Henryk M. Broder / 25.07.2017 / 20:25 / 16 / Seite ausdrucken

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge distanziert sich, vollumfänglich

An das Bundesant für Migration und Flüchtlinge - Zentrale Ansprechstelle - Herrn Dr. Johannes Fritz

Sehr geehrter Herr Dr. Fritz,

ich schreibe Ihnen wegen der Auskunft, die Sie unserem Leser H. K. zu einer "Person" gegeben haben, die in Ihrem Hause als freiberuflicher Übersetzer tätig war. Ist das wirklich alles, was Ihnen zu diesem Fall einfällt?

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht an die Präsidentin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Frau Cordt. Sie erkundigen sich, ob ein Dolmetscher für das BAMF tätig war. Frau Cordt hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Das Bundesamt distanziert sich ausdrücklich von jeder Form von Rassismus. Zum konkreten Fall: Dolmetscher sind beim Bundesamt nicht angestellt, sondern werden auf freiberuflicher Basis gebucht. Besagte Person wurde kurzzeitig gebucht, war für das Bundesamt letztmalig im Jahr 2016 tätig und hatte auch zuvor kaum Einsätze.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen, im Auftrag, Dr. Johannes Fritz

Nun, angesichts anderer Fehlleistungen des BAMF ist das sicher eine Petitesse. Aber ein wenig mehr dürfte es schon sein. Der entscheidende Punkt für Sie scheint zu sein, dass die "besagte Person" für ihr Haus "freiberuflich" gearbeitet hat, also nicht fest angestellt war. Es soll auch beim RSHA Personen gegeben haben, die als freie Mitarbeiter beschäftigt wurden. Macht das deren Treiben weniger verwerflich?

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie Ihre Angaben zu der besagten Person etwas präzisieren könnten. 

Aufgrund welcher Qualifikationen ist der Mann beschäftigt gewesen? Seine Kenntnis der deutschen Sprache kann es kaum gewesen sein.

Von wann bis wann erstreckte sich das Arbeitsverhältnis, und wie oft kam er zum Einsatz?

Schön, dass Sie sich "von jeder Form von Rassismus" distanzieren. Deswegen ist Ihnen vermutlich nicht aufgefallen, dass Sie einen Judenhasser beschäftigen. Antisemitismus ist keine Form von Rassismus. Es sei denn, sie wären der Meinung, die Juden seien eine Rasse. Diese Ansicht kam zuletzt in den "Nürnberger Gesetzen" zum Ausdruck und gilt seitdem als überholt.

Das hier haben Sie möglicherweise noch nicht gesehen:

http://www.achgut.com/artikel/omedjan_ist_kein_antisemit_mehr

Für eine substantielle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit besten Grüßen, B.

Antwort von Dr. Johannes Fritz, Zentrale Ansprechstelle, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Sehr geehrter Herr Broder,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Zunächst haben Sie natürlich Recht. Der Begriff Rassismus, wie er von Ihnen verstanden wird, ist hier nicht stimmig. Gemeint sind ebenso die durch den Dolmetscher gemachten antisemitischen und homophoben Aussagen, von denen sich das Bundesamt vollumfänglich distanziert.

Der Dolmetscher wurde an zwei Tagen im Oktober 2016 eingesetzt und seitdem durch das Bundesamt nicht mehr gebucht.

Sie erkundigen sich zudem nach den Qualifikationen des Dolmetschers. Hierzu kann ich Ihnen aus Gründen des Datenschutzes keine individuellen Angaben mitteilen. Generell hat das BAMF umfangreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen im Dolmetscherbereich etabliert. Die Qualitätsmaßnahmen umfassen alle Phasen des Prozessablaufs: Bewerbung, Einstellung, Dolmetschereinsatz. Im Rahmen des Bewerbungs- und Einstellungsprozesses wird anhand einer Selbstauskunft die persönliche Zuverlässigkeit überprüft. Die Bewerber legen zudem ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor und stimmen einer Überprüfung durch die Sicherheitsbehörden zu. Die Überprüfung wird spätestens nach zwei Jahren – bei Bedarf früher - wiederholt. Die fachliche Befähigung wird im Rahmen der Vertragsverhandlungen und während der ersten Einsätze vor Ort überprüft. Zudem müssen seit dem 15.12.2016 für Arabisch-, Kurdisch- und Türkisch-Dolmetscher Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 nachzugewiesen werden. Darüber hinaus werden während des laufenden Betriebs Maßnahmen der Qualitätssicherung getroffen. Zum einen bewerten die Außenstellen des Bundesamts die fachliche Qualifikation sowie die persönliche Zuverlässigkeit und Integrität der neu gewonnenen Dolmetscher mittels eines Standardfragebogens. Diese Rückmeldungen werden zentral ausgewertet und im Rahmen der Dolmetscherverwaltung berücksichtigt. Zum anderen wurde ein Beschwerdemanagementsystem etabliert, welches auf interne oder externe Beschwerden schnellstmöglich reagiert.

Mit freundlichen Grüßen, im Auftrag, Dr. Johannes Fritz

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Konrad Kern / 26.07.2017

*Zudem müssen seit dem 15.12.2016 für Arabisch-, Kurdisch- und Türkisch-Dolmetscher Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 nachzugewiesen werden.* - aha, also “nachzugewiesen werden”, na klar!! Nun, ich glaube, Herr Dr. Fritz muss wohl auch mal eine Sprachprüfung für das Niveau C1 ablegen ... LOL

Karla Kuhn / 26.07.2017

” Hierzu kann ich Ihnen aus Gründen des Datenschutzes keine individuellen Angaben mitteilen.”  Soll das ein Witz sein ??  Ein Dolmetscher/Übersetzer (sofern er diesen Namen verdient) hat auf die Frage, ob er einen Abschluß/Diplom hat zu antworten. In diesem Fall auch sein Dienstherr, weil er ja im öffentliche Dienst arbeitet.  Da kann sich keiner hinter dem Datenschutz verstecken. Wenn ich einen Arzt, Anwalt oder Installateur aufsuche, habe ich das Recht zu erfahren, ob und was für einen Abschluß er hat. Bei meinem Arzt hängen Diplome, auch die der Weiterbildung im Wartezimmer, Beim Installateur der Meisterbrief und beim Anwalt seine Zulassung.  Jede Person, die staatliche Leistungen in Anspruch nimmt, muß sich “nackt” ausziehen, wo ist denn da der Datenschutz ? Wie toll das BAMF arbeitet hat sich ja bei dem “Hauptmann von Bayern” gezeigt und das auch noch über einen längeren Zeitraum.  Das ist der Witz des Jahrhunderts. Daß er einen Anschlag geplant haben soll, glaube ich nicht, ein ausgebildeter Soldat braucht kein Jahr um einen Anschlag auszuführen. Wenn er das gewollt hätte, hätte er es sofort gemacht und wäre anschließend untergetaucht. Man hätte ihn nie gefunden, da er einen falschen Namen angegeben hat.  ....“war für das Bundesamt letztmalig im Jahr 2016 tätig und hatte auch zuvor kaum Einsätze.”  Das ist ja auch eine Datenschutzverletzung, also bitteschön, nicht mit zweierlei Maß messen.

Gudrun Wolfrath / 26.07.2017

Mich würde interessieren, ob der Dolmetscher beeidigt war. Dazu bedarf es auch keiner “individueller Angaben”. Und auf eine Selbstauskunft (!) muss man sich dabei auch nicht verlassen. Man könnte auch - idealerweise vor dem Einsatz des Dolmetschers - beim BDÜ (Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer) nachfragen.

Wilfried Cremer / 26.07.2017

Polizeiliche Führungszeugnisse werden offenbar nach Richtlinien aus früheren Jahrhunderten erstellt. Facebook und der ganze neumodische Kram kommen da nicht vor.

Judith Faessler / 26.07.2017

Sehr geehrter Herr Broder, zu Ihrer Aussage: “Antisemitismus ist keine Form von Rassismus. Es sei denn, sie wären der Meinung, die Juden seien eine Rasse. Diese Ansicht kam zuletzt in den ‘Nürnberger Gesetzen’ zum Ausdruck und gilt seitdem als überholt.” Nach derselben Logik gäbe es auch keinen Rassismus mehr, denn die Biologie wendet den Begriff der Rasse nicht mehr für den Menschen an - er ist wissenschaftlich überholt. Natürlich beschreibt der Begriff (Antisemit) keine objektivierbaren Erkenntnisse, sondern ein bestimmtes Weltbild, und das Weltbild des Antisemiten ist eben doch in vielen Fällen rassistisch: Der Antisemit schreibt Juden im Allgemeinen nämlich Eigenschaften zu (Biologismus). Deshalb kann Antisemitismus eben doch eine Form von Rassismus sein. Mit freundlichen Grüßen, Judith Faessler

Susanne antalic / 26.07.2017

Komischeweisse, dürfen muslimische Menschen, ohne Konsequenzen antisemitische Parollen verbreiten. Wenn ein Deutsche oder ein andere nicht muslim, so was äussern würde, würden die Medien in viereckschprnigen und nach Staatsschutz ruffen. Muslimische Menschen in Deutschland haben für vieles einen Freischein und ich frage mich warum es so ist?

Andreas Rochow / 25.07.2017

Das gleiche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das im Stresstest dramatisch versagt, nämlich einem deutschen Bundeswehroffizier die Flüchtlingslegende abkauft und Migranten diverse (sic!) Identitäten bescheinigt hat, kann sich NICHT von irgendetwas distanzieren. Es hat “vollumfänglich” versagt.

Sepp Kneip / 25.07.2017

Nun, Herr Broder, das ist Deutschland heute. Mehr kann man dazu einfach nicht sagen. Traurig.

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