Dass hier ein islamistisches Motiv eine Rolle gespielt hat, lag von Anfang an nahe. Mittlerweile spricht auch der bayerische Innenminister Herrmann, laut Bild, von einem „eklatanten Verdacht“ auf eine islamistisch motivierte Tat. Aber es gibt noch Unklarheiten, nämlich ob auch eine psychische Störung eine Rolle gespielt haben könnte.
Dabei kann es bei einem Mehrfachmord wie diesem – zumindest in der aktuellen Ermittlungsphase – nicht um psychiatrische Petitessen gehen. Also um solche Fragen, ob der Täter vielleicht psychisch „labil“ gewesen sei ein in diesem Zusammenhang von Medien gerne verwendeter Terminus. Von forensisch-psychiatrischem Interesse sind hier ausschließlich solche psychischen Störungen, welche die Frage der Schuldfähigkeit berühren. Die sich also so schwerwiegend auf den geistig-seelischen Zustand auswirken können, dass der Betroffene dadurch unfähig wird, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Das typische Beispiel aus jüngerer Zeit dafür ist die schwere, chronifizierte paranoide Schizophrenie des Attentäters von Hanau.
Zu meiner Überraschung wird der Hanau-Attentäter nicht nur für den Kampf gegen Rechts instrumentalisiert, sondern findet mittlerweile auch als propagandistische Mehrzweckwaffe Verwendung: Im heute journal vom 26. Juni bestätigt zunächst ein „Experte“ aus der ZDF-Rechtsredaktion, Felix Zimmermann, die Vermutung des Moderators, dass die bei der Tat von Würzburg im Raume stehende islamistische Motivation nicht exakt abgegrenzt werden könne von einer durch eine psychische Krankheit bedingte: „Gerade in den letzten Jahren gab es immer wieder Fälle, in denen extremistische Gesinnung auf der einen Seite vorlag, als auch eine psychische Erkrankung, z. B. im Fall des Terroranschlags von Hanau.“
Aus fachlich-psychiatrischer Sicht ist das viel zu pauschal und in Bezug auf den Hanau-Attentäter schlicht Unsinn. Denn dessen vermeintlich „extremistische Gesinnung“ war ausschließlich Produkt seiner seit vielen Jahren chronifizierten, dabei immer wieder akut aufblühenden Schizophrenie, namentlich des damit einhergehenden Wahns. Vermutungen über die Existenz einer von dieser schweren psychischen Erkrankung vollständig oder auch nur überwiegend unabhängigen „Gesinnung“ sind ungefähr so überzeugend wie die Hoffnung, ein schwer Dementer könne einem die deutsche und EU-Asylgesetzgebung erklären. Deshalb wäre der Hanau-Attentäter, hätte er denn seine Tat überlebt, von einem Gericht für nicht schuldfähig erklärt und in einer speziellen psychiatrischen Klinik untergebracht worden.
Eine Schizophrenie auch beim Täter von Würzburg?
Doch zurück zum Täter von Würzburg. Ob vielleicht auch bei ihm eine Schizophrenie oder ähnlich schwere Störung vorliegt, ist bisher noch nicht überzeugend ausgeschlossen. Denn in diesem Jahr lieferte ihn die Polizei zweimal in einer Würzburger Psychiatrischen Klinik ab – dem Zentrum für psychische Gesundheit. Zunächst hatte er im Januar in seiner Unterkunft, einem Obdachlosenheim, einen Mitarbeiter und einige Mitbewohner mit einem Messer bedroht. Laut Bild sei er anschließend vier Wochen stationär psychiatrisch behandelt worden. Außerdem sei ein Gutachten – zu welcher Frage genau auch immer – in Auftrag gegeben worden, dass aber bis heute nicht vorläge.
Es soll hier nicht zu viel spekuliert werden. Aber vielleicht ist das Gutachten auch nur vorgeschoben, um die Sache hinauszuzögern und damit den somalischen Geflüchteten vor polizeilichen oder gerichtlichen Nachstellungen zu schützen. Möglicherweise bestanden in der Klinik auch gravierende sprachliche Verständigungsprobleme, und/oder der somalische Patient war nicht kooperativ, so dass die Behandler auch nach vier Wochen nicht wesentlich schlauer waren als bei Aufnahme und sich Abhilfe von einem Gutachter erhofften, der sich mit Somalia und Somaliern besser auskennt.
Und der wiederum wegen der hohen Nachfrage – schließlich sind Somalier weit überdurchschnittlich häufig an verschiedenen Deliktgruppen beteiligt – auf Monate hin ausgebucht ist. Oder die Klinikärzte hatten bereits eine auch forensisch relevante Diagnose gestellt, den Verdacht auf ein Gefährdungspotential geäußert und vor diesem Hintergrund ein Gutachten zur Einrichtung einer (vormundschaftlichen) Betreuung auf den Weg gebracht, um dann einen längeren Psychiatrieaufenthalt richterlich genehmigt zu bekommen – vielleicht gar mit der Option einer zwangsweisen medikamentösen Behandlung. Also: Fragen über Fragen, die aber für die Ermittler eigentlich rasch anhand der Krankenhausakte zu klären sein müssten.
Im Juni diesen Jahres kam es zu einem erneuten, wieder polizeilich vermittelten Aufenthalt im Zentrum für seelische Gesundheit, nachdem der Täter ein Auto gestoppt, sich hineingesetzt und geweigert hatte, dieses wieder zu verlassen – ein ja doch etwas befremdliches Verhalten. Die Entlassung erfolgte bereits am nächsten Tag, ob nach richterlicher Anhörung oder bereits vorher ist unbekannt. Aber: Die Ärzte sahen ganz offensichtlich keine unmittelbare Fremdgefährdung bei dem Täter, was, auch wenn das zynisch klingen mag, letztlich ja stimmte. Denn um jemanden gegen seinen Willen in der bayerischen Psychiatrie länger als maximal 36 Stunden festhalten zu können, bedarf es der fundierten und richterlich geprüften Prognose einer vom Patienten ausgehenden unmittelbaren Gefährdung. Und das heißt nach einschlägigem Sprachgebrauch - jedenfalls in aller Regel - innerhalb weniger Stunden oder auch mal innerhalb eines Tages. Im Zweifel entscheidet der Zeitgeist: Der Patient wird entlassen.
Religiöse Wahnthemen bei Muslimen häufiger
Bleiben abschließend noch zwei Aspekte kurz zu würdigen. Auch wenn, erstens, bei dem Täter von Würzburg eine schwere psychische Störung wie eine Schizophrenie vorliegen sollte, kann davon unabhängig natürlich auch eine islamistische Gesinnung bestehen, die sich bereits vor der psychischen Erkrankung herausgebildet hat und durch diese zumindest nicht im Kern berührt wurde. Zweitens, ist davon auszugehen, dass an Schizophrenie erkrankte Muslime, besonders die aus archaischen Gesellschaften stammenden, deutlich häufiger religiöse Wahnthemen – etwa zum Dschihad – entwickeln, als ihre deutschen und damit meist weltlicher eingestellten Leidensgenossen. So konnte kurz nach der deutschen Wiedervereinigung nachgewiesen werden, dass psychisch Kranke Ost-Berliner im Vergleich zu West-Berlinern deutlich seltener religiöse Wahnthemen entwickelten.
Wenn jetzt der Bund der deutschen Kriminalbeamten (BDK) einen Ausbau der psychiatrischen Behandlungskapazitäten mit dem Hinweis fordert, dass knapp ein Drittel der allein handelnden Attentäter in der Zeit von 2000 bis 2015 psychisch krank gewesen sei, ist das – nur so viel sei an dieser Stelle gesagt – Augenwischerei. Das Terrorproblem kann nicht primär oder wesentlich psychiatrisch entschärft werden, auch wenn vielleicht ein in bestimmten Einzelfällen etwas weniger liberaler Umgang mit freiheitsentziehenden und anderen Zwangsmaßnahmen durchaus hilfreich sein könnte, den es aber auch nicht zum Nulltarif gibt.
Adressat für islamistischen Terror oder andere Gewalttaten von Migranten ist und bleibt die Politik. Wer es zulässt, dass jeder kommen und fast jeder bleiben kann und selbst subsidiär Geschützte grundsätzlich nicht abgeschoben werden dürfen, wenn ihnen in ihrer Heimat Ungemach drohen könnte, nimmt damit eine Gefährdung der eigenen Bevölkerung billigend in Kauf.
Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Wolfgang Meins ist Neuropsychologe, Arzt für Psychiatrie und Neurologie, Geriater und apl. Professor für Psychiatrie. In den letzten Jahren überwiegend tätig als gerichtlicher Sachverständiger im sozial- und zivilrechtlichen Bereich.