Carlos A. Gebauer, Gastautor / 03.08.2021 / 06:15 / Foto: Pixabay / 123 / Seite ausdrucken

Darf man Deutsche ohne Test aussperren?

Frage von Achgut.com:

Ist es überhaupt verfassungsrechtlich zulässig, die Einreise eines deutschen Staatsbürgers in sein Heimatland von seinem Impf- oder Gesundheitsstatus abhängig zu machen? Hat nicht eigentlich jeder Bürger das Recht, in sein Land zurückzukehren, ohne dass dies an zusätzliche Bedingungen oder Genehmigungsvorbehalte geknüpft werden kann? Es ist sicher legal und legitim, Einreisende an der Grenze zu testen, doch hier wird ja die Wiedereinreise von einem im Ausland zu erledigenden Akt abhängig gemacht.

Antwort von Carlos A. Gebauer:

Dass es falsch ist, sagt einem der gesunde Menschenverstand.

Einem asymptomatischen Bundesbürger die Einreise nach Deutschland zu verbieten, weil er nicht negativ getestet ist, verstößt gegen

  • Art. 2 I  GG, da seine Reisefreiheit ohne ernsthafte Begründung eingeschränkt wird,
  • Art. 2 II 1 GG, da seine Gesundheit (durch Stressexposition) geschädigt wird,
  • Art. 3 I GG, da Ausscheider aller anderen Art unbegrenzt einreisen können,
  • Art. 6 I GG, da der Betroffene von seiner Familie getrennt wird,
  • Art. 12 GG, da die Berufsausübung gestört wird,
  • Art. 14 GG, da das eigene Eigentum nicht (zu Hause) genutzt werden kann,
  • Art. 16 II 1 GG vielleicht sogar auch, weil faktisch eine temporäre Auslieferung stattfindet, und
  • Art. 20 I GG, weil das Sozialstaatsprinzip Solidarität auch mit kontaminierten Bundesbürgern erfordert.

Im Übrigen verstößt die Restriktion gegen Art. 21 Abs. 1 AEUV. Jeder EU-Bürger hat das Recht, sich frei und unbeschränkt in und zwischen den Staaten der EU aufzuhalten.

Die Testpflicht ist nicht geeignet, ein legitimes seuchenschutzrechtliches Ziel zu erreichen. Wer geimpft ist, muss nicht getestet werden, kann die Delta-Variante aber ebenso in seinem Rachenraum über die Grenzen transportieren. Die Inzidenzwerte sind nach wie vor nicht statistisch valide festgestellt; wem wann wo welche Gefahr drohen könnte, ist völlig unbestimmt.

Verhältnismäßigkeit nicht im Ansatz erkennbar 

Jedenfalls ist nichts dafür ersichtlich, dass eine massenhafte Gesundheitsgefährdung von Individuen und/oder Gruppen durch „Delta“ entstehen könnte. Auch eine substanzielle Beeinträchtigung der Behandlungskapazitäten im Gesundheitssystem ist nicht erkennbar. Andere Länder, die Herdenimmunität entstehen lassen (Großbritannien oder die Niederlande) zeigen massiv rückläufige Verdachtsmomente für Infektionen. Eine Verhältnismäßigkeit der Maßnahme ist nicht im Ansatz erkennbar.

Bei Inzidenzwerten, die einem Infektionsverdacht von ein oder zwei Menschen aus 10.000 entsprechen und also Erkrankungsrisiken im untersten Promillebereich indizieren – erst gar nicht zu reden von ernsthaften Krankheitsverläufen – lassen sich derartige bußgeldbewehrte Verbote rechtsstaatlich nicht valide legitimieren. Wäre eine solche Rechtsregel im Jahre 2019 erlassen worden, hätte sie das Bundesverfassungsgericht binnen Stunden kassiert.

Wir nähern uns offenbar australischen Verhältnissen. Wir nähern uns dem Punkt, an dem der Gesetzgeber die Kontrolle über das richtige Maß der Gesundheitspolitik vollends verliert. Die monatelang verantwortungslose Angstmacherei, das ununterbrochene öffentliche Panikreden und der anscheinend kontinuierliche Unwille, eine den Tatsachen angemessene Seuchenpolitik zu betreiben, tragen ihre fatalen Früchte.

Die einen leben in ihrer Blase, die anderen aber offenbar auch. Wenn Wolfgang Schäuble aktuell sinngemäß mit dem Satz zitiert wird, alle Wissenschaftler der Erde seien sich in der Beurteilung der Corona-Lage einig, dann ist zu attestieren: Auch er ist augenscheinlich das Opfer einer verzerrenden Nachrichten-Filterung. Jeder Jurist weiß, dass die „andere Ansicht“ stets bessere Argumente vortragen muss, um durchzudringen, als die relativ trägere „herrschende“.

Testexzesse an den Grenzen herbeinormiert

Aktuelle Meinungsführer werden aber erkennen müssen: Die letztjährigen Horrorszenarien des Bundesinnenministeriums haben sich nicht bewahrheitet. Auch das Coronavirus des Jahrganges 2019/2020 ist inzwischen ungezählte Male auf beiden Erdhalbkugeln mutiert. Es hat dabei das getan, was Coronaviren immer tun: Es hat gelernt, sich schneller zu verbreiten, doch es hat im ureigensten eigenen Interesse auch gelernt, seine Wirte besser vor sich selbst zu schützen und zu schonen. Kurz: Es ist harmloser geworden. Wie immer.

Würden die Gesetzgeber, die nun die neuerlichen Testexzesse an den Grenzen herbeinormiert haben, in Lehrbücher der Virologie geschaut haben, hätten sie lesen können: Zwischen April und Dezember sind Coronaviren in Mitteleuropa gar nicht auf Tour. Ihre Fachberater sitzen offenbar zu oft und zu lange in Talkshows, um hier noch einmal nachgeblättert zu haben.

Das Wunder des Jahres 2020 ist die Entdeckung des „asymptomatischen Infizierten“. Man nannte ihn früher bekanntlich einen „Gesunden“. Erstmals in der Geschichte der Menschheit, heißt es in den Tiefen des Internet, kann man nun eine Krankheit, die man nicht hat, sogar an Menschen weitergeben, die gegen sie geimpft wurden. Und ebenfalls neu in der Menschheitsgeschichte soll dieser paradoxe Vorgang durch Testpflichten an Staatsgrenzen unterbunden werden.

Ich fühle mich in diesen Tagen immer wieder an meine Jugend erinnert, als Jango „Clownpower“ Edwards sein Publikum minutenlang mit dem Versuch fesselte, einen Kopfsprung in ein Wasserglas zu machen. Anders als Jango scheint manche Kölsche Kassandra irgendwann tatsächlich gesprungen zu sein.

Carlos Alexander Gebauer ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Publizist.

Foto: Pixabay

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T. Schneegaß / 03.08.2021

@Fred Burig: Der Herr Peter Meyer wüsste nicht mal, dass es eine PLANdemie gäbe, gäbe es die Staatsmedien nicht.

Fred Burig / 03.08.2021

@Dr Stefan Lehnhoff: “.... Warum sollte ich solche intimen Medizinischen Information jedem dahergelaufenem Bundespolizisten offenbaren ?”.....Ja, die Situation ist schon verrückt. Als Jugendlicher in der DDR habe ich Ähnliches nach vergeblich versuchter Überzeugungsarbeit einfach mit “anderen Argumenten” gelöst - hatte manchmal auch Erfolg! MfG

Fred Burig / 03.08.2021

@Peter Meyer: “...Sie sollten weniger ÖR-TV gucken und statt dessen Ihren Verstand einschalten, dann läßt auch die Panik nach.” Genial formuliert und vervielfältigungswürdig! Prima! MfG

Fridolin Kiesewetter / 03.08.2021

Recht hat, wer die Macht hat.

Bargel, Heiner / 03.08.2021

Man wird ja sogar ohne Test-/Impfungs-/“Genesenenzertifikat” vom ganz normalen Essen in einem Schnellrestaurant in einer Shopping-Mall ausgeschlossen. Ich empfehle in solchen Fällen die Frage laut und vernehmlich zu erwidern mit: “Und was macht Ihre Syphilis?” Wenn das alle machen, wird vielleicht auch der Letzte wach und merkt, was da eigentlich tief aus der Privatsphäre abgefragt wird. :-)

eugen richter / 03.08.2021

Viele kritische Beobachter meinen mittlerweile wäre das Verhalten der deutschen Regierung ein Zeichen von Schwäche, Panik und totaler Ausweglosigkeit. Sie agiert wie ein Ertrinkender in der Flut. Was ist noch zu erwarten, wenn das Bild nicht stimmt, sondern diese Spezialisten für Subversion, Aggitation und Propaganda erst richtig loslegen? Stehen wir erst am Anfang? Wird die Herde diesmal Mäh rufen, statt den Arm zu heben? Der Arm ist ha “kontaminiert”. Die Faust im gewissen Sinn auch etwas. Aber Mäh hatten wir noch nicht. Ironie off.

Th.F.Brommelcamp / 03.08.2021

Es geht nicht darum ob man*innen es darf!! Es geht darum ob die Regierung es kann! Wenn die Demokratie ersetzt worden ist geht das natürlich. Wer sollte sie daran hindern? Der Wähler? Das Verfassungsgericht?

Karla Kuhn / 03.08.2021

CORONA TRANSITION, 02. August 2021. “Die Jagd auf die «Ungeimpften» beginnt” “Verschiedene Länder drohen, dass sie Impfunwillige verfolgen und zur Rechenschaft ziehen wollen. Die öffentliche Jagd von Regierungen auf Impfkritiker hat damit begonnen.” → Weiterlesen CORONA TRANSITION, 02. August 2021 “Darf man Deutsche ohne Test aussperren?”  Die Frage ist total falsch, Herr Gebauer. Sie müßte heißen: “WARUM darf überhaupt diskutiert werden über ein GRUNDRECHT des DEUTSCHEN VOLKES, nämlich die UNVERSEHRTHEIT der GESUNDHEIT ?”  Mit WELCHEM RECHT will eine Frau, die geschworen hat, “ZUM WOHLE des Deutschen Volkes ” zu regieren, die Null Ahnung von Epidemiologie besitzt und beraten wird von einem Herrn DROSTEN, der schon bei der SCHWEINEGRIPPE versagt hat, mit dem Erfolg, daß offenbar auf Dauer, viele Menschen unter NAEKOLEPSIE leiden, darf diese Person überhaupt solche Entscheidungen treffen ? WARUM schreitet die JUSTIZ nicht ein, bei diesem anmaßendem Verhalten und WARUM tanzen viele Abgeordneten auch noch um diese Person rum und unterstützen sie ? Was Merkel angeht, ist ja bekannt, Davos, Gates Foundation, etc., auch bei Spahn und etlichen untergeordneten Politikern, scheint das Motiv klar zu sein aber Hunderte von Abgeordneten, die ohne Hemmung alles mit abstimmen ? Haben die alle kein RÜCKGRAD, von SCHAM gar nicht zu reden ?  “Würden die Gesetzgeber, .....”  Ihnen als Anwalt müßte inzwischen bekannt sein, WARUM die “Gesetzgeber”, jedenfalls viele vermutlich eben NICHT lesen DURFTEN…..! Offenbar scheint im Hinterrund immer wieder Mister Gates und seine Konsorten zu winken. Der Mann soll mal seien geistigen Zustand untersuchen lassen! Philantrop ? Für mich ein ausgemachter Misanthrop !

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