Vera Lengsfeld / 13.05.2018 / 13:00 / 8 / Seite ausdrucken

Das Buch zur Grenzöffnung

„Die Herrschaft des Unrechts“ – unter diesem Titel veröffentlichte der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau im Herbst 2015 einen Beitrag zur Grenzöffnung durch Kanzlerin Merkel im Magazin „Cicero“. Der damalige Ministerpräsident Horst Seehofer griff den Titel in einem Interview mit der Passauer Neuen Presse auf und profilierte sich damit verbal zum schärfsten Kritiker von Merkels Politik. Allerdings ließ Seehofer seiner Schaufenster-Kritik keinerlei Taten folgen. Kurz bevor er Innenminister der dritten GroKo wurde, tönte Seehofer, mit ihm hätte es die illegale Grenzöffnung nicht gegeben. Nun ist er seit Wochen im Amt und er tut nichts, um den ungesetzlichen Zustand an unseren Grenzen zu beenden.

Er könnte sofort die ohnehin nur mündlich erteilte ministerielle Anordnung seines Vorgängers de Maizière, wonach „Drittstaatsangehörigen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens, die Einreise“ zu gestatten sei, außer Kraft zu setzen. Hierzu benötigt er kein Gesetz, keine Bundestagsdebatte, nur eine E-Mail an alle hiermit befassten Dienststellen. Seehofer tut es nicht und entlarvt sich damit nicht nur als Schaumschläger, sondern als Bewahrer der Herrschaft des Unrechts.

In seinem gleichnamigen Buch stellt Vosgerau, noch einmal präzise und allgemeinverständlich dar, wie in der EU und in Deutschland systematisch Recht und Gesetz gebrochen wird. Ein Kompendium für alle, die in der Diskussion Argumente gegen die illegale Einwanderung anführen möchten.

Das Asylrecht kennt keine Obergrenze? Falsch.

Beim Individualrecht auf Asyl handelt es sich nicht um ein Abwehrecht, das keine Obergrenze kennt – so wie zum Beispiel willkürliche Einkerkerung immer verboten ist – sondern um ein Leistungsrecht. Jedes Leistungsrecht unterliegt dem Vorbehalt des Möglichen. Nur individuelle politische Verfolgung ist ein Asylgrund. Krieg, Bürgerkrieg, allgemeine, alle Menschen betreffende Gefährdung durch Gewalt und Willkür, wirtschaftliche Perspektivlosigkeit, Arbeitslosigkeit oder Armut sind keine Asylgründe.

Kein Recht auf Asyl in Deutschland hat, wer über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland eingereist ist (Art.16a Absatz 2 Grundgesetz). Wer trotzdem einreist, ist „zurückzuschieben“ (§ 18 Asylgesetz). Das ist immer noch Gesetz in Deutschland.

Allerdings hat die EU entgegen dem deutschen Verfassungsrecht den „subsidiären Schutz“ eingeführt. Dem ist die Bundesrepublik mit der Richtlinie in § 4 des Asylgesetzes nachgekommen. Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge können in der EU Zuflucht finden. Das heißt für Deutschland aber nur, dass Personen subsidiärer Schutz gewährt werden muss, deren rechtmäßiger Asylantrag keinen Erfolg hatte. Personen, die nach der Dublin-III-Verordnung – die nach wie vor in Kraft ist – ihren Asylantrag in anderen Ländern hätten stellen müssen, braucht Deutschland keinen subsidiären Schutz zu gewähren. Es gibt kein Menschenrecht auf beliebige Einreise in das Land der Wahl.

Allerdings behandelt die deutsche Politik das geltende Recht und das Verfassungsrecht, als würde es nicht existieren. Das hat sich unter Merkel spätestens seit der „Griechenlandrettung“, die ebenfalls gegen geltende Verträge verstieß, so eingebürgert und wird zunehmend als Gewohnheitsrecht empfunden. Möglich ist das nur, weil die Rechtsfeindlichkeit unserer staatlichen Stellen auf wenig öffentlichen Protest stößt, denn viele Medien – allen voran die Öffentlich-Rechtlichen – unterstützen diese Rechtsvergessenheit. Man kann von einer Veränderung des Rechtsgefühls in  Politik und Medien sprechen. Schuld daran ist das EU-Rechtsverständnis des Anwendungsvorrangs von Unionsrecht. Diese Rechtsfigur hat sich verselbstständigt und zerstört den Rechts- und Verfassungsstaat.

Was bedeutet „Anwendungsvorrang“?

Das begründen die beiden bis heute wichtigsten Entscheidungen des europäischen Gerichtshofes (EuGH).In der Entscheidung van Gend en Loos urteilet der EuGH, jeder Bürger könne sich vor jedem Gericht auf das Gemeinschaftsrecht berufen, denn dieses gehe im Prinzip dem nationalen Recht vor. In Costa/ENEL präzisiert der EuGH, dem Europarecht komme ein „Anwendungsvorrang“ zu. Das heißt, nationale Gesetze hören nicht auf zu bestehen, sie werden aber behandelt, als existierten sie nicht. Das wird brisant durch einen besonderen europarechtlichen Umstand.

Wenn Europarecht Rechtsfolgen für den Bürger konstituiert, etwa was die Bestimmung über das Frittieren von Pommes frites betrifft, muss jeder Bürger mit seiner rigorosen Anwendung rechnen.

Wo Unionsrecht aber nachteilige Rechtsfolgen für die Mitgliedstaaten hat, wurde seine Anwendung schon mehrfach vom Rat der EU politisch zur Disposition gestellt, das heißt geltendes Recht wurde einfach nicht angewendet. Dies vermittelt der Politik das Gefühl, nicht unter, sondern über dem Gesetz zu stehen, was das westliche Erfolgsmodell Rechtsstaat demontiert. Die EU-Kommission ist nicht Hüterin der Europäischen Verträge, sondern entscheidet von Fall zu Fall, ob und wie EU-Recht überhaupt angewendet wird.

Weil in der EU das Recht nur so lange gilt, bis politisch etwas anderes beschlossen wird, fühlen sich die „glühenden Europäer“, als die sich die Mehrheit unserer Politiker sieht, berechtigt, sich nicht mehr um inländisches Recht und Gesetz scheren zu müssen. Diesen Hintergrund muss man kennen, um das irrationale, ideologiegesteuerte Verhalten unserer Politiker beurteilen zu können.

Die EU-Gepflogenheit ist, dass es keines besondern Procederes bedarf, wenn man Rechtsnormen und Verfassung nicht einhalten will. Man kann Gesetze und Verfassungsartikel einfach weglassen, wenn dies „hilfreich“ (Angela Merkel) erscheint. Man handelt „wertgebunden“ und „europäisch“.

„Wo diese Mentalität des formlosen Weglassens politisch unerwünschter Regeln sich aber umfassend und generalisierend ausbreitet, ist der Rechts- und Verfassungsstaat am Ende.“

Diese Schlussfolgerung Vosgeraus wurde durch die jüngste Diskussion um die „Gemeinsame Erklärung 2018“ vollauf bestätigt. Der von vielen Medien 2015 noch gefeierte Rechts- und Verfassungsbruch bei der Grenzöffnung aus „humanitären Gründen“ wurde 2018 einfach geleugnet.

Die Herrschaft des Unrechts verfestigt sich von Tag zu Tag mehr.

Siehe zu diesem Beitrag auch:

Professor Unfug legitimiert den Rechtsbruch

Der Rechtsbruch-Mythos und wie man ihn widerlegt

Die Massen-Zuwanderung war Unrecht. Das ist kein Mythos.

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Bernd Nonger / 13.05.2018

Danke Frau Lengsfeld für das klare Aufzeigen, der für jeden, der sehen will, offensichtlichen Erosion von Merkel-Deutschland auch auf dem Gebiet Rechtsstaatlichkeit. Wenn Eltern in einigen Jahren mal wieder von ihren Kindern gefragt werden, warum habt ihr nichts getan gegen das Umwandeln einer trotz aller Abgründe und Schwächen großen & blühenden Kultur in eine korrupte Bananenrepublik, können sie sich immerhin nicht herausreden, wir haben es mal wieder nicht gewusst, sondern müssen zugeben, wir wollten es nicht wissen - dem von uns bevorzugten Narrativ auf die Welt zu folgen, war uns wichtiger, unsere Egozentrik war uns wichtiger. Das mag ein schwacher Trost sein, im Vergleich zu den verheerenden realen Folgen machtmissbräuchlicher ideologischer Selektivität bei der Befolgung von Regeln. Aber kollektives Lernen und kollektive Evolution geschieht wohl sehr langsam über Generationen unter erratischen Pendelschwingungen in die Extreme. Auch wenn ein Menschenleben und eine Generation da leider gar nichts zählt, ist es doch wichtig, dass es geschieht und Artikel wie dieser werden dabei einst sehr hilfreich sein.

Eugen Karl / 13.05.2018

Endlich wird einmal dieses Buch präsentiert. Es ist das beste, das es zu der Materie gibt, und es sagt - und beweist! - klar: die Masseneinwanderung ist illegal, da kann sich der Herr Thym auf den Kopf stellen. Das Buch sollte jeder lesen, der sich mit diesen Dingen beschäftigt. Natürlich ist es bei BoD (Books on Demand) erschienen, weil es wohl den meisten Verlagen zu heiß war. Was die Überlagerung deutschen Rechts durch Europarecht anbelangt, so konstatiert Vosgerau, daß hier unterschiedliche Rechtstraditionen in Konflikt geraten, “da das Europarecht eher dem französischen als dem deutschen öffentlich-rechtlichen Denken folgt”. Deswegen bilde es “in der Regel nicht eine verfassungsmäßige Rahmenordnung und entsprechend Schranke aller Politik, sondern es soll das INSTRUMENT zur Verwirklichung POLITISCHER Ziele sein, die ihrerseits als außerrechtlich und vorrechtlich begriffen werden.” (Vosgerau, Herrschaft des Unrechts, S. 114) Hier liegt ein zentraler Punkt: in Deutschland gilt der Primat von Recht und Freiheit VOR aller Politik. Die Machthaber aber wollen den Primat der Politik. Mit diesem Rechtsdenken aber hat man in Deutschland schlechte Erfahrungen gemacht, deswegen sollte das nie wieder möglich sein. Vosgerau bietet in dem Buch zudem noch einen hervorragenden Überblick über die Rolle der Medien, die ersatzweise die Rolle einer “politischen Polizei” übernommen hätten in einem Land, in dem der Staat von Rechts wegen keine politische Polizei haben darf.

Frank Pressler / 13.05.2018

In einer Postdemokratie sind die Politiker und ihre Anhänger halt auch nur einer Postjuristerei verpflichtet.

Rudi Hoffmann / 13.05.2018

Geht es diesen hoch- juristisch gebildeten Bücherschreibern wirklich um die Sache des Recht`s ,  oder um die Abverkäufe   ihrer Werke ?

Stefan Bley / 13.05.2018

Was unterscheidet Deutschland noch von einer Bananenrepublik? Nichts!

Joachim Lucas / 13.05.2018

Liebe Frau Lengsfeld. Es ist zu diesem Thema “Rechtsbrüche” beim Euro, bei der Migration ja schon alles gesagt worden, aber Sie bringen es noch einmal ganz klar, ganz einfach, ganz deutlich auf den Punkt. Jeder müsste es verstehen können, sollte man meinen. Aber warum geschieht nichts? Regeln und Gesetze, bei deren Nicht-Einhaltung keine Sanktionen folgen sind zahnlose Papiertiger. Es gibt keine und es befürchtet offensichtlich auch niemand. Das Grundgesetz, immerhin das Fundament dieser Gesellschaft, könnte man ja mit Zweidrittel-Mehrheit ändern, wenn sich alle so einig sind. Auch das geschieht nicht. Man hat den einfacheren Weg gewählt: Gesetze werden ignoriert, umgedeutet, aufgeweicht, durch vermeintlich höhere Prinzipien wie Humanität (gegen die man ja nichts mehr sagen kann) ausgehebelt. Man sieht, es ist nicht das Papier, auf dem etwas geschrieben steht, sondern die Bevölkerung, die diesem Papier Durchsetzungskraft verleiht. Warum sind Sie, Frau Lengsfeld, so unbeliebt bei den Regierenden? Weil Sie Recht haben!

Wilfried Cremer / 13.05.2018

Seehofer ruiniert die CSU, sehenden Auges. Nach den Wahlen werden ihm die Ohren fliegen gehen. Nach dem Rebelliönchen zu Beginn der Legislaturperiode ist er eingeknickt.

beat schaller / 13.05.2018

Hervorragend Frau Lengsfeld, Danke!  b.schaller

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