Obwohl die Ausschreibung am 1. April veröffentlicht wurde, ist sie kein Aprilscherz. Zugegeben, eine Behörde, die „Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben“ heißt, klingt so, als hätte sich ein Kabarettist diesen Namen ausgedacht. Aber hierzulande ist mit „Zivilgesellschaft“ meist nicht in erster Linie das vielfache, staatsunabhängige Bürgerengagement gemeint, sondern ein Geflecht aus Vereinigungen und Organisationen, die ihre Existenz der regelmäßigen Überweisung von Fördermitteln aus dem Steuertopf verdanken. Und um die ordentlich zu verwalten, braucht man nun verständlicherweise ein Bundesamt. Das ist so wie mit „Nichtregierungsorganisationen“, die engagiert die Regierungspolitik vertreten.
Zurück zur eingangs erwähnten Ausschreibung. Das für zivilgesellschaftliche Aufgaben zuständige Bundesamt stellt sich selbst als „Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ“ vor, also des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Obwohl dem Namen nach nicht für mittelalte Männer ohne Familienbindung zuständig, beglückt dieses Ministerium unterschiedslos alle Bürger unseres Landes mit dem fördermittelsatten Programm „Demokratie leben“. Demokratie geht ja schließlich alle an, weshalb schon der Start einst von einigen engagierten Bürgern ganz ohne Fördergelder von einem fröhlichen „Demokratie lebt“ begleitet wurde.
Aber wir wollen hier nicht zurückblicken und auch nicht nörgeln, an welchen Stellen das schöne Geld zuweilen auch in Taschen von Vereinigungen floss, deren Bindung an die Demokratie wohl doch eher etwas fadenscheinig war. Schauen wir in die Zukunft, denn das Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben sucht für das Programm „Demokratie leben“ jetzt „unabhängige Sachverständige zur Begutachtung von eingereichten Interessenbekundungen (IBK) für Modellprojektvorhaben in den Handlungsfeldern Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention“.
Auch zuwendungsrechtlich begutachten
Wer also bislang darüber gemeckert hat, dass die „Demokratie leben“-Millionen nicht richtig eingesetzt wurden, könnte sich nun ganz praktisch einbringen. Welchen Aufgaben man nach dieser Ausschreibung gewachsen sein muss?
„Die Sachverständigen unterstützen mit ihrer Tätigkeit die Auswahl von geeigneten Projektvorhaben. […]
Die im Vergabeverfahren ausgewählten Sachverständigen verfassen schriftliche Bewertungen von Interessenbekundungen als externe Expertin oder externer Experte nach vorgegebenen Bewertungskriterien sowie auf der Grundlage der Förderaufrufe und dazugehöriger Unterlagen für die eingereichten Modellprojekte in den benannten Handlungsfeldern.
Neben der fachlich-inhaltlichen Bewertung der Projektvorhaben, müssen diese auch zuwendungsrechtlich begutachtet werden – hierfür wird u.a. eine qualifizierte Beurteilung der vorgelegten Kosten- und Finanzierungspläne, z.B. im Hinblick auf Plausibilität und der geltenden Förderaufrufe durch die Sachverständigen vorausgesetzt.“
Vielleicht möchte ja jemand mitreden bei „Demokratie leben“. Die Ausschreibung finden Sie hier.