Carlos A. Gebauer, Gastautor / 03.08.2021 / 06:15 / Foto: Pixabay / 123 / Seite ausdrucken

Darf man Deutsche ohne Test aussperren?

Frage von Achgut.com:

Ist es überhaupt verfassungsrechtlich zulässig, die Einreise eines deutschen Staatsbürgers in sein Heimatland von seinem Impf- oder Gesundheitsstatus abhängig zu machen? Hat nicht eigentlich jeder Bürger das Recht, in sein Land zurückzukehren, ohne dass dies an zusätzliche Bedingungen oder Genehmigungsvorbehalte geknüpft werden kann? Es ist sicher legal und legitim, Einreisende an der Grenze zu testen, doch hier wird ja die Wiedereinreise von einem im Ausland zu erledigenden Akt abhängig gemacht.

Antwort von Carlos A. Gebauer:

Dass es falsch ist, sagt einem der gesunde Menschenverstand.

Einem asymptomatischen Bundesbürger die Einreise nach Deutschland zu verbieten, weil er nicht negativ getestet ist, verstößt gegen

  • Art. 2 I  GG, da seine Reisefreiheit ohne ernsthafte Begründung eingeschränkt wird,
  • Art. 2 II 1 GG, da seine Gesundheit (durch Stressexposition) geschädigt wird,
  • Art. 3 I GG, da Ausscheider aller anderen Art unbegrenzt einreisen können,
  • Art. 6 I GG, da der Betroffene von seiner Familie getrennt wird,
  • Art. 12 GG, da die Berufsausübung gestört wird,
  • Art. 14 GG, da das eigene Eigentum nicht (zu Hause) genutzt werden kann,
  • Art. 16 II 1 GG vielleicht sogar auch, weil faktisch eine temporäre Auslieferung stattfindet, und
  • Art. 20 I GG, weil das Sozialstaatsprinzip Solidarität auch mit kontaminierten Bundesbürgern erfordert.

Im Übrigen verstößt die Restriktion gegen Art. 21 Abs. 1 AEUV. Jeder EU-Bürger hat das Recht, sich frei und unbeschränkt in und zwischen den Staaten der EU aufzuhalten.

Die Testpflicht ist nicht geeignet, ein legitimes seuchenschutzrechtliches Ziel zu erreichen. Wer geimpft ist, muss nicht getestet werden, kann die Delta-Variante aber ebenso in seinem Rachenraum über die Grenzen transportieren. Die Inzidenzwerte sind nach wie vor nicht statistisch valide festgestellt; wem wann wo welche Gefahr drohen könnte, ist völlig unbestimmt.

Verhältnismäßigkeit nicht im Ansatz erkennbar 

Jedenfalls ist nichts dafür ersichtlich, dass eine massenhafte Gesundheitsgefährdung von Individuen und/oder Gruppen durch „Delta“ entstehen könnte. Auch eine substanzielle Beeinträchtigung der Behandlungskapazitäten im Gesundheitssystem ist nicht erkennbar. Andere Länder, die Herdenimmunität entstehen lassen (Großbritannien oder die Niederlande) zeigen massiv rückläufige Verdachtsmomente für Infektionen. Eine Verhältnismäßigkeit der Maßnahme ist nicht im Ansatz erkennbar.

Bei Inzidenzwerten, die einem Infektionsverdacht von ein oder zwei Menschen aus 10.000 entsprechen und also Erkrankungsrisiken im untersten Promillebereich indizieren – erst gar nicht zu reden von ernsthaften Krankheitsverläufen – lassen sich derartige bußgeldbewehrte Verbote rechtsstaatlich nicht valide legitimieren. Wäre eine solche Rechtsregel im Jahre 2019 erlassen worden, hätte sie das Bundesverfassungsgericht binnen Stunden kassiert.

Wir nähern uns offenbar australischen Verhältnissen. Wir nähern uns dem Punkt, an dem der Gesetzgeber die Kontrolle über das richtige Maß der Gesundheitspolitik vollends verliert. Die monatelang verantwortungslose Angstmacherei, das ununterbrochene öffentliche Panikreden und der anscheinend kontinuierliche Unwille, eine den Tatsachen angemessene Seuchenpolitik zu betreiben, tragen ihre fatalen Früchte.

Die einen leben in ihrer Blase, die anderen aber offenbar auch. Wenn Wolfgang Schäuble aktuell sinngemäß mit dem Satz zitiert wird, alle Wissenschaftler der Erde seien sich in der Beurteilung der Corona-Lage einig, dann ist zu attestieren: Auch er ist augenscheinlich das Opfer einer verzerrenden Nachrichten-Filterung. Jeder Jurist weiß, dass die „andere Ansicht“ stets bessere Argumente vortragen muss, um durchzudringen, als die relativ trägere „herrschende“.

Testexzesse an den Grenzen herbeinormiert

Aktuelle Meinungsführer werden aber erkennen müssen: Die letztjährigen Horrorszenarien des Bundesinnenministeriums haben sich nicht bewahrheitet. Auch das Coronavirus des Jahrganges 2019/2020 ist inzwischen ungezählte Male auf beiden Erdhalbkugeln mutiert. Es hat dabei das getan, was Coronaviren immer tun: Es hat gelernt, sich schneller zu verbreiten, doch es hat im ureigensten eigenen Interesse auch gelernt, seine Wirte besser vor sich selbst zu schützen und zu schonen. Kurz: Es ist harmloser geworden. Wie immer.

Würden die Gesetzgeber, die nun die neuerlichen Testexzesse an den Grenzen herbeinormiert haben, in Lehrbücher der Virologie geschaut haben, hätten sie lesen können: Zwischen April und Dezember sind Coronaviren in Mitteleuropa gar nicht auf Tour. Ihre Fachberater sitzen offenbar zu oft und zu lange in Talkshows, um hier noch einmal nachgeblättert zu haben.

Das Wunder des Jahres 2020 ist die Entdeckung des „asymptomatischen Infizierten“. Man nannte ihn früher bekanntlich einen „Gesunden“. Erstmals in der Geschichte der Menschheit, heißt es in den Tiefen des Internet, kann man nun eine Krankheit, die man nicht hat, sogar an Menschen weitergeben, die gegen sie geimpft wurden. Und ebenfalls neu in der Menschheitsgeschichte soll dieser paradoxe Vorgang durch Testpflichten an Staatsgrenzen unterbunden werden.

Ich fühle mich in diesen Tagen immer wieder an meine Jugend erinnert, als Jango „Clownpower“ Edwards sein Publikum minutenlang mit dem Versuch fesselte, einen Kopfsprung in ein Wasserglas zu machen. Anders als Jango scheint manche Kölsche Kassandra irgendwann tatsächlich gesprungen zu sein.

Carlos Alexander Gebauer ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Publizist.

Foto: Pixabay

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Leserpost

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D. Schmidt / 03.08.2021

Tja, so ähnlich habe ich das mit meinen einfachen Worten in einem anderen Kommentar auch gesagt. Vor allem, weil diese Maßnahmen von Leuten/Politikern ausgedacht werden welche Anfang letzten Jahres Masken nach China und Afrika verschenkt hatten, weil sie angeblich nicht taugen, und Monate später uns dann FFP2-Masken aufzwingen, weil man gemerkt hat, dass der Rest der Welt auch Maske trägt. Lassen wir mal das Thema ob nützlich oder nicht weg. Wer so ein geistiger ahnungsloser Wendehals ist, kann einem nicht vorschreiben, was er/sie darf oder nicht. Bei uns ist inzwischen sowieso nichts mehr im richtigen Verhältnis. Das haben die “geschafft” die Anhänger des bekannten M.-Spruchs sind. Ich frage mich nur jeden Tag: wie kann man das wieder “abschaffen”?

Reinhard Erb / 03.08.2021

Wie man lesen kann, bricht die DB sogar den Beförderungsvertrag, wenn ein per Bahn eingereister nicht den geforderten test Nachweis führen kann.

Arnd Siewert / 03.08.2021

Im Angesicht dieser Gesetzlosigkeit bleibt nur noch der Rückzug in die Veganität! Teil dieser anerkannten Lebensform sind Gerstenmalz, Hopfen und Wasser! Es erquickt das Gemüt und entlastet das Gebein beim verdauen von Cürrywurst und Pommes…...an Nutztieren verzehre ich auch nur Veganer!

Chr. Kühn / 03.08.2021

AM so: “Wenn die Behörden die fchon Länger-Hier-Lebenden nicht nach Gutdünken fchikanieren können, dann ift daf nicht länger mein Land.” Sie formt die Hände zur Raute, und hinter ihr tun es ihr Lauterbach, Söder, Montgomery, Günther, Hänsel und Gretel von der Saar, Drosten, das Spahn-F***** und andere gleich.

John Savage / 03.08.2021

Verstehe ich nicht ... Es werden doch an der Grenze gar keine deutschen Staatsangehörigen daran gehindert, nach Deutschland zurückzureisen. Das steht auch meines Wissens in keiner Regelung, dass eine Zurückweisung oder ein Einreiseverbot als Rechtsfolge aus einer fehlenden Impfbescheinigung erfolgen darf. Wenn doch - bitte hier irgendwo nachliefern. Mein Kenntnisstand: Die Zurückreisenden dürfen natürlich trotzdem weiterfahren, bekommen allerdings die Auflage, sich in Quarantäne zu begeben, und es wird das zuständige Gesundheitsamt informiert. Von einem EINREISEVERBOT kann für deutsche Staatsangehörige keine Rede sein.

Dietmar Richard Wagner / 03.08.2021

Was tun, wenn so eine Situation ansteht? Gezielt dagegen verstoßen und dann klagen? Nicht dagegen verstoßen, in der Hoffnung, dass jemand mal dagegen verstößt und klagt? Eine juristische Bewertung (inkl. monetärem Schmerz) der Verstoß-Strategie wäre genauso interessant, wie die von Autoren eindrucksvoll aufgelisteten potentiellen GG Verstöße der geplanten Testpflicht.

T. Weidner / 03.08.2021

Ha - unser Grundgesetz ist seit Merkel nicht einmal mehr das Papier wert, auf dem es steht…

Frances Johnson / 03.08.2021

“Das Wunder des Jahres 2020 ist die Entdeckung des „asymptomatischen Infizierten“. Man nannte ihn früher bekanntlich einen „Gesunden“. Erstmals in der Geschichte der Menschheit, heißt es in den Tiefen des Internet, kann man nun eine Krankheit, die man nicht hat, sogar an Menschen weitergeben, die gegen sie geimpft wurden. Und ebenfalls neu in der Menschheitsgeschichte soll dieser paradoxe Vorgang durch Testpflichten an Staatsgrenzen unterbunden werden.”. Fast muss man es so zusammenfassen: Sie wähnen sich oben gesund und reden das gesamte Volk krank. Wer wählt sowas? Spahn, Lauterbach?

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