*Zudem müssen seit dem 15.12.2016 für Arabisch-, Kurdisch- und Türkisch-Dolmetscher Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 nachzugewiesen werden.* - aha, also “nachzugewiesen werden”, na klar!! Nun, ich glaube, Herr Dr. Fritz muss wohl auch mal eine Sprachprüfung für das Niveau C1 ablegen ... LOL
” Hierzu kann ich Ihnen aus Gründen des Datenschutzes keine individuellen Angaben mitteilen.” Soll das ein Witz sein ?? Ein Dolmetscher/Übersetzer (sofern er diesen Namen verdient) hat auf die Frage, ob er einen Abschluß/Diplom hat zu antworten. In diesem Fall auch sein Dienstherr, weil er ja im öffentliche Dienst arbeitet. Da kann sich keiner hinter dem Datenschutz verstecken. Wenn ich einen Arzt, Anwalt oder Installateur aufsuche, habe ich das Recht zu erfahren, ob und was für einen Abschluß er hat. Bei meinem Arzt hängen Diplome, auch die der Weiterbildung im Wartezimmer, Beim Installateur der Meisterbrief und beim Anwalt seine Zulassung. Jede Person, die staatliche Leistungen in Anspruch nimmt, muß sich “nackt” ausziehen, wo ist denn da der Datenschutz ? Wie toll das BAMF arbeitet hat sich ja bei dem “Hauptmann von Bayern” gezeigt und das auch noch über einen längeren Zeitraum. Das ist der Witz des Jahrhunderts. Daß er einen Anschlag geplant haben soll, glaube ich nicht, ein ausgebildeter Soldat braucht kein Jahr um einen Anschlag auszuführen. Wenn er das gewollt hätte, hätte er es sofort gemacht und wäre anschließend untergetaucht. Man hätte ihn nie gefunden, da er einen falschen Namen angegeben hat. ....“war für das Bundesamt letztmalig im Jahr 2016 tätig und hatte auch zuvor kaum Einsätze.” Das ist ja auch eine Datenschutzverletzung, also bitteschön, nicht mit zweierlei Maß messen.
Mich würde interessieren, ob der Dolmetscher beeidigt war. Dazu bedarf es auch keiner “individueller Angaben”. Und auf eine Selbstauskunft (!) muss man sich dabei auch nicht verlassen. Man könnte auch - idealerweise vor dem Einsatz des Dolmetschers - beim BDÜ (Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer) nachfragen.
Polizeiliche Führungszeugnisse werden offenbar nach Richtlinien aus früheren Jahrhunderten erstellt. Facebook und der ganze neumodische Kram kommen da nicht vor.
Sehr geehrter Herr Broder, zu Ihrer Aussage: “Antisemitismus ist keine Form von Rassismus. Es sei denn, sie wären der Meinung, die Juden seien eine Rasse. Diese Ansicht kam zuletzt in den ‘Nürnberger Gesetzen’ zum Ausdruck und gilt seitdem als überholt.” Nach derselben Logik gäbe es auch keinen Rassismus mehr, denn die Biologie wendet den Begriff der Rasse nicht mehr für den Menschen an - er ist wissenschaftlich überholt. Natürlich beschreibt der Begriff (Antisemit) keine objektivierbaren Erkenntnisse, sondern ein bestimmtes Weltbild, und das Weltbild des Antisemiten ist eben doch in vielen Fällen rassistisch: Der Antisemit schreibt Juden im Allgemeinen nämlich Eigenschaften zu (Biologismus). Deshalb kann Antisemitismus eben doch eine Form von Rassismus sein. Mit freundlichen Grüßen, Judith Faessler
Komischeweisse, dürfen muslimische Menschen, ohne Konsequenzen antisemitische Parollen verbreiten. Wenn ein Deutsche oder ein andere nicht muslim, so was äussern würde, würden die Medien in viereckschprnigen und nach Staatsschutz ruffen. Muslimische Menschen in Deutschland haben für vieles einen Freischein und ich frage mich warum es so ist?
Das gleiche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das im Stresstest dramatisch versagt, nämlich einem deutschen Bundeswehroffizier die Flüchtlingslegende abkauft und Migranten diverse (sic!) Identitäten bescheinigt hat, kann sich NICHT von irgendetwas distanzieren. Es hat “vollumfänglich” versagt.
Nun, Herr Broder, das ist Deutschland heute. Mehr kann man dazu einfach nicht sagen. Traurig.
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