Wolfgang Meins / 29.06.2021 / 06:10 / Foto: Rod Waddington / 161 / Seite ausdrucken

Das Attentat von Würzburg und das Motiv – keine einfache Suche

Dass hier ein islamistisches Motiv eine Rolle gespielt hat, lag von Anfang an nahe. Mittlerweile spricht auch der bayerische Innenminister Herrmann, laut Bild, von einem „eklatanten Verdacht“ auf eine islamistisch motivierte Tat. Aber es gibt noch Unklarheiten, nämlich ob auch eine psychische Störung eine Rolle gespielt haben könnte. 

Dabei kann es bei einem Mehrfachmord wie diesem – zumindest in der aktuellen Ermittlungsphase – nicht um psychiatrische Petitessen gehen. Also um solche Fragen, ob der Täter vielleicht psychisch „labil“ gewesen sei  ein in diesem Zusammenhang von Medien gerne verwendeter Terminus. Von forensisch-psychiatrischem Interesse sind hier ausschließlich solche psychischen Störungen, welche die Frage der Schuldfähigkeit berühren. Die sich also so schwerwiegend auf den geistig-seelischen Zustand auswirken können, dass der Betroffene dadurch unfähig wird, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Das typische Beispiel aus jüngerer Zeit dafür ist die schwere, chronifizierte paranoide Schizophrenie des Attentäters von Hanau

Zu meiner Überraschung wird der Hanau-Attentäter nicht nur für den Kampf gegen Rechts instrumentalisiert, sondern findet mittlerweile auch als propagandistische Mehrzweckwaffe Verwendung: Im heute journal vom 26. Juni bestätigt zunächst ein „Experte“ aus der ZDF-Rechtsredaktion, Felix Zimmermann, die Vermutung des Moderators, dass die bei der Tat von Würzburg im Raume stehende islamistische Motivation nicht exakt abgegrenzt werden könne von einer durch eine psychische Krankheit bedingte: „Gerade in den letzten Jahren gab es immer wieder Fälle, in denen extremistische Gesinnung auf der einen Seite vorlag, als auch eine psychische Erkrankung, z. B. im Fall des Terroranschlags von Hanau.“

Aus fachlich-psychiatrischer Sicht ist das viel zu pauschal und in Bezug auf den Hanau-Attentäter schlicht Unsinn. Denn dessen vermeintlich „extremistische Gesinnung“ war ausschließlich Produkt seiner seit vielen Jahren chronifizierten, dabei immer wieder akut aufblühenden Schizophrenie, namentlich des damit einhergehenden Wahns. Vermutungen über die Existenz einer von dieser schweren psychischen Erkrankung vollständig oder auch nur überwiegend unabhängigen „Gesinnung“ sind ungefähr so überzeugend wie die Hoffnung, ein schwer Dementer könne einem die deutsche und EU-Asylgesetzgebung erklären. Deshalb wäre der Hanau-Attentäter, hätte er denn seine Tat überlebt, von einem Gericht für nicht schuldfähig erklärt und in einer speziellen psychiatrischen Klinik untergebracht worden. 

Eine Schizophrenie auch beim Täter von Würzburg?

Doch zurück zum Täter von Würzburg. Ob vielleicht auch bei ihm eine Schizophrenie oder ähnlich schwere Störung vorliegt, ist bisher noch nicht überzeugend ausgeschlossen. Denn in diesem Jahr lieferte ihn die Polizei zweimal in einer Würzburger Psychiatrischen Klinik ab – dem Zentrum für psychische Gesundheit. Zunächst hatte er im Januar in seiner Unterkunft, einem Obdachlosenheim, einen Mitarbeiter und einige Mitbewohner mit einem Messer bedroht. Laut Bild sei er anschließend vier Wochen stationär psychiatrisch behandelt worden. Außerdem sei ein Gutachten – zu welcher Frage genau auch immer – in Auftrag gegeben worden, dass aber bis heute nicht vorläge. 

Es soll hier nicht zu viel spekuliert werden. Aber vielleicht ist das Gutachten auch nur vorgeschoben, um die Sache hinauszuzögern und damit den somalischen Geflüchteten vor polizeilichen oder gerichtlichen Nachstellungen zu schützen. Möglicherweise  bestanden in der Klinik auch gravierende sprachliche Verständigungsprobleme, und/oder der somalische Patient war nicht kooperativ, so dass die Behandler auch nach vier Wochen nicht wesentlich schlauer waren als bei Aufnahme und sich Abhilfe von einem Gutachter erhofften, der sich mit Somalia und Somaliern besser auskennt.

Und der wiederum wegen der hohen Nachfrage – schließlich sind Somalier weit überdurchschnittlich häufig an verschiedenen Deliktgruppen beteiligt – auf Monate hin ausgebucht ist. Oder die Klinikärzte hatten bereits eine auch forensisch relevante Diagnose gestellt, den Verdacht auf ein Gefährdungspotential geäußert und vor diesem Hintergrund ein Gutachten zur Einrichtung einer (vormundschaftlichen) Betreuung auf den Weg gebracht, um dann einen längeren Psychiatrieaufenthalt richterlich genehmigt zu bekommen – vielleicht gar mit der Option einer zwangsweisen medikamentösen Behandlung. Also: Fragen über Fragen, die aber für die Ermittler eigentlich rasch anhand der Krankenhausakte zu klären sein müssten.

Im Juni diesen Jahres kam es zu einem erneuten, wieder polizeilich vermittelten Aufenthalt im Zentrum für seelische Gesundheit, nachdem der Täter ein Auto gestoppt, sich hineingesetzt und geweigert hatte, dieses wieder zu verlassen – ein ja doch etwas befremdliches Verhalten. Die Entlassung erfolgte bereits am nächsten Tag, ob nach richterlicher Anhörung oder bereits vorher ist unbekannt. Aber: Die Ärzte sahen ganz offensichtlich keine unmittelbare Fremdgefährdung bei dem Täter, was, auch wenn das zynisch klingen mag, letztlich ja stimmte. Denn um jemanden gegen seinen Willen in der bayerischen Psychiatrie  länger als maximal 36 Stunden festhalten zu können, bedarf es der fundierten und richterlich geprüften Prognose einer vom Patienten ausgehenden unmittelbaren Gefährdung. Und das heißt nach einschlägigem Sprachgebrauch - jedenfalls in aller Regel - innerhalb weniger Stunden oder auch mal innerhalb eines Tages. Im Zweifel entscheidet der Zeitgeist: Der Patient wird entlassen.  

Religiöse Wahnthemen bei Muslimen häufiger

Bleiben abschließend noch zwei Aspekte kurz zu würdigen. Auch wenn, erstens, bei dem Täter von Würzburg eine schwere psychische Störung wie eine Schizophrenie vorliegen sollte, kann davon unabhängig natürlich auch eine islamistische Gesinnung bestehen, die sich bereits vor der psychischen Erkrankung herausgebildet hat und durch diese zumindest nicht im Kern berührt wurde. Zweitens, ist davon auszugehen, dass an Schizophrenie erkrankte Muslime, besonders die aus archaischen Gesellschaften stammenden, deutlich häufiger religiöse Wahnthemen – etwa zum Dschihad – entwickeln, als ihre deutschen und damit meist weltlicher eingestellten Leidensgenossen. So konnte kurz nach der deutschen Wiedervereinigung nachgewiesen werden, dass psychisch Kranke Ost-Berliner im Vergleich zu West-Berlinern deutlich seltener religiöse Wahnthemen entwickelten. 

Wenn jetzt der Bund der deutschen Kriminalbeamten (BDK) einen Ausbau der psychiatrischen Behandlungskapazitäten mit dem Hinweis fordert, dass knapp ein Drittel der allein handelnden Attentäter in der Zeit von 2000 bis 2015 psychisch krank gewesen sei, ist das – nur so viel sei an dieser Stelle gesagt – Augenwischerei. Das Terrorproblem kann nicht primär oder wesentlich psychiatrisch entschärft werden, auch wenn vielleicht ein in bestimmten Einzelfällen etwas weniger liberaler Umgang mit freiheitsentziehenden und anderen Zwangsmaßnahmen durchaus hilfreich sein könnte, den es aber auch nicht zum Nulltarif gibt.

Adressat für islamistischen Terror oder andere Gewalttaten von Migranten ist und bleibt die Politik. Wer es zulässt, dass jeder kommen und fast jeder bleiben kann und selbst subsidiär Geschützte grundsätzlich nicht abgeschoben werden dürfen, wenn ihnen in ihrer Heimat Ungemach drohen könnte, nimmt damit eine Gefährdung der eigenen Bevölkerung billigend in Kauf. 

Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Wolfgang Meins ist Neuropsychologe, Arzt für Psychiatrie und Neurologie, Geriater und apl. Professor für Psychiatrie. In den letzten Jahren überwiegend tätig als gerichtlicher Sachverständiger im sozial- und zivilrechtlichen Bereich.

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Dirk Jürgens / 29.06.2021

Der Mörder erwähnte als Motiv für seine Tat neben “Dschihad” auch die “Hetzjagden von Chemnitz”. Damit wären die drei Toten auch späte Opfer von Merkels Chemnitz-Lüge.

marco stein / 29.06.2021

In einem Land, in dem die Regierung ihren Souverän verachtet, wird sich nach Würzburg natürlich genau gar nichts ändern. So wie nach den dutzenden Einzelfällen zuvor. Schließlich sind wir ein Linksstaat. Weiterhin werden fromme, ungebildete Goldstücke nach Deutschland kommen, um hier erst von Steuergeld zu leben und dann ihre Familien nachzuholen. Egal ob über sichere Drittstaaten oder ohne Asylgrund. Wir alimentieren jeden, der es schafft einen Fuß über unsere ungeschützten Grenzen zu setzen. Straftäter und islamistische Hetzer werden selbstredend nicht abgeschoben oder festgesetzt. Und es passt natürlich ins Bild, dass man einen Migranten über den grünen Klee lobt, dafür, dass er sich dem somalischen Goldstück entgegen stellte. Die beteiligten Deutschen bleiben unerwähnt. Nein, ändern wird sich nichts. Im Fall des Leibwächters von Osama bin Laden wurde vor einiger Zeit sogar ein Zwangsgeld von 20000 EUR für die Rückholung von Tunesien nach Deutschland erhoben, so wertvoll war uns dieser fromme Mann, der hier parasitär von deutschem Steuergeld lebte. Das alles hat Methode, es gibt keinen Werbespot oder sonst was im TV mehr, in dem nicht ein Farbiger entweder dabei, mittendrin oder der Held ist. Für unsere von linken Lehrern auf höchstem Niveau verbildeten Kids wird sas Normalität sein, ständig und überall von Ausländern umgeben zu sein, die größtenteils nicht wegen ihrer Liebe zu Deutschland, Schwulenehe, Schweinebraten, Gleichberechtigung ..... hierher kommen, sondern weil wir ihren Lebensunterhalt bezahlen. Selbst von den Türken in 3. Generation leben etwa 25% ausschließlich vom Sozialstaat. Es ist unfassbar, wie die CDU unter Merkel Deutschland kaputt gemacht hat. Und der Grüßaugust Steinmeier faselt vom besten Deutschland, was es je gab. Ein wahrer Meister der Realitätsverweigerung. Mich ekelt es nur noch vor diesen Politabschaum.

g.schilling / 29.06.2021

Nein, der “mutmaßliche” Täter ist nicht krank. Er lebt hier nur seine bunte Folklore aus. (Gewalt ist in Somalia alltäglich und wird von klein auf geübt.) Krank ist unser Land und das politische System das zulässt, dass solche Menschen gut und gern in Deutschland leben und weiterhin mit Milliardenbeträgen durch den Arbeitsmichel gefördert werden. In Bremen haben 37% der Einwohner einen Migrationshintergrund. Das ist Platz 1 in der BRD! Bis 2030 betrögt der Anteil mehr als 50% und dann spielt Klima und Gender in D keine Rolle mehr. Der Friedenrichter mit der Scharia macht dann die Ansagen.

Klaus Keller / 29.06.2021

Teil 2 Zu ....einer vom Patienten ausgehenden unmittelbaren Gefährdung. Und das heißt nach einschlägigem Sprachgebrauch - jedenfalls in aller Regel - innerhalb weniger Stunden oder auch mal innerhalb eines Tages. Im Zweifel entscheidet der Zeitgeist: Der Patient wird entlassen. .... Ich habe als FKP in einer psych. Akutklinik gearbeitet. Wir hatten 4 Stationen (je 25 stat Behandlungsplätze) die alle Aufnahmestationen waren. In der Nacht waren auf den Stationen je 2 Personen im Dienst. Dazu ein Dienstarzt. Hin und wieder war ich der einzige männliche Mitarbeiter im Nachtdienst. Ich war dem Dienstarzt nicht immer böse wenn zum einen nicht alle “männlichen Zwangseinweisungen” auf meine Station kahmen oder die längerfristige Unterbringung dann doch nicht beantragt wurde. Ein wenig Eigensicherung ist ja auch nicht so schlecht. Also wie wäre es mit der Variante: Entlassung aufgrund von Personalmangel?

Dirk Jürgens / 29.06.2021

Der ZDF-“Experte” Zimmermann, der von unseren Gebühren bezahlt wird, ist ein primitiver Propagandist der Grünen. Siehe seine Twitter-Kommentare zu den Plagiaten von Frau Bockbier. Da sei “NICHTS” dran schreibt er . Wenn das Staatsfernsehen das sagt, muss das ja so sein…

Claudius Pappe / 29.06.2021

Bitte den Buben nicht vorverurteilen…...............................................Frei nach dem Freiburger Fußballtrainer Christian Streich.

Peter Bernhardt / 29.06.2021

@Claudius Pappe, “Ich glaube die , die im Kopf krank sind, sind unsere Politiker?” Ich kann mir denken das Sie es so sehen! Die Wirtschaftszone BRD ist nicht souverän (Schäuble: „Und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.“, Obama 2009: “Germany is an occupied country and it will stay this way., Deutschland ist ein besetztes Land, und das wird es bleiben”),  sondern ist ein Vasallenstaat, ein Protektorat der USA. Ein Protektorat ist ein teilsouveränes Gemeinwesen und abhängiges staatliches Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung einem anderen Staat durch einen völkerrechtlichen Vertrag unterstellt sind. Unsere Politiker sind nicht krank sondern Diener zweier Herren! Vielleicht mal Zbigniew Brzezinski Die einzige Weltmacht: Amerikas Strategie der Vorherrschaft lesen!

Klaus Keller / 29.06.2021

...einer vom Patienten ausgehenden unmittelbaren Gefährdung. Und das heißt nach einschlägigem Sprachgebrauch - jedenfalls in aller Regel - innerhalb weniger Stunden oder auch mal innerhalb eines Tages. Im Zweifel entscheidet der Zeitgeist: Der Patient wird entlassen. ?? Die Frage ist nur wer dafür verantwortlich zu machen ist. Der Richter oder der Arzt? Das Problem betrifft zB auch Personen nach einem Suizidversuch.  Die Regelungen sind nicht Bundeseinheitlich. In Hessen gibt das HFEG die Zeitspanne bis zum Ablauf des Folgetages vor. Für die Klinik in der ich als FKP in der Psychiatrie tätig war lautete die Vorgabe innerhalb von 24h ist die Entscheidung zu treffen. Also Antrag des Arztes auf eine längere Unterbringung. In Würzburg sollte ein Richter erreichbar sein. In Hanau auch. Das Zeitmaß ist nicht das Problem. Die gelebte Praxis eher. Und jemanden gehen zu lassen der sich oder andere akut gefährdet ist kein Spass. Eine andere Frage ggf nicht unbedeutende Frage ist die nach der personellen und materiellen Ausstattung der zuständigen psychiatrischen Abteilung. Es genügt ja nicht irgendwo noch ein Bett hinzustellen. Das interessiert aber auch keinen.

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