Gastautor / 25.05.2022 / 06:00 / Foto: Pixabay / 135 / Seite ausdrucken

Was die Verfassungsrichter nicht sehen wollten

Von Andreas Zimmermann.

Es gibt immer neue und klarere Erkenntnisse über Impfschäden, doch deutsche Verfassungsrichter gaben der Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen ihren Segen. Weitere Impfpflichten sind in Vorbereitung. Hier mehr zu den Fakten, die die Richter ignorierten.

Eigentlich kann es nicht mehr verwundern, dass nicht nur der verhaltensauffällige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, sondern auch die Gesundheitsminister der Länder bereits jetzt im Mai neue „Corona-Maßnahmen” für den Herbst fordern. Ja, angeführt von Söder und Kretschmann wollen die Ministerpräsidenten der Südländer – damit sind in diesem Fall die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen gemeint – für den Herbst wieder eine Impfpflicht ins Spiel bringen. Interessanterweise unmittelbar bevor der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts unter dem Vorsitz von Stephan Harbarth gerade verkündet hat, dass die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht natürlich verfassungsgemäß sei. Man könnte ja fast vermuten, der 1. Senat hätte vielleicht einmal wieder mit einigen Mitgliedern der Exekutive gespeist und dabei zwanglos über aktuelle politische Probleme parliert. Vielleicht ist ganz aus Versehen gar schon vorab erwähnt worden, wie der bereits am 27. April gefällte, aber erst am 19. Mai verkündete Beschluss ausgefallen ist.

Es handelt sich hierbei natürlich lediglich um Spekulationen, und letztlich ist es auch egal, wie Deutschlands oberste Richter zu ihrem Urteil gekommen sind (juristisch korrekt ist es ein Beschluss, was aber nichts zur Sache tut), denn sie liefern eine Begründung, die klar zeigt, dass nicht nur die Spitzen der Politik, sondern auch die der Justiz in Deutschland offenbar beschlossen haben, dass die Realität für sie völlig irrelevant ist. Es gibt in dieser Begründung unzählige Abschnitte, die die Wirklichkeit auf geradezu groteske Weise ignorieren – ich greife deshalb nur einige wenige heraus.

So findet sich im Beschluss beispielsweise der folgende Abschnitt:

„Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes ging eine deutliche fachwissenschaftliche Mehrheit davon aus, dass sich geimpfte Personen seltener mit SARS2 infizieren und daher das Virus seltener übertragen können. Angenommen wurde auch, dass Geimpfte bei einer Infektion weniger und kürzer als nicht Geimpfte infektiös sind. Die Vertretbarkeit dieser gesetzgeberischen Eignungsprognose wird durch die weitere Entwicklung des Pandemiegeschehens verbunden mit der Ausbreitung der Omikronvariante des Virus ausweislich der Stellungnahmen der im hiesigen Verfahren als sachkundige Dritte angehörten Fachgesellschaften nicht erschüttert. Diese gehen ganz weitgehend übereinstimmend von einer weiterhin bestehenden, wenn auch gegenüber den Vorvarianten reduzierten, relevanten Impfstoffwirksamkeit aus."

„Es gab keine besseren Erkenntnisse“

Man muss sehr genau auf die Feinheiten dieser Begründung achten: Sie ist voll mit Ausdrücken wie „gingen davon aus“ oder „angenommen wurde“. Mit anderen Worten, es wurden keine harten Zahlen herangezogen, die diese Annahmen begründeten. Das Bundesverfassungsgericht hat sich laut dieser Begründung anscheinend auf Annahmen bestellter Gutachter verlassen und nicht nach konkreten Daten und Fakten verlangt. Noch abstruser wird es weiter unten im Text. Hier heißt es:

„Die weitere Entwicklung des Pandemiegeschehens nach Verabschiedung des Gesetzes begründet keine abweichende Beurteilung. Es gab keine neuen Entwicklungen oder besseren Erkenntnisse, die geeignet wären, die ursprünglichen Annahmen des Gesetzgebers durchgreifend zu erschüttern.”

Auch wenn man daraus schließen könnte, dass die acht verantwortlichen Richter die letzten beiden Jahre anscheinend unter einem Stein verbracht haben, ist ihre Einschätzung auf gewisse, allerdings absurde Weise sogar richtig: Zwar waren und sind die behaupteten Annahmen des Gesetzgebers zu diesem Thema komplett falsch, aber es stimmt, dass sich die „pandemische Situation“ seit der Verabschiedung des Gesetzes nicht verändert hat. Es gab zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes nämlich keine Pandemie, und genauso wenig gab es davor oder danach eine Corona-Pandemie in Deutschland. Es gab und gibt Covid-19 als Krankheit, aber hierzulande zu keinem Zeitpunkt als Pandemie.

Einen letzten Abschnitt will ich noch zitieren, weil er zu dem Thema führt, zu dem dieser Artikel eigentlich geplant war:

„Aus verfassungsrechtlicher Sicht unzumutbare Gesundheitsrisiken, die selbst bei einer akuten Gefährdungslage zu Lasten vulnerabler Personen nicht mehr zu rechtfertigen wären, werden den betroffenen Normadressaten nicht auferlegt. Schwerwiegende Nebenwirkungen oder gravierende Folgen, die über die durch die Verabreichung des Impfstoffs induzierte Immunantwort hinausgehen, sind sehr selten.”

Jedes Boostern erhöht das Risiko

Angesichts der immer zahlreicher werdenden Berichte zu schwersten Impfnebenwirkungen, über die mittlerweile sogar regelmäßig im öffentlich-rechtlichen Rundfunk berichtet wird, zeigen diese Sätze eine zynische Kaltschnäuzigkeit der verantwortlichen Richter, die einen erschaudern lässt.

Nüchtern betrachtet, ist ihre Behauptung aber auch schlicht und einfach falsch. Es erscheinen mittlerweile täglich Berichte und wissenschaftlichen Studien über die Schädlichkeit der sogenannten „Corona-Impfungen”. Eine Übersicht über die zahlreichen „adverse effects“ (AEs – übersetzt „negative Wirkungen“) der Impfung findet sich in einem Übersichtsartikel, der am 22.4.2022 online in „Trends in Molecular Medicine“ erschienen ist. Als „AEs“ sind u.a. folgende Erkrankungen gelistet: Herzinfarkt, Gesichtslähmung (Bell’s palsy), Myokarditis, Guillain-Barré-Syndrom, Schlaganfall, Lungenembolie, Autoimmunerkrankungen, Blinddarmentzündung, Gürtelrose, neurologische Erkrankungen sowie Thrombozytopenie. Zwar schränken die Autoren ein, dass die aufgelisteten Impffolgen sehr selten seien, und gaaaaanz sicher seltener als ähnliche, durch Covid-19 ausgelöste Erkrankungen, aber dabei handelt es sich vermutlich vor allem um ein Zugeständnis, das in der aktuellen Zeit notwendig ist, damit das Paper erscheinen konnte.

So richtig scheinen die Autoren dieser Behauptung aber selbst nicht zu trauen, denn sie schreiben gleichzeitig: „In diesem Zusammenhang ist es möglich, dass regelmäßige Booster-Immunisierungen die Häufigkeit und/oder Schwere der berichteten negativen Wirkungen erhöhen“ („In this context, frequent booster immunizations may increase the frequency and/or the severity of the reported AEs”) – ein Ergebnis, das schon in den Zulassungsstudien gefunden wurde.

Tatsächlich schlagen die Autoren in den Schlussfolgerungen sogar vorsichtig vor, mRNA-„Impfstoffe“ auf der Basis anderer Proteine als des aktuell verwendeten Spike-Proteins zu verwenden, was im Zeitalter der Corona-Religion vermutlich bereits den Tatbestand der Blasphemie erfüllt. Der Vorschlag, vielleicht doch darauf zu verzichten, Menschen mehr oder weniger zwangsweise Injektionen zu verabreichen, die dazu führen, dass in ihrem Körper das hochtoxische Spike-Protein produziert wird, wird nicht nur durch die oben erwähnten AEs, sondern auch durch einen ganzen Horrorkatalog an Effekten, die das Spike-Protein im menschlichen Körper hat, gestützt.

Das Beispiel der Zebrafische

So ruft das Spike-Protein im Körper Entzündungen hervor, schädigt die Wände der Blutgefäße (auch im Herzen), führt zu Thrombosen und kann in Maus-Modellen u.a. akute Lungenentzündung und Lungenkrebs-Metastasen hervorrufen. Konsequenterweise bestehen die Autoren auch nicht mehr auf der segensreichen Wirkung der „Impfungen“, sondern verweisen nur noch darauf, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis der „Impfungen“ ja immer noch positiv sei, zumindest für Ältere und Vorerkrankte („Although the benefit-risk profile remains strongly in favor of COVID-19 vaccination for the elderly and patients with age-related or other underlying diseases……“). Was verklausuliert bedeutet, dass sich die Autoren bei allen anderen Gruppen noch nicht einmal in dieser Hinsicht sicher sind, was angesichts der zahlreichen AEs und Schäden im Körper, die das Spike-Protein anrichtet, nicht weiter verwunderlich ist.

Und wem das alles noch nicht gruselig genug ist, der sei auf ein weiteres Paper verwiesen, das die Wirkung des Spike-Proteins auf Zebrafische untersucht hat. Hier fanden die Autoren, dass die Injektion eines Teils des Spike-Proteins bei Zebrafischen wahlweise zum Tod (bei gut 20 Prozent der Tiere) sowie zu Schäden an Leber, Nieren, Eierstöcken (!) und Gehirn (!) führt. Es ist also kaum verwunderlich, dass Menschen nach der modRNA-Injektion u.a. an „brain fog“ leiden. In erstaunlicher Klarheit schreiben die Autoren des Zebrafisch-Papers weiter: „Die genetische Ähnlichkeit zwischen Mensch und Zebrafisch dürfte einer der Gründe für die stark toxische Wirkung des Spike-Proteins sein … wodurch Organschäden ausgelöst wurden, die denen bei schweren Covid-19-Fällen beim Menschen ähneln.“ Um es ganz klar zu sagen, die modRNA-Injektionen veranlassen den menschlichen Körper, ein hochgradig toxisches Protein zu produzieren – in anderen Worten, nach einer sogenannten Corona-Impfung fängt der menschliche Körper an, sich selbst zu vergiften. Biomedizinisch betrachtet sicher ein interessanter Vorgang, als staatlich vorgeschriebener Eingriff aber äußerst fragwürdig.

Denn auch die Behauptung, dass AEs der „Impfung“ seltener seien als Komplikation bei einer Covid-19-Erkrankung, steht bestenfalls auf tönernen Füßen. Für Herzerkrankungen konnte eine aktuelle Studie aus Israel, veröffentlicht am 28. April 2022 in der Zeitschrift Scientific Reports, zeigen, dass es in den klinischen Daten aus Israel keinerlei Hinweise darauf gibt, dass eine offiziell diagnostizierte Covid-19-Erkrankung (also ein positiver PCR-Test), wie immer wieder behauptet, das Risiko für Herzerkrankungen wie Myokarditis oder Herzstillstand erhöht. Dafür zeigen die Daten aus Israel, dass es in der Altersgruppe von 16 bis 39 Jahren 2021 eine statistisch hochsignifikante Erhöhung solcher Herzerkrankungen gibt, die direkt mit der Anzahl der Impfungen korreliert.

Das Risiko solcher lebensgefährlichen Erkrankungen steigt in diesen Daten um über 25 Prozent bei Männern und sogar um 30 Prozent (Herzstillstand) bis 40 Prozent (akutes Koronarsyndrom) bei Frauen. Ähnliche Daten gibt es auch aus Deutschland und Schottland. Zu diesem Thema gibt es auch noch einige weitere, interessante Erkenntnisse. Gibt man auf Google-Trends den Begriff „Herzmuskelentzündung“ ein, so findet man einen massiven Anstieg dieses Suchbegriffs Ende April 2021. Ähnlich sieht es mit dem Begriff „Myocarditis“ aus. Zwar findet man hier kurzzeitig einen leichten Anstieg Anfang September 2020, aber so richtig Fahrt nimmt der Suchbegriff dann doch erst Mitte Mai 2021 auf. Und es gibt interessante Indizien, die darauf hindeuten, dass auch thrombotische Erkrankungen nicht wesentlich von SARS-CoV-2 verursacht werden, dafür aber durchaus von den modRNA-Injektionen.

Was genau ist Long Covid?

Die Firma Böhringer-Ingelheim hat nämlich eine Ärzteinformation herausgegeben, dass es für einige ihrer Thrombose-Medikamente 2022 und 2023 vermutlich zu massiven Lieferengpässen kommen wird – und als einen der Gründe dafür angegeben, dass „für immer mehr Menschen… eine thrombolytische Behandlung in Frage [kommt].“ Die „Corona-Pandemie“ 2020 hatte offensichtlich keinen Einfluss auf die Anzahl der Thrombosen, ein zeitlicher Zusammenhang mit der Impfkampagne 2021 ist aber sehr wohl gegeben. Ein Schelm, wer hier einen Zusammenhang mit über 150 Millionen Injektionen vermutet, die nachweislich Thrombosen auslösen können.  

Ähnlich sieht es mit zahlreichen anderen AEs aus, bei denen immer wieder betont wird, dass diese viel häufiger als Komplikation von Covid-19 vorkommen. Ein besonders schönes Beispiel in diesem Zusammenhang ist das sogenannte „long covid“. Die angeblichen Gefahren von „long covid“ für jeden, einschließlich Kindern und sogenannten „asymptomatisch Erkrankten“ – einen Zustand, den es nicht gibt, denn man kann zwar asymptomatisch infiziert sein, aber als erkrankt gilt man nur, wenn man eben Symptome aufweist –, werden mit schöner Regelmäßigkeit hervorgezogen. Sucht man aber nach konkreter Evidenz, um was es sich dabei handeln soll, wird schnell klar, dass „long covid“ ähnlich schwer greifbar ist wie einstmals Reinhold Messners Yeti.

So stellte schon vor einem Jahr eine Übersichtsarbeit fest, dass Studien zu „long covid“ generell unter Mängeln in Datenerhebung und Interpretation litten. Noch deutlicher wurde Professor Christoph Kleinschnitz, Direktor der neurologischen Klinik an der Uniklinik Essen, der im WDR-Interview die Meinung vertrat, die Behandlung von „long covid“ müsse „im psychologischen Bereich ansetzen.“ Dazu passt auch seine Feststellung, „dass vor allem Menschen in Verwaltungsberufen, Lehrberufen oder im Beamtentum sich signifikant häufiger bei uns in der Long-Covid-Ambulanz vorstellten als Patientinnen und Patienten, die eher handwerkliche Berufe haben – also Berufe wie Bauarbeiter oder Berufe mit starker körperlicher Arbeit.“ Zu ähnlichen Ergebnissen kommt eine ganze Reihe von Studien. So fand eine dänische Studie keine signifikanten Unterschiede in der Häufigkeit verschiedener „long covid Symptome“ zwischen Kindern, die nachweislich tatsächlich mit SARS-CoV-2 infiziert waren und solchen, bei denen es keine serologischen Hinweise auf eine Infektion gab.

Manche Symptome waren bei der einen Gruppe häufiger, manche bei der anderen – mit Ausnahme eines vorübergehenden Geruchs- und Geschmacksverlustes, was Älteren unter den Lesern (wie auch dem Autor) aber wahrscheinlich noch als übliche und vorübergehende Folge einer starken Erkältung auch schon aus der Zeit vor „Corona“ vertraut sein dürfte. Ganz ähnliche Ergebnisse fand eine französische Studie an Erwachsenen, die ebenfalls nur Geruchsverlust als Folge einer serologisch nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion fand. Die Autoren kamen sogar zu dem Schluss, dass sogenannte „long-covid-Symptome“ eher mit dem Glauben, an Covid-19 erkrankt gewesen zu sein, zu tun haben als mit einer tatsächlichen Infektion. Die schönsten Ergebnisse zum Thema „long covid“ findet man aktuell aber in einem Preprint, in dem die Autoren herausfanden, dass zwei „Impfungen“ die Wahrscheinlichkeit, „long covid Symptome“ aufzuweisen, um den Faktor 2,3 erhöhen.

Unwirksame Antikörper?

Ob dies daran liegt, dass „Geimpfte“ eher zu psychosomatischen Symptomen neigen oder doch daran, dass es sich bei echten „long covid“-Fällen in der Mehrzahl um long-Impfung handelt, will ich an dieser Stelle dahingestellt lassen. Dass long-Impfung aber ein zusehends größer werdendes Problem darstellt, steht außer Zweifel. Denn die durch die modRNA-Injektionen induzierte Produktion des toxisch wirkenden Spike-Proteins, die zum Teil viele Wochen anhält, macht nichts anderes, als eine, unter normalen Umständen nur selten auftretende, systemische und schwere Covid-19-Erkrankung zu imitieren. Wer das für übertrieben hält, möge sich einmal informieren, wie den mannigfaltigen Symptomen von long-Impfung begegnet wird. Genau, man führt eine Blutwäsche durch und entfernt dabei das vom Körper selbst produzierte Spike-Protein zusammen mit Mikrothromben und sogenannten Autoantikörpern, ein weiterer Effekt der modRNA-Injektionen, der allerdings den Rahmen dieses Artikels sprengen würde, genau wie bei den seltenen Fällen von echtem „long covid“. Allerdings muss man diese Behandlung mehrmals durchführen und zumindest bei long-Impfung die Kosten privat begleichen.

Dass die modRNA-Injektionen insgesamt sehr viel gefährlicher sind als das schwer greifbare Phänomen „long covid“, zeigen nicht nur die zahlreichen, bereits erwähnten AEs, sondern auch die Ergebnisse von Obduktionen. In einer weiteren, vor Kurzem veröffentlichten Studie verglichen die Autoren die Virusmenge im Gewebe, die bei „Geimpften“ und „Ungeimpften“, PCR-positiv Getesteten und angeblich kausal an Covid-19 Verstorbenen gefunden wurde. Während bei lediglich 16 Prozent der „Ungeimpften“ Virus-RNA in zahlreichen Geweben nachgewiesen werden konnte, d.h. eine systemische Infektion vorlag, war dies bei 45 Prozent der „Geimpften“ der Fall. Das heißt, die modRNA-Injektionen fördern insgesamt eine Verbreitung des Virus im menschlichen Körper, mit buchstäblich fatalen Folgen. Die Autoren spekulieren daher auch, ob antibody dependent enhancement, d.h. eine Förderung der Infektion durch die aufgrund der modRNA-Injektionen gebildeten Antikörper, eine Rolle spielen könnte. Tatsächlich enthalten ihre Daten aber vor allem Hinweise, dass die modRNA-Injektionen eine sogenannte Antigenerbsünde bewirken.

In den verstorbenen Doppelt-Injizierten fanden die Autoren nämlich z.T. sehr hohe, aber offensichtlich unwirksame Antikörper-Level für Anti-Spike-Antikörper, gleichzeitig aber trotz SARS-CoV-2-Infektion keinerlei Hinweise auf Antikörper gegen andere Virusproteine, ein Ergebnis, das auch in einer weiteren Studie, die als Preprint vorliegt, bestätigt wurde. Das bedeutet, dass die modRNA-Injektionen das Immunsystem darauf „fixieren“, auch bei einem Kontakt mit dem echten Virus ausschließlich Anti-Spike-Antikörper zu bilden, die aber immunologisch unwirksam sind. Die modRNA-Injektionen „entwaffnen“ damit faktisch das Immunsystem. Von daher ist es vielleicht nicht verwunderlich, dass das hochgradig „durchgeimpfte“ Portugal (87 Prozent „voll geimpft“) trotz des anstehenden Sommers nicht nur höhere „Fallraten“, sondern auch eine höhere „Covid-Sterblichkeit“ zeigt als Deutschland (77 Prozent „voll geimpft“). Vom „Impfmuffel“ Indien (63 Prozent „voll geimpft“) ganz zu schweigen, das in beiden Kategorien mit Abstand am besten abschneidet.

Doch nicht nur die langfristigen Folgen der modRNA-Injektionen sind erheblich, auch kurzfristig ist mit diesen Spritzen nicht zu spaßen, und die negativen Folgen werden mit jeder Spritze häufiger, wie bereits in den Zulassungsstudien gefunden wurde. Aber auch in der andauernden Spritzen-Kampagne führen die modRNA-Injektionen neben Todesfällen und schweren AEs zu generell massiven Gesundheitsbeeinträchtigungen. So fand eine Studie der Universität Würzburg, dass insgesamt ein Drittel der „geimpften“ Mitarbeiter im Gesundheitswesen aufgrund von AEs nach modRNA-Injektion zumindest vorübergehend krankgeschrieben waren, wobei die Häufigkeit einer Krankschreibung von 5,65 Prozent nach der ersten über 20,66 Prozent nach der zweiten auf 27,31 Prozent nach der dritten mit jeder Spritze kontinuierlich angestiegen ist.

Kein Blick in die Krankenkassendaten?

Angesichts solcher Zahlen ist es nur konsequent, dass das Bundeskrankheitsministerium auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Kay-Uwe Ziegler, ob „… eine oder mehrere der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen über die Nichteinhaltung des Gesetzes § 13 IfSG Abs. 5 Gespräche mit dem Paul-Ehrlich-Institut geführt und schließlich Verabredungen mit dem Paul-Ehrlich-Institut zur Nichteinhaltung des Gesetzes §13 IfSG Abs. 5 getroffen [haben], [und] wenn ja, wie … diese Verabredungen [lauten] und wann … diese Gespräche statt[fanden]“ lapidar geantwortet hat: „Nein, bislang fanden keine Gespräche der Kassenärztlichen Vereinigungen hinsichtlich der Datenübermittelung nach § 13 Infektionsschutzgesetz Absatz 5 mit dem Paul-Ehrlich-Institut statt.“ Das heißt, das PEI versucht gar nicht erst, die Krankenkassendaten zu nutzen, um eventuellen AEs auf die Spur zu kommen – man könnte ja am Ende fündig werden.

Wenn die staatlichen Stellen sich schlicht weigern, ihrem gesetzlichen Auftrag nach Datenermittlung nachzukommen und das Bundesverfassungsgericht lediglich diese staatlichen Stellen befragt, dann kann es natürlich auch mit Recht behaupten, dass es nach seinen Erkenntnissen „keine neuen Entwicklungen oder besseren Erkenntnisse, die geeignet wären, die ursprünglichen Annahmen des Gesetzgebers durchgreifend zu erschüttern” gab.

Foto: Pixabay

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Leserpost

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Karl Schmidt / 25.05.2022

Systemische Krankheit trifft auf systemische Unkenntnis. Aber es gibt einen wesentlichen Unterschied: Das Erste ist ungewollt; das Zweite ist organisiert.

lutzgerke / 25.05.2022

“Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.” Das ist der allgemein und juristisch akzeptierte Grundsatz. Ein wichtiger Aufgabenbereich des Bundesverfassungsgerichts besteht im Schutz von Demokratie, Rechtsstaat und Verfassung. Der Erste Senat (der so genannte „Grundrechtesenat“) behandelt Normenkontroll- und Verfassungsbeschwerdeverfahren, die vor allem Art. 1-17 GG betreffen. Ob der Impfstoff Nebenwirkungen hat, wirksam schützt oder Quaksalberei ist, fällt gar nicht in den Zuständigkeitsbereich der Richter. B. Bundesverfassungsrichter dürfen weder Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung noch entsprechenden Landesorganen angehören. Stephan Habarth ist Parteimitglied der CDU. Die Täter wählen sich ihre Richter selber. 

Jürgen Fischer / 25.05.2022

Vergessen wir nicht, dass die Trulla aus der Uckermark, auch wenn sie kein offizielles Amt mehr bekleidet, nach wie vor aus ihrem schnieken Büro diversen Personen einflüstert, was sie zu urteilen und zu beschließen haben. Die Schlimmsten, die uns bedrohen, sitzen nicht auf öffentlichen Posten. Das macht sie so gefährlich.

Matthias Zahn / 25.05.2022

Sie schreiben sehr ausführlich. Meine Anmerkung muß ich deshalb auf den Anfang und auf das Ende Ihres Beitrags beschränken. Einige Sachverhalte haben die Richter offenbar gar nicht hinterfragt. Vermutlich ist diese Ignoranz zwischen den Zeilen der 80-seitigen Entscheidung aber erkennbar. Die 50+ Beschwerdeführer haben nämlich auf Impfrisiken hingewiesen (vgl. Punkt 33 der Entscheidung). Das Gericht hat sachkundige Dritte eingeschaltet (RKI, PEI, Ärztekammern usw. Einzelheiten in Punkt 43) und konkrete Fragen gestellt. Die Fragen betreffen COVID und die Impfung, aber eben NICHT die Risiken.

Gerhard Schäfer / 25.05.2022

@Dr Stefan Lehnhoff : Zu “Die neuen Pesedo-„tot“ „Impfstoffe“ machen Antikörper mit einer Quote neutralisierend von unter 5%- raten Sie mal, was die anderen dann so alles treiben.” // Frage an Dr. Lehnhoff: liegen dann zu 95% bindende Antikörper vor, welche dann ADE erzeugen?

Herbert Kresse / 25.05.2022

Dieser Artikel kommt mir gerade recht, vielen Dank dem Autor. Dazu passend die fadenscheinige Beschuldigung von Herrn Prof. Dr. Susharit Bhakdi der “Volksverhetzung”. An Alle, die diesen, meinen Kommentar hier lesen: Ich habe bei “Change.org” eine Petition eingereicht “Freiheit für Sucharit Bhakdi” Leider habe ich bisher nur EINEN Unterstützer, bzw. eine Unterschrift. Helft bitte Alle mit, diese Petition zu verbreiten und zu unterstützen. Herr Prof. Dr. Bhakti muß von diesen fadenscheinigen Vorwurf freikommen. Helft bitte Alle mit. Vielen Dank.

W.Schneider / 25.05.2022

Ein unglaublicher Beitrag und eine profunde Analyse der ausufernden und immer gravierenderen gesundheitlichen Problematik der Impfkampagne ! Glaubt wirklich irgendjemand, dass ein Fachanwalt für internationale Wirtschaftsangelegenheiten sich der Mühe unterziehen würde, diesen Problemkreis auch nur annähernd zu durchdringen?

Dieter Ehrlich / 25.05.2022

NACHTRAG: “Das Gericht sprach mit dem Virus”!

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