Henryk M. Broder / 17.09.2011 / 03:24 / 0 / Seite ausdrucken

Das alternative Volksgericht

Volksverhetzung ist ein Straftatbestand, der mit Freiheitsstrafe geahndet wird, also mitnichten eine Bagatelle. Horst Mahler zum Beispiel wurde zu sechs Jahren verurteilt, weil er u.a. den Holocaust die “folgenreichste Lüge der Weltgeschichte” bezeichnet hatte. Wobei bei dem Ex-Anwalt erschwerend dazu kam, dass er ein Wiederholungstäter war.

Der Begriff ist auch unter Juristen umstritten. So hat das Berliner Verfassungsgericht vor kurzem zu Gunsten der NPD entschieden, nachdem das zuständige Odnungsamt die Entferung von NPD-Wahlplakaten angeordnet hatte. “Das Plakat mit der Überschrift ‘Guten Heimflug’ sei noch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Auch scharfe und übersteigert formulierte Aussagen seien dem Schutzbereich dieses Grundrechts nicht entzogen.” Und bei dem Plakat mit der Aufschrift “Gas geben!” sei nicht von der Hand zu weisen, dass Assoziationen an “nationalsozialistische Gräueltaten” geweckt werden sollten, es sei aber nicht auszuschließen, dass die NPD “damit nur auf eine eher volkstümliche Formulierung der Beschleunigung von politischen Entscheidungsprozessen habe hinweisen” wollte. Das gleiche Verwaltungsgericht hatte beinah zeitgleich gegen die NPD entschieden und die Entscheidung des RBB, keine Wahlkampfspots der Partei zu senden, für zulässig erklärt. Mehr Beispiele hier.

Es kommt auch vor, dass das Bundesverfassungsgericht die Urteile unterer Instanzen aufhebt, weil das Recht auf Meinungsfreiheit nur unter sehr enger Auslegung des Gesetzes eingeschränkt werden darf.

Nun kann das Verfahren zur Ermittlung und Aburteilung von Volksverhetzern radikal vereinfacht werden. Statt ordentliche Gerichte anzurufen, wird man künftig Claudia Roth um eine Entscheidung bitten. Die hat sich bereits als Autorität auf diesem Gebiet angeboten. Und als Sachverständiger in schwierigen Grenzfällen ist ihr Prof. emeritus Wolfgang Benz zur Seite gesprungen, der seinerseits nichts dabei findet, sich mit Antisemiten und Antizionisten gemein zu machen.

Was nun PI angeht, steht es jedermann und jederfrau frei, Anzeige wegen Volksverhetzung zu erstatten. Beim Polizeirevier um die Ecke oder bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Sollte das Verfahren zu keinem Ergebnis führen, könnte Frau Roth aktiv werden, unterstützt von Herrn Benz. Die Frage ist nur, wer das Urteil vollstrecken sollte. In und rund um Stuttgart sollten sich ein paar grüne Stammwähler finden, die bereit wären, das Gesetz im Sinne einer alternativen Volksgerichtsbarkeit anzuwenden.

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