der EU Beamten. Kein Vertrag der über das Smartphone per „Klick“ geschlossen wird, kann rechtsgültig sein.
Es gibt zuviele Sicherheitslücken, selbst in der EU.
„Am 24. März 2026 stellt die Europäische Kommission einen Einbruch in die AWS-Cloud-Infrastruktur fest, die ihre Europa(.)eu-Websites beherbergt. Drei Tage später bekannte sich die Gruppe ShinyHunters zu dem Angriff und veröffentlichte ein erstes Archiv von 90 GB, “.. von über 350GB „..darunter E-Mail-Server-Dumps, Datenbanken, vertrauliche Dokumente und Verträge. Teile davon sind bereits auf einer Darknet-Leak-Seite veröffentlicht“
Der super Datengau.
Auszug „Die DarkSword-Exploit-Kette, die diese Woche bei RSA enthüllt wurde, ist eine Live-Illustration genau davon. Kein Klick. Keine App installieren. Besuchen Sie einfach eine Website und das Gerät ist gefährdet. Die KI-gestützte Entwicklung macht diese Funktionen billiger, schneller und zugänglicher als je zuvor. …Das ist die Erkenntnis, die alles verändert. Moderne Bank-Trojaner stehlen keine Referenzen und verschwinden. Sie übernehmen das Gerät – und bleiben. Sie fangen Authentifizierungscodes nach dem Login ab. Sie stehlen Session-Cookies, nachdem die Authentifizierung abgeschlossen ist. Sie führen betrügerische Transaktionen innerhalb der offiziellen Banking-App aus, während der Bildschirm des Kunden eingefroren oder deaktiviert erscheint. Für Backend-Systeme sieht alles normal aus. Jede Phase der Angriffskette wird immer billiger, schneller und schwerer zu stoppen.“
Und wer Cryptogeld im Smartphone hat, ist verkauft.
Viel langer Zeit gab’s mal eine Dokumentation über einen Indianerstamm in Brasiliens Urwald, der noch keinen Kontakt zur Zivilisation gehabt hat. Der Holzeinschlag wurde voran getrieben und dabei haben die Inspektoren den Stamm wohl entdeckt.
Die Indianer lebten im und vom Urwald, wie das eben so ist. Als das Gebiet des Stammes abgeholzt war, suchte das Reporterteam den Stamm erneut auf. Der arbeitete jetzt für die Abholzungindustrie.
Die Indianer waren verwahrlost, trugen westliche Klamotten von Lacoste und Nike und alles war vermüllt mit Verpackungen und kaputten Säcken. Der Westen wirkte da unglaublich gammelig.
Jetzt lebten sie in Wellblechhütten, da lief Tag und Nacht der Fernseher, und meistens saßen sie betrunken auf ihrer stinkigen Matratze.
Als sie gefragt wurden, ob sie die Zerstörung des Waldes bedauerten und sich den Urwald zurück wünschten, sagten sie: Nein!
Die moderne Welt mit ihrem Schnaps, dem Müll und dem Tod in der Wellblechhütte gefiel ihnen besser.
Als ich das einem flüchtigen Bekannten erzählte, hatten wir sofort Streit. Er meinte, ich würde Schwachsinn erzählen.
Ich glaube, daß es den meisten hier nicht viel anders geht als den Indianern. Die wollen nicht zurück in die Kultur.
Die leben lieber hier mit den Kollataralschäden, den hetzerischen Kampagnen, den Gefahren auf der Straße, der Armut, dem Streß und Streit, dem flackenden Smartphone und der Überwachung, die wollen hier in ihrer Wellblechhütte leben – und sterben.
Das meine ich daran zu erkennen, daß die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft werden. Und wahrscheinlich ist das immer so gewesen.
Sehr geehrte Frau Binnig,
vielen Dank für Ihre Arbeit, Sie berichten sehr detailliert und verstehen es gut die Spinnennetze der EU und deren Auswirkungen zu beschreiben.
Ich wünschte Sie hätten Erfreulicheres zu berichten – es fällt sicher nicht leicht diese Demontage unseres liberalen Selbstverständnisses bis hin zur Überwachung, Kontrolle und Steuerung in allen Lebensbereichen zu analysieren und darzustellen.
Bleiben Sie dran – selbst kann man all diesen Initiativen, die wie eine Lawine unser bisheriges Leben zerstören werden nicht verfolgen. Ich persönlich nehme Ihre Warnungen ernst, sehr ernst.
@A. Sturiano: Das mit den Pornoheften an der Schule war noch nicht alles. Die Falken haben auch eine Broschüre herausgegeben*, in dem sie ein „Spiel“ für Kinder ab 8 anregen, inkl. Lecktüchern (zum Schutz bei Oralsex), Liebeskugeln (zur vaginalen Stimulation), Gleitgel Holzpenissen etc. Diese Dinge sollten von den Kindern ertastet und dann besprochen werden. Das ist eine massive Grenzüberschreitung gegenüber Kindern, denn Achtjährige müssen nichts über Dinge wie Lecktücher oder Vaginalkugeln wissen. Das Ganze wurde ‚natürlich‘ staatlich gefördert mit 2.700 Euro. Die Familienministerin betont, dass die inhaltliche Verantwortung bei den Erstellern der Broschüre liegt, und das Ministerium keine Vorabprüfungen vornehme. Man kann also munter irgendetwas zusammenschustern, was überhaupt nicht für diese Altersgruppe geeignet ist, und aus meiner Sicht die Schwelle zum Kindesmissbrauch überschreitet, und der Staat übernimmt sofort die Finanzierung, und beteiligt sich damit an der Grenzüberschreitung, die so legitimiert wird. Das zeigt, wie kaputt dieser Staat und Teile des linksgrünen Milieus sind. (Die Falken selbst haben in den letzten zehn Jahren fast 13 Millionen Euro staatliche Unterstützung vom Bundesfamilienministerium erhalten.) Wir glauben natürlich trotz dieser „lustigen Spielidee“ weiterhin, dass die Pornohefte, die durch die „non-binären“ Aktivisten verteilt wurden, nur zufällig durch eine Spende von Oma Erna in den Stapel geraten sind, weil sie die gemeinsam mit ihren Fernsehzeitschriften gespendet hat. /Sarkasmus * Vgl. „Sexspiele für Kinder: Familienministerium fordert Stellungnahme der “Falken„ v. 04.05.2026, Apollo News
Passend dazu die Nachricht, dass sich die drei linken Bundestagsparteien von X/Twitter zurückziehen, ebenso wie vieler ihrer Politiker (doch, doch diesmal wirklich, ganz bestimmt…). Weil – man höre und staune – „Politische Debatten leben vom Austausch, der Menschen erreicht und informiert. X hingegen fördert zunehmend Desinformation. Deshalb bespielen wir diesen Account nicht mehr.“ Für politischen Austausch? Gegen Desinformation? Das sind dieselben Leute, die seit Jahren jeden innerparteilichen Kritiker kalt stellen und absägen, der es wagt, gegen das Selbstbestimmungsgesetz zu argumentieren und die semi-religiösen Vorstellungen, die dem Gesetz zugrunde liegen. Und die jede rationale Diskussion darüber verweigern und wider besseres Wissen die Verstümmelung und gesundheitliche Schädigung von Jugendlichen vorangetrieben haben mit ihrer Ideologie. Jedem, der den nackten bärtigen Typen mit Schw….z in der Hallenbad-Damendusche als ‚Mann‘ oder ‚Exhibitionisten‘ bezeichnet, droht mittlerweile 10.000 Euro Ordungsstrafe dafür, wenn dieser klug genug war, ca. 30 Euro und zehn Minuten Zeit beim Standesamt in einen amtlichen ‚Geschlechtswechsel‘ zu investieren. Auch sachlich argumentierende Kritiker wurden von Politiker-Accounts auf X reihenweise geblockt und teilweise wüst beschimpft. Genau diese Leute verweisen jetzt auf die Notwendigkeit, politische Debatten zuzulassen, und inszenieren sich als tapfere Kämpfer gegen Desinformation? Nachdem sie das bloße Aussprechen naturwissenschaftlicher Tatsachen mit horrenden Strafen belegt haben?? „Wir mauern uns jetzt in unserer Bubble ein, weil wir keinerlei Lust mehr auf Diskussionen haben mit Leuten, die anderer Meinung sind als wir, und die uns mit so altmodischen Dingen wie rationalen Argumenten nerven“ wäre die ehrlichere Begründung gewesen.