Am 18. Mai stellte der parlamentarische Untersuchungsausschuss zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt nach 30 Sitzungen seinen gut 400 Seiten starken Abschlussbericht der Öffentlichkeit vor. Mittlerweile liegen auch alle Stellungnahmen oder Sondervoten der einzelnen Fraktionen des Landtages von Sachsen-Anhalt vor, so dass einer Würdigung dieser parlamentarischen Aufarbeitung des schrecklichen Ereignisses vom Dezember 2024 und seiner Vorgeschichte nichts mehr im Wege steht. Dabei beschränke ich mich im Wesentlichen auf zwei Aspekte: zum einen auf das jeweilige Resümee der im Ausschuss vertretenen politischen Parteien - CDU, AfD, Linke, SPD, FDP und Grüne - und zum anderen darauf, wie die gesetzlichen Vertretungen der Ärzteschaft, also die Bundesärztekammer und die beiden hier wesentlich beteiligten Landesärztekammern, die Ergebnisse des Ausschusses würdigen und kommentieren. Schließlich wurden Approbation und Facharzt-Titel (für Psychiatrie) an den späteren Attentäter regelrecht verramscht, was bereits kurze Zeit nach dem Attentat für den kundigen und kritischen Beobachter klar erkennbar war und hier bereits ausführlicher von mir dargelegt wurde.
Seit dem Attentat im Dezember 2024 hielt sich die ganz vorrangig an Approbation und Facharztwerdung des späteren Attentäters Taleb A. beteiligte Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vornehm zurück. Aber auch weitere hier relevante Organe der deutschen Ärzteschaft - die Ärztekammer Sachsen-Anhalt, die Bundesärztekammer und die wichtigste psychiatrische Fachgesellschaft DGPPN - blieben stumm. Umso interessanter also, was diese Institutionen jetzt, nach abgeschlossener Arbeit des Untersuchungsausschusses, zur Causa Taleb A. zu sagen haben. Und was sie künftig tun wollen, damit sich so etwas möglichst nicht wiederholt. Aber vielleicht sehen sie auch überhaupt keinen speziellen Handlungsbedarf und hoffen nur, dass dieses Thema endlich von der Tagesordnung verschwindet.
Resümee der Regierungsparteien
Aber schauen wir zunächst auf das Resümee, das die Politik gezogen hat. Die drei Regierungsparteien Sachsen-Anhalts - CDU, SPD und FDP - fokussieren sich in ihrer Würdigung des Abschlussberichtes stark auf Fehler oder Unzulänglichkeiten bei der Absicherung des Weihnachtsmarktes. Ansonsten geben sie zu bedenken, dass womöglich die Chance, aber keinesfalls die Gewissheit, bestanden hätte, „die Tat abzuwenden, wenn frühzeitig und intensiv auf den Täter eingewirkt worden wäre“ - wobei offen bleibt, welche Art von Einwirkung den Parteien hier genau vorschwebt.
Die FDP ergänzt diese Beurteilung, indem sie zu Recht, wenn auch etwas unpräzise, auf Folgendes hinweist: „Die Warnzeichen haben sich beim Täter über Jahre gehäuft – bei der Approbation, bei der Einstellung in den Maßregelvollzug, im Umgang mit seinen Auffälligkeiten. Einzeln betrachtet schien jedes Zeichen gering. Im Gesamtbild war es ein Mensch, der früher hätte erkannt werden müssen“. Wieso allerdings eine konkrete und wiederholte Bombendrohung gegenüber Mitarbeiterinnen des Landesprüfungsamtes als ein „geringes Zeichen“ zu bewerten ist, bleibt das Geheimnis des FDP-Obmanns.
Die Grünen kritisieren v. a. das LKA bzw. dessen fehlendes Bedrohungsmanagement, so dass der Attentäter, obwohl schon vor seiner Tat mehrfach auffällig, nicht als Gefahr erkannt worden sei. Auch die Linken-Fraktion hat ein Sondervotum vorgelegt, in dem recht detailliert und konkret das „über Jahre“ gehende „staatliche Versagen“ aufgelistet wird „ohne dass die Vielzahl von Warnsignalen in ein konsistentes Lagebild und wirksame Maßnahmen übersetzt wurde. Eine Überprüfung der Approbation wurde nicht eingeleitet, seine Beschäftigung im Maßregelvollzug nicht beendet, ein geschlossenes Bedrohungsmanagement nicht aufgebaut.“ Ähnlich wie die Grünen sehen auch die Linken den „aggressiven antimuslimischen Aktivismus“ des Taleb A. als „eigenständiges Gefährdungsmuster“, für das, so wird gemutmaßt, die Sicherheitsbehörden nicht genügend sensibilisiert gewesen seien.
Das Sondervotum der AfD-Fraktion
Bleibt noch das Sondervotum der AfD zu würdigen, das nach meinem Kenntnisstand bisher nur in Kurzform veröffentlicht wurde, die Langform mir aber freundlicherweise von der AfD-Fraktion auf Anfrage bereits zur Verfügung gestellt wurde. Einleitend wird darauf hingewiesen, im Ausschuss „rege“ mitgearbeitet zu haben, obwohl die insgesamt 36 gestellten Beweisanträge von den anderen Parteien ohne Ausnahme abgelehnt worden seien. Den politischen Wertungen des Abschlussberichtes stimme man zwar überwiegend zu, es gebe jedoch einige Kernpunkte, so wird zutreffend festgestellt, die darin nicht ausreichend gewürdigt worden seien. So habe es in besonderer Weise „verschiedenste“ Zeitpunkte gegeben, „an denen sich Behörden mit dem problematischen Verhalten des Attentäters konfrontiert sahen, sie ihn aber stets gewähren ließen und keine Konsequenzen zogen.“ Bei „konsequenten Rechtsanwendungen“ hätte der Anschlag verhindert werden können.
Im Hinblick auf die am beruflichen Werdegang des Taleb A. beteiligten Klinken und damit auch die dort leitenden Ärzten wird ebenfalls völlig zu Recht kritisiert, dass keine der vier (universitären) deutschen Kliniken - Hamburg, Bochum, Düsseldorf, Hannover -, in denen Taleb A. als Gastarzt tätig war, irgendeine Bescheinigung über Inhalte der Tätigkeit und fachliche Leistungen ausgestellt habe. Dadurch seien festgestellte fachliche Mängel und soziale Auffälligkeiten sowie die vorzeitigen Beendigungen der Arbeitsverhältnisse den offiziellen Stellen nicht bekannt geworden.
„Über Prüfungsverfahren nichts bekannt“
Diese und ähnlich gelagerte Nachlässigkeiten blieben allerdings nicht folgenlos. So wird in dem AfD-Sondervotum ausführlich und überzeugend dargelegt, dass trotz „zweifelhafter“ ärztlicher Qualifikation und unvollständiger Weiterbildungsnachweise die Zulassung zur - in Deutschland grundsätzlich nur mündlichen - Facharztprüfung erfolgt sei, die Taleb A. am 24.09.2014 erfolgreich absolviert habe. Weiter heißt es: „Über Prüfungsverfahren, Prüfungsinhalte und Prüfungsleistungen ist nichts bekannt.“ Hier bleibt aus fachlicher Sicht zu ergänzen, dass eine solche Facharztprüfung üblicherweise von drei Prüfern durchgeführt und zudem ein Protokoll erstellt wird, welches die Ärztekammer zehn Jahre aufzubewahren hat. Da haben die drei der Öffentlichkeit namentlich bisher nicht bekannten Prüfer der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern noch mal Glück gehabt, denn diese Frist war zum Zeitpunkt des Attentates gerade mal drei Monate überschritten, so dass die Protokolle wahrscheinlich bereits vernichtet waren.
Angesichts der zahlreichen Besonderheiten dieses Prüflings dürften sich die Prüfer wahrscheinlich ja durchaus noch gut an die „Prüfung“ im September 2014 erinnern, auch weil sie es wahrscheinlich noch nie mit einem so dermaßen ahnungslosen Prüfling zu tun gehabt haben. Bleibt die Frage, warum sie ihn dennoch durchgewunken haben, die naturgemäß leider nur spekulativ zu beantworten ist. Vielleicht war es ganz vorrangig bloß ein Akt positiver Diskriminierung eines migrantischen Kollegen, also eine gezielte Vorteilsgewährung. Oder, was nach eigener Erfahrung als Facharztprüfer leider häufig eine Rolle spielt: Muss befürchtet werden - wie es ja wahrscheinlich bei Taleb A. der Fall war -, dass der Prüfling gegen ein Durchfallen klagen wird, muss das Prüfungsprotokoll möglichst gerichtsfest abgefasst sein, was für die Prüfer allerdings mit einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand verbunden ist. Vielleicht, auch diese Möglichkeit kann nicht völlig ausgeschlossen werden, erfolgte das Durchwinken aber auch aus Angst vor Rache - Stichwort: Bombenanschlag.
Schließlich dürften die Prüfer aus den zur Prüfung vorliegenden Unterlagen zumindest teilweise informiert gewesen sein über die Drohungen von Taleb A. gegenüber Mitarbeiterinnen der Fachaufsichtsbehörde, die er im Rahmen seines seinerzeit noch laufenden Antrages zur Erteilung der Approbation, also der ärztlichen Berufserlaubnis, ausgestoßen hatte. In der AfD-Stellungnahme heißt es zu diesem skandalösen Verhalten nüchtern: „Taleb A. stritt mehr als 2 Jahre mit der Ärztekammer und der Fachaufsichtsbehörde, bedrängte, beschuldigte und bedrohte Mitarbeiterinnen der Behörden wiederholt in aggressiver Weise. Dies gipfelte in Gewaltandrohungen gegen Leib und Leben, so auch mit einem Anschlag mit vielen Opfern, wie beim Boston Marathon. Die Mitarbeiterinnen erlitten Gesundheitsschäden und Traumatisierungen mit dem Ergebnis langfristiger und sogar dauerhafter Arbeitsunfähigkeit.“
Ein klares Fazit
Aber - dieses Resümee muss man leider ziehen - ein solches Verhalten scheint heutzutage für einen Mediziner, zumindest in der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, kein wirklich ernsthaftes Problem mehr zu sein. Jedenfalls keines, was die Behörden samt Ärztekammer daran gehindert hätte, ihn durch Gewährung der Approbation auf die Menschheit bzw. psychisch Kranke loszulassen. Dementsprechend kommt die AfD absolut nachvollziehbar zu dem Schluss: „Taleb A. hätte unter diesen Voraussetzungen weder die Facharztanerkennung noch die Approbation bekommen dürfen.“ Eine Beurteilung, zu der sich die anderen Parteien nicht haben durchringen können, zumindest nicht in dieser Klarheit.
Vor diesem Hintergrund erscheint es fast als Petitesse, wenngleich durchaus folgerichtig, dass es auch bei dem Arbeitgeber - der SALUS GmbH -, der ihn 2020 „aufgrund der Tätigkeit eines professionellen Headhunters“ einstellte, ausgesprochen großzügig zuging: „Die Einstellung erfolgte nach Personalauswahl der Ärztlichen Direktorin trotz einiger fehlender Unterlagen, wie Führungszeugnis, lückenloser Lebenslauf, ärztliche Untersuchung. (…) Schon in der Probezeit fiel er durch fachliche und soziale Defizite gegenüber Patienten und Mitarbeitern auf. Die Auffälligkeiten und Defizite wurden nicht dokumentiert, personalrechtliche Maßnahmen erfolgten nicht. Es wurde von der Ärztlichen Direktorin immer wieder darüber hinweggesehen, auch weil er Ausländer war.“ In ihrer abschließenden zusammenfassenden Bewertung kommt die AfD nachvollziehbar u. a. zu dem Schluss, dass „falsches Wohlwollen und eine Augen zu-Haltung“ manche Verwaltungsentscheidung beeinflusst (habe), nicht zuletzt auch „durch das immer großzügiger und toleranter werdende politische gesellschaftliche Klima“.
Die Aufarbeitung stockt
Dieser Untersuchungsausschuss bietet jetzt ausreichendes und fundiertes Material, auf dessen Grundlage die eingangs aufgeführten Organe der deutschen Ärzteschaft samt der einschlägigen Fachgesellschaft DGPPN selbstkritisch Stellung beziehen können und sollten. Wesentlich sollte es dabei um die Frage gehen, wie künftig ein solches oder ähnliches Desaster verhindert werden kann. Wobei allerdings zwingend auch die Einsicht erforderlich wäre, die im Fall Taleb A. deutlich sichtbar gewordene Tendenz einer offenbar durchgängigen positiven Diskriminierung fortan konsequent zu vermeiden. Stattdessen hat sich wieder jeder Arzt - egal woher er stammt - schlicht und einfach an die einschlägigen Richtlinien und die bestehende Gesetzeslage zu halten. Zustände, wie sie ganz offensichtlich in der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern geherrscht haben, lassen ja tatsächlich an eine Bananenrepublik, allerdings eine woke, denken. Sie sind nicht nur absolut unangemessen, sondern enden manchmal eben auch tödlich.
Bisher, also einschließlich der gerade erschienenen Juni-Ausgaben, ist weder im Ärzteblatt Sachsen-Anhalt noch im Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern irgendeine Stellungnahme - und sei sie noch so kurz - zum Wirken von Taleb A. oder zum Abschlussbericht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses erschienen. Im Deutschen Ärzteblatt stockt die ohnehin schüttere Berichterstattung seit dem letzten Artikel am 15. Oktober 2025. Aber das ist immer noch besser als das Bild, welches die beiden regionalen Ärztekammern und die einschlägige psychiatrische Fachgesellschaft DGPPN abgeben, die sich bisher total bedeckt gehalten haben. Die Bundesärztekammer hat sich zwar auch noch kein einziges Mal zu der Thematik geäußert. Sie kann aber mildernde Umstände geltend machen: Schließlich hat sie - mindestens noch bis zum Ärztetag 2027 - einen Sexismus-Skandal aufzuarbeiten und muss zudem auch noch bis 2030 das selbstgesteckte Ziel Klimaneutralität erreichen. Und das geht nun mal vor.

@ Barbara Strauch: In der Deutschland geht ja immer weniger, aber dafür geht andererseits auch fast alles. Da muss einem ja schwindelig werden.
Two tier auch in Deutschland. Bezahlt mit freundlicher Unterstützung vom deutschen Nettosteuerzahler. Wohl bekomms.
Es gibt drei denkbare Ansätze bei der Einstellung von Personal: 1. Man prüft sie bis zum Umfallen auf Qualifikation, wenn es darum geht, dass der Mann oder die Frau einen entsprechend guten Job macht und im Dienst nicht versagt. Dieser Personenkreis erwartet dann natürlich eine adäquate Entlohnung und ist damit teuer. 2. Man denkt „billig“ und redet sich die nicht vorhandene Qualifikation des Anwärters schön, um damit etwas zu beweisen. Nämlich, dass man auch im deutschen System als Zuwanderer ganz schnell was werden kann. Nebenbei spart das eine Menge Geld bei der Ausbildung. Und vielleicht später auch bei der Entlohnung, nämlich wenn 3. vorliegt. Also hier jetzt 3.: Man stellt absichtlich einen Versager ohne Qualifikation ein, damit der den ganzen Laden an die Wand fährt, um so die Konkurrenz auf dem Markt auszuknocken. In allen drei Fällen gilt aber eins: Zahlen will man nicht. Auch für die 1. nicht. In diesem Land will jeder alles umsonst. Und zwar selbst die Fähigkeiten seiner besten Leute unter Punkt 1. Was die dann merken, genau so wie Nummer 2 dann den Laden an die Wand fahren, aber dieses mal nicht wegen mangelnder Qualifikation sondern aus Gründen der Selbstverteidigung, und dann in Scharen aus diesem heruntergekommenen Scheißland, wo Versager besser behandelt werden als die besten Köpfe, vollkommen zu recht auswandern.
@Michael Anton: Ihrem Beitrag kann ich nach 12-jähriger Schöffentätigkeit und Tätigkeit im Jugendknast Plötzensee nur voll zustimmen. Jedem arabischen Gefangenen, der auf den Rat seines einschlägig erfahrenen Anwalts „Pyscho“ geltend macht (was fast alle tun), steht eine psychiatrische Untersuchung in seiner Muttersprache bzw. mit einem für dieses Vokabular ausgebildeten Dolmetscher zu. Kann der nicht beschafft werden, hat der Anwalt das Verfahren schon fast gewonnen. Ein so „seltenes Tier“ wie ein arabischer Psychiater ist deshalb für jede Strafvollzugsverwaltung eine Art Sechser im Lotto. Deshalb hat man wohl sämtliche Augen zugedrückt, um sich diese „Perle“ nicht entgehen zu lassen.
„S.Buch / 08.06.2026
Es gibt genau eine Instanz, die an genau einem Ort den “Abschlussbericht„ liefern muss: Der Wähler an der Wahlurne.“ --- Glauben Sie wirklich an dieses System?
An dieses Parteiengeklüngel, das uns hasst, verarscht, belügt und dazu noch verrät und ausbeutet?
Chapeau, auf den Punkt.
Migrantische Ärzte schaffen Patientengefahr, vor allem im üblichen Massenbetrieb, oder!
„die Tat abzuwenden, wenn frühzeitig und intensiv auf den Täter eingewirkt worden wäre“
Angesichts der teils massiven Überrepräsentation ausländischer Straftäter, insbesondere bei Gewalt- und Eigentumsdelikten, kann es für politische Verantwortliche mit gesunden Sinnen nur eine einzige Möglichkeit geben. Die Möglichkeit, die Trump in den Staaten gerade mit Nachdruck anwendet und die mit großem Erfolg seit antiker Zeit praktiziert wird! Seit Ende 2015 fragt niemand mit offenen Augen mehr, wofür der mit gigantischem Aufwand errichtete Limes beim römischen Riesenreich oder die chinesische Mauer gut waren.