Eine Haftstrafe von acht Jahren. Das Budapester Urteil erscheint – verglichen mit Urteilen deutscher Gerichte – recht hart. Aber bei Maja T. ging es um versuchten Mord und die Bildung einer kriminellen Vereinigung. Zum Zeitpunkt der angeklagten Tat – im Februar vor drei Jahren – nannte sich Maja noch Simeon. Der griff gemeinsam mit Mittätern in Budapest gezielt und koordiniert Teilnehmer eines rechten Aufmarschs mit Teleskopschlagstöcken an. Simeon T. reiste nach der Tat zurück nach Deutschland. Dessen Tatbeteiligung war offenbar bald ermittelt. Auch die deutsche Bundesanwaltschaft nahm Ermittlungen auf, verhaftete den Tatverdächtigen und Ungarn beantragte, gemäß der Vereinbarungen über den Europäischen Haftbefehl, die Auslieferung.
Während die Ermittlungen liefen, erklärte sich Simeon zur Frau und wollte fortan Maja genannt werden. In Deutschland wurde Simeon fortan nur Maja genannt und als „nonbinäre Person“ beschrieben. Wie immer man diese Person nennt, sie wurde in Deutschland verhaftet, und die Ungarn beantragten die Auslieferung gemäß der Vereinbarungen über den Europäischen Haftbefehl. Was folgte, war ein juristischer Wettlauf zwischen Majas Anwälten und der Berliner Generalstaatsanwaltschaft. Letztere verfügte und betrieb die Auslieferung nach Ungarn, was die Anwälte verhindern wollten. In der Öffentlichkeit wurde herausgestellt, dass Maja T., die sich selbst als „nonbinäre Person“ definiert, im „queerfeindlichen“ Ungarn „besonders gefährdet“ wäre. Vor Gericht ging es sicher auch um die Frage, ob nicht die Strafverfolgung hierzulande Vorrang hätte.
Dramatisch wurde es, weil Maja trotz eines Eilantrags beim Bundesverfassungsgericht hektisch über Nacht nach Ungarn gebracht wurde, kurz bevor das Bundesverfassungsgericht am Morgen urteilte, dass Maja nicht nach Ungarn ausgeliefert werden dürfte. Zwar hätte die deutsche Justiz damit theoretisch die Aufgabe, Maja wieder in die Heimat zu holen, aber daran, dass sie jetzt in ungarischer Untersuchungshaft sitzt, weil die ungarische Justiz sich mit ihr wegen Straftaten in Ungarn beschäftigt, ist aus ungarischer Sicht nichts auszusetzen. Wenn die Deutschen mit ihrer Auslieferung daheim einen Fehler gemacht haben, ist das deren Problem.
Nach ungarischer Gesetzeslage zwei Geschlechter
Dass die Linksextremisten, unterstützt von einigen deutschen Politikern, Majas Rücküberstellung in die Heimat forderten, blieb wirkungslos. Ebenso ein Hungerstreik des bekannten Häftlings und die Beschreibung entwürdigender Haftbedingungen in den deutschen Medien. Mindestens bis zum Urteil musste T. in Ungarn bleiben. Zu den Haftbedingungen schrieb Bence Bauer, der Direktor des Deutsch-Ungarischen Instituts für Europäische Zusammenarbeit, im Juli letzten Jahres:
„Politisch aufgeladen wurde der Fall, als Politiker der deutschen Linkspartei die sich mittlerweile Maja T. nennende Person in der Haftanstalt in Budapest aufsuchten und dabei Zeter und Mordio schrien. Thematisiert wurde nicht etwa die menschenverachtende Brutalität der Tat, sondern einzig der Umstand, dass die Haftbedingungen nicht den Ansprüchen von Maja T. entsprächen. Zudem bezeichnet sich Maja T. jetzt als queere Person und identifiziert sich als nicht-binär, was dazu führe, dass sie in Isolationshaft sitzen müsse und daher schlecht behandelt werde. Doch gerade das Gegenteil ist der Fall. Die Isolationshaft schützt in erster Linie gerade Maja T. vor den Mithäftlingen. Die ungarische Rechtsauffassung orientiert sich am wissenschaftlichen Stand der Biologie: es gibt nur Mann oder Frau. Die sich als Frau ausgebende Maja T. wurde als Simeon T. geboren und gilt daher nach ungarischer Gesetzeslage als Mann. In einem Männergefängnis könnte die körperliche Unversehrtheit dieser Person wohl kaum garantiert werden und in Ungarn werden die sich als Frauen bezeichnenden Männer nicht in Frauengefängnisse gesteckt, um die dortigen Frauen zu schützen.“
Nun hat T. nicht nur mit vielleicht härteren Haftbedingungen als daheim in Deutschland zu kämpfen gehabt, sondern im Ergebnis auch mit einem wohl härteren Urteil. Zu dessen Verbüßung kann T. nach Deutschland überstellt werden, aber einfach aufheben kann die deutsche Justiz das Urteil nicht, selbst wenn sie es zu hart finden würde.
In jedem Fall dürften die deutschen Linksextremisten hierzulande auf ihre ganz besondere Weise auf das Urteil reagieren.
Seit Maja T. im letzten Jahr in den Hungerstreik trat – in ihrer Hungerstreik-Erklärung, veröffentlicht hier auf Indymedia, beschrieb sie die Haftbedingungen in Ungarn als „menschenunwürdige Langzeit-Einzelhaft“ –, versuchten ihre Unterstützer, ihre Forderung nach Rücküberstellung zu unterstützen. Das hatte allerdings zuweilen schon eher komische Züge.
„Am Abend des 6.6. haben wir eine Bank im Leipziger Süden eingeschlagen und mit Sprühdosen "Freiheit für Maja" gefordert. Es traf die Sparkasse in Lößnig.
Unser*e Freund*in und antifaschistische Gefährt*in Maja ist seit Donnerstag dem 5.6. im Hungerstreik. Maja fordert in den Hausarrest nach Deutschland rücküberführt zu werden, um sich hier dem Verfahren zu stellen. Außerdem sollen alle weiteren Auslieferungen unser Genoss*innen nach Ungarn ausgesetzt werden.“
„Die nächstgelegene Bank einschlagen“
Das teilten engagierte Maja-Freunde ebenfalls auf Indymedia mit. Wie aber sollte eine solche Aktion T. in die Heimat zurückhelfen? Das erklären die Genossen so:
„Jede*r kann – wie wir es gestern getan haben – ohne Aufwand und unter den wenigen notwendigen Sicherheitsvorkehrungen (gute Vermummung, saubere Handschuhe und Materialien, kurzes Koordinationstreffen, keine technischen Geräte, kein Geprahle im Nachgang) sich ein Herz nehmen und die nächstgelege Bank einschlagen. Unser Vorschlag wäre nicht auf die Qualität der Angriffe zu setzen, sondern auf die Quantität unserer Nadelstiche. Wenn bundesweit jede Gruppe alle paar Tage loszieht, etwas einschlägt, mit Farbe den Bezug zu Maja herstellt und einen kurzen Text auf Indy schreibt, könnte sich ein Synergie-Effekt entwickeln, der andere ansteckt und denjenigen, die etwas im Fall Maja zu sagen hätten, klar macht, dass wir keine Ruhe geben bis wir Maja zurück haben. Wir rufen dazu auf sich so oft es geht auf den Weg zu machen um Scheiben klirren zu lassen, solange Majas Hungerstreik andauert – Auf das unser Druck ausreicht, um diesen untragbaren Zustand zu beenden
‚Wirft man einen Stein, so ist das eine strafbare Handlung. Werden tausend Steine geworfen, ist das eine politische Aktion‘ Ulrike Meinhof (ehemals Isolations-gefolterte Antifaschistin)“.
Der erwünschte Synergie-Effekt entwickelte sich noch nicht so recht, deshalb mussten die Leipziger Genossen immer wieder ran:
„In der Nacht vom 15.06 haben wir die Filialien der Sparkasse und der Deutschen Volksbank auf der Könneritzstraße im Leipziger Westen angegriffen. Die eingeschlagenen Scheiben und die gesprühte Forderung "Free Maja" sind unser Beitrag zur militanten Unterstützungskampagne von Majas Hungerstreik. Wir beziehen uns hierbei auf den Aufruf einiger Gefährt*innen und freuen uns, dass sich in Leipzig, Berlin, Wuppertal und Hamburg schon so zahlreich der Kampagne angeschlossen wurde. Wir fordern alle, die sich solidarisch mit Maja zeigen wollen dazu auf es uns nachzumachen!“
Vom Jobcenter zur Auslieferung
Es waren auch nicht nur Banken, die anzugreifen Maja angeblich helfen soll:
„In der Nacht 15./16.6. haben wir das Jobcenter in Möckern im Leipziger Norden angegriffen und schließen uns damit der Unterstützungskampagne für Majas Hungerstreik an.“
Und die Frage, warum ein Angriff auf ein Jobcenter Teil des Kampfes um Majas Freiheit ist, beantworten die Genossen auch unaufgefordert:
„Das Jobcenter ist Teil eines staatlichen Systems, das Eigentum, Kapital, und reiche Leute schützt und gleichzeitig strukturell Menschen in Armut hält. Der Mythos des ‚guten Lebens durch harte Arbeit‘ wird kontinuierlich propagiert. Gleichzeitig werden Leute in prekäre Arbeitsverhältnisse gezwungen und für viel zu wenig Geld ein Leben lang ausgebeutet; der versprochene Wohlstand bleibt aus.
Der gleiche Staat hat Antifaschist*in Maja rechtswidrig an das Regime in Ungarn ausgeliefert, wo Maja sich nun im Hungerstreik befindet, um Majas Rückkehr nach Deutschland zu erwirken. Maja ist der staatlichen Gewalt als nicht-binäre Person besonders ausgesetzt, da der ungarische Staat die Rechte queerer Menschen immer weiter einschränkt. Mit der Auslieferung von Maja an dieses queerfeindliche Regime zeigt der deutsche Staat, dass er es mit den Rechten queerer Personen ähnlich hält.“
Maja und ihr Gefolge schaffen zwar öffentliche Aufmerksamkeit für ihre Zerstörungswerke, aber wohl kaum Verständnis für die Taten und Verständnis für die Täter. Deshalb dürfte es so mancher, der sich über die hiesige Nachsichtigkeit gegenüber gewaltbereiten Linksextremisten ärgert, vielleicht nicht ungern gesehen haben, dass T. in Ungarn nun ein härteres Urteil bekommen hat, als es ein deutsches Gericht gesprochen hätte. Aber sie sollten dennoch nicht ignorieren, dass die Auslieferung eigener Landeskinder an eine fremde Justiz durchaus fragwürdig ist.
Auslieferung und das Grundgesetz
Jahrzehntelang sagte Artikel 16, Absatz 2 des Grundgesetzes ganz klar und eindeutig:
„Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“
Der Gedanke dahinter: Wenn ein Deutscher im Ausland Straftaten begeht und sich dann in Deutschland aufhält, sollte sich die deutsche Justiz um die Strafverfolgung kümmern. Vor fremdem Zugriff sollte der Bürger auch im Verdachtsfall im eigenen Land geschützt bleiben.
Doch seit 25 Jahren lautet Absatz 2 des Artikels 16:
„Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.“
Das Grundrecht auf Asyl hat bekanntlich inzwischen einen eigenen Artikel 16a bekommen. Dass ein Deutscher an einen internationalen Gerichtshof überstellt werden kann, lässt sich noch nachvollziehen, weil die sich in der Regel nur mit Straftaten einer Dimension befassen, die die Grenzen einer nationalen Justiz womöglich sprengt.
Doch warum muss dies auch an Ermittlungsbehörden in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union geschehen? Gerade da müsste es doch hinreichend Möglichkeiten der Zusammenarbeit und Amtshilfe geben, um auch ein Strafverfahren in Deutschland zu ermöglichen.
Das erwähnte Gesetz folgte de facto 2006 mit der deutschen Zustimmung zum Europäischen Haftbefehl. „Soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind“ – das hört sich gut an, aber wie wird das geprüft und nach welchen Maßstäben?
Ein Rechtsstaat sollte ein EU-Staat ohnehin sein, aber jeder Verhaftete, der sich in einem fremden Rechtssystem und in einer fremden Sprache bewegen muss, wird damit einer für ihn nachteiligen Situation ausgeliefert. Zumal der Europäische Haftbefehl nicht nur für brutale Gewalttäter ausgestellt werden kann. Wie ist man denn als Deutscher davor geschützt, sich beispielsweise aufgrund falscher Beschuldigungen in Verbindung mit einer Verkettung unglücklicher Umstände plötzlich in einer bulgarischen Untersuchungshaftanstalt wiederzufinden?
Ja, diese Grundgesetzentwicklung und auch die Änderungen im Artikel 16 sind alles andere als neu, ebenso wie der Europäische Haftbefehl. Und offenbar wurden sie selten und eher geräuschlos angewandt. Aber haben sie nicht dennoch ein bedenkliches Missbrauchspotenzial? Das sollte man unabhängig von der Sympathie für die Betroffenen fragen, denn die deutsche Rechtsauffassung gilt nicht nur für die, die sie weitgehend ablehnen und diese Ablehnung oft genug mit Sachbeschädigung kundtun.

Da muß und wird sich die Klientel um KGE jetzt sichr was einfallen lassen, um das „unmenschliche“ Urteil für den „gerechten Kampf für das Gute“ irgendwie abzumildern. Hat am Ende ja auch hierzulande ganz vorteilhaft mit den verurteilten Mitgliedern der RAF im Verhältnis zu ihren Taten funktioniert.
Mein Kompliment gilt den Ungarn. Sie widerstehen dem EU- und Gendervirus. Ohne Impfung. Und urteilen über schwere Straftaten wie es das Gesetz vorsieht. Aber das der kriminelle Straftäter seine Haft in Deutschland versüßen darf liegt doch nur daran, dass die Ungarn sagen: für den zahlen wir nicht. Macht ihr das mal, ihr seid ja reich, ihr Trottel.
Was mich wirklich noch besonders anwidert, ist diese Haltung des Schlägers, die keine Spur Schuldbewusstsein zeigt. Offenbar hält dieser Typ sich noch immer für eine Mischung aus Winnetou und Robin Hood, als Märtyrer für die Gerechtigkeit. Dabei hat er offenbar nur seine niedrigsten Instinkte an anderen Menschen ausgelebt und sie brutalst verletzt. Irgendjemand sollte ihm das genau so mitteilen, dass er es wirklich begreift, das Gericht hat darin offensichtlich versagt.
Grüß Gott, man kann nur hoffen, dass jetzt keine linken Horden Herdenamok laufen.
OMG, bin ich froh, mit einer richtigen Frau verheiratet zu sein ! Aber Jedem sein Plaisir-chen, auch wenn es sich um einen Alien handelt
Leider sind wird auch in den Nachrichten der „Qualitätsmedien“ das Hauptaugenmerk auf das Auslieferungsgezerre, die „queerfeindliche“ Grundstimmung in Ungarn und die unmenschlichen Haftbedingungen gelenkt. Baustein für Baustein wird so am Mythos „Maja – die Jeanne d’Arc der Queeren“ gebaut. Höchste Zeit für eine Donauschifffahrt von „Gretl und den Queers for Maja“ Richtung Budapest. Und bedauerlicherweise führt auch diese Taktik weg vom Grundproblem: Wollen wir, dass deutsche Straftäter ans (befreundete) Ausland überstellt und nach dortigem Rechtsverständnis verurteilt werden…oder wollen wir uns lieber selber drum kümmern? Diese Entscheidung gehört grundsätzlich überdacht…und nicht in der hitzigen, aufgeputschten Stimmung einer Queer-Trans-Homo-Debatte. Es gibt einige Länder mit moslemischer Bevölkerungsmehrheit, die hinsichtlich einer EU-Mitgliedschaft mit den Füssen scharren. Erfahrungsgemäss, erleben Länder mit starker religiöser Identität gelegentlich eine gesellschaftliche „Rolle rückwärts“…auch wenn sie vorübergehend noch so modern aufgepfropft daherkamen…verstärkt in wirtschaftlichen Krisenzeiten. Auch als Hetero wollte ich beispielsweise nicht in wenigen Jahrzehnten in der Türkei oder Albanien in den Knast wandern, bloss, weil ich vor- oder ausserehelichen Sex mit einer lokalen Schönheit hatte und die mittlerweile gewandelte Justiz dies als Vergehen betrachtet.
Mimimi, jetzt darf man nicht einmal mehr Andersdenkenden, die man zu Nazis diffamiert hat, mit Hämmern die Schädel einschlagen. Dafür wollen einen diese ungarischen Barbaren tatsächlich einlochen. Naja, zum Glück ist ja ausgekungelt worden, daß die Strafe im Bedaz zu verbüßen ist. Dort wird man dann unter Anrechnung der grausigen U-Haft sofort entlassen. Was für ein Glück, daß man keine Gedankenverbrechen wie die Leute um Prinz Reuß begangen hat. Diese Rääächten sind seit 4 Jahren lebendig begraben, ein Prozeßbeginn kann nicht terminiert werden (weil nichts gegen sie vorliegt) und die ersten sind schon hinter Gittern gestorben. Seht her, ihr Ungarn, so funzt Justiz im Rechtsstaat; Bätschi !!