Wolfgang Meins / 19.02.2025 / 06:00 / Foto: Imago / 100 / Seite ausdrucken

Das Attentat von Hanau – und die Erzählung vom rassistischen Täter

Am heutigen 19. Februar jährt sich der Anschlag von Hanau zum fünften Mal. Es wird mit Kundgebungen gerechnet, die "Haltung" gegen "Rassismus" und "Rechts" zeigen. Eine rituelle Beschwörung, die nichts mit dem tatsächlichen Krankheitsbild des Täters zu tun hat.

Nach jahrelangem Streit fiel in Hanau – kurz vor dem fünften Jahrestag des Attentats – endlich die Entscheidung: „Das zentrale Mahnmal für die neun Opfer des rassistischen Anschlags vom 19. Februar 2020 in Hanau wird vor dem zukünftigen "Haus für Demokratie und Vielfalt" am Kanaltorplatz errichtet. Der Bereich rund um das Mahnmal wird offiziell den Namen "Platz des 19. Februar" tragen.“ Ein in Planung begriffenes „Haus für Demokratie und Vielfalt“ soll die Gedenkstätte vervollständigen. Nach meinem Wissen handelt es sich um die erste Gedenkstätte, die in Deutschland für die Opfer eines schuldunfähigen Täters errichtet wird, denn der an Schizophrenie erkrankte Tobias R. beging seine fürchterliche Tat unter dem Einfluss von halluzinierten Stimmen und einem Wahnsystem, das ihm letztlich keine andere Wahl ließ, als zu töten.

Der Generalbundesanwalt und Minister Seehofer

Der Täter von Hanau, der 43-jährige Tobias R., erschoss am späten Abend an verschiedenen Tatorten neun Personen mit Migrationshintergrund. Anschließend, nach Rückkehr in die nahe gelegene Wohnung, noch seine Mutter und dann sich selbst. Bereits in der Tatnacht, und bekräftigt am nächsten Tag, bezeichnete der damalige CSU-Bundesinnenminister Seehofer die Tat als einen „eindeutig rassistisch motivierten Terroranschlag“. Der Generalbundesanwalt (GBA) und die allermeisten Politiker und Medien übernahmen bis heute kritiklos dieses Framing, so dass – entgegen aller Evidenz – die Tat als fremdenfeindlich oder eben rassistisch motiviert bewertet wird. 

Im Strudel einer schizophrenen Psychose

Wenige Stunden nach der Tat war aber bereits klar, dass der Täter hochwahrscheinlich sich von ganz anderen Motiven leiten ließ. Denn er hinterließ im Netz ein 24 Seiten umfassendes, wirres Manifest aus dem November 2019, das mir kurz nach der Tat noch in Auszügen samt eines darauf Bezug nehmenden Videos vorlag, aber kurz danach vom Netz genommen wurde. Aus diesem Material drängte sich dem Betrachter geradezu auf, dass wir es hier mit einem wahnhaften Täter zu tun haben, mit einem entsprechend veränderten Erleben und Denken und daraus resultierend einer bizarren und unkorrigierbaren Fehlbeurteilung der Realität. 

Inhaltlich handelte es sich dabei um einen Verfolgungswahn, in dem auch Größenideen anklingen: Ein nicht genau benannter Geheimdienst überwache ihn, aber nicht nur ihn. Er sei etwas ganz Besonderes, einige bezeichneten ihn als „Genie“, denn als Einziger habe er die Überwachung bemerkt. Wie tiefgreifend der Täter in den Strudel seiner Psychose gezogen war, wurde besonders deutlich an den Stellen des Manifestes, in denen es um seine „Abneigung“ gegen bestimmte Völker und die Vernichtung großer Teile der Weltbevölkerung geht.

In diesem Rahmen könne er sich auch eine „Halbierung“ der deutschen Bevölkerung vorstellen. Darüber hinaus klingt in wirrer Form an, die Erde vor ihrer Entstehung mittels einer „Zeitschleife“ vernichten zu wollen, um das spätere „Millionenfache Leid“ zu vermeiden. Aber zu dieser Rettung sei nur ein Teil der Menschheit befähigt, der andere Teil müsse vorher eliminiert werden. Die Frage, ob dieser Wahn sich nun bei Tobias R. auf dem Boden einer „schon immer“ vorhandenen fremdenfeindlichen, rassistischen oder ganz andersartigen Gesinnung entwickelt hatte oder nicht, konnte so kurz nach der Tat selbstverständlich niemand auch nur halbwegs fundiert beantworten.

Ein Brief an den Generalbundesanwalt

Angesichts dieser Befundlage und der oben erwähnten frühen und einseitigen Festlegung auch des Generalbundesanwaltes schrieb ich drei Tage nach dem Attentat einen offenen Brief an den GBA Dr. Frank, in dem ich ihm neun Fragen stellte. Ganz vorrangig ging es dabei darum, ob beim Täter zur Tatzeit nicht aller Wahrscheinlichkeit nach eine schwere psychische Störung im Sinne einer Schizophrenie vorgelegen habe, die zum einen eine Schuldunfähigkeit hochwahrscheinlich mache und zum anderen – zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt – keine Festlegung auf krankheitsunabhängige Gesinnungen oder Motive zuließe.

Vier Woche später antwortete der GBA und betonte, dass die Ermittlung der Motivlage selbstverständlich seine Aufgabe sei, ebenso wie die Frage, ob und inwieweit eine etwaige psychische Erkrankung eine Rolle gespielt habe und welche Wechselwirkungen zwischen Krankheitsbild und terroristischer Tatbegehung bestünden. 

Basales zur Schizophrenie

Für den Leser mag es vielleicht hilfreich sein, an dieser Stelle etwas Genaueres zu der Störung zu erfahren, um die es hier vorrangig geht, nämlich der Schizophrenie.

Typischerweise erkranken Männer im jungen Erwachsenenalter, mit einem Risiko von etwa 0,6 Prozent. Bevor sich die typischen Symptome zeigen, besteht häufig ein längeres prodromales Stadium mit nur wenigen und unspezifischen Symptomen, meist verbunden mit Leistungsabfall und sozialem Rückzug. In vielen Fällen entwickelt sich erst nach mehreren Jahren ein Krankheitsschub mit der typischen psychotischen Symptomatik: Wahnvorstellungen, oft zusammen mit akustischen Halluzinationen in Form von kommentierenden oder auch befehlenden Stimmen, Denkzerfahrenheit, Erregung oder auch Apathie. 

Vor allem in diesen Zuständen geht von den Betroffenen – besonders den jüngeren Männern – ein beträchtliches Gewaltrisiko aus: Im Vergleich zur Normalbevölkerung ist das Gewalttäter-Risiko 4-fach, und das Risiko, ein Tötungsdelikt zu begehen, mindestens 10-fach erhöht. Erschwerend kommt eine vielfach fehlende Krankheitseinsicht hinzu, wie auch bei Tobias R., der nach einer wohl recht langen Prodromalphase, einen ersten psychotischen Schub zwischen 2002 und 2004 mit Verfolgungsideen entwickelte und einen weiteren Schub im letzten Quartal 2019, der dann zum Attentat führte. Erwähnt sei noch, dass es nach Abklingen der akuten psychotischen Symptomatik meist unmöglich ist, einen inhaltlichen Bezug zwischen (primärer) Persönlichkeit und Wahninhalten herzustellen. Die Krankheit hat vielmehr ihre ganz eigenen Gesetze. 

Wie ging es nach dem Attentat weiter? 

Zunächst erschien im März 2020 in einer Fachzeitschrift (hinter der Bezahlschranke) eine gutachtlich-psychiatrische Stellungnahme eines renommierten deutschen forensisch-psychiatrischen Sachverständigen (Prof. Kröber) mit dem aus fachlicher Sicht auch erwartbaren Ergebnis: Der Täter „ist schuldunfähig, denn krankheitsbedingt muss er die Tat mit zwingender Notwendigkeit durchführen; der schizophrene Wahn lässt ihm keine Wahl. Die Willenssteuerung ist aufgehoben, die Konzepte, zu denen das wahnhafte Denken sich durcharbeitet, sind im strikten Sinn alternativlos, und die Unrechtseinsicht in Wahnwelten verloren gegangen.“

Abschließend beklagt Kröber zu Recht, „dass man mit einer gewissen Wahrheitsunlust die schizophrene Erkrankung nicht als entscheidenden Hintergrund der Taten benennen mag, sondern glaubt, diese seien durch Rassismus hinreichend begründet“.

Im Dezember 2021 stellt der GBA die Ermittlungen ein, ohne in seiner Erklärung auch nur ein Wort zur psychischen Verfassung des Täters zu verlieren. Und das, obwohl man dem Psychiater Prof. Henning Saß einen Gutachtenauftrag in dieser Sache erteilt hatte. Doch zu dessen Ergebnissen findet sich nicht ein einziges Wort in der abschließenden Erklärung des GBA. Lediglich einmal geht es in der GBA-Erklärung um die psychische Situation des Täters. Bei ihm hätten – nicht näher beschriebene – „psychische Beeinträchtigungen“ bestanden. Das war’s.

Das Gutachten des GBA-Sachverständigen

Prof. Henning Saß veröffentlichte sein Gutachten im April 2022 frei zugänglich in einer einschlägigen Fachzeitschrift. Nicht ohne Grund lautete der Titel meiner damaligen Auseinandersetzung mit diesem Gutachten: „Hanau-Attentat – Der Eiertanz des Gutachters“. Um es vorwegzunehmen: Im Kern bestätigt Saß meine Einschätzung und die des o.e. Prof. Kröber, wenn er ganz zum Schluss, zwar etwas verhuscht, aber letztlich doch eindeutig resümiert, dass „krankheitsbedingt“ (Anm.: gemeint ist eine paranoide Schizophrenie) es dem Täter an der „Fähigkeit zur einsichtsgemäßen Handlungssteuerung fehlte“. Wäre es also – bei einem noch lebenden Angeklagten – zu einem Prozess gekommen, hätte das Gericht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Schuldunfähigkeit des Täters festgestellt.

Bekanntlich begnügen sich viele Leser von wissenschaftlichen Artikeln mit der Lektüre der Zusammenfassung. Auch deshalb wird gemeinhin großer Wert darauf gelegt, dass dort auch die zentralen Ergebnisse einer Studie oder eben eines Gutachtens aufgeführt werden. Im hier vorliegenden Fall ließ man es aber durchgehen, dass Saß in der Zusammenfassung seine zentrale forensisch-psychiatrische Beurteilung – (wegen akuter Schizophrenie) krankheitsbedingtes Fehlen der Handlungssteuerung – unerwähnt lässt. Stattdessen ist blumig und selbst im Lichte seiner Argumentation mehr als fragwürdig die Rede von einem „in einer Liebesenttäuschung“ entstandenen „Verfolgungswahn, der später durch fremdenfeindlich-völkische Ideologien und Verschwörungsdenken ergänzt wurde“. 

Keine überzeugende Argumentation

Der Titel des Saß-Gutachtens lautet bedeutungsschwanger: „Zur Amalgamierung von Psychose, rassistischer Ideologie und Verschwörungsdenken beim Terrorakt von Hanau“. Saß gibt sich allen Ernstes davon überzeugt, dass Tobias R. sein angeblich schon länger bestehendes und krankeitsunabhängig entstandenes fremdenfeindlich-rassistisches Gedankengut bei den beiden von ihm erstatteten Anzeigen im November 2019 aus „taktischen Gründen“ gegenüber den Behörden verschwiegen habe. Um welche taktischen Gründe es sich dabei gehandelt haben könnte und wie das einer völlig in seiner Psychose gefangenen Person gelingen soll, erläutert er allerdings nicht. 

Aber gibt es überhaupt stichhaltige Beweise dafür, dass bei Tobias R. bereits in den Jahren vor dem Attentat mit hinreichender Sicherheit eine krankheitsunabhängige fremdenfeindlich-rassistische Gesinnung bestand? Nein, die gibt es nicht, denn Saß, der dem „fremdenfeindlich-rassistischen Gedankengut“ des Attentäters gar ein eigenes Kapitel widmet, kann nur unspezifische Banalitäten, aber keine wirklichen Beweise anführen: etwa im Wohnzimmer des zudem ja gemeinsam mit seinen Eltern bewohnten Reihenhauses gefundene Bücher mit „rechtskonservativem" und „nationalistischem“ Inhalt oder die auf ca. 2009 datierte Aussage eines Arbeitskollegen, dass Tobias R. keine Fußballspiele der deutschen Nationalmannschaft im TV mehr anschaute, „da dort nur noch Araber und Afrikaner spielen würden“. Wie sich leicht ermitteln lässt, spielten 2008/9 aber weder Araber noch Afrikaner in der Nationalmannschaft, sondern – abgesehen von einem „Deutschtürken“ – ausschließlich Deutsche, die zudem auch deutsch aussahen. 

Auch wenn es bei dem Täter nur zwei gut dokumentierte psychotische Episoden gab, 2002–2004 und ab 2019, bedeutet das aus fachlicher Sicht selbstverständlich nicht zwingend, dass in der Zwischenzeit die wahnhafte Symptomatik sich durchgängig und zu 100 Prozent zurückgebildet haben muss. Ein Problem, das Saß aus guten Gründen erst gar nicht thematisiert. 

Der Hanau-Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtages

Am 7. Februar 2022 trat Saß vor diesem Ausschuss auf. In der aus psychiatrischer Sicht zentralen Frage hatte man sich dort aber – ebenso faktenfrei wie politisch korrekt – längst festgelegt, wie Tat und Täter einzuordnen sind. Der Langtitel dieses Ausschusses verrät es: „Untersuchungsausschuss Hanau zu den rassistisch motivierten Morden“.

Die ARD-„Hessenschau“ berichtete über den Auftritt des Prof. Saß vor dem Ausschuss. Der sei sich sicher gewesen, dass der Täter die vergangenen 20 Jahre unter einer schweren paranoiden Schizophrenie gelitten habe. Seine „Weltsicht“ sei – hier muss wohl ergänzt werden: zur Tatzeit – „aufs Schwerste krankhaft verformt“ gewesen, und „in einem Prozess wäre er aller Wahrscheinlichkeit nach nicht schuldfähig gewesen“. Die regionalen und überregionalen Medien muss diese Feststellung so überrascht haben, dass sie sich nicht in der Lage sahen, davon zu berichten. 

Ende 2023 veröffentlichte der Hessische Landtag den gut 700 Seiten starken Abschlussbericht seines Untersuchungsausschusses. Sehr umfangreich und detailliert, teils auch recht kleinteilig und ohne dass wirklich wesentliche neue Erkenntnisse zutage gefördert wurden. Auch das Thema Prävention wird darin gewürdigt. Es steht unter dem kämpferischen, wenngleich doch etwas DDR-affin klingenden Motto: „Demokratieförderung stärken, Antirassismusarbeit ausbauen“. 

Hier stellt sich allerdings messerscharf die Frage, wieso angesichts der furchtbaren Tat eines an paranoider Schizophrenie erkrankten Wahnsinnigen nun gerade Demokratie und Antirassismus zu fördern seien. Die Antwort versucht der Ausschuss in seiner abschließenden Bewertung zu geben, aber so ganz flüssig und überzeugend kann ihm das natürlich nicht gelingen: „Beginnend seit dem Jahr 2002 litt T. R. an einer schizophrenen Wahnerkrankung, die im Laufe der Zeit durch ein selbstgebildetes und selbstverstärktes rassistisches Weltbild mit erheblichen Verschwörungsphantasien und rassistischen Umvolkungsnarrativen ergänzt wurde.“ Selbstgebildet und selbstverstärkt meint hier ganz offensichtlich krankheitsunabhängig. Tobias R. hätte demnach also auch ohne seine Schizophrenie ein rassisches Weltbild mit allem Drum und Dran entwickelt. 

Damit schließt sich dann der Kreis zu Seehofers bereits wenige Stunden nach der Tat geäußerten Einschätzung, dass wir es hier mit einer rassistisch motivierten Tat zu tun haben. Denn nur ein solches Tatmotiv eignet sich ja als Waffe im Kampf gegen Rechts. Und darauf kommt es doch letztlich an. Und nicht auf so etwas Altmodisches wie die Wahrheitsfindung. 

 

Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Wolfgang Meins ist Neuropsychologe, Arzt für Psychiatrie und Neurologie, Geriater und apl. Professor für Psychiatrie. In den letzten Jahren überwiegend tätig als gerichtlicher Sachverständiger im zivilrechtlichen Bereich.

Lesen Sie zu diesem Thema auch von Wolfgang Meins:

Der Täter von Hanau – eine Diagnose

Offener Brief an den Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank zum Attentat von Hanau

Hanau-Attentäter: Der Generalbundesanwalt antwortet

Auch die Grünen haben es nicht immer leicht

Zum Stand der Ermittlungen gegen den Hanau-Attentäter 

Neues zum Hanau-Attentat: Der Vater und die Angehörigen

Die Krankheiten der Attentäter von Würzburg und Hanau

Attentat von Hanau – das Narrativ wackelt, aber hält

Hanau-Attentat – Der Eiertanz des Gutachters

Das Attentat von Hanau – eine Abschlussbetrachtung

Foto: Imago

Achgut.com ist auch für Sie unerlässlich?
Spenden Sie Ihre Wertschätzung hier!

Hier via Paypal spenden Hier via Direktüberweisung spenden
Leserpost

netiquette:

Klaus Lang / 19.02.2025

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Meins, nach Lektüre Ihres Artikels und der Leserpost komme ich für mich zu der Schlussfolgerung, dass der Täter einen Hass auf Menschen mit Migrationshintergrund hatte (9 der Opfer hatten einen solchen) UND dass der Täter an den von Ihnen beschriebenen psychischen Erkrankungen litt. Für mich stellt dies keinen Widerspruch dar. Ob ein Gericht ihn für schuldfähig oder nicht gehalten hätte, ist aus meiner Sicht zweitrangig. Der Skandal besteht für mich darin, dass die 9 Opfer dieses Amoklaufs von Politik und regierungsnahen Medien propagandistisch bis zum Exzess ausgeschlachtet werden und diese sich gleichzeitig einen Sch… um die zahllosen namenlosen Opfer der von Migranten verübten Anschläge und Messerangriffe scheren.

Klaus Keller / 19.02.2025

Ergänzungen. Opfer psychisch Kranker Täter sind zunächst idR Angehörige und Mitarbeiter im Gesundheitswesen. Also Rettungsdienst, Pflegepersonal und Ärzte, mit denen man sich kaum beschäftigt. In Hanau gibt es nicht nur eine psychiatrische Klinik am Klinikum der Stadt sondern auch eine zT aufsuchende Ambulanz. Ich unterscheide bei den Reaktionen die Angehörigen der Opfer (Vater inklusive) und die Reaktionen politisch verantwortlicher, bei denen ich den Verdacht nicht los werde das sie von eigenem Versagen ablenken wollen. Dazu gehört u.a. auch die Personalentwicklung in den zuständigen Fachabteilungen und Ambulanzen. PS Wahnhafte Störungen lassen sich mit allem kombinieren. Sie unterliegen sogar Moden. Denken sie zB an die Zahl deutscher Politiker die derzeit der Überzeugung sind das man sich mit Hilfe von hunderten Milliarden €uro auf einen Krieg mit Russland vorbereiten müsse und sich gleichzeitig in ihrem Wahn selbst schädigend Verhalten, anstatt gesunde Politik zu betreiben.

Ralf Pöhling / 19.02.2025

So landen dann konstruierte Mythen in den Geschichtsbüchern. Geschichte passiert nicht einfach so, sie wird gemacht. Ich hatte mich zu Hanau schon eingehend in ihren vorhergehenden Artikeln geäußert, Herr Meins, fasse aber noch mal kurz zusammen: Was hier gelaufen ist, ist ein alter Geheimdiensttrick aus dem Kalten Krieg: Leicht beeinflussbare Menschen lassen sich langfristig gut steuern. Erst gewinnt man ihr Vertrauen und dann führt man sie auf die falsche Bahn, indem man ihnen etwas einredet. Und wenn sie dann noch unter Medikation stehen oder man sie heimlich unter Medikation setzt, kann man sie dazu bringen Dinge zu tun, die kein normaler Mensch jemals tun würde. Inklusive eines Attentats. Und wenn das dann passiert ist, veröffentlicht der selbe Kreis an Leuten, der den leicht beeinflussbaren Menschen in das Attentat hineingeredet hat, einen “Lebenslauf” den er nie hatte, um das gewünschte mediale Echo hervorzurufen. Manchmal ist es sogar so, dass der Täter das Attentat gar nicht ausgeführt hat, sondern Profis im Hintergrund. Der präsentierte “Täter” dient dann nur als Ablenkung. Ich wiederhole: Das ist uraltes Agentenhandwerk aus dem Kalten Krieg. Wer glaubt, dass Oswald wirklich Kennedy erschossen hat, der glaubt auch, dass Tobias R. zehn Menschen und sich selbst erschossen hat. Weder Oswald noch Tobias R. konnten im Nachgang ihre Unschuld beweisen. Weil das aktiv verhindert worden ist um die Aufklärung zu sabotieren. Das ist keine Verschwörungstheorie die ich hier präsentiere, sondern Aufklärung über ein Phänomen, was unsere Gesellschaft im wahrsten Sinne des Wortes zerschießen kann. Wir sind nur bedingt abwehrfähig. Weil man uns immer noch nicht lässt. Stichwort: 2+4 Vertrag. Das öffnet die Tür für Saboteure aus dem Ausland, die in unserem Land dann nahezu frei schalten und walten können und hier mittels Geheimdienstoperationen die Medien und damit die Öffentlichkeit manipulieren. Und nein, ich meine nicht die USA. Die haben das selbe Problem.

F. Michael / 19.02.2025

Wann wir an die 1400 unschuldigen betroffenen Opfer des Magdeburger Weihnachtsmarktes erinnert und gedacht? Es gab 6 Tote, 300 Verletzte, davon 67 schwer, ein Querschnittsgelähmter, dazu unzählige mit abgerissenen Extremitäten (Arme, Beine, Füße). Sind Deutsche Opfer in diesem Land nicht wer, ich frage für einen Freund? Das Geschrei und diese Framing mit Hanau kann man nicht ertragen.

S. Marek / 19.02.2025

@ Ilona Grimm, merken Sie nicht, daß Sie sieh eine sehr eigenartige Sichtweise der Welt angeeignet haben und diese nur auf der Bibel (Neues Testament) basierend ist. So gesehen ist Ihr Weitblick sehr begrenzt, und auch die versuche der Bestätigung Ihrer Sichtweise mehr als schwach und äußerst problematisch sind.

Sam Lowry / 19.02.2025

“Die Behörde geht davon aus, dass der ehemalige Schüler aus Westerburg spätestens seit Ende 2021 einen “Umsturz der demokratischen Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland unter Einsatz von Gewalt” geplant und vorbereitet hatte.” Ja, nee, ist klar. Ein Schüler übernimmt den Staat… so lächerlich wie die “60 Minuten”... mein Gott, die schämen sich für nichts mehr… wie damals… sitzen mit ihren Familien neben den Gräben und frühstücken, in denen tote Juden liegen… ich könnte sowas von abk@tzen… bin dann mal weg

Sam Lowry / 19.02.2025

Letzte Frage: Was war eigentlich “damals” in München, Magdeburg, Aschaffenburg, Trier und viele mehr nicht zu vergessen, usw. usf.???

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Wolfgang Meins / 04.07.2025 / 06:15 / 96

Attentate von psychisch Kranken – Wacht die deutsche Psychiatrie langsam auf?

Gibt es eine Negativauslese bei der Asylmigration? Könnte es sein, dass überzufällig häufig diejenigen mit einer Antisozialen Persönlichkeitsstörung zu uns „flüchten“, weil sie hoffen, bei…/ mehr

Wolfgang Meins / 05.06.2025 / 06:00 / 100

Psychiatrieschaffende an Merz: Ein „offener Brief“ als fachlicher Offenbarungseid

Die Unterzeichner forderten die Politik auf, Messerangriffe von Migranten vor allem als Problem der psychiatrischen Versorgung zu verstehen. Warum fragt keiner, wie migrantische Messergewalt die…/ mehr

Wolfgang Meins / 25.04.2025 / 06:01 / 48

Deutsche Entwicklungspolitik: Weiterhin befallen vom Größenwahn-Virus

Während die USA ihr entwicklungspolitisches Engagement grundsätzlich überprüfen, soll es in Deutschland wohl weitergehen wie bisher: offene Spendierhosen für oft zweifelhafte Projekte gepaart mit Größenwahn.…/ mehr

Wolfgang Meins / 03.04.2025 / 06:00 / 63

Nach dem Attentat ist vor dem Attentat

Nach den Taten von Aschaffenburg, Magdeburg und zuletzt München herrscht nun seit einigen Wochen Ruhe an der Attentatsfront, die sich aber – da bedarf es keiner…/ mehr

Wolfgang Meins / 04.03.2025 / 06:25 / 86

Die Migrations-Forschenden aus Wokistan

Der Sound des deutschen Migrationsforschungsbiotops ist kaum unterscheidbar von Verlautbarungen linksgrüner Politiker und Aktivisten. Als Beispiele dienen hier das "Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung" (DeZIM)…/ mehr

Wolfgang Meins / 10.02.2025 / 14:00 / 55

Der Attentäter von Magdeburg – keine Aufklärung

Die bisherige „Aufarbeitung“ durch die am beruflichen Werdegang des Attentäters von Magdeburg beteiligten Institutionen lässt kaum erwarten, dass wir erfahren werden, wie eine solchen Person…/ mehr

Wolfgang Meins / 24.01.2025 / 06:25 / 107

Die Arzt-Werdung des Taleb Al-Abdulmohsen – Der Bananenrepublik näher gekommen

Die Arzt-Werdung des Magdeburger Attentäters Taleb Al-Abdulmohsen offenbart ein geradezu unglaubliches Versagen der damit befassten Institutionen, Behörden und ärztlichen Kollegen. Man hatte es ganz offensichtlich mit…/ mehr

Wolfgang Meins / 16.01.2025 / 06:00 / 49

Statt Corona jetzt planetare Gesundheit!

"Institute for Planetary Health": Das Projekte eines neuen Erfurter Institutes, das uns auf dem Klimaschutzpfad voran bringen soll, schafft Stellen für Pseudo-Wissenschaftler, die von Corona auf…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com